Diskussion:Frist

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Diesen Begriff aus der Politik (?) müßte noch eingearbeitet werden. Matt1971 15:21, 25. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Diesen Begriff gibt es nicht. --Andrsvoss 18:30, 25. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Gemeint ist wohl "Fristeinrede" --Marvo 15:28, 3. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Fristenberechnung[Quelltext bearbeiten]

Ist es tatsächlich so, dass rechtsgültig in Bayern die Fristen 24 h später enden oder wird dort durchgehend die Formulierung "bis einschließlich" verwendet? Kann die Verwirrung auch daher kommen, dass das Wort "bis" bei der Angabe von Zeitspannen ausschließlich verwendet wird? Also Öffnungszeiten von 8:00 Uhr bis 17:00 bedeutet, dass nicht erst um 17:01 Uhr die Tür geschlossen wird. 84.173.217.187 23:30, 19. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

"Keine Auslegungsregel enthält das BGB für die Bestimmung einer Frist nach dem letzten Tag" wird aber mit dem "regionalen Sprachgebrauch" widersprochen. In Deutschland gilt als Rechtsverkehrssprache wohl die deutsche Sprache (und vielleicht noch die Minderheitensprachen), aber kein Dialekt. Das ist ja das schöne am Juristendeutsch. Gibt es dazu kein Gerichtsurteil?--Mideal (Diskussion) 10:17, 16. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]