Diskussion:Ehehindernis

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Auch im zivilen Recht gibt es wohl sowas wie Ehehindernisse, allerdings spielen die wohl nicht so die Rolle, weil es - im Gegensatz zum kirchlichen Recht - die Möglichkeit der Scheidung gibt.


  1. Impotenz, can. 1084 CIC
  2. Bestehende Ehe, can. 1085 CIC

Blutsverwandtschaft bis zum vierten Grad der Seitenlinie (d.h. bis zu Cousins/Cousinen einschließlich), can. 1091 CIC

sind die drei nun kirchlich oder göttliches recht, sie stehen bei beiden, was ja wohl nicht sein kann, weil sie dann von ihrer definition her sich widersprechen. kann hierbei nun die dispens gewährt werden? --Ahoh 01:59, 5. Feb 2006 (CET)

Yo, da hat einer die Systematik nicht verstanden, zumindest was Impotenz und Eheband angeht (cann. 1084 und 1085 CIC). Und Entführung der Frau und Freiheitsberaubung sind auch zwei verschiedene Paar Schuhe. Hoffe, nicht noch mehr Fehler übersehen zu haben. - Bei der Blutsverwandtschaft ist es so, daß gerade Linie und Geschwister aufgrund can. 1078 §3 CIC nicht dispensiert werden, weil man hier eher von göttlichem Recht ausgeht, während eine Ehe zwischen Cousin und Cousine mit Dispens möglich ist. -- 42 20:03, 4. Aug 2006 (CEST)

Homosexualität[Quelltext bearbeiten]

Was ist denn mit homosexuellen Ehen? Ist die gleichgeschlechtlichkeit nicht auch ein Ehehindernis inder Katholischen Kirche?(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 129.69.224.52 (DiskussionBeiträge) 1:48, 22. Dez 2006 (CEST)) -- spongo 17:34, 24. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Solche Ehen gibt es nicht, sowohl nach katholische Verständnis als auch nach dt. Recht. In D. gibt es eingetragene Lebenspartnerschaften, die eben keine Ehen sind, auch wenn ein Großteil der Regelungen der Ehe hier Geltung haben. (nicht signierter Beitrag von 89.245.108.51 (Diskussion | Beiträge) 12:57, 2. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Wenn die Homosexualität so weit geht, daß der Homosexuelle impotent ist, dann ist das das Ehehindernis der Impotenz. Im übrigen ist Homosexualität kein Ehehindernis, auch wenn sicherlich Gründe genannt werden könnten, warum sich der Betreffende das gut überlegen sollte. Mit der Ehe meine ich selbstverständlich die zwischen Mann und Frau, aber Selbstverständlichkeiten braucht man eigentlich gar nicht erwähnen.--93.135.57.193 15:07, 4. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Formmangel als Ehehindernis?[Quelltext bearbeiten]

M.E. ist es eher irreführend, den Formmangel als faktisches Ehehindernis zu benennen.

--Karl-Hagemann (Diskussion) 12:49, 17. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]