Diskussion:Eidgenössische Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz»

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Anmerkungen und Review[Quelltext bearbeiten]

Nach Bitte auf meiner Disk. ein kurzes Statement nach einem Review: EKDF kommt sehr kurz. Ich würde herausarbeiten, wer genau in dieser Expertenkommision sass (erwähnenswert auch Vorsitzender Jörg Schild, deshalb hiess sie auch häufig "Kommission Schild"). - Ebenso fehlt die ganze Vernehmlassungsanwort vor der Ausarbeitung des Gesetzes und der Botschaft des Bundesrates. - Beim Ping-Pong-Spiel im Parlament könnte man noch spezifischer werden. Nachdem der Bundesrat eine Botschaft veröffentlicht hat, geht es zuerst in die entsprechende Kommission des Erstrates (Ständerat) und dann erst ins Plenum. Dann geht es in die Kommission des Zweitrates und dann wiederum erst ins Plenum. Etc. Diese Kommissionen geben auch Antworten, die für das Plenum von entscheidender Bedeutung sein können. - Ich würde auch erwähnen, dass die heutige Initiative in den Grundzügen der Revision damals entspricht. - Erwähnenswert wäre evtl. auch eine vorhergehende Initiative mit gleicher Zugrichtung http://www.admin.ch/ch/d//pore/vi/vis245.html, welche im Sammelstadium gescheitert ist. Ebenso hat die Annahme des Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/19990613/index.html Einfluss auf die Revision gehabt, da sie gezeigt hat, da das Volk nicht nur eine totale Legalisierung (DroLeg) und eine totale Kriminalisierung (JoD) ablehnt, sondern sich konsequenterweise auch eine Mehrheit im schweizerischen Souverän für pragmatische Schritte in der Drogenpolitik ausspricht. --Micha 12:22, 19. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Um keinen Edit-War anzufangen ...[Quelltext bearbeiten]

@Syrcro: Ich fragte nach der ->Richtlinie<- und nicht nach deiner eigenen Interpretation. Ich halte dagegen: Das Bild ist nicht schön anzusehen. Aber es illustriert den Sachverhalt passend. --Micha 18:42, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Absatz geht um Vorschläge zum Handeltreiben, Konsum, Besitz und zur Werbung. Zum Drehen von Joints steht da nichts. Das Bild ist dort nur, weil es cool aussehen soll. Die Bebilderung eines Artikels sollte immer dem besseren Verständnis des Textes dienen, nie allein der Zierde. Siehe Wikipedia:Artikel illustrieren. sугсго 18:57, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Was bitte schön findest du an diesem Bild nun „cool“? Das ist doch deine völlig eigene Meinung und auch bloss Mutmassung über die Gründe, weshalb es hier im Artikel aufgeführt wurde. - Es kann schon sein, dass einige (wahrscheinlich vor allem Jugendliche) das Thema „cool“ finden. Derjenige, der aber das Bild ursprünglich rein getan hat, hat es nicht getan, weil er es „cool“ findet, sondern weil er damit einen Teil der im Artikel beschriebenen rechtlichen „Vorbereitungshandlungen“ damit illustrieren wollte.- Rechtl. Hintergründe: Theoretisch könnte man das nämlich auseinander nehmen. Der Konsum (d.h. Inhalation) ist legal, das Kaufen von Hanf und das Drehen eines Joints dagegen ist strafbar. Ich glaube sogar, das ist die gängige Rechtsauffassung in Deutschland. --Micha 19:29, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Bundesrat hat am 15.12.2006 die Botschaft zur Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er beantragt die Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag. Die Initiative verlangt die Straflosigkeit des Cannabiskonsums und der dazugehörigen Vorbereitungshandlungen, eine Kontrolle des Angebotes, ein Werbeverbot für Cannabis und eine Verstärkung des Jugendschutzes. --dvdb 19:06, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Vorbereitungshandlungen ist hier juristisch gemeint: Beschaffung, Anbau, Einfuhr und Besitz. sугсго 19:46, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Und was ist dann das Drehen eines Jointes wenn keine Vorbereitungshandlungen? --Micha 19:55, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Ne, rechtlich neutral. Du hast den Stoff ja schon. Keine Änderung der Besitzlage. sугсго 19:57, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich denke, es könnte auch zum Konsum zählen. - Egal. Lass das Bild draussen, wenn es dich glücklich macht. Aber völlig abwegig platziert war es jedenfalls nicht. --Micha 20:34, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]