Diskussion:Eidgenössische Abstimmung über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien

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Lemma grammatikalisch falsch[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma ist in meinen Augen grammatikalisch falsch. Es müsste heißen: "Eidgenössische Abstimmung über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und ihre Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien" (nicht "ihrer"). --Schweißer 17:46, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Das sehe ich auch so. Debianux 17:56, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Eventuell wäre deren noch besser … Was meint ihr? Debianux 22:44, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Stimmt. Sonst könnte jemand denken, die "Abstimmung" wurde auf das Gebiet von Bulgarien und Rumänien ausgedehnt ... ;-) --Schweißer 23:57, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Habe die Korrektur (Verschiebung) nun vorgenommen. Grüße, Debianux 07:24, 9. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich bin nicht sicher, ob eine erneute Verschiebung opportun ist, aber das Ding heisst nicht "Eidgenössische Abstimmung", sondern "Eidgenösische Volksabstimmung". Bei anderen Lemmata wird übrigens nur das Thema der Abstimmung genannt, vgl. Kategorie:Eidgenössische Volksabstimmung. Adrian Suter 23:56, 9. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Bild hätte wohl gelöscht werden müssen, da man Wahlzettel, ebenso wie Geldnoten nicht einscanen darf. -> Jetzt nicht mehr wichtig, da nach schliessen der Wahllokale ungültig. Der Link im Bild auf das Urheberrecht ist quatsch, da ein Abstimmungszettel, weder Protokoll o.ä. ist. Banknoten werden ja auch aufgeführt, d.h. ja aber auch nicht, dass jedermann die einscanen darf! --WufiCH 18:33, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Nö, s'sagt nur, dass Banknoten gemeingut sind, und urheberrechtlich damit nicht geschützt werden können. S'hat sowieso keine Schöpfungshöhe; und in dieser Qualität kann man das Bild nicht als Wahlzettel brauchen. --dvdb 22:20, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Inhaltliche Lücke[Quelltext bearbeiten]

Die Rahmenbedingungen der Abstimmung werden im jetzigen Artikel nur unzureichend dargestellt. Ich empfehle einen Blick in die en-WP, Stichworte "Sunset-Klausel" und "Guillotine-Klausel" (interessant, dass die politjuristische Sprache manchmal wunderbar anschaulich sein kann ...) . --Schweißer 00:17, 9. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Lücke gefüllt? --dvdb 12:38, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Der Aspekt mit der "Sunsetklausel" kommt mir noch zu kurz. Insgesamt finde ich vieles ziemlich umständlich ausgedrückt. Zudem ist die etwas schweizlastige Ausdrucksweise für Nichtschweizer eine gewisse Hürde. Ich gestehe aber, dass die typische Ausdrucksweise deutscher Juristen/Ämter - und manchmal auch meine - nicht besser ist. Man ist da halt oft ein wenig betriebsblind. Schau doch mal, wie kurz und prägnant die en-WP diese Sachverhalte ausdrückt. --Schweißer 13:17, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Dass der Ausdruck »Sunset-Klausel« im Artikel fehlt, hat wohl damit zu tun, dass dieser Begriff in der Schweiz nicht sehr geläufig ist – bei Google-News Schweiz gibt es keinen Treffer und auch bei der gewöhnlichen Google-Suche gibt es verglichen mit »Seiten aus Deutschland«[1] viel weniger Treffer »aus der Schweiz«[2] (darunter nur acht Treffer mit »Sunset-Klausel« und »Personenfreizügigkeit«[3]). Debianux 13:56, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Das ist ein Missverständnis: Ich meinte nicht, dass der Ausdruck an sich fehlt, sondern dass der damit bezeichnete Sachverhalt fehlt. Oder habe ich da was überlesen? --Schweißer 15:07, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Da habe ich dich in der Tat missverstanden. :) Ja, du hast Recht, dieser Aspekt wird im Artikel noch nicht erläutert. Debianux 15:39, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
In der Schweiz wird die Thematik einer Sunset-Klausel mit dem Begriff Guillotine-Klausel benannt. --dvdb 16:37, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Wirklich? Ich dachte immer, dass seien zwei unterschiedliche Begriffe … Die Guillotine-Klausel macht doch die Annahme mehrerer Verträge davon abhängig, dass alle Verträge angenommen werden. Und die Sunset-Klausel besagt doch, dass ein Vertrag oder Gesetz nicht mehr gültig ist, wenn er nicht erneut bestätigt bzw. verlängert wird … Debianux 16:46, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Es sind zwei unterschiedliche Dinge, aber die Thematik und die Angst, ein Vertag könne gekündigt werden, wurde medial und von Politikern nur durch die Guillotine-Klausel herbeigerufen. Eine Sunset-Klausel gabs beim Personenfreizügigkeitsabkommen auch gar nicht, da der Vertrag nicht ausläuft, wenn man nichts beschliesst/notifiziert; beim Personenfreizügigkeitsabkommen muss man notifizieren, um zu kündigen, ansonsten passiert gar nichts. [oder verstehe ich die Funktionsweise der Sunset-Klausel nicht?) --dvdb 17:31, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Der Sachverhalt ist m. W. so, dass eine Kündigung - genauer: Notifikation der Nicht-Verlängerung - der Personenfreizügigkeit automatisch zu einem Ausserkrafttreten der übrigen Bilateralen I führt. Dieser Sachverhalt wurde im Vorfeld der Abstimmung unter dem Begriff "Guillotine-Klausel" kommuniziert. Keine Ahnung, ob das sachgerechte Begrifflichkeit ist. Adrian Suter 21:27, 10. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 02:31, 14. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]


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--KaPe (Diskussion) 08:40, 19. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]