Diskussion:Erwin von Witzleben

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Hinrichtungsart[Quelltext bearbeiten]

und wie wurde er hingerichtet? in Plötzensee war meist das Fallbeil das Instrument aber es gab auch Erhängungen und Erschiessungen (letzteres dürfte ausfallen da man ihm diese "Ehre" sicher nicht geben wollte). Überhaupt diese pausenlosen "Hinrichtungen" in den Artikeln... es wäre wirklich ganz interessant auch zu erfahren AUF WELCHE WEISE die hingerichtet wurden!! --der Faktenmauler 84.57.204.95 20:57, 11. Jun 2005 (CEST)

Nachschlag: http://www.weltchronik.de/bio/cethegus/w/witzleben.html hier ist man der Meinung er wäre am gleichen Tag hingerichtet worden (damit wäre das Todesdatum der 7. - verraten aber auch nicht wie) --Faktenmauler 84.57.204.95 21:22, 11. Jun 2005 (CEST)

Am 7. Aug. begann um 9 Uhr die Hauptverhandlung gegen v.W. und weitere sieben Offiziere. Das Todesurteil erfolgte am 8. Aug., am gleichen Abend wurden diese Offiziere hingerichtet, d.h. an Fleischerhaken erhängt. Man sagt, Hitler habe sich diese Filmaufnahmen der Hinrichtung angesehen. Auf welche Weise die hingerichtet wurden ... --David.wintzer 09:55, 12. Jun 2005 (CEST)
Präzisiere: An Strängen erhängt (stranguliert), die ihrerseits an Fleischerhaken ähnelnden Vorrichtungen befestigt waren. Ein T-förmiger Stahlträger in der Haftanstalt besaß acht solcher Haken. --Macador talk 10:16, 12. Jun 2005 (CEST)


lieben Dank für die schnelle Reaktion und die Informationen (hab gestern Abend nämlich außer üngefähr 5 Pfund Javascript und ActiveX-Controls nichts mehr im Internet erobert diesbezüglich) --der Faktenzufriedene 84.57.199.118 14:36, 12. Jun 2005 (CEST)
Ich habe gelesen, dass man von Witzleben vor der Verhandlung sogar das Gebiss weggenommen hat, dass die gehängten Verschwörer mit Klaviersaiten stranguliert wurden und obendrein nackt waren um ihnen den letzten Rest Würde zu rauben.--RaSlaMa 13:08, 20. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]


Sofern es dafür (Klaviersaiten) Beweise gibt, werden sie sicher sehr bald eingefügt werden. Die Entwürdigung v. Witzlebens fand ihren letzten Höhepunkt lt. Albert Speers Buch 'Erinnerungen' (1969, S. 404) in Folgendem, Zitat: '... ein Stoß Fotografien. In Gedanken nahm ich sie in die Hand, doch legte ich sie gleich wieder weg. Obenauf hatte ich einen Gehängten in Sträflingskleidung wahrgenommen, an den Hosen ein breiter, bunter Tuchstreifen. Ein neben mir stehender SS-Führer aus der Umgebung ... (des Reichskanzlers) ... meinte erklärend: 'Das war Witzleben'...' Er wurde als Zigeuner gehängt.
--Weltklasse (Diskussion) 19:26, 27. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Kennt jemand die Tatbestände, aufgrund derer von Witzleben zum Tode verurteilt wurde? Da bei dem gescheiterten Attentat auf Hitler sechs Personen getötet wurden, halte ich es für wahrscheinlich, dass Roland Freisler und die sonstigen Richter des Volksgerichtshofes ihr "Verfahren" u.a. auch auf Mord nach § 211 StGB gestüzt haben. Da nun einige Wikipedianer die "tolle" Idee (Ironie!) hatten, die Kategorie:Mörder sich auszudenken, liegen möglicherweise die Voraussetzungen für eine Aufnahme Witzleben sowie der anderen Widerstandskämpfer in diese Kategorie vor.

