Diskussion:Fasten der Erstgeborenen

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Für den, der mehr wissen möchte[Quelltext bearbeiten]

Am Erev Pessach fasten die Erstgeborenen, als Erinnerung an die Rettung der jüdischen Erstgeborenen bei der מכת בכורות . Alle männlichen Erstgeborenen (auch nur von einem Elternteil) sind zum Fasten verpflichtet. Auch ein Erstgeborener, der einer Fehlgeburt folgte, muss fasten (Schulchan Aruch- Mischna Berura 470.1) - Der verbreitete Minhag während einigen Jahrhunderten ist, dass man das Fasten am Morgen durch einen Sijum auf eine Messechta beendet. Man kann dafür auch bei einem Sijum einer anderen Person teilnehmen. Selbst ein Sijum, der von einem Jungen unter Bar- Mitzwa getan wird, genügt, um das Fasten von Erwachsenen zu unterbrechen. Ein Brit oder Pidjon Haben unterbrechen das Fasten auch (Schulchan Aruch- Mischna Berura 470.2, Piskei Teschuwot 470.5) - Der Vater eines Jungen, der noch zu jung ist, um zu fasten, muss an Stelle seines Sohnes fasten oder an einem Sijum teilnehmen (Schulchan Aruch- Mischna Berura 470.2)

Michael Kühntopf 03:19, 12. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Hallo. Warum darf das net in den Artikel? Lieber Gruß --Catfisheye 03:58, 12. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Hier mal eben abladen ist einfacher als in vernünftiger Form einzuarbeiten, die Zeit, die Zeit ... -- Michael Kühntopf 13:53, 12. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]