Diskussion:Ehebruch

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Bitte diese richtige Version in Artikel schreiben (2003–2009)[Quelltext bearbeiten]

Christlicher Kulturraum = christlich beeinflusster Kulturraum. d.h. die sogenannte westliche Welt (Europa, USA, etc.) sowie die ehemaligen Kolonien europäischer Nationen. --Katharina 12:02, 10. Dez 2003 (CET)

Die ganze Welt ist mehr oder weniger christlich beeinflusst. Die ganze Welt ist aber auch anderweitig beeinflusst. Beispielsweise sind in Deutschland etwa 60 % in einer der beiden Amtskirchen. Der Rest, 40 %, ist entweder in gar keiner Religion zuhause oder aber im Islam oder sonstwo. Mir ist der Begriff "christlicher Kulturraum" zu flach. Ich habe ihn so auch noch nie gehört, allenfalls in Zusammenhang mit päpstlicher Unterdrückung im Mittelalter. 82.82.127.159 12:08, 10. Dez 2003 (CET)
Auch wer nicht Mitglied in einer Kirche ist, gehört zum christlichen Kulturraum. Da hängt eine ganze Menge an Weltanschauungen, Mentalitäten und Moralvorstellungen dran. --Katharina 12:25, 10. Dez 2003 (CET)
In Markus 10,2-12 sagt Jesus öffentlich, dass die Trennung einer Ehe nicht im Willen Gottes für die Schöpfung liegt – als Erläuterung dann wesentlich deutlicher, dass jede Scheidung im Grunde ein Ehebruch ist. Die entsprechende Passage des Matthäusevangeliums verurteilt die Scheidung "außer wegen Unzucht". Matthäusevangelium 5,27-32 Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen. Ferner ist gesagt worden: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt, muss ihr eine Scheidungsurkunde geben. Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht ebenfalls Ehebruch. --(nicht signierter Beitrag von 88.152.112.120 (Diskussion) 15:07, 6. Okt. 2009 (CEST))[Beantworten]

Matrilineare Kulturen (2003)[Quelltext bearbeiten]

„In Gesellschaften hingegen, in denen der biologischen Vaterschaft keine grosse Bedeutung beigemessen wird (meist matrilinearen Kulturen), gilt der sexuelle Ehbruch als "minderschweres Delikt".“
Matrilinearität bedeutet lediglich, dass Erbrecht und Abstammungsregeln über das weibliche Geschlecht laufen, anders als im "europäischen Kulturraum", wo traditionell die Männer eine größere Rolle spielen. Aber dass bedeutet noch lange nicht, dass hier die biologische Mutterschaft "keine große Rolle spielt" (bzw. anderswo die biologische Vaterschaft).
Im übrigen lässt sich die Vielfalt der matrilinearen Kulturen nicht über einen Kamm scheren. --137.248.23.111 13:39, 10. Dez 2003 (CET)

Es ist ja gerade umgekehrt, als Du das gelesen hast. Ich sagte NICHT, dass in matrilinearen Kulturen die biologische Vaterschaft prinzipiell keine wichtige Rolle spielt, sondern dass die Kulturen, wo die biologische Vaterschaft unwichtig ist, meist matrilinear sind. --Katharina 14:09, 10. Dez 2003 (CET)

Ergänzende Definition (2005–2014)[Quelltext bearbeiten]

Ehebruch = Geschlechtskontakt zu Frauen, deren Zellen in den Geschlechtsorganen durch einen Geschlechtsakt mit einem ersten Mann, schon synchronisiert wurden.
D.h. Die Zellen in Gleichklang gebracht, mit den Zellen des Deflorateurs (Entjungferer/Erster Mann) sofern kein Kondom benutzt wurde, bzw. die Spermien in den Eierstöcken und damit in den Blutkeislauf gelangen konnten. Der zweite Mann, der den Geschlechtsakt mit dieser Frau vollzieht, begeht den Ehebruch. Noch nicht abschliessend erwiesen, aber eindeutig, dass die Zellen des zweiten Mannes, die Zellen der Frau wieder dahingehend verändern, dass die Kinder dieser Frau höchstwahrscheinlich Gendefektiös bzw. krankhaft (zb. Sehbehinderung,Brillenträger etc.) zur Welt kommen. Daher auch der Sinn des Jungfernhäutchens (Hymen), um einen zweiten Mann ausschliessen zu können.
In der Bibel ist ferner die Rede vom Erstgeborenen, als dem reinen Menschen. Warum ist dort die Rede vom Erstgeborenen und nicht vom Zweitgeborenen?
Antwort: Weil schon damals zu Moses Zeiten, die Menschen wussten, dass in zweit und drittgeborenen, Kinder mit Krankheiten hervorkamen. Und es möglich ist, dass diese zweit und drittgeborenen, auch von einem zweiten Mann stammen können. Was beim Erstgeborenen auszuschliessen wäre, da der Erstgeborene immer nur vom ersten Mann abstammen kann.
Das verhängnisvolle daran: Vererbung der Gendefekte.
Ist dieser Vorgang des Ehebruches einmal in Gang gesetzt, werden die Gendefekte, teilweise bis in die dritte und vierte Generation der Familie weitervererbt, mit den Einheiratungen von Aussenstehenden in die Familie und deren Nachkommen.
Diese Genverschleppung, verursacht immer weiter fortschreitende Behinderungen von Kindern auf der ganzen Erde, welche ihrerseits, auch wieder Kinder mit Gendefekten zeugen.--(nicht signierter Beitrag von 84.60.0.67 (Diskussion) 14:00, 14. Jul. 2005‎ (CEST))[Beantworten]

