Diskussion:Forststraße

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Unter der Ticketnummer 2009100310021123 liegt seit dem 3. Oktober 2009 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.
Bearbeiter: Ra'ike Disk. LKU WPMin 00:18, 4. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Der Begriff Forststraße ist für mich eher ungewöhnlich. Ich benutze eher das Lemma Waldweg. Dieses ist zur Zeit auf Wirtschaftsweg redirected. Ich würd lieber dieses Lemma in Waldweg umbenennen und Forststraße hierher redirecten. Wirtschaftsweg als allgemeineres übergreifendes Thema würde ich stehenlassen. Hat jemand andere Ideen? --Of 12:11, 19. Jun 2006 (CEST)

Ich weiß nicht welcher Begriff in .de bevorzugt in Gebrauch ist, aber in Österreich verwendet man eigentlich immer den Begriff "Forststraße", wenn die Befahrbarkeit mit Kfz möglich ist. --Herbert Ortner 20:12, 28. Jul 2006 (CEST)

In denke, dass der Begriff Forststraße gebräuchlich ist. Ein Waldweg muß nicht unbedingt mit einem Forstfahrzeug befahrbar sein, es kann auch ein Wanderweg sein. Gewißheit kann hier aber nur eine Anfrage bei einem Forstamt liefern. --Skraemer 20:23, 25. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

in AT sind Wirtschaftswege auch Hofzufahrten und -verbindungsstraßen, die sehr oft nicht durch den Wald führen. Und, da mit öffentlichen Geldern gebaut, auch oft öffentlich befahrbar. Waldweg ist was anderes. Wenn ich durch den Wald gehe, meide ich Forststraßen. --Herzi Pinki 12:27, 26. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

"Forststraße" wird in Österreich im Forstgesetz definiert und bezeichnet eine "Bringungsanlage", also quasi eine Straße die für Waldarbeiten genutzt wird. Ein Waldweg ist meinem Verständnis nach ein Fußweg. --TheNepomuk (Diskussion) 18:43, 18. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Überarbeitungsbedürftig[Quelltext bearbeiten]

Ich bin nach einiger Zeit mal wieder über diesen Artikel gestolpert.

  • Das Lemma gefällt mir immer noch nicht. Die angegebene Literatur verwendet als Lemma "Waldweg" und der Forstcastcast setzt Waldweg und Forststraße gleich. Die einzige österreichische Quelle benutzt das Lemma Forstweg. Bei dieser Quellenlage auf das Lemma Forststraße zu bestehen halte ich für fragwürdig.
  • "In der Zeichenerklärung deutscher topographischer Karten wird bei Wegen, die den Wald erschließen, je nach Belastbarkeit unterschieden zwischen Befestigten Fahrwegen, Fahrwegen, Waldwegen und Fußwegen, wobei letztere eher nicht mit einem Forstfahrzeug befahrbar sind." stimmt nicht mit meiner Quelle überein ([1]).
  • Für nicht öffentlich gewidmete Waldwege besteht ohnehin ein Fahrverbot. Dieser Hinweis auf Auwälder ist absolut irreführend.
  • "Über die allgemeine Zugänglichkeit der Forststraßen für Mountainbiker wird kontroversiell diskutiert. " Häh? Zumindest in Deutschland ist die Gesetzesgrundlage eindeutig: Waldwege sind für Radfahrer frei. Auch die angegebene Quelle macht mich nicht schlau.

Insgesamt sind im diesem Artikel mehr Fehlinformationen als richtige Informationen. Ich werde, wenn ich Zeit habe, den Artikel nach Waldweg verschieben und neu bearbeiten. Ich erwähne dieses deshalb, weil in der alten Diskussion sich etliche für "Forststraße" ausgesprochen haben. --Of (Diskussion) 13:56, 4. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Wie zwischenzeitlich auch schon TheNepomuk weiter oben richtig angemerkt hat, ist „Forststraße“ der offizielle Terminus in Österreich gemäß §59 Forstgesetz 1975 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371), das Lemma sollte daher bleiben. Für Deutschland oder die Schweiz kann ich jedoch nicht sprechen. Allenfalls wäre für diese Länder ein eigenes Lemma anzulegen, auf das dann hier verwiesen werden könnte. --Kuhni74 (Diskussion) 11:02, 7. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
Habe auch die Wegefreiheit für Radfahrer in D eingefügt. Der oben diskutierte Passus gilt insbesondere für Ö. --Kuhni74 (Diskussion) 11:43, 7. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Belege fehlen[Quelltext bearbeiten]

