Diskussion:Flussordnungszahl

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Unter der "Gewässerordnungszahl" würde ich eher die Unterteilung von Fließgewässern durch landesrechtliche Normen in Gewässer erster, zweiter und dritter Ordnung verstehen. Diese erfolgt durchweg anhand der wasserwirtschaftlichen Bedeutung des Gewässers.
Z.B. hessisches Wassergesetz §24 Gewässereinteilung:

"Die oberirdischen Gewässer, mit Ausnahme des aus Quellen wild abfließenden Wassers, werden nach ihrer Bedeutung eingeteilt in
1. Gewässer erster Ordnung:
die Bundeswasserstraßen und die in der Anlage 1 genannten Gewässer;
2. Gewässer zweiter Ordnung:
die in der Anlage 2 genannten Gewässer;
3. Gewässer dritter Ordnung:
alle anderen Gewässer."

teilweise auch nur zwei Ordnungen. siehe auch hier Google Gewässer Ordnung --Langläufer 11:18, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]


Irregehende Links[Quelltext bearbeiten]

Die Links zu Flussdichte und Verzweigungszahl gehen auf Seiten zur Phsik und nicht zur Geologie. Textsuche nach den mutmaßlich abgehängten geographischen war leider erfolglos. -- 91.49.211.58 09:14, 7. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]