Also zusammengefasst: Wer mit einer nicht jungfräulichen Frau schläft, begeht Ehebruch und kriegt behinderte Kinder ... Sorry, das kann man schon fast als wirres Zeug bezeichnen. Es hat nichts mit Ehebruch zu tun und ist aus medizinischer Sicht völlig abwegig. Ich habe diesen Abschnitt wieder aus dem Artikel entfernt. --kh80 •?!• 14:25, 23. Jul 2005 (CEST)
Aber es ist schon längst wissenschaftlich Bewiesen!
durch Gendefekte..
bitte gib die Quelle des wissenschaftlichen Beweises an ... Sicherlich Post 14:37, 23. Jul 2005 (CEST)
Und selbst wenn es wissenschaftliche Beweise geben würde, hätte das Ganze nichts mit Ehe oder Ehebruch zu tun. Durch die Defloration wird schließlich keine Ehe geschlossen ... --kh80 •?!• 14:44, 23. Jul 2005 (CEST)
Es gibt viele Kulturen in denen die Defloration als Ehebund angesehen wird..
Man bedenke nur, das Tuch welches bei der Defloration, als Beweis in jüdischen Kulturen in der Hochzeitsnacht angesehen wird..
ich suche immer noch die Quelle für deinen wissenschaftlichen beweis! Vielleicht wäre aber auch schon das beschäftigen mit Genetik für dich ein Ansatzpunkt zum Nachdenken ...Sicherlich Post 14:58, 23. Jul 2005 (CEST)
Sie wollen mich zum Nachdenken anregen?
Obwohl teilweise Ärzte nicht einmal soweit denken, wie ich hier...
Soll ich das etwa ernst nehmen?
Ich bin in der Lehre von DNA und Gentik, soweit bewandert, dass ich diese ::::richtigen Assoziationen anstellen darf.... --(nicht signierter Beitrag von 84.60.43.5 (Diskussion) 14:08, 23. Jul. 2005‎ (CEST))[Beantworten]
Natürlich dürfen Sie das. Nur ist Wikipedia nicht der geeignete Ort, um diese Theorie zu verbreiten, siehe Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist --kh80 •?!• 15:11, 23. Jul 2005 (CEST)
Wenn man die Defloration als Ehebund ansieht, dann ist das ein point of view und in dieser Form nicht haltbar, vgl. Wikipedia:Neutraler Standpunkt. Im übrigen bezweifle ich, dass im Judentum eine Ehe durch einen Geschlechtsakt geschlossen werden kann. --kh80 •?!• 15:11, 23. Jul 2005 (CEST)

nun dann verweise ich mal auf Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist solange ihre Sicherlich bahnbrechende Theorie nicht wissenschaftlich anerkannt ist bzw. größere wissenschaftliche Anerkennung erhält muss es leider draußen bleiben! Das ist zwar schade da die Wikipedia Sicherlich die möglichkeit hätte diese Theorie als erste als die einzig korrekte erklärung für Brillenträger, behinderung und degeneration zu erkennen aber leider sind die Regeln der Wikipedia da recht eindeutig. Ich freue mich darauf in nächster Zeit in medizinischen Pubikationen von ihnen zu lesen! ...Sicherlich Post 15:13, 23. Jul 2005 (CEST)

Früher betrachtete man nur den außerehelichen echten Geschlechtsverkehr (also die "Beiwohnung") als echten Ehebruch, denn nur der echte Original-Geschlechtsverkehr (also nur der Vaginalverkehr) konnte zu unehelichen Kindern führen. Bloßes Küssen, bloßes Petting, bloßer Oralverkehr, und andere sexuelle Handlungen, die keinen richtigen echten Geschlechtsverkehr darstellten (und eine Frau nicht fremdschwängern konnten), wurden zwar auch als sündig betrachtet, aber wohl als weniger schwerwiegend, und wohl nicht unbedingt als Todesstrafe würdiger Ehebruch. Der Ehebruch war ein besonders schwerer Verstoß gegen Familienrechtliche Rechte und Pflichten. Im Bereich des (auch Nichteheliche Menschen betreffenden) Strafrechtes, wo es etwa z.B. um Unzucht oder Vergewaltigung ging, betrachtete man dagegen auch früher schon bereits auch andere Sexualpraktiken als ähnlich schwerwiegend wie den echten Geschlechtsverkehr (also den Vaginalverkehr). Bei einer Vergewaltigung konnte ein erzwungener Analverkehr unter Umständen sogar als noch schlimmer betrachtet werden als ein erzwungener Vaginalverkehr, und in einem erzwungenen Analverkehr wurde meist sogar eine noch größere Demütigung der Frau gesehen, als in einem erzwungenen Vaginalverkehr. --87.155.55.50 05:27, 4. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Christliche Sichtweise (2005–2010)[Quelltext bearbeiten]

Die Frau, wurde von Gott einfach nicht geschaffen, um einen zweiten Mann haben zu können. Es ist von Gott einfach nicht so geplant.
Es liegt nicht an unserem bösen Willen, dass sie das nicht dürfte, einen zweiten Mann haben.
Ihr körperlicher Aufbau, ist einfach nicht dafür vorgesehen. Sie wurde jungfräulich geschaffen.
Und wenn ihr erster Mann stirbt, oder sonst irgenwie verunglückt, bleibt ihr nichts anderes übrig, als ihr Leben alleine, als Witwe zu verbringen. Das ist besser, als mit einem zweiten Mann, kranke Kinder zu zeugen.
Der Mann spendet nun mal seinen Samen in die Frau und sie empfängt. Und es ist nunmal so, dass seine Samen, sich in ihrem Fleisch einnistet.
Selbst Jesus sagte: "...Der im Anfang den Menschen geschaffen hat, schuf beide als Mann und Frau und sprach (1. Mose 2,24): «Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau hängen, und die zwei werden ein Fleisch sein. So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!...."

okay danke für die Information ...Sicherlich Post 18:19, 24. Jul 2005 (CEST)
Ich hoffe, es denkt jetzt keiner, dass das "die" christliche Sichtweise ist...--Diebu 19:45, 12. Aug 2005 (CEST)
Ist sie auch nicht. Nicht nur das alte, auch das neue Testament erlaubt die erneute Eheschließung einer verwitwten Frau. Im AT gibt es die Leviratsehe, im NT schreibt Paulus, daß die jungen Witwen besser heiraten sollten. Man vergleiche auch die Frage der Sadduzäer an Jesus, mit welchem der 7 Männer die 6x verwitwte Frau im Himmel denn verheiratet wäre. Aus seiner Antwort geht nicht hervor, daß eine erneute Ehe verboten sei, wenn der Ehepartner tot ist. --Prorokini 23:34, 12. Sep 2006 (CEST)
Der zitierte Canon des Konzils von Trient ist in der Tat überraschend (daß im Falle eines Ehebruchs des Ehepartners eine Wiederverheiratung möglich sei und ausgeschlossen sei, wer etwas Gegenteiliges behauptet). Nach allem, was ich gefunden habe, ist das aber nur eine Grundsatzregelung, dh es Kursiver Text würde vom göttl. Recht her gehen, aber tatsächlich hat die Kirche das dann offenbar nie so "liberal" gehandhabt. Wenn jemand Quellen für eine andere Auslegung hat, bitte mitteilen. Firmian 18:47, 28. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Wurde der überhaupt richtig zitiert?? Gemäß www.documentacatholicaomnia.eu lautet er auf englisch so:

  • CANON VlI.-If any one saith, that the Church has erred, in that she hath taught, and doth teach, in accordance with the evangelical and apostolical doctrine, that the bond of matrimony cannot be dissolved on account of the adultery of one of the married parties; and that both, or even the innocent one who gave not occasion to the adultery, cannot contract another marriage, during the life-time of the other; and, that he is guilty of adultery, who, having put away the adulteress, shall take another wife, as also she, who, having put away the adulterer, shall take another husband; let him be anathema.