Der folgende Absatz im Teil über die Situation in Österreich wird nicht durch Quellen belegt:

"Insgesamt ist aber ebenso festzuhalten, dass Forstwege auch als solche kenntlich gemacht werden müssen, bevor das Forstgesetz greifen kann. Ein bloß durch den Wald führender Güterweg bleibt ein Güterweg und darf befahren werden, wenn nichts anderes dagegen steht."

--TheNepomuk (Diskussion) 18:48, 18. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Vielen Dank, dieser Text war sogar (zumindest für Ö) falsch, habe ihn mit Beleg richtiggestellt. --Kuhni74 (Diskussion) 11:27, 7. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]


Eine "Forststraße",... woher hat man denn so etwas???

Es handelt sich hier um einen Feld und Waldweg, wo Forstwirtschaft betrieben wird,.. gut außer das es gelegentlich mal Stürmt, "rattert" es hier nicht wie in einer Produktionsanlage.

Hier wurden die Bestände entsprechend angelegt.--165.225.73.34 13:31, 6. Jul. 2019 (CEST)Gruß Banjo[Beantworten]

Definition in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Wie sind Forststraßen in Deutschland laut StVO und Forstgesetzen definiert? Ist es der Ausbauzustand oder das Verbot der Benutzung von Fahrzeugen, die nicht den Forstbetrieb dienen, maßgebend für die Klassifikation? Ist eine Straße durch den Wald, die nur als Zufahrt für eine Sendeanlage dient, eine Forststraße? (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:1F2A:6156:4992:32E2:94A1:718A (Diskussion) 01:42, 7. Aug. 2020 (CEST))[Beantworten]

In Deutschland kommt es darauf an, ob eine Straße oder ein Weg Gegenstand einer Straßenwidmung war und so die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erlangt hat. Im Bayerischen Recht gibt es den Begriff „Öffentliche Feld- und Waldwege“. Nach dem Bundeswaldgesetz gilt: „Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.“ Im Umkehrschluss ist jedes andere Befahren untersagt, wenn der Weg nicht als öffentliche Straße gewidmet wurde. In den Landeswaldgesetzen ist dies näher ausgeführt. z. B. in Hessen: „Jedes Betreten des Waldes, die über das zulässige Maß hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers. Einer Zustimmung bedürfen insbesondere das Befahren von Waldwegen mit motorgetriebenen Fahrzeugen, für die ein Versicherungs- oder ein amtliches Kennzeichen erforderlich ist.“ Verwendet wird jedenfalls immer wieder der Begriff „Waldweg“. Die StVO erstreckt sich übrigens nur auf öffentliche Straßen. --Brühl (Diskussion) 13:51, 7. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Strassenklassen in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

@Brühl: Vielen Dank für den linkfix! Mir ist das auch kürzlich aufgefallen und ich hab eine Diskussion zum Strassensystem in der Schweiz angeleiert. Diese Klassen wurden anscheinend abgeschafft / wesentlich geändert. Ist im Detail etwas kompliziert. Aber als "Ösi" hab ich da einfach zu wenig Durchblick und muss das den Schweizern überlassen. --Kuhni74 (Diskussion) 15:01, 5. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Ja; bei swisstopo aktuell gibt es nur folgenden Link Zeichenerklärung für die Landeskarten 1:10 000 bis 1:1 Million, und da ist von Waldwegen nicht mehr die Rede. Es geht hauptsächlich um die Strassenbreite. --Brühl (Diskussion) 15:53, 5. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]