PS: Hitler, Roland Freisler und andere Nazimassenmörder fallen übrigens definitv nicht in die Kategorie:Mörder, da Tote nach dem deutschem Recht nicht verurteilt werden können. --Erzer 11:31, 28. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Aufnahme in diese Kategorie widerspreche ich kategorisch. Hauptanklagepunkt war "Verrat am Volke", daher eine Verurteilung zum Tode. Proteste, nicht nur der Familie von Witzleben, sind da bereits vorprogrammiert... --Murray Bosinsky 12:08, 28. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich gebe dir ja in der Sache völlig recht, auch was evtl. Proteste der Familie von Witzleben angehen sollte. Sofern die Verurteilung aber auch auf Mord begründet war, wären schlichtweg die Voraussetzungen der Kategorie:Mörder erfüllt. --Erzer 17:32, 28. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Tut mir echt leid, aber ich kann dem nicht zustimmen! Als ehemaliger Schüler der Klosterschule Roßleben kann ich nur sagen, das wäre eine Frechheit. Insbesondere, da sechs Ehemalige ebenfalls am Attentat beteiligt waren und hingerichtet wurden. Die wären dann ebenfalls in dieser "Kategorie". Jemanden juristisch zum Mörder zu machen, nur weil der Paragraph angewandt wurde, heißt noch lange nicht, dass diese Personen auch Mörder im tatsächlichen Sinne waren. Und das unterscheidet diese doch tatsächlich von "echten" Mördern - für die diese Kategorie wohl gedacht ist. Ich würde das lassen... Rechtliche Schritte von diversen Institutionen sind so sicher wie das Amen in der Kirche, das kannst du mir glauben. Ich kenne Familienmitglieder aus meiner Vorstandstätigkeit im Ehemaligenverein der Klosterschule persönlich. -- Murray Bosinsky 07:34, 29. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe noch einmal bei JURIS recherchiert - 1950 gabe es beim 3. Strafsenat des BGH ein Urteil (3 StR 59/50), wonach "rechtswidrige Todesurteile des Volksgerichtshofs als Beihilfe zum Mord" definiert wurden. Demnach sind die Widerstandskämpfer keine Mörder und eher die damaligen Richter des Volksgerichtshofs als Mörder einzustufen. Ich denke das dürfe reichen. Außerdem gibt es seit dem 1.9.1998 das NS-AufhG (Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege). Lies mal den § 2, damit hat sich die Diskussion sowieso erledigt. -- Murray Bosinsky 09:57, 29. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke für deine Recherche, ich werde mir deine Quellen ansehen. Wäre ja auch vielleicht sinnvoll als Ergänzung für die Artikel zum Thema Volksgerichtshof. Gerade das mit den Volksgerichtshof-Richtern als Mördern wäre ja interessant, meines Wissens nach ist aber nur gegen einen einzigen dieser Richter ein Verfahren geführt wurden. Das Urteil hat jedoch nie Rechtskraft erlangt (so stehts übrigens auch unter Volksgerichtshof. Die Folge ist, dass kein einziger Nazi-Richter in der BRD je strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde.
Ich hatte bei Ingo Müller in seinem Buch "Furchtbaren Juristen" gelesen, dass die Volksgerichtsurteile gerade nicht als rechtswidrig bewertet und aufgehoben wurden. Aber wahrscheinlich war dies eine veraltete Ausgabe vor dem NS-AufhG von 1998.
Du hast geschrieben: "Jemanden juristisch zum Mörder zu machen, nur weil der Paragraph angewandt wurde, heißt noch lange nicht, dass diese Personen auch Mörder im tatsächlichen Sinne waren. Und das unterscheidet diese doch tatsächlich von "echten" Mördern" - das kann ich voll und ganz unterschreiben. Nur ist es natürlich auch schwierig, zu definieren, was "echte Mörder" sind. Hitler, Roland Freisler, Stalin etc. sind für mich eindeutig echte Mörder - trotzdem befindet sich keine dieser Personen in der Kategorie:Mörder. Dies zeigt doch die völlige Irrsinnigkeit einer solchen Kategorie! --Erzer 10:47, 29. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

19.7.07 Also, liebe Nutzer, hier sträubt es ja nur vor Fehlern. Zunächst einmal kamen bei dem Attentat 4 (vier) Menschen ums Leben. Ferner erfüllte Stauffenberg verschiedene Tatbestandsmerkmale des Mordes (gemeingefährliches Mittel, Ermöglichungsabsicht zur erleichterten Begehung einer anderen Straftat). Er handelte objektiv und subjektiv tatbestandsmäßig, da er wußte, was er tat und dies auch unbedingt durchführen wollte. Die Feststellung des Vorliegens einer Strafnorm setzt aber nicht nur das Vorliegen der in der Norm genannten Tatbestandsmerkmale voraus, sondern auch die Rechtswidrigkeit des Verhaltens und die Schuld des Täters. Und hier sind dem Täter Stauffenberg verschiedene Gründe zugute zu halten, die den Vorwurf des Mordes entfallen lassen. Falls die rechtlichen Ausführungen zu den Prozessen und ihre Aufarbeitung in der Bundesrepublik von Interesse sein sollten, empfehle ich das Buch von Ramm, Der 20. Juli vor dem Volksgerichtshof. Ich habe es mir auch zugelegt. Es ist in diesem Jahr erschienen und dürfte daher den aktuellen Forschungsstand darstellen. Darin findet ihr auch erklärt, daß Witzleben und die Mitangeklagten wegen Hoch- und Landesverrats (§§ 80, 91 b StGB) zum Tode verurteilt wurden. Im übrigen frage ich mich, ob man eine rechtliche Wertung der NS-Justiz (z.B. die Bezeichnung als Mörder) kritiklos übernehmen kann. Darüber hinaus weise ich darauf hin, daß es keine "echten", "juristischen" oder "tatsächlichen" Mörder gibt - das ist völliger Unsinn. Gruß, Wissenslücke

