Diskussion:Eberhard von Breitenbuch

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Freiherrin - Freifrau - Freiin[Quelltext bearbeiten]

Es gibt überhaupt keine "Freiherrin"! Die unverheiratete Tochter eines "Freiherrn" ist eine "Freiin", wie in diesem Beispiel hier bei Eberhard von Breitenbuch in beiden Fällen richtig ist und wie es im "Genealogischen Handbuch des Adels" richtig steht; die Ehefrau eines "Freiherrn" ist die "Freifrau", was hier nicht zutrifft. Bitte hier also in beiden Fällen "Freiin" stehen lassen, wie ich es nun schon mehrfach korrigiert hatte. --Dobschütz 22:35, 1. Feb 2006 (CET)

Wenn im Artikel über Günther von Kluge eindeutig zu lesen ist, dass er auf der Autofahrt nach Metz Gift nahm(!), um sich selbst zu töten, was ja wohl belegt sein dürfte, warum wird dann immer wieder im Artikel Eberhard von Breitenbuch die falsche Textversion, Kluge habe nur einen Autounfall gehabt, zurück "verschlechtert"? --Dobschütz 18:18, 2. Feb 2006 (CET) - Fehler meinerseits (Entschuldigung!), der Selbstmord war ja erst viel später. --Dobschütz 17:38, 1. Mär 2006 (CET)