Diskussion:Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (Deutschland)

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Überarbeitung des Beitrags[Quelltext bearbeiten]

Der Beitrag bedarf einer Überarbeitung. Der europarechtliche Hintergrund sollte unter dem Lemma Langfristige Aufenthaltsberechtigung — EG und als Redirect unter Daueraufenthalt — EG, den beiden offiziellen Bezeichnungen nach Art. 8 der Daueraufenthaltsrichtlinie, abgehandelt werden. Von hier aus sollte dann eine Verweisung auf das derzeitige Lemma erfolgen, das nur noch die Rechtslage in Deutschland behandelt. Dieser Teil des Artikels sollte nach dem Vorbild anderer Artikel zm Aufenthaltsrecht dann mit einem Deutschland-Zusatz nach Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (Deutschland) verschoben werden. Bestehen hiergegen irgendwelche Bedenken? Umsetzung kann allerdings noch einen Moment dauern; ich sitze noch an vielen anderen Baustellen. Ich stelle es jetzt schon mal zur Diskussion. --Opihuck 00:03, 20. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Unterschiede zur Niederlassungserlaubnis[Quelltext bearbeiten]

Als Nichtjuristen wird mir überhaupt nicht klar, was die Unterschiede zwischen der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und der Niederlassungserlaubnis sind. Die voraussetzungen für den Erwerb scheinen mir ziemlich ähnlich, und es heißt im Artikel sogar, "Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist dabei grundsätzlich der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt, es sei denn, im Gesetz werden abweichende Regelungen getroffen", aber diese "abweichenden Regelungen" finde ich nicht so recht. Kann man vielleicht irgendwie erklären, was die Unterschiede sind bzw. warum es diese beiden Formen überhaupt gibt, wenn sie so ähnlich sind? (nicht signierter Beitrag von Stephan Matthiesen (Diskussion | Beiträge) 13:28, 10. Jul 2016 (CEST))