Eine sehr schöne Subsumtion (wobei ein Nazi-Richter sicherlich auch noch "Heimtücke" und "niedere Beweggründe" verwirklicht gesehen hätte)! Warum es hier "nur so vor Fehlern sträuben" soll, erschließt sich mir zwar nicht - deine Auffassung, wonach man die rechtliche Wertung der NS-Justiz nicht kritiklos übernehmen soll, teile ich hingegen. Im Falle von Witzlebens ist die Frage bereits eh geklärt, Murray Bosinsky hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Volksgerichtshof-Urteile 1998 aufgehoben wurden. Insofern stellt sich nur noch die Frage, ob Verurteilungen von "regulären" Nazi-Gerichten wg. Mordes/Totschlags ebenfalls zur Einordnung in die Kategorie:Mörder führen. Solche Überlegungen gehören aber sicher nicht mehr auf diese Seite hier, sondern eher nach Kategorie Diskussion:Mörder. Grüße, --Erzer 20:31, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
...vorallem weil es hier um Erwin von Witzleben und nicht um Stauffenberg geht! -- Murray Bosinsky 10:08, 21. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]


Freisler & Ehrlosigkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich sehe in der jetztgen Formulierung nicht unbedingt, daß Freisler diese Aussage in der wörtlichen Rede getätigt hat, nur daß er sich es verbat, daß diese Grußformel von v. Witzleben benutzt werden sollte. In der Zeitung steht, daß er nur ehrbaren (also nicht ehrlosen) Volksgenossen diese Grußformel zugestand. --Waldersee 17:52, 09. Nov. 2007 (CEST)[Beantworten]

Es ging um das. --Tim Sutter (Diskussion) 11:16, 28. Okt. 2018 (CET)[Beantworten]

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-- DuesenBot 20:39, 16. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Gedenken - Straßen[Quelltext bearbeiten]

Wie wär's mit einem Allgemeinplätzchen wie "In vielen Städten sind Straßen nach ihm benannt"? Meinetwegen noch in Aufzählungsform im Satz. Die Auflistung aller Städte mit entsprechenden Straßen halte ich jetzt nicht wirklich für notwendig. --GiordanoBruno 21:08, 22. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Lieber Wiki-Administrator - nur eine Kleinigkeit: Unter 'Orden' hat sich ein Tippfehler beim 'Reussischen' eingeschlichen.

Wenn du meinst, es müsste "Preussisches" heißen: Es gibt ein Reussisches Ehrenkreuz --GiordanoBruno 13:21, 29. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Gürtel oder Hosenträger?[Quelltext bearbeiten]

Hallo.

Eine IP hat gerade diese Änderung vorgenommen, die ich für richtig halte. Sinngemäß: Er musste seine Hose halten, weil man ihm die Hosentrager abgenommen hat. Genau eine Quelle benennen kann ich aber nicht. Deshalb möchte ich hier mal nachfragen, ob jemand eine Quelle für Hosenträger benennen kann. Ich hab's, wenn ich mich richtig erinnere, mal so in einer Doku gehört. Und denke das man damals eher Hosenträger als Gürtel gehabt hat. Aber ob das richtig ist? Weiß jemand wie man das nachvollziehen kann? Ich hab natürlich mal gegoogelt, aber hab für beides Hinweise gefunden. Mehr wohl zu Hosenträger und manche schreiben sogar und.

LG BlackSophie Disk 01:36, 22. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Er hatte weder Hosenträger noch Gürtel. Drum musste er ja die Hose festhalten. Im übrigen stimmt auch das Zitat nicht, was in dem Abschnitt steht, was Freisler gesagt haben soll. Der hat nix von wegen Knöpfen gesagt, sondern: "Was fummeln Sie an ihrer Hose herum, Sie schmutziger alter Mann!". So hab ich das von den Dokus in Erinnerung. --Maxl (Diskussion) 12:03, 20. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe gerade, das war schon mal korrekt drin gestanden, aber der User Steinerts17 hatte das geändert, und zwar am 27.07.2013u m 15:45 Uhr, und das ohne Erklärung. --Maxl (Diskussion) 17:28, 20. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Zitat aus dem Artikel: "Beim Angriff auf Frankreich am 10. Mai 1940 gehörte Witzlebens Armee zur Heeresgruppe C unter dem Befehl von Generalfeldmarschall Wilhelm von Leeb."

Von Leeb wurde - genau wie von Witzleben - am 19. Juli 1940 zum Generalfeldmarschall befördert. Die obige Aussage ist somit nicht korrekt; es müsste heißen "unter dem Befehl von Generaloberst Wilhelm von Leeb". (nicht signierter Beitrag von 91.47.14.88 (Diskussion) 22:17, 6. Mai 2014 (CEST))[Beantworten]

Letzte Worte[Quelltext bearbeiten]

Sofern dies überhaupt relevant und bekannt ist, sollte eine Enzyklopädie darstellen, was seine letzten Worte waren, und nicht, was sie möglicherweise waren. (nicht signierter Beitrag von 79.247.239.74 (Diskussion) 12:43, 6. Jan. 2022 (CET))[Beantworten]