Diskussion:Einsatzleitwagen

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     Projekt:Einsatzorganisationen

Dieser Abschnitt widerspricht teilweise dem unmittelbar darüber stehenden Abschnitt zum ELW3. Kann das mal wer klären? --Docbritzel (Diskussion) 09:58, 23. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

ist geklärt. In aller Regel entsprechen die AB-EL einem ELW 2, mehrere AB's können dann ein ELW 3 ersetzen. --Bahrmatt (Diskussion) 18:34, 24. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

KDOW ist kein ELW[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens ist das KDOW durchaus nicht unwichtig, aber keineswegs ein ELW und gehört hier nicht her. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:1ED4:4D00:8817:5935:A2A7:AD58 (Diskussion) 14:14, 14. Aug. 2019 (CEST))[Beantworten]

Hallo, der KDOW gehört in die Gruppe der Einsatzleitfahrzeug. --Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 14:40, 14. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Was auch immer ein KDOW sein mag und wo auch immer diese Abkürzung genormt sein mag; ein „Kommandowagen“ ist ein ELW1 und die historische Bezeichnung für das, was im KatS „Zugtruppkraftwagen“ genannt wurde. In der StVO aus den 1950er Jahren spukt sowas noch rum. Das war das einzige Fahrzeug, das ein Funkgerät hatte – die Handys der Besatzung natürlich nicht mitgezählt.
In früheren Jahrzehnten und Jahrhunderten waren die Bezeichnungen ggf. anders, aber die Funktionen völlig kompatibel. Keineswegs wäre es aus der Kategorisierung herauszunehmen; es ist halt nur nicht die jetzt momentan zufällig gültige Ausstattung und komplette Aufgabenbeschreibung und Normung und Bezeichnung.
Gruß --Gib Senf dazu! (Diskussion) 10:39, 21. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

ELW 2 - merkwürdiger Satz[Quelltext bearbeiten]

„Ein Einsatzleitwagen 2 muss über mindestens zwei voneinander getrennte Räume verfügen: Fahrerraum, Funkraum, Besprechungsraum.“ Ich zähle hier drei räume und nicht zwei. Da ich mich allerdings gar nicht in der Materie auskenne, werde ich besser nichts ändern. Vielleicht ist ja jemand da, der das hier liest, der mehr Ahnung hat. --DerErbse 16:49, 26. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

@DerErbse: danke für den Hinweis. Schau mal bitte, ob dies jetzt besser und eindeutiger ist.--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 21:40, 26. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]
„Ein Einsatzleitwagen 2 muss über mindestens zwei voneinander getrennte Räume verfügen. Der Funkraum und der Besprechungsraum dürfen nicht kombiniert sein. Ein weiterer "Raum" ist die Fahrerkabine.“ Könnte man nicht gleich von drei voneinander getrennten Räumen sprechen? Oder dürfte theoretisch der Funk- oder Besprechungsraum ein Teil der Fahrerkabine sein, sofern zumindest der Funkraum vom Besprechungsraum getrennt sind (ich hoffe, du verstehst, was ich meine)?
Ich würde schreiben: „Ein Einsatzleitwagen 2 verfügt neben der Fahrerkabine über einen Besprechungs- und einen Funkraum, wobei letztere voneinander getrennt sein müssen. ” --DerErbse 23:42, 27. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]
Danke und ein gebaut--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 21:18, 28. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

ELW 2 als Leitstellenersatz[Quelltext bearbeiten]

„Bei einem Ausfall einer Leitstelle kann ein Einsatzleitwagen 2 diese provisorisch ersetzen.“

Ich finde, das kann man so pauschal nicht stehen lassen. Mir fallen spontan sofort mehrere Leitstellen ein, bei denen das nicht der Fall ist. Sowas ist vielleicht bei kleinen Regionalleitstellen möglich, und mit Sicherheit noch nichtmal da bei allen.

--Christoph Ziehr (Diskussion) 15:20, 30. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Hallo, mir fallen auch einen Leitstellen ein, wo dieser Satz nicht stimmt. Diese haben aber sicherlich von vorplanungen getroffen, wo der Ausweichstandort vorgesehen ist. Bei kleinen Regionalleitstellen ist dies sicherlich möglich, nachdem der ELW 2 einsatzbereit ist.--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 14:35, 14. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich hab die Stelle mal überarbeitet. --Christoph Ziehr (Diskussion) 21:23, 8. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]