Diskussion:Fußgängerübergang

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"Für Fußgänger und Rollstuhlfahrer gilt, dass sie einen Schutzweg, der nicht weiter als 25 m von ihnen entfernt liegt, benutzen müssen."
Frage: Woher kommen diese 25 m?
Wolf Meusel 07:52, 22. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
In Ö: § 76 Abs. 6 2 Satz StVO LG Kksen 19:14, 22. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
habe den text was ummodeliert um auf den eigentlichen namensursprung (nicht wie jeder faelschlich denkt vom zebra tier) einzugehen Zeichen Besonderer Rücksichtnahme der Autofahrer

Claydy 19:28, 23. Nov 2005 (CEST)

Hallo Claydy, da würde mich aber mal die Quelle interessieren. Danke. -- Andreas56 08:55, 24. Nov 2005 (CET)
Hallo, das kam am 23. Nov 2005 (CEST) auf RTL2, und war wohl eine seriöse Umfrage, bei der glaub ich keiner auf die richtige antwort gekommen ist. (sry dass ich so lange net geschrieben hab *g*)

Claydy 17:36, 5. Dez 2005 (CEST)

Hallo Claydy, was heißt denn Umfrage? Wer ist denn da befragt worden? Ich muss gestehen, ich habe diese Deutung noch nie gehört. In google ist dazu auch nichts zu finden. -- Andreas56 18:43, 5. Dez 2005 (CET)


Hallo, wegen deiner frage: was heißt denn Umfrage? schau bitte auf Umfrage (interview), befragt worden sind lediglich wilkürlich gewählte deutsche (nicht österreicher, etc.) ich hatte das vorher auch noch nie gehört. schreib halt an rtl2 'gut zu wissen' falls dus ned glaubst, ansonsten kann mans auch wieder rausnehmen.

Claydy 18:11, 6. Dez 2005 (CEST)

Wer wirklich postuliert, "Zebrastreifen" sei eine Abkürzung, soll wenigstens hinzufügen, wann denn das bekannte gestreifte Tier nach dem Fußgängerüberweg seinen Namen erhalten hat, und ob auch das Pferd (enger Verwandter von Equus grevyi fußgaengeri) nach der schon früher kreierten Frisur "Pferdeschwanz" benannt wurde.--BerlinerSchule 23:44, 12. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

__________________

hallo,

eine Zebrastreifen ist keine Querungshilfe für Radfahrer, diese sind dort nicht bevorrechtigt (zumindest in Deutschland). Auch muss Z350 StVO nicht immer aufgestellt werden, z.B. nicht an Einmündungen.

Herzliche Grüße

Andreas

Kassel, 26.06.05

___________________

Also, ich habe diese Umfrage auch gesehen und mich mit der dort gegebenen Erklärung zunächst abgefunden, frage mich aber inzwischen, wie es dann sein kann, dass dieses Zeichen in England dann "zebra crossing" genannt wird und diese Bezeichnung wohl schon existierte, bevor Deutschland den ersten Zebra-Streifen auf eine Münchner Straße gepinselt hat.

Nun bin ich nicht mehr so sicher, dass die Umfrage so seriös war.

Gruß, Olaf (Dortmund, 23.3.06)


Ich habe die Sendung auf RTL2 ebenfalls gesehen. Konkret wurde dort erklärt, dass sich die Bezeichnung "Zebrastreifen" infolge einer Aktion in Deutschland etabliert hat. Bei dieser Aktion wurde Autofahrer mit dem "Zeichen eines Besonders Rücksichtsvollen Autofahrens" ausgezeichnet. Ich kann mir gut vorstellen, dass man infolge der Ähnlichkeit mit dem gleichnamigen Tier bewusst eine Abkürzung gewählt hat, die auf ZEBRA passt. Für die Entscheidung ob die Aktion im Artikel erwähnt wird oder nicht ist dies für mich aber unwesentlch! Meiner Meinung nach sollte diese Erklärung genau dann im Artikel erwähnt werden, wenn die Aktion in besonderem Masse zur Verbreitung der Bezeichnung "Zebrastreifen" beigetragen hat.

--MfG Raffael Walther (Diskussion) 22:25, 25. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Interessant ist durchaus die Geschichte, allerdings kann man kaum etwas in Erfahrung bringen. Der Zebrastreifen wurde irgendwann erfunden. Nur wann? Mittlerweile habe ich 1952 ausfindig gemacht, auch wenn die Wikipedia-Seite vom 24. August 1953 ausweist.