Meiner Meinung nach sagt der so ziemlich das Gegenteil, oder? In meiner Übersetzung:

Wenn jemand sagt, die Kirche habe darin geirrt, daß sie gelehrt hat und lehrt, gemäß der evangelischen und apostolischen Lehre,
daß das Eheband nicht wegen Ehebruchs des einen der verheirateten Teile aufgelöst werden könne und
daß beide, oder selbst der Unschuldige, der zu dem Ehebruch auch keine Gelegenheit gegeben hat, keine andere Ehre begründen kann während zu Lebzeiten des anderen, und
daß der des Ehebruchs schuldig sei, der nach Scheidung von der Ehebrecherin eine andere Frau nimmt, wie auch die, die nach Scheidung vom Ehebrecher einen anderen Mann nimmt,
A. S.

Ich halte also den Text für falsch zitiert.--84.154.77.3 18:32, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Fangfrage an Jesus (2005–2007)[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte den Eindruck, das Problem der Fangfrage wäre, dass bei einem Ja Jesus entgegen seiner Lehren der Vergebung einen Menschen zum Tode verurteilen würde und nicht, dass eigentlich noch der Mann mitgesteinigt werden müsste. --84.178.121.173 19:27, 30. Okt 2005 (CET)

Die Fangfrage an Jesus war wohl so gemeint: Hätte er gesagt, man solle die Frau steinigen, wäre er nicht barmherzig. Hätte er gesagt, man solle sie nicht steinigen, wäre er gegen das Gesetz des Mose gewesen. --Prorokini 23:35, 12. Sep 2006 (CEST)
Die Fangfrage war gemeiner: Lt. mosaischem Gesetz (Deuteronomium/Debarijm 22,22) sollte sie und muß der Liebhaber gesteinigt werden. Hätte er nein zur Steinigung gesagt, dann hätte Jesus dem geprellten Ehemann den von Jesus so geschmähten Scheidebrief gewähren müssen, hätte er ja zur (selten vollstreckten) Steinigung gesagt, wäre seine Lehre hinfällig. Er hätte sich immer widersprochen. HINTERGRUND: Die Regelung ist mehr eine Strafregelung für den Liebhaber: Sprüche 6,26 "Denn eine Hure bringt einen nur ums Brot, aber eines andern Ehefrau um das kostbare Leben". Die Frau wurde i.d.R. "nur" öffentlich entehrt (auf daß niemand sie mehr will) und dann verstoßen. -- 217.232.228.227 20:57, 22. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Österreich und Schweiz (2007–2009)[Quelltext bearbeiten]

Lt. Großes Lexikon A-Z wird der Ehebruch in der Schweiz und Österreich auf Verlangen des partners bestraft. Gibt es diese Regelung noch? 89.166.177.204

Ist im Artikel eingearbeitet. Meines Wissens nach ist der Paragraph im schweizer StGB 1989 gestrichen worden. -- 217.232.228.227 20:57, 22. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich vermisse auch nähere Ausführungen zur Strafbarkeit des Ehebruchs in Österreich bis 1997. Wurde der §194 wirklich judiziert oder bestand das Gesetz nur auf dem Papier? Laut RIS (Rechtsinformationsservice, online im Internet abrufbar) dürfte es diesen Paragraphen vor 1975 gar nicht gegeben haben. Wurde er wirklich erst 1975 eingeführt oder gab es schon vorher ein strafrechtliches Verbot des Ehebruchs?

Dass es derzeit kein Gesetz gegen Ehebruch gibt, ist ein bisschen wenig Information über den rechtlichen Aspekt, finde ich. Weiß da jemand Näheres? --212.186.100.35 23:57, 2. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Römische Antike (2007–2008)[Quelltext bearbeiten]

Ich hätte die Benachteiligung der Frau in der röm. Antike mehr verdeutlicht. So verblieben z.B. die Kinder nach der Scheidung beim Vater. --Patientia 11:47, 6. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Abschnitte: Ehebruch in der Gegenwart und in der Literatur (2007–2009)[Quelltext bearbeiten]

Gibt es für die Behauptungen in diesen Abschnitten Belege? Mir scheint das alles doch nahe an der Theorienfindung zu sein. Ggf. sollte man diese Abschnitte löschen. --Dr Möpuse gips mir! 17:25, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Abschnitt ist Humbug: Ehebruch ist ein biblischer Vorgang, der so definiert ist: Außenstehender Mann hat Geschlechtsverkehr mit verheirateter Frau. Dies wird streng bestraft, während eine außenstehende Frau (z.B. Prostituierte) jederzeit mit einem verheirateten Mann Geschlechtsverkehr haben darf. Hintergrund: Im ersteren Falle haben beide NULL Risiko; das Kind wird dem Ehemann untergeschoben, der - selbst heute noch (Vaterschaftstest waren früher technisch nicht möglich; heute sind sie juristisch unmöglich (Straftat)) - zeitlebens dafür sorgen muß. Im anderen Falle besteht ein hohes Risiko, da die ledige Frau alleine ohne Kind dasteht und der Ehemann in allen Kulturkreisen dafür "geradestehen" muß. Alle in dem Artikel genannten Beispiele waren somit kein Ehebruch im biblischen Sinne und hätten folglich noch nie einen Skandal ausgelöst. Riesengroß wäre der Skandal allerdings - und da hat sich seit dem Mittelalter nichts geändert - , wenn (hypothetisch irreal!!) William und Harry nicht von Charles wären und trotzdem den Thron erbten. Genau darin liegt der Stein des Anstoßes beim biblisch definierten Ehebruch: Kindesunterschiebung und sog. "Kuckuckserben"; um diese zu vermeiden, sind solch drakonische Strafen dafür angedroht worden. Oder nehmen wir einfach (hypothetisch als Gedankenexperiment) an, wer einmal fremdgeht, tut's immer, dann könnte Salomo Sohn jedes x-beliebigen Mannes (schlimmstenfalls eines Sklaven oder gar eines goj!!) im Palast gewesen sein - die ganze Religion (keine direkte Linie mehr zu Moses und Abraham!!) geriete ins Wanken (gerade unter König Salomo wurden große Teile der Bibel kodifiziert); daher ist fremdgehen in diese Richtung als Ehebruch definiert und kein Privatdelikt, sondern Offizialdelikt. -- 217.232.240.113 08:36, 22. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wieso sind hier nur Frauen aufgeführt? Wieso fehlt zB. Bel-Ami (Maupassant)? D. 80.218.60.51 19:43, 19. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Unverständlich (2008)[Quelltext bearbeiten]

