Diskussion:Fälligkeit

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Verlinkung zum englischsprachigen Artikel[Quelltext bearbeiten]

Der Link ist falsch: er führt zu "maturity (geology)" und nicht zu "maturity (finance)" (nicht signierter Beitrag von 84.144.56.231 (Diskussion) )

Korrigiert, vielen Dank für den Hinweis! --WAH 13:02, 19. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

nicht so kompliziert[Quelltext bearbeiten]

„Meist“ ist Fälligkeit sofort gegeben. Überall auf der Welt, von morgens bis abends, ganz selbstverständlich. Niemand geht morgens zu irgendeinem Bäcker und erwartet, dass die Gegenleistung nicht sofort fällig ist. --84.157.203.13 11:52, 5. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

"Zahlungsaufforderung mit angemessener Frist"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Hinweis auf die "angemessene Frist" rausgenommen. Die Zahlungsaufforderung (gemeint ist die Mahnung) ist auch ohne Fristsetzung wirksam. Auch der Gesetzestext fordert keine Fristsetzung. Nach der Rechtsprechung genügt es, deutlich zu machen, dass man die Leistung jetzt verlangt. Eine Frist zu setzen sieht das Gesetz nur bei 281 und 323 vor. (nicht signierter Beitrag von 109.91.237.43 (Diskussion) 09:24, 8. Mär. 2014 (CET))[Beantworten]

Vorleistungspflicht des Verkäufers?[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Bei vielen gegenseitigen Verträgen geht das Gesetz davon aus, dass der Sach-, Dienst- oder werkleistungspflichtige Verkäufer gegenüber dem geldleistungspflichtigen Käufer vorleistungspflichtig ist. Dann wird die Geldschuld erst fällig, wenn der Verkäufer seine vertragstypischen Pflichten erfüllt hat" Das ist IMHO eine dubiose Aussage. Welche(s) Gesetz(e) sollen das bitte sein? Und wieso "...pflichtig"? Besteht da nicht Vertragsfreiheit? Natürlich wird im Laden an der Ecke in der Regel (aber nicht grundsätzlich) nach dem Motto gehandelt: "Erst die Ware dann das Geld". Beim E-Commerce (Umsatzprognose DE 2016 ca 50 Mrd EUR) läuft es jedoch fast grundsätzlich per Vorkasse.???--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 05:43, 27. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]

PS: Im Unterabschnitt Fälligkeit durch Vertrag steht noch mal so was historisches: "Die Lieferpflicht ist eine Vorleistungspflicht, so dass ohne die Lieferung des Verkäufers die Fälligkeit des Kaufpreises im Regelfall nicht eintreten kann." Wer z.B. jemals etwas über ebay oder Amazon bestellt hat, weiß, dass dort die Zahlungspflicht eine Vorleistungspflicht ist, so dass ohne die Bezahlung des Kaufpreises die Fälligkeit der Lieferung im Regelfall nicht eintreten kann.--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 06:04, 30. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]

Bei gegenseitigen Verträgen wie etwa dem Kaufvertrag spricht das Gesetz von Zug um Zug-Leistungen beider Vertragspartner. Das ist aber praktisch nicht immer möglich, so dass der Verkäufer seine Lieferbereitschaft durch Übergabe der Kaufsache zeigt, ohne im selben Zug den Kaufpreis kassieren zu können: Im Kaufhaus kaufst Du Dir einen Mantel und gehst damit an die Kasse, dort wird er verpackt, erst dann wird kassiert. Streng genommen ist das aber nicht Zug um Zug. Alles klar? Deine weiteren Schilderungen von E-Commerce, ebay oder amazon gehören nicht hier hin, weil diese die den Kaufvertragsgrundsatz des „Zug um Zug“ zu ihren Gunsten durch ihre Zahlungsbedingungen ändern (Kaufrecht ist hierbei „abdingbar“, also abänderbar) und Vorkasse verlangen. Der Nachteil der Vorkasse besteht darin, dass der Käufer den ebay & Co. einen Kundenkredit einräumt und auch ein Erfüllungsrisiko hat: Geht ebay Pleite, bist Du Deine Vorkasse los und bekommst die Ware nicht! Genau das kann und soll „Zug um Zug“ verhindern. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:03, 1. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Fälligkeit ist gleich Geldeingang?[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie finde ich keine klare Ansage, ob der Tag der Fälligkeit einer Zahlung grundsätzlich oder unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien mit dem Tag des Geldeingangs bzw einer Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers gleichzusetzen ist, oder man erst dann z.B. die Überweisung tätigen muss, was u.U. mit einer mindestens eintägigen Verzögerung verbunden sein kann, sofern nicht per paypal, Sofortüberweisung o.ä. bezahlt wird. Außerdem fällt mir da gerade noch ein, schon mehrfach die "Drohung" gelesen zu haben, dass bei Scheckzahlung erst 3 Tage nach dessen Eingang eine Gutschrift erfolgt, was ja leicht mit irgendwelchen Fristen kollidieren könnte... Da fehlen wohl noch ein paar Infos im Artikel--Ciao---Bestoernesto (Diskussion) 06:05, 27. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]

Doch, eine klare Aussage ist zu finden: „Erst ab Eintritt der Fälligkeit kann eine Verletzung der Leistungspflicht Folgen haben.“ Die Auslegung hierzu ergibt, dass maßgebend hierbei das Kalenderdatum ist, an dem eine Zahlung beim Verkäufer eingegangen sein muss (entweder Bargeld durch Übergabe oder Zahlungseingang spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Verkäufers). Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:03, 1. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Fälligkeitsdatum[Quelltext bearbeiten]

Ziat: "Bei einigen Verträgen ist der Leistungszeitpunkt jedoch kalendermäßig bestimmt, also ein konkretes Kalenderdatum für die Fälligkeit genannt. [...] Fälligkeit tritt hierbei ein, wenn das Datum abgelaufen ist." ENTWEDER – ODER ! Fälligkeit am Tag des Datums oder am Tag danach???--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 06:31, 27. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]