Diskussion:Französische Gemeinschaft Belgiens

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Communauté française de Belgique und Franse Gemeenschap van België[Quelltext bearbeiten]

Warum werden o.g. nicht weitergeleitet? Gruß -- 217.224.235.187 14:04, 16. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:26, 1. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

man könnte meinen, es gibt gar kein belgien?--217.255.154.236 08:41, 7. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Francophone Buerger im dt. sprachigen Gebiet[Quelltext bearbeiten]

Harry8 vielleicht weisst du was genaueres.

Sind Francophone Buerger im dt. sprachigen Gebiet Wahlberechtigt fuer die Fr. Gemeinschaft ? Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass entsprechende Buerger der dt. Region auf Antrag auch in ein Wahlverzeichnis zweier spezifischer fr. Nachbargemeinden eingetragen werden koennen. Ich kann aber den Text nicht mehr finden. Vielleicht weisst du was darueber, ich denke, es waere erwaehnenswert im Artikel --DAsia (Diskussion) 08:50, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Optionsmöglichkeit für Brüsseler?[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht kann das mal jemand erklären, was der "französischsprachige Teil Brüssels" ist - ist das geographisch oder kann jeder Brüsseler optieren, zu welcher Gemeinschaft er gehören will? Was ist mit belgischen Staatsbürgern, die eine andere Muttersprache haben (zB arabisch?). Firmian (Diskussion) 19:18, 30. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Es gibt in Brüssel keinerlei Sprachgrenzen. Es ist prinzipiell möglich zu optieren, in welcher Sprache man den Behördenkram erledigen will oder auf die Schule welcher Gemeinschaft man seine Kinder schickt, doch fast alle, auch die perfekt zweisprachigen Brüsseler, behalten ihre einmal erworbene sprachlich-ethnische Identität ihr Leben lang bei. Aber es gibt natürlich Familien, in denen nicht alle Mitglieder derselben Gemeinschaft angehören. – Auch wer weder Niederländisch noch Französisch kann und auf Übersetzungen angewiesen ist muss sich entscheiden, in welcher der beiden Sprachen er mit den Behörden korrespondiert und Zertifikate ausgestellt bekommt und auf welche Schule er die Kinder schickt. Ansonsten gilt natürlich Artikel 30 der Verfassung Belgiens: „Der Gebrauch der in Belgien gesprochenen Sprachen ist frei; er darf nur durch Gesetz und allein für Handlungen der öffentlichen Gewalt und für Gerichtsangelegenheiten geregelt werden.“ Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 20:21, 30. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Super, danke für die schnelle Antwort! Vielleicht kann das ja mal jemand in den Artikel einbauen - ich selbst bin da sicher zu unwissend. Und gilt das eigentlich nur im Gebiet Brüssel-Hauptstadt? Denn ansonsten sind die Sprachgrenzen ja geographisch eingezeichnet - also ein ethnischer Flame, der aus beruflichen Gründen nach Lüttich zieht, wäre dann automatisch Mitglied der Französischen Gemeinschaft? - Ich finde das sehr spannend. Kommunikationsspraache mit den Behörden ist das eine; das gibt's in Österreich auch (Burgenlandkroaten), aber dass die eigene Verwaltungsorgane haben je nach Sprachgruppe, dafür fällt mir nichts Vergleichbares ein. (Natürlich kenne ich nicht alle Verfassungen der Welt.) Firmian (Diskussion) 15:11, 2. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]