Der dritte Absatz ist irgendwie nicht ganz vollständig. --Thornard, Diskussion, 19:07, 23. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Satz ist mit diesem Edit kaputt gegangen. Mit dem Edit wurde die Behauptung aufgestellt, es gäbe in matrilinearen Gesellschaften die Institution der Ehe nicht. Ich habe nachgeforscht und dies ist meines Erachtens falsch, siehe z. B. hier. Ich habe also mal den ursprünglichen Sinn wiederhergestellt. -- Klara
  1. Muss es nicht heißen: "In biblischer Zeit wurde der ehebrechende Mann ..." statt "In biblischer Zeit wurde der einbrechende Mann ..."?
  2. Ich empfehle, in der Wikipedia einmal den Artikel über "Besuchsehe" nachzulesen. Nach dem weiter oben geschriebenen wirren Zeug müssten die dort erwähnten Völker schon längst wegen Gendegeneration ausgestorben sein.
Benutzer: Klaus Schurig

Themaverfehlung (2008)[Quelltext bearbeiten]

Der Artikl behandelt nur einen kleinen Ausschnitt des Bedeutungskomplex Ehebruch, nämlich den außereheliche Sexualkontakte. Dies ist jedoch nur ein Bruchteil seiner Bedeutung - ursprünglich umfasst dieser Begriff alles was eine Ehe auflösen konnte, etwa auch Ehescheidungen und Verstoßungen der Ehefrau sind/waren darunter zu verstehen. Dies zeigt sich etwa in der jüdischen und christlichen Interpretation der Bedeutung des sechsten/siebten Gebotes (Du sollst nicht ehebrechen). Dieses umfasst nach überlieferter und gängiger Sichtweise auch oben genanntes. 84.147.195.232 16:57, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Logik? (2009)[Quelltext bearbeiten]

Zitat:

  • „In Johannes 8,2–11 (sogenannte Pericope Adulterae, vermutlich nicht ursprünglicher Teil des Johannesevangeliums) wird Jesus angesichts einer beim Ehebruch ertappten Frau gefragt, ob sie gesteinigt werden soll – ein Nein widerspräche dem Gesetz Mose, ein Ja ebenfalls, da nach 5. Mose 22,24 die Frau und der Mann gesteinigt werden sollen.“

Dem Autor dieses Satzes ist ein Volkshochschulkurs in Aussagenlogik zu empfehlen! Es steht ja alles richtig da: Das jüdische Gesetz schrieb die Steinigung des Ehebrechers [A] und der Ehebrecherin [B] vor. Somit hätte die Ehebrecherin [B] auf jeden Fall gesteinigt werden müssen. Logisch gesprochen: ([A] oder [B]) und [B] -> WAHR. Die einzig gesetzesmäßige Antwort, wäre also das JA gewesen.
wahrscheinlich vom 7th Son of a 7th Son verfasst. Skipper --(nicht signierter Beitrag von 79.245.172.246 (Diskussion) 19:24, 9. Jun. 2009 (CEST))[Beantworten]

USA: Bigotterie und Ehebruch bei den Republikanern (2009–2011)[Quelltext bearbeiten]

Aus gegegebenem Anlass und der Vielzahl von Fällen von Ehebruch bei republikanischen Politikern bei zugleich vorhandener Bigotterie dürfte dies wohl in den Artikel gehören: siehe unter anderem Sexaffären wie beispielsweise Senator John Ensign oder Gouverneur Mark Sanford

Hallo IP, tut mir leid, aber das ist abwegige Theoriefindung mittels eines Artikels, der hier als Beleg für eine allgemeine (unwissenschaftliche) moralische Charakterisierung "konservativer" Politiker verabsolutiert wird. Die journalistische Tendenz wird absolut gesetzt und nicht relativ als Wertung ("auffällig ist insbesondere") in einem bestimmten Zusammenhang dargestellt, der hier ohnehin überflüssig ist. Gruß, --HansCastorp 02:22, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
sorry das sehe ich nicht so. Die Sexaffären von Spitzenpolitikern der Republikaner in den Vereinigten Staaten häufen sich derart: nicht nur die beiden letzten aus der letzten Woche.
Spiegel:Republikanischer Gouverneur bekennt außereheliche Affäre
Mittlerweile ist da bald die ganze erste Garde der republikanischen Politiker in den USA betroffen. Es sind alles dieselben Menschentypen dort, die nach außen hin "einen auf konservativ religiös" machen, aber selbst ihre Ehefrauen oftmals betrügen und Sexaffären haben. Gleichzeitig aber gegen die Einführung der Gleichgeschlechtlichen Ehe in der Vergangenheit und Gegenwart mit aller Kraft "gewettert" haben, obgleich diese moralisch gesehen sehr positiv zu bewerten ist.