Aus einer Kindersendung habe ich in Erinnerung, dass man den Streifen nicht nach dem Zebra benannt hat, sondern dass es sich um eine Abkürzung handelt. Weiß hier irgend jemand vielleicht mehr?

-- XRay 10:09, 14. Aug 2005 (CEST)

Am 24. August 1953 wurde der Fußgängerüberweg in Anlage Ia der Anlage 1 der Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Von 1952 weis ich nichts. Am 01.06.1964 wurde das Vorgehrecht an Fußgängerüberwegen in der StVO verankert. Für 1952 würde mich die Quelle interessieren.

-- Andreas56 13:40, 14. Aug 2005 (CEST)

Kein Problem. Ich fand es mehrfach im WWW, z. B. http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/chronik/51168/1952.html . Ansonsten bin ich immer noch auf der Suche nach Erfinder und der Abkürzung Zebra ...

-- XRay 14:37, 14. Aug 2005 (CEST)

Mittlerweile bin ich bereits 1951 angekommen. Der Hinweis lautet "Zebrastreifen zur Sicherheit der Fussgänger: 1951, Grossbritannien", Quelle: http://mypage.bluewin.ch/franz.blb/erfinder/erfinderSeite286.htm

-- XRay 15:55, 14. Aug 2005 (CEST)

Noch einmal: Zwei Quellen:

-- XRay 16:18, 14. Aug 2005 (CEST)


Das hast Du ja schnell rausgekriegt. In der amtlichen Begründung zur Änderung der StVO 1953 heißt es: "Das neu eingeführte, aus dem Protokoll über Straßenverkehrszeichen entnomme Warnzeichen "Fußgängerüberweg" ...
Ich vermute, da gibt es sowas wie einen Vorläufer zum Weltabkommen zu Verkehrszeichen von 1968. Aber was das genau für ein Protokoll ist, müsste man nochmal eruieren.

Protokoll über Strassenverkehrszeichen des Jahres 1949 http://www.zivilgesetzbuch.ch/sr/0.741.20/0.741.20_009.htm

hierin: Im Verhältnis unter den Vertragsparteien hebt dieses Übereinkommen bei seinem Inkrafttreten das am 30. März 1931 in Genf zur Unterzeichnung aufgelegte Abkommen über die Vereinheitlichung der Wegezeichen sowie das am 19. September 1949 in Genf zur Unterzeichnung aufgelegte Protokoll über Strassenverkehrszeichen auf und ersetzt sie.

-- Andreas56 16:28, 14. Aug 2005 (CEST)

War das Verkehrszeichen "Fußgängerschutzweg" nicht eine schwarz-gelb-gestreifte "Ampel"? Zumindest in einem DDR-Atlas von 1959 habe ich so ein Symbol gefunden. --178.25.129.206 22:20, 5. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

das war keine Antwort auf meine Frage. Aber ja, den Ausdruck "Zebrastreifen" kenne ich auch so (70er Jahre). Zurück zu meiner Frage. Da ich auf Commons eine Quelle (Foto aus dem Bundesarchiv des Berliner Alexanderplatzes) gefunden habe, habe ich das soweit ergänzt. Ich werde das Zeichen aus dem genannten Atlas bei Gelegenheit hochladen. Heute kam auf mdr eine Geschichtsreportage zu Willy Brandts Besuch in Erfurt 1970 und da war (muss in der Nähe des Hauptbahnhofes gewesen sein) eine Fußgängerampel zu sehen. Auf den im Internet verfügbaren Videos war diese Szene nicht zu finden. Wie das mit dem Verkehrszeichen in anderen Regionen war, weiß ich nicht. --178.24.64.196 18:46, 11. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

"Verbote Vor ungeregelten Schutzwegen: Überholen von allen Fahrzeugen ist verboten, außer der Überholvorgang kann noch vor dem Schutzweg beendet werden und ein eventuell notwendiges Anhalten, um FußgängerInnen das Überqueren zu ermöglichen, ist möglich. Auf dem Schutzweg besteht absolutes Halte- und Parkverbot; sowie 5 m vor dem Schutzweg aus der Sicht des ankommenden Verkehrs, wenn der Schutzweg ungeregelt ist. Das Vorbeifahren an Fahrzeugen, die vor einem Schutzweg angehalten haben um einem Fußgänger das überqueren zu ermöglichen, ist verboten. Das Anhalten auf dem Schutzweg im Rückstau einer Kolonne ist ebenfalls verboten. "

