Diskussion:Europäisches Schuldvertragsübereinkommen

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In dem Artikel steht mehr zu Rom I und Rom II (die einzelne Artikel haben, Rom II hat i.V.m. dem EVÜ hier eigentlich überhaupt nichts zu suchen), als zum EVÜ selbst. Ferner ist das EVÜ nicht gänzlich ersetzt worden, da sich Dänemark nicht an der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen beteiligt, gilt es dort fort. --Bob. 16:42, 4. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

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Die Verordnung ROM I gilt nur für Schuldverhältnisse, die nach dem 17. Dezember 2009 geschlossen wurden bis dahin gilt die EÜV --88.67.24.50 17:19, 10. Sep. 2009 (CEST)--SausS 17:22, 10. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]