Hinzukommt noch, dass gerade diese bigotten Spitzenpolitiker bei den Republikanern, erinnert sei auch an den republikanischen Senator David Vitter und dessen Prostituiertenring

Spiegel:Senator entschuldigt sich für Kontakt zu Erotik-Service eine Medienkampagne gegen den demokratischen Präsidenten Bill Clinton "gefahren" haben, die zum Sturz von Bill Clinton führte.
Daher gehört dieses Thema auch entsprechend aufgearbeitet in den Artikel hinein. 92.252.83.113 10:22, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Von den ganzen deutschen und europäischen konservativen Spitzenpolitikern, von denen viele einen Ehebruch hinter sich haben (siehe Christian Wulff, Horst Seehofer, Theodor Waigel, Rudolph Giuliani, Nicolas Sarkozy oder Silvio Berlusconi), läßt sich nicht viel besseres behaupten. Nur sind diese Politiker in Europa nicht ganz so bigott, da die europäischen Gesellschaften keine konservativen Moralapostel und selbsternannten Prediger in diesem Ausmaß aufweisen, wie dies die US-amerkanische Gesellschaft zeigt.92.252.83.113 10:33, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Aha, GLGermann ist wieder on a mission (als IP, auch wenn er wieder entsperrt ist). Erfrischend mal wieder solch hanebüchenen Unsinn zu lesen Erfurter63 21:10, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
och Erfurter, in Wahrheit bist du doch hier man on a mission.
Ich schreibe hier nur und gebe wieder, was seriöse Zeitungen wie Die Zeit oder Der Spiegel berichten und was gegenwärtig die Medien in den Vereinigten Staaten bestimmt. Ehebruch findet halt gegenwärtig bei vielen republikanischen Spitzenpolitikern statt und wie bigott die Republikaner sich zeigen, hat bekanntlich die Medienkampagne gegen den damaligen Präsidenten Bill Clinton (Lewinsky-Skandal) gezeigt. Es gehört nunmal durchaus in den Artikel, wenn auf der einen Seite eine Partei einen auf "religiös konservativ" macht und gleichzeitig ein großer Teil ihrer Spitzenpolitiker in Wahrheit Ehebruch begehen. Die Inhalte sind klar durch Referenzen von Spiegel und Zeit belegt. 92.252.87.64 08:48, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Warum schreibst du eigentlich weiter als IP? Es weiß doch eh jeder, dass du es bist. Wenn dein Sermon nur hier auf der Disk steht, soll es mir egal sein. Wenn du das nochmal in den Artikel reinrevertierst, gibts ne VM.

Gruß Erfurter63 12:40, 28. Jun. 2009 (CEST) Gruß an man on a mission Erfurter63 GLGermann 19:19, 14. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

auch wenn es den Erfurter63 noch so sehr ärgert. Ehebruch findet sich halt massiv mittlerweile bei konservativen Spitzenpolitikern. Der Artikel der Zeit bringt dies sehr gut auf den Punkt:
Zeit:Bigotterie bringt die Republikaner in Nöte
gutes beispiel hierzu ist auch der italienische, konservative Spitzenpolitiker Silvio Berlusconi, worüber selbst der Vatikan mittlerweile schwer verärgert ist:
Netzzeitung:Vatikan will Erklärung für Berlusconis Affären GLGermann 19:28, 14. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Lieber GLGerman, wie geht es Dir? Leider neigst Du gelegentlich zu einer Art empirisch-journalistischen Darstellung, die nicht enzyklopädisch ist. Du übernimmst Wendungen und Wertungen der Journaille und schreibst diese in den Artikel, etwa "auffällig ist insbesondere", wie ich oben bereits schrieb. Gibt es wissenschaftliche Studien, die belegen, daß Konservative eher zu Ehebruch neigen und wie belegst Du diese allgemeine Aussage [1]? Wenn überhaupt, müßte dies eben als moralische Wertung erkennbar sein, die ein bestimmtes Verhalten subjektiv einschätzt, siehe oben. Fraglich ist, ob dies hier dargestellt werden kann oder habe ich etwas übersehen? Gruß,--HansCastorp 19:36, 14. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

sorry den Inhalt, den ich hier verwende, stammt mit Referenzbeleg aus der renomierten Zeitung Die Zeit. Bei der Zeitung Die Zeit handelt es sich im Vergleich beispielsweise zur Journalie der Bildzeitung um eine renomierte Zeitung, der durchaus hier Vertrauen in der Wikipedia geschenkt werden kann. Wenn der Referenzbeleg auf die Blödzeitung linken würde, hätten deine Bedenken durchaus bei mir Gehör und Du hättest Recht; aber die Zeitung Die Zeit... also ich bewerte diese Zeitung als sehr seriös. GLGermann 19:43, 14. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

