Diskussion:Disziplinarrat

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Es liegt keine Urheberrechtsverletzung vor. Ich habe den Text selbst geschrieben. Ich bin im Besitz eines englischen Handbuches der Kirche. Ich habe es gelesen und habe den Inhalt mit eigenen Worten ins wiedergegeben. Dies kann keine Urheberrechtsverletzung darstellen, denn sonst würde jeder Literaturkritiker, der den Inhalt eines Buches zusammenfasst eine Urheberrechtsverletzer sein. Jetzt bitte ich darum, dass derjenige der behauptet es liege eine Urheberrechtsverletzung vor, dies auch Anhand von Belegen darlegt. Ich habe um jeden Restzweifel auszuräumen den Text noch einmal überarbeitet und somit kann keine Urheberrechtsverletzung vorliegen.