Dies steht alles in der Rubrik "Östereich" aber ich vermute, daß alles in ähnlicher Weise auch in Deutschland gilt! Desweiteren beobachte ich oft, daß Fahrzeuge den Überweg queren sobald der Fußgänger deren Fahrspur überquert bzw. noch nicht erreicht hat. Vermute stark daß während der gesamten Überquerung das Fahrzeug halten muß. Sachkundige aller (drei) Länder, meldet Euch!

FaFü/RaFa/FuGä --Senfmann2 17:26, 13. Jan 2006 (CET)

In Ö ist das legal: an und für sich steht als Zweck der Verhaltensnorm das "ungehinderte Überqeren" der Fahrbahn durch Fußgänger im Vordergrund. D. h.: als Autofahrer müsste ich nicht einmal anhalten, wenn der Fußgänger auch so "ungehindert" (also in einem Zug und sicher) die Fahrbahn auf dem Schutzweg überqueren kann. Daher ist es auch ebenso zulässig, mit dem Auto dann anzufahren, wenn (z. B. auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung) der Fußgänger zwar meinen Fahrstreifen, aber noch nicht die ganze Fahrbahn überquert hat. Interessant ist in dem Zusammenhang vielleicht, dass die Judikatur eindeutig davon ausgeht, dass Fußgänger nicht überraschend auf dem Schutzweg umkehren. LG Kksen 07:21, 14. Jan 2006 (CET)

Und warum lernt man dann in der Fahrschule, dass mit dem plötzlichen Umkehren zu rechnen ist?Funkelchen 20:49, 21. Apr 2006 (CEST)

Weil die Judikatur oft nichts mit der Praxis zu tun hat :-) --TheRunnerUp 23:05, 21. Apr 2006 (CEST)
Das lässt sich für Ö so nicht sagen. In Ö (und - ähnlich fomuliert - in D) gibt es ja deshalb als Basis der Anwendung der Verkehrsregeln den Vetrauensgrundsatz: jeder Straßenbenutzer darf sich darauf VERLASSEN, dass die anderen Verkehrsteilnehmer die entsprechenden Verkehrsvorschriften kennen und beachten; außer er müsste annhemen, es handle sich um Kinder, etc. etc. Daher: überraschendes Umkehren ist so nicht von vorneherein anzunehmen. LG Kksen 07:46, 22. Apr 2006 (CEST)Kksen
Das ist schon richtig, hat aber nichts mit der Fahrschule zu tun. Denn dort lerne ich auch, wie ich mich verhalten muss, wenn ich eine Geisterfahrermeldung höre (obwohl das verboten ist) oder was ich mache wenn ich zu schnell fahre und ins Schleudern komme (obwohl ich laut StVO immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren müsste.) --TheRunnerUp 11:19, 22. Apr 2006 (CEST)
Ja, stimmt natürlich. Grundsätzlich war meine Bemerkung auch auf die Aufforderung von Senfmann 2 gemünzt. An und für sich bin ich der Ansicht, dass vor allem bei Rechtsthemen eine möglichst korrekte Darstellung der Rechtslage vom Benutzer erwartet wird. Nix für ungut - LG Kksen 14:09, 22. Apr 2006 (CEST)Kksen

Beleuchtung, Straßenbahnen[Quelltext bearbeiten]

Müssen auch Straßenbahnen vor Zebrastreifen anhalten, wenn ein Fußgänger über die Straße will?

