Diskussion:Finanzgericht

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Warum wird diese Zuständigkeit des FG in Kindergeldsache nicht klar erwähnt und über Familienkasse verdeckt? Der Verweis auf die Beratungskanzlei führt nicht zu einer Pdf- Datei. bitte prüfen Gruß--5.147.209.7 11:59, 22. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Kindergeld wird zunächst als Steuervergütung gezahlt, § 31 Einkommensteuergesetz (EStG). Bei der Steuerveranlagung findet dann eine Günstigerprüfung statt, ob für die/den Steuerpflichtige(n) Kindergeld oder Steuerfreibetrag günstiger ist. Kindergeld ist also im Grunde als reine Steuersache konzipiert. Es ist doch immer eine nicht immer eindeutig zu beantwortende Frage, inwieweit in die Einzelheiten eingegangen wird.Im Übrigen gibt es auch immer noch Kindergeldsachen, für die das Finanzgericht nicht zuständig ist.--Chatte51 (Diskussion) 22:21, 23. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Den Link auf die Kanzlei fand ich auch seltsam und habe mir erlaubt, ihn zu löschen. Ich werde etwas Alternatives suchen und einbauen. Gruß, TK (nicht signierter Beitrag von 88.71.172.122 (Diskussion) 21:52, 29. Mär. 2014 (CET))[Beantworten]

Einstweiliger Rechtsschutz[Quelltext bearbeiten]

Ggf. ist die AdV gem. § 69 FGO erwähnenswert. Praxisrelevant ist das.--88.152.243.32 13:46, 18. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Zahl der Finanzgerichte[Quelltext bearbeiten]

Wie kommt die Zahl 18 zustande? Es gibt 16 Bundesländer. Wenn der BFH dazugezählt wird, komme ich auf 17. Da das Finanzgericht Berlin-Brandenburg für zwei Länder zuständig ist, reduziert sich die Zahl wieder auf 16 bzw. auf 15 in erster Instanz. Gab es irgendwann in der Geschichte noch ein zusätzliches Finanzgericht (vielleicht in Baden-Württemberg) ? --TennisOpa (Diskussion) 11:44, 30. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

siehe Liste deutscher Gerichte Abschnitt Finanzgerichtsbarkeit --Dede2 (Diskussion) 11:55, 30. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]