3M: Das geht so gar nicht, lieber GLGermann. Dein angeblicher Beleg ist nämlich gar keiner, sondern nur eine Illustration für die Behauptung, konservative Politiker würden Ehebruch vorleben. Der ZEIT-Artikel enthält diese Behauptung nicht, auch wenn sein Inhalt diesen Schluss möglicherweise zulässt. Der Schluss aber wird von dir allein gezogen, ist also Theoriefindung. Zudem verstößt die Auswahl deiner Quelle gegen das NPOV-Prinzip. Es überwiegen doch die Belege dafür, dass konservative Politiker eheliche Treue oder wenigstens serielle Monogamie vorleben, doch davon findet die geschätzte Leserin nichts. Daher verstößt der Abschnitt gegen gleich mehrere Wikipedia-Prinzipien und muss daher leider draußen bleiben. --Φ 20:00, 14. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wenn die Beiteiligten mal bitte einen Schritt zurücktreten würden. In dem Artikel geht es um Ehebruch. Dies ist ein Terminus für eine strafbare Handlung. In Gesellschaften, in denen diese Handlung nicht strafbar ist, ist der Begriff für die Handlung auch ein anderer und es ist auch unnötigt Politiker aufzuzählen, die außereheliche Beziehungen hatten. Die Formulierung „sind alles dieselben Menschentypen“ ist sicher nur in der Hitze des Gefechts entstanden. Solche Formulierungen gehören in ein anderes Jahrhundert. Diesen Tabloid-Abschnitt über US-Politiker passt hier also nicht hinein. -- Vinom (bla) (!!) 20:06, 14. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ebenfalls über die Dritte Meinung: Absolute Zustimmung zu Φ , Vinom und HansCastorp . Komplette Theoriefindung, hat in dem Artikel nichts zu suchen. Ravenscroft 20:23, 14. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
sorry Vinom: Ehebruch mag vielleicht im Mittelalter strafbar gewesen sein und eine strafbare Handlung. Heute ist Ehebruch jedenfalls in keinster Weise strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches. Auch gilt heute bei Scheidungen nicht mehr das Verschuldensprinzip. Vielmehr haben wir seit Jahrzehnten mittlerweile das Zerrütungsprinzip. Also ist das was du schreibst, hier total falsch, wenn du den Ehebruch mit einer strafbaren Handlung gleichsetzst. 92.252.101.37 20:37, 14. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ehebruch IST die Bezeichnung für eine strafbare Handlung. Ehebruch gibt es heute in Europa auch nicht mehr. Was du vielleicht meinst, ist außereheliche Beziehung. Das mag der eheliche Partner vielleicht als Ehebruch bezeichnen, ist es aber nicht.-- Vinom (bla) (!!) 13:14, 15. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
GLG letzte Warnung. Hör auf mit dem Unsinn. Sonst muss leider die VM bemüht werden Erfurter63 21:24, 14. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Jetzt mach mal halblang, Erfurter63. Das Diskussionsergebnis scheint mir eindeutig und der Artikel ist in der Version ohne GLGermanns Einfügung. Da müssen wir nicht gleich mir der VM drohen. Gruss Ravenscroft 21:37, 14. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich sagte, wenn er erneut revertiert. GLG hat den gleichen Unsinn schon vor einigen Wochen als IP veranstaltet. Jetzt wieder dasselbe. Wenn er heute zum drittenmal revertiert ist das Editwar. Irgendwo muss auch mal ne Grenze sein Erfurter63 21:45, 14. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:HansCastorp hat um eine "Dritte Meinung" gebeten. Die Fakten die GL German in den Artikel schreiben will sind zwar zutreffend, sind aber Einzelfälle, die nicht in den allgemeinen Artikel "Ehebruch" gehören. Dann könnte man auch gleich das bewegte Familienleben der Herrn Gerhard Schröder, Joschka Fischer, Christian Wulff oder auch des Ministerpräsidenten Horst Seehofer en Detail im Artikel referieren. Zudem ist "Bigotterie" eine moralische Wertung, die nichts in enzyklopädischen Artikeln zu suchen hat. Raus damit. Gruß --Die Winterreise 23:20, 14. Jul. 2009 (CEST) @ Winterreise: Du hast diesen hier vergessen :-) Erfurter63 23:27, 14. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

WP:DM: Stimme Winterreise vollumfänglich zu. -- Jan Rieke 23:32, 14. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
na da will ich mal nicht so sein. Zwar hat Benutzer Die Winterreise zu Recht erkannt, dass die Fakten stimmen, die ich hier nenne. Das ganze Thema der konservativen, bigotten republikanischen Politiker ist auch durch den Artikel in der Zeitung Die Zeit gut belegt. Gleichwohl neige ich dazu, den Artikel ohne Hinweise auf die vielen Fälle des Ehebruchs bei konservativen, bigotten Politikern bestehen zu lassen. Die Diskussion zeigt hier aber wiedermal wie die Wikipedia in Wahrheit abläuft: pseudodemokratisch ! GLGermann 00:08, 15. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo GL German, nein, du hast wohl mit den Fakten recht, aber die Empörung über Bigotterie und Verlogenheit, dem Auseinanderklaffen von Anspruch und Wirklichkeit gehört nun mal nicht in den Artikel "Ehebruch" hinein. Mit der gleichen Logik könntest Du auch den Artikel Moral bearbeiten und darin unmoralisch handelnde Personen auflisten. @Erfurter, Danke für den Hinweis auf diese obskure Figur hier. :-) --Die Winterreise 00:33, 15. Jul. 2009 (CEST) Ich hab den Zeit-Artikel einmal allgemeiner eingearbeitet. --Franz (Fg68at) 19:55, 20. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo Franz, diesen Aspekt in einen allgemeinen Artikel aufzunehmen ist von der weit überwiegenden Mehrheit der Diskussionsteilnehmer als nicht opportun angesehen worden. Ein Informationsgewinn in der Nennung einer solchen Binsenweisheit dürfte auch nicht erkennbar sein. Habe das daher wieder revertiert. Vor einem Rerevert bitte die Disk. (erneut) benutzen. Gruß Erfurter63 20:00, 20. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
In dieser Diskussion ging es bisher um andere Punkte und um eine ganz andere Formulierung, wo Konservativen mit einigen beispielhaften Namensnennungen etwas vorgeworfen wurde. Für mich ging es darum wie damit umgegenagen wird und einen Grund aufzuzeigen, warum bei manchen örtlichen oder globalen Prominenten besonders viel Wind aufgewirbelt wird. Du magst es als Binsenweisheit ansehen. Dies dürfte aber vielen nicht klar sein, denn auch da kommen die Meldungen "Das tut nichts zur Sache, das ist sein Privatleben". Dabei ist es eher vergleichbar mit einem Antikorruptionsbeamten dem Korruption vorgeworfen/nachgewiesen wird. --Franz (Fg68at) 21:45, 21. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Pressewirbel in Ehebruchsgeschichten gibt es in mannigfaltigen Konstellationen. Die Variante "konservative Moralprediger" ist nur eine davon. Generell werden entsprechende Geschichten prominenter Persönlichkeiten, ob im Bereich Politik, Schauspieler, Sänger immer gerne genommen, egal ob konservativ oder nicht (siehe etwa Fall Clinton). Teilweise auch in einer eher augenzwinkernd-bewundernden Diktion (vgl. etwa Fall Berlusconi). Der Umstand, dass bei sog. "Moralaposteln" oft natürlich in den entsprechenden Medienberichten eine besondere Schadenfreude, besitzt m.E. keineswegs ein für den allgemeinen Begriff "Ehebruch" in der Gegenwartsdiskussion so prägendes Alleinstellungsmerkmal, dass es in der Rubrik "Ehebruch in der heutigen Gesellschaft" (welche Gesellschaft eigentlich?, die "Moralprediger" beziehen sich eindeutig auf die USA, bei uns oder in romanisch-lateinischen Ländern ist das schon wieder ganz anders) quasi als neben der Kurzerwähnung, dass es eine unerlaubte Handlung darstellt, erwähnt gehört. Der - zugegebenermaßen sehr schwache - Artikel ist sicher ergänzungsbedürftig. Die von GLGermann gewünschte und von dir (in sicherlich ansprechenderer Weise formulierte) Ergänzung halte ich nach wie vor für keinen Gewinn in einem allgemeinen Artikel "Ehebruch". Erfurter63 22:00, 21. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Während im übrigen ein ganz gehöriger Schwall von Worten zu Recht gegen Leute vorgebracht werden kann, die öffentlich mit heuchlerischem Vorsatz (!) die eine Maske aufsetzen und sich privat ganz (!) anders aufführen, geht das hier doch am Thema vorbei. Es ist keine logische Unmöglichkeit, ehrlich gegen Ehebruch zu predigen und selber daran zu scheitern. Der freundliche St. Thomas erwähnt sogar mal ausdrücklich, daß es schlimmer ist, schon am Maß-Haben zu scheitern, als wenn erst das Maß-Halten in die Binsen geht. Man möge doch bitte die öffentliche Nase nicht in Dinge stecken, die sie nichts angehen. Deshalb gehen auch Bemerkungen wie "20% brechen ihre Ehe" am Thema vorbei. "Was, nur so wenig?" ist da der einzige denkbare Kommentar, wenn man sich mal vorstellt, daß das ja das ganze Eheleben einschließt nach dem Motto one strike and you're out. Die eigentliche Frage kann doch - unbeschadet der abstrakten moralischen Bewertung der einzelnen Tat - nur sein, wieviele Leute dies in einer Gewohnheit machen, die die Phase stürmischen Gefühls überdauert. --77.4.61.151 01:29, 17. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Deutschland, Schweiz Österreich und … Philipinen? (2010–2015)[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn es logisch begründet wird, macht diese Aufzählung in meinen AUgen wenig Sinn! Für etwaige Betrachtungen würden statt dessen auch viele andere Staaten eignen. Meinungen?

