Diskussion:Eugen Leo Lederer

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Satzteil: ... durch Verfügung vom 06. Mai 1933 (Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums)...
Eine Dritte VO ist mir unbekannt, zumindest im Mai 1933 nicht ergangen. Mögliche Verwechslung mit 2. VO vom 4. Mai 1933 hier bzw. dort. Diese Bestimmunen präzisieren nur den §15 und betreffen die Angestellten. In jedem Fall wäre der allgemeine Bezug zum Gesetz zur Wiederherstellung des BB für den Leser klarer und keineswegs unrichtig.
Auch der angegebene Beleg Nr. 3 (google-books) verweist nicht auf eine Verordnung (welcher Nummer auch immer). Daher geändert. --Holgerjan 17:40, 8. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]