Diskussion:Eisernes Sparen

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Besser wäre es wohl, solche vereinzelte Information in einen Kontext einzubetten - siehe "Steurmilde für die Massen" bei Götz Aly im Buch Hitlers Volksstaat - Die (naheliegende) Behauptung, die Sparleistung sei zur Kriegsfinanzierung erforderlich gewesen, ist noch unbelegt und möglicherweise falsch: Aly betont die Bemühungen um Kaufkraft-Abschöpfung und stellt andere Maßnahmen als wichtig für die Kriegsfinanzierung heraus. Holgerjan 20:03, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nach flüchtigem Rechenüberschlag ist das zur Veranschaulichung gewählte Beispiel schlecht gewählt und lediglich fiktiv: eine Jahreslohnsumme von 12 * 300 RM = 3.600 RM war seinerzeit kaum für den Normalbürger erreichbar. Nach Aly (S. 68) lagen 70% bei unter 2.400 RM im Jahre 1943. - Die im Artikel angegebene Sparrate wie auch die Ersparnis müsste überprüft und belegt werden. Holgerjan 20:25, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nachtrag: Nach Bajohr ISBN 3-596-15388-3, S.235, liegt das Jahresdurchschnittsgehalt für 1937 bei 1.856 RM. Damit ist klar, dass die jetzt enthaltene Angabe aus der Luft gegriffen ist.
Ich habe daher das Beispiel eliminiert und als Zweck der Maßnahme die Kaufkraft-Abschöpfung ergänzt.
Mangelhaft bleiben IMO die oben schon kritisierte isolierte Darstellung dieser Maßnahme wie auch die fehlenden Belege zum beabsichtigten Zweck, die bislang nur naheliegende Vermutungen und Ableitungen sind. -Holgerjan 12:14, 16. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Nachtrag 2: Das Beispiel mit 300 RM geht offenbar auf eine Beispielrechnung des zuständigen Staatssekretärs Reinhardt zurück, der anhand eines Ledigen mit hohem Verdienst (und hoher Steuerlast) die Vorteile herausstellte. Dies wurde jedoch von "Normalverdienern" umgehend bemängelt: siehe Heinz Boberach: Meldungen aus dem Reich, Band 8, 3056 (Nr. 242 vom 1. Dezember 1941) --Holgerjan 21:03, 15. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das mit den 300 RM hat mich auch verwirrt. Wieviel war 300 RM damals? Wenig? Viel? Sehr viel? Ein Beispiel ala "Um 300 RM konnte man sich damals ein duzend Fahrräder kaufen" wäre hier sehr hilfreich. Madame Zeena (Diskussion) 15:39, 23. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Rückzahlung[Quelltext bearbeiten]

vermutlich nie --- Link zu Gesetzblatt --Österreich: Eisernes-Sparen Aufhebungsgesetz 1945 Holgerjan

Im Amtsblatt für Schleswig-Holstein Jg. 1947 fündig geworden und ergänzt. Dort eingeklebt: Verweis auf Amtsblatt 1952, S. 529 "aufgehoben". (noch nicht eingesehen).
"faktisch entschädigungslos enteignet" (bezogen auf alle Sparguthaben bei der Währungsreform) steht wörtlich in VfZ 58(2010) S. 302 --Holgerjan 17:13, 11. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hi Holgerjan, ich bin mit dem Wörtchen "enteignet" immer so ein bisschen vorsichtig. Enteignen bedeutet, dass vorher Eigentum besteht - abgesehen von dem juristischen Problem, das ich hier außen vor lassen möchte, bedeutet das doch, dass die Sparguthaben vorher einen realen Wert gehabt haben müssten. Das hatten vor allem diese "Eisernes-Sparen-Guthaben" nie, da jeder zu Kriegszeiten wissen musste, dass Geld sehr schnell seinen Wert verlieren könnte. Außerdem hatte auch im übrigen zwischen 1939 und 1945 niemand die Möglichkeit, selbst für viel Geld sichere Wertgegenstände zu erwerben - das während des Krieges erarbeitete Geld war also schon viel früher wertlos. Die Währungsreform hat nicht entwertet, sondern lediglich wieder ein gesundes Verhältnis zwischen Kaufkraft und Geldmenge hergestellt. Viele Grüße, --Musil 18:01, 16. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich bestehe nicht auf der zitierten Bewertung "faktisch enteignet" und sperre mich nicht, wenn du dies unbedingt streichen möchtest. Allerdings folge ich deiner Argumentation nicht: a) Imo hat jeder (vom Endsieg überzeugter) Kleinsparer damit gerechnet, ein wertbeständiges Guthaben angelegt zu haben. b) Imo wurde jedem Kleinsparer erst bei der Währungsreform endgültig klar, dass das ersparte Geld fast restlos verloren war. MfG --Holgerjan 21:33, 16. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]