Zunächst mal: Bitte signiere deine Beiträge, damit man auch weiß, mit wem man diskutiert. Dafür verwendet man das Zeichen ~ und zwar viermal hintereinander. Die Situation in D, A, CH (im wikipedia-Jargon DACH) darzustellen ist schon sinnvoll, weil zum einen die meisten Leser der deutschsprachigen WP aus diesem Bereich kommen und zum anderen auch bei den Autoren hier besondere Nähe zum Gegenstand vorliegt. Das heißt natürlich nicht, dass nicht auch die Situation in anderen Ländern (von mir aus auch Philippinen) dargestellt werden kann. Voraussetzung ist aber natürlich, dass etwaige Aussagen hierzu reputabel belegt werden können Erfurter63 19:52, 27. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Übrigens gab's auch mal die DDR. Mit dem neuen Strafgesetzbuch 1968 entfiel der Straftatbestand "Ehebruch", der wurde aber auch vorher schon nicht mehr verfolgt. Wer kann das mal bitte exakt mit Quellen ergänzen? - 93.195.11.43 19:26, 20. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

1579 BGB (2010)[Quelltext bearbeiten]

Ist für die Verwirkung oder Reduzierung von Unterhaltsansprüchen wirklich die Nummer 6 des §1579 BGB bei Ehebruch einschlägig? Da steht etwas über die Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen... IMHO wäre es eher Nr. 7 (schwerwiegende Verletzung einer Pflicht), aber da ich den Palandt, mit dem der Satz belegt wird, nicht vorliegen habe, möchte ich da nicht eigenmächtig etwas ändern.
Sollte die 6 aber richtig sein, wäre vielleicht eine Erklärung hilfreich. --84.177.171.158 14:09, 8. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ja Nr. 7 ist aktuell richtig. Das war bis 2008 in Nr. 6 geregelt. Habe das im Artikel entsprechend geändert Erfurter63 20:15, 8. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Grundsatzurteil: Ehebruch ist kein arbeitsrechtlicher Kündigungsgrund bei kirchlichen Mitarbeitern (2010)[Quelltext bearbeiten]

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte in einem Grundsatzurteil, das der Ehebruch eines kirchlichen Mitarbeiters kein arbeitsrechtlichen Kündigungsgrund darstellt. (nicht signierter Beitrag von 92.252.47.179 (Diskussion) 13:27, 27. Sep. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Steinigung in islamisch geprägten Ländern (2011)[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel widerspricht dem Artikel Zina.

  • Hier: "Die Steinigung wird noch im Sudan und in Nigeria angewandt."

Der Zina-Artikel nennt hingegen Iran und Saudi-Arabien.--134.61.68.175 21:11, 10. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Aus dem Artikel - Es ist noch zu erwähnen, dass im gesamten Koran nichts vom Steinigen eines Menschen steht. Dort heißt es, dass Unverheiratete lediglich mit je 100 Peitschenhieben bestraft werden sollen, „Eine Frau und ein Mann, die Unzucht begehen, geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben...“ Sure 24 Aya 2
Abgesehen davon, dass der Quran nicht die alleinige Quelle des Fiq (isl. Recht) ist. Id Regel wird kaum jemand die laut Quran "hundert gnadenlosen Schläge" oder Steinwürfe oder Schläge mit Steinen überleben. Und im Orient wird seit altersher für Prügelstrafen keine Peitsche verwendet, sondern ein langer dünner Stock (wie ua in Malaysia). Ist aber beinahe egal, 100 Schläge sind in jedem Fall lebensgefährlich.
Das reicht vom multiplen Organversagen aufgrund einer Sepsis, weil großflächige Verletzungen zu viele Giftstoffe produzieren, bis zum unmittelbaren Kreislaufversagen und Herzstillstand. http://www.google.com/images?q=stoning http://www.google.com/images?q=caning -- 77.118.197.150 11:17, 8. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich glaube nicht, dass der Artikel über Ehebruch die Schwere und Gefährlichkeit der Strafen im Detail erklären muss; das gehört dann eher in den Hauptartikel Zina. Ich hab aber den Satz auf die Koran-Aussage gekürzt. "lediglich mit je 100 Peitschenhieben" war sowieso wertend. --Martina Disk. 12:01, 9. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ehebruch in der Literatur (2011)[Quelltext bearbeiten]