Vielleicht sollte erwähnt werden, dass Fußgängerüberwege bevorzugt mit Natriumdampflampen beleuchtet werden, um von weitem auch bei Nacht unterscheidbar zu sein. Ich weiß aber nicht, ob das eine gesetzliche Regelung ist oder nur traditionell so gemacht wird. --Tobias b köhler 01:28, 20. Sep 2006 (CEST)

  • Auf Zebrastreifen sind Fußgänger gegenüber der Straßenbahn nicht bevorrechtigt. Welche Art von Beleuchtung eingerichtet wird, ist nicht geregelt (zumindest in Deutschland). --Andreas56 09:19, 20. Sep 2006 (CEST)
    • In Ö gilt die Anhalteverpflichtung auch für die LenkerInnen von Straßenbahnen. Kksen 14:07, 23. Mär. 2007 (CET) [in Ö kann man Trams "lenken"? Wie geht das denn?][Beantworten]
      • In D darf es das Problem nicht geben, weil Zebras auf Straßen ohne eigenen Gleiskörper für die Trams nicht zuläsig sind. Und mit eigenem Gleiskörper fehlen die Zebra wahrscheinlich ganz dezent in der Mitte... --Mueck 12:07, 19. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
        • In D gibt es noch viele, die Bestandsschutz haben. --Andreas56 20:26, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
          • In den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) kann man nachlesen, dass Fußgängerüberwege über Fahrbahnen ohne eigens trassierten Gleiskörper in Deutschland NICHT unzulässig sind, von der Anlage dieser allerdings stark abgeraten wird (eben weil Fußgänger sonst glauben könnten, sie hätten Vorfahrt vor der Tram). Der Fußgängerverband fuss e.V. hat allerdings in einer Studie herausgefunden, dass Fußgänger an diesen Zebrastreifen die Vorfahrt der Tram anerkennen hält deshalb die Anlage für unproblematisch. Und mit eigenem Gleiskörper fehlen die Streifen tatsächlich in der Mitte, allerdings befindet sich zwischen der Fahrbahn und dem Gleiskörper in der Regel eine Schutzinsel.
@ Andreas: Was meist Du mit Bestandsschutz? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 69.156.142.22 (DiskussionBeiträge) 2:09, 24. Okt 2007) -- Björn 02:10, 24. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

In Frankfurt am Hauptbahnhof auf der Südseite gibt es übrigens einen Zebra über eine straßenbündige Tram ... --Mueck 12:19, 4. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Unter Geschichte wird peliCAN erwähnt, aber mit ...CON erklärt?! --Mueck 12:06, 19. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Lichtpflicht am Tage in AT[Quelltext bearbeiten]

Gilt die tatsächlich für alle Fahrzeuge oder nur für Kraftfahrzeuge? Paßt nämlich irgendwie nicht mit § 1 Abs. 4 Fahrradverordnung zusammen: "Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne die in Abs. 1 Z 3 und 4 genannte Ausrüstung [Licht vorne und hinten] verwendet werden." --JensMueller 22:50, 11. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

In Skandinavien gilt das auch nur für Autos. - In AT wohl auch. --Saippuakauppias 10:21, 12. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Mir ist zwar unklar was die Frage mit dem Fußgängerübergnag zu tun hat, aber die Lage schaut in Ö so aus:

- bei Dämmerung, Dunkelheit oder Nebel oder wenn es die Witterung sonst erfordert, sind ..... die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten einzuschalten, durch die anderen Straßenbenützern das FAHRZEUG erkennbar gemacht wird.... (§ 99 Abs. 1 KFG). - § 99 Abs. 5 KFG: Lichtpflicht stest während des Fahrens mit einspurigen Krafträdern - § 99 Abs. 5a KFG: mit Kraftwagen und mehrspurigen Krafträdern stets auch tagsüber (Licht) verwenden. - Details zur Verwendung der einzlenen Lichtstufen in Ö siehe im Artikel Beleuchtung! LG Kksen 13:37, 13. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vorfahrt Radfahrer[Quelltext bearbeiten]

Verdeutlichung des Vorrangs durch ein Zusatzzeichen an einem Fußgängerüberweg mit Radfahrerfurt

Inwiefern kann das ZZ "Radfahrer in beide Richtungen" den Radfahrern tatsächlich Vorfahrt gewähren? Von IP 212.202.198.159 um 18:34 am 3. Jan. 2008 in Bildtext eingebaute Frage...

