Diskussion:Drittschuldner

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Es muss heißen ... so kann ein Dritter (Gläubiger der GMBH)...........und nicht Gläubiger des Gesellschafters , dass ist nämlich falsch und sinnwidrig (nicht signierter Beitrag von 91.142.20.177 (Diskussion | Beiträge) 22:47, 12. Jan. 2010 (CET)) [Beantworten]