Mir fällt auf, dass in allen 3 Beispielen ein Mann über eine weibliche Ehebrecherin geschrieben hat.
Gibt es in der Literatur tatsächlich mehr Frauen als Männer die fremdgehen?
(Gibt es vielleicht eine Studie darüber?)
Dann wäre das evt. interessant zu erwähnen, ansonsten wäre ein Mann als Beispiel auch nicht schlecht (sorry, mir fällt grad selber keiner ein). --Marzipanherz 14:34, 18. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Nun ja, zum Ehebruch gehören immer ein Mann und eine Frau :-) Dass aber die Frau meistens die Rolle der ehebrechenden Ehefrau und der Mann die des in die fremde Ehe eindringenden hat, das entspricht der asymmetrischen Rolle der Geschlechter in fast allen patriarchalisch geprägten Gesellschaften und auch der vorherrschenden Rechtslage seit der Antike. Der Bruch der Ehe durch den männlichen Partner wurde in der Regel kaum oder gar nicht bestraft und ist deshalb auch weniger Objekt der Literatur geworden, der Bruch durch den weiblichen Partner wurde hingegen als schweres Verbrechen gesehen, ebenso wie die Rolle des einbrechenden Mannes. --Mixia 15:24, 18. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Verbreitung? (2011)[Quelltext bearbeiten]

Könnte man nicht noch, soweit bekannt, was über die Verbreitung von Ehebruch schreiben? Also wieviel Prozent aller verheirateten Männer und Frauen in Deutschland/Europa/USA usw. Ehebruch begehen?--78.34.152.174 13:01, 30. Okt. 2011 (CET)Arjo[Beantworten]

Am besten auch noch, ob es Spaß macht ;) -93.195.11.43 19:29, 20. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Polynesien und Amerika vor der Kolonisation (2013)[Quelltext bearbeiten]

Zitat:

  • "In Polynesien und Amerika vor der Kolonisation durch Europäer war Geschlechtsverkehr von Ehefrauen mit Gästen und Verwandten ihrer Gatten kein Ehebruch"

Auch wenn eine Quelle angegeben ist: An die Theorie, dass von Neufundland bis Patagonien einheitlich in allen Kulturen zu aller Zeit dies galt, glaube ich nicht. So pauschale Aussagen belegen die fehlende Eignung (oder falsche Darstellung) der Quelle. --Karsten11 (Diskussion) 21:58, 16. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Prostitution (2014)[Quelltext bearbeiten]

Es gab praktisch zu allen Zeiten Prostitution. Aber nicht immer wurde der Verkehr mit einer Prostituierten als Ehebruch angesehen. Weiß jemand dazu etwas näheres und genaueres?--87.155.37.202 03:17, 3. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Vergewaltigung (2014)[Quelltext bearbeiten]

Früher wurde gelegentlich auch eine außereheliche Vergewaltigung als Ehebruch (teilweise des Täters und des Opfers) angesehen. Andererseits wurde Vergewaltigung jedoch oft auch milder bestraft als Ehebruch, oder auch überhaupt nicht bestraft (so etwa, wenn eine siegreiche Armee die Frauen des im Krieg unterlegenen Volkes vergewaltigte). Weiß dazu jemand mehr?--87.155.37.202 03:21, 3. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Deutschland: "Ehebruch" ohne Auswirkungen = Nichts? (2014)[Quelltext bearbeiten]

Da, wie im Abschnitt Deutschland dargestellt, "Ehebruch" keine Relevanz mehr hat, gibt es doch "Ehebruch" gar nicht (mehr)‽--Wikiseidank (Diskussion) 12:05, 20. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Zumindest für konservative fromme Gläubige Christen ist Ehebruch nach wie vor eine schwere Sünde - auch in Deutschland.--87.155.55.50 05:21, 4. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Einleitung: "...Person anderen Geschlechts" (2015–2018)[Quelltext bearbeiten]

Zitat:

  • "Ehebruch ist nach rechtlicher Definition „der zumindest bedingt vorsätzliche Vollzug des Beischlafs eines Ehegatten mit einer dritten Person anderen Geschlechts“."

Das ist zwar einwandfrei zitiert, inhaltlich aber trotzdem falsch. Das Geschlecht der dritten Person spielt keine Rolle, sondern nur der Vollzug des Beischlafs. Auch können gleichgeschlechtliche Ehen gebrochen werden - i.d.R. mit einer Person des gleichen Geschlechts. Da es sich um die "rechtliche Definition" handelt und in den meisten Ländern, in denen Ehebruch rechtlich eine Rolle spielt auch gleichgeschlechtliche Ehen verboten sind, ist das schwer nachzuweisen. Dennoch hier das Beispiel: "In Michigan droht bei Ehebruch eine lebenslange Haftstrafe, ..." (siehe dieser Wiki-Artikel) gleichzeitig ist dort seit 2012 die gleichgeschlechtliche Ehe möglich (Wiki-Artikel).
Daher schlage ich vor die letzen beiden Wörter zu entfernen. Natürlich kann die Quelle dann nicht mehr verwendet werden. Es ist aber ohnehin fraglich eine allgemeine rechtlichge Definition anzugeben, da diese je nach Staat verschieden ist.
Alternativvorschlag:

  • "Ehebruch [...] Ist der Beischlaf eines Ehepartners mit einem Dritten." (Lexexakt.de)

Leider fehlt dabei der Vorsätzlichkeitsaspekt.--Raadler (Diskussion) 03:07, 30. Mär. 2015 (CEST)[Beantworten]

Anscheinend hat es 2005 in Vancouver ein Gerichtsurteil gegeben, bei dem eine gleichgeschlechtliche Affähre als Ehebruch gewertet und als Scheidungsgrund geltend gemacht wurde (dbna.de).--Raadler (Diskussion) 04:10, 30. Mär. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Änderung wurde erst nach einigen Wochen gesichtet und dann anscheinend verworfen. Ich kann nicht nachvollziehen, wer das war, wann genau oder warum das gemacht wurde. Auf meine Argumentation hier wurde nicht eingegangen. Also wenn es keine Antwort hierauf gibt, ändere ich den Artikel in ein paar Tagen nochmal. Raadler (Diskussion) 00:59, 14. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Für eine Ehefrau ist es ja wohl viel schlimmer bzw. peinlicher, wenn ihr Ehemann homosexuellen (schwulen) Sex hat, als wenn er außerehelichen heterosexuellen Sex hat. Und ein Ehemann wird einen homosexuellen Kontakt seiner Ehefrau wohl als weniger schlimm empfinden, als wenn diese lesbischen Sex hat, als wenn sie heterosexuellen Sex hat (schließlich wird eine Lesbe ihm wohl kaum Kuckuckskinder unterschieben). --2003:E7:7BC4:5501:89D9:33D0:62D8:BD02 04:59, 22. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]