Meiner Meinung nach keinen, sondern Vorfahrt nur im Rahmen der Angaben im Artikel: Beim Abbiegen. Ob das bei einem Kreisel-Bypass noch der Fall ist, ist eine andere Frage... Vielleicht kann das ja im Zusammenhang mit dem Bild mal jemand in de.soc.recht.strassenverkehr diskutieren? Ich komme frühestens Dienstag dazu... --Mueck 12:25, 4. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

"Einzugsgebiet"[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand wie weit die Regeln auch neben dem Zebrastreifen gelten, d.h. abseits der tatsächlichen Markierung der Fußgänger Vorfahrt hat? 85.58.62.17 20:41, 25. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Benutzung durch Radfahrer[Quelltext bearbeiten]

Dürfen Radfahrer wirklich ohne abzusteigen unter Beachtung der Vorfahrt einen Fußgängerüberweg quer befahren? Laut der Polizei Recklinghausen stellt dies einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot dar. --80.140.190.3 19:51, 17. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

"Zebra" in "freier Landschaft": keine Rechte für Radfahrer
"Zebra" im Kreisverkehr: normale Rechte für Radfahrer
Etwas komisches Beamtendeutsch da von der Recklinghauser Polizei...
Wenn ich das richtig "übersetze" bezweifelt man, dass der Radfahrer da überhaupt fahren dürfe... Das träfe wohl auf das obere Bild "Zebra in freier Landschaft" zu. Denn da fährst Du vorher/nachher schon illegal auf dem GEHweg.
Auch der nicht gerade seltene Fall, dass im Verlaufe einer Straße mit beidseitigen Radwegen ein Zebra irgendwo ist und Du über diesen auf die andere Seite fährst, könnte gemeint sein, dann bist Du entweder (wartepflichtiger) Wendender oder (wartepflichtiger) Abbiegender.
Anders im Falle des unteren Bildes, da fährst Du ganz legal auf dem Radweg und benutzt den Zebra in Längsrichtung und hättest auch Vorfahrt bzw. Vorrang WENN DER ZEBRA GAR NICHT DA WÄRE. In diesem Fall benutzt Du übrigens, weil es ein korrekt gemalter Zebra ist, den Zebra eigentlich gar nicht, sondern fährst knapp daneben (so die Theorie, wenn Du de Fahrdynamik folgend trotzdem den Zebra erwischt, ändert das nix...).
Ganz einfache Merkregel: Wenn Du ihn quer zu den Streifen nutzen möchtest, tue einfach so, als wäre der Zebra gar nicht da (er schützt ja nur Fußgänger etc., keine Radler). Wenn Du dann immer noch Vorrang oder Vorfahrt hast (und nicht irgendwelche Abbiege- oder Wendemanöver fährst, von Feldwege o.ä. oder sonstigen "anderen Straßenteilen" etc. nach § 10 StVO kommst, z.B. separate Gehwege aus einer Parkanlage heraus, wo man auch gelegentlich Zebras hat etc.), dann nutze diese ruhig.
Die Sache dort mit dem Rechtsfahrgebot ist irgendwie eine falsche Fährte... Man könnte ja dort durchaus in einen Weg in einem Park auf der anderen Straßenseite "abbiegen", der mit Zebra über die Fahrbahn geführt wird, würde dann nicht unter die Recklinghauser Tu's-nicht-Regel fallen, wäre nach StVO aber trotzdem wartepflichtig...
Polizisten sind auch nicht allwissend :-)
--Mueck 00:52, 7. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

PDF nicht mehr vorhanden[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Weil das unter dem Artikel erwähnte PDF auf dem eigentlichen Server nicht mehr auffindbar ist, war ich so frei den Link auf eine bei archive.org gesicherte Kopie zu ändern. Grüße, Edwing 00:57, 24. Aug. 2008 (CEST)

Zum den römischen "Vorläufern" des Fußgängerüberwegs wäre ein erläuterndes Bild ganz hilfreich, z.B. dieses hier. -- DrTom 13:26, 24. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

niveaulos/niveaugleich[Quelltext bearbeiten]

Ich kenne eigentlich eher den Begriff "niveaugleich" für eine solche Konstellation wie beim Zebrastreifen. Auch hier in der WP wird unter Niveau "niveaulos" für Kreuzungen auf unterschiedlichen Niveaus (Brücken, Unterführungen) verwendet. Was stimmt denn nun? Hat jemand Quellenverweise? -- DrTom 13:52, 24. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

-- Kritik am Zebrastreifen und ein alltägliches Beispiel -- Warum wird mit keinem Wort Kritik am Zebrastreifen geäußert. Diese Art der Straßenregelung ist mit Abstand eines der schlechtesten. Weil man das schon gemerkt hat will man es jetzt mit Lämpchen besser ausleuchten. Ein Beispiel: Es ist spät Abends, man fährt durch die Stadt, überall sieht man alle Lichter doppelt weil die reflektionen auf der verregneten Straße nur noch verschmierte Lichter spiegeln und dann will eine Frau, schwarz gekleidet, mit schwarzem Kinderwagen über die Straße - Zebrastreifen vermitteln ein Gefühl von Sicherheit für Passanten welches überhaupt nicht ___gewähleistet werden kann___. Ob der Autofahrer durch Unaufmerksamkeit oder einfach nicht die Person, und somit den hochheiligen Wunsch des Passanten, gesehen hat spielt keine Rolle. Es ist lebensgefährlich für Pasanten und Kinder, Kinder, die das Zebrastreifen-Latein der Erwachsenen abkucken. Wenn ich plötzlich, weil da gerade einer über die Straße will zu spät sehe, dass dieser rüber will und ich dann kurz vorm Zebrastreifen noch mal in die Eisen gehe und die halbe Strecke des Zebrastreifen auf regennasser Fahrbahn einfach nur noch drüberrutsche während mir der nachfolgende Verkehr ordentlich von hinten schiebt - Wer war Schuld wenn was passiert? Der Autofahrer der erst niemanden sieht und dann erschreckt? Der Reifenhersteller? Die schwarz gekleidete Frau? Das fehlen von LED-Lämpchen? Oder doch der liebe Herr Gott der's Nachts dunkel macht? Der Zebrastreifen ist und bleibt gefährlich, Kritik fehlt und sollte unbedingt geäußert werden, das machen LED's nicht besser. Weg mit dem Zebrastreifen, generell, der ist überall gefährlich und sollte nicht in einer gesetzlichen Ordnung festgeschrieben werden die Ordnung und Schutz der Verkehrsteilnehmer gewährleisten soll. Außerdem ist diese Regelung schon eine Millionen Jahre alt und in heutiger Verkehrszeit zehn mal so untauglich wie damals. Benutzer:DerVerfasserDieserMeinung 09:12 19. März 2009 CET --84.168.218.73 09:13, 19. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

deine Meinung interessiert nicht. Suche Quellen in z.B. Fachzeitschriften. Deine falsche Unterschrift habe ich durchgestrichen -- Steffen2 11:23, 19. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]
Meine Meinung interessiert Sie nicht wollten Sie sagen? Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass Kritik durchaus angebracht ist, denn 18% der Verunglückten Überquerer sind auf Zebrastreifen zurückzuführen - nicht gerade ein rühmliches Ergebnis auch wenns so dargestellt wird. Eigentlich unzureichend. P.S: Bitte nicht schreiben deine Meinung interessiert nicht - dass kann man auch etwas distanzierter ausdrücken, weil so ein Argument liest man nicht gerne und ist eigentlich auch unangebracht da mit sicherheit viele andere gleicher Meinung sind (behaupte ich mal einfach) auch wenn der Grund dahinter erklärt wird - das kann in den falschen Hals rutschen --84.168.201.157 02:40, 26. Mär. 2009 (CET) --84.168.201.157 03:00, 26. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]
http://www.20min.ch/news/stgallen/story/21927794 (ich werde noch mehr darüber suchen, etwas "objektiver" natürlich) Ein ADAC Artikel beschreibt z.B., dass Zebrastreifen auf Raststätten eingerichtet werden aber per Gesetz festgelegt sein soll, dass dies nur Innerorts möglich sei. (Was ich persönlich auch wieder für sinnvoll halte, denn wenn einer mit 150 Sachen von der Autobahn auf die Ausfahrt kommt, dann ist "rein naturgemäß" sein Verhälltnis zur Geschwindigkeit beeinträchtigt - und wieder sugeriert der Zebrastreifen er sei sicher...). --84.168.201.157 03:12, 26. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]
http://www.ksta.de/html/artikel/1233584106259.shtml --84.168.201.157 03:17, 26. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/1695266_0_2147_ihre-meinung-bitte-nur-jeder-dritte-bremst-am-zebrastreifen.html --84.168.201.157 03:34, 26. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]
Z.B. Schweiz (andernorts sicher ähnlich):
Strassenverkehrsgesetz Art. 32 Ziff. 1
Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, namentlich den […] Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen. […] ist langsam zu fahren und nötigenfalls anzuhalten […] --84.72.115.73 21:13, 18. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Strassenverkehrsgesetz Art. 26 Ziff. 1 sieht aber vor, dass ein überqueren klar erkennbar sein muss. Somit handelt es sich um eine subjektive Einschätzung und subjektive Einschätzungen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. (nicht signierter Beitrag von 77.21.110.15 (Diskussion | Beiträge) 04:59, 21. Dez. 2009 (CET)) [Beantworten]

Pflicht zur Benutzung von Fußgängerüberwegen in D[Quelltext bearbeiten]

"Für Fußgänger besteht entgegen verbreiteter Meinung keine grundsätzliche Pflicht zum Benutzen von Fußgängerüberwegen." Kann das jemand mit Quellen belegen? Meiner (Irr-?)Meinung nach ist es Pflicht einen Fußgängerüberweg (im Sinne von Zebrastreifen/Ampel etc.) zu benutzen, solange das innerhalb von x Meter liegt bzw. es die Verkehrslage erlaubt.. (nicht signierter Beitrag von 88.73.84.9 (Diskussion) 18:47, 18. Mai 2010 (CEST)) [Beantworten]

In der DDR durfte die Fahrbahn 50 Meter vor oder hinter Fußgängerüberwegen bzw. Ampeln nicht überquert werden. 14:18, 19. Jun. 2011 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 84.142.54.169 (Diskussion) )

Kreisverkehre und Fußgängerüberwege[Quelltext bearbeiten]

Wie ist das jetzt eigentlich rechtlich genau, wenn an den Ein-/Ausfahrten eines Kreisverkehres Fußgängerüberwege sind? Die Vorschriften der StVO besagen für Kreisverkehre, dass das Halten auf der Fahrbahn im Kreisverkehr verboten ist. Dementsprechend müsste man ja solange durch den Kreisverkehr fahren, bis der Fußgängerüberweg an der gewünschten Ausfahrt frei ist, oder nicht? Gibt es da eine Ausnahme? Bin in der StVO leider noch nicht fündig geworden... -- Madman-Maniac 20:33, 2. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich denke das wird so sein wie auf der Autobahn: halten ist zwar streng verboten, und ohne Notfall sogar auf der Standspur, aber wenn Du nun mal im Stau bist, dann fährst Du halt mit "Tempo 0". So hats vor langer Zeit mein Fahrlehrer formuliert. Aber vielleicht weiß es ja Jemand noch genauer. --Qhx 00:15, 3. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
An Ampeln und an Fußgängerüberwegen wird nicht gehalten, sondern verkehrsbedingt gewartet. In Wikipedia heißt es im Artikel "Halten" dazu: "Warten: Wird die Fahrt aufgrund einer Anordnung oder der Verkehrssituation unterbrochen, beispielsweise bei einem Stau oder vor einer geschlossenen Bahnschranke, wird im Sinne der StVO nicht gehalten, sondern gewartet, und das Haltverbot kommt dann daher nicht zum Tragen (ohne Legaldefinition)." --Blechlawinenhund 15:18, 5. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Natürlich musst du weiterkreisen, wenn du nicht raus kannst. Analog darfst du eine Kreuzung nicht befahren, wenn du sie nicht mehr verlassen kannst. Beides im realen Verhalten leider totale Fehlanzeige. --Ulf 18:50, 27. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Deutschland: Zebrastreifen ohne Zeichen 350 sind keine Fußgängerüberwege[Quelltext bearbeiten]

In Deutschland gibt es diverse Zebrastreifen ohne Zeichen 350 (blaues Schild mit Fußgänger auf Zebrasteifen in weißem Dreieck). Diese Streifen haben verkehrsrechtlich nicht die Bedeutung eines Fußgängerüberweges und ordnen weder eine Wartepflicht für Fahrzeuge noch ein Vorrecht für Fußgänger an. 14:14, 19. Jun. 2011 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 84.142.54.169 (Diskussion) )

Falsch: Zeichen 350 (Blechschild am Stil) ist der HINWEIS auf einen Fußgängerüberweg am Boden, Zeichen 293 (Bodenmalerei) ist das RELEVANTE Zeichen für einen Fußgängerüberweg --Mueck 19:09, 11. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

schildergröße (layout)[Quelltext bearbeiten]

ich bin dafür, die vielen schilder in diesem artikel - bis auf das erste - kleiner zu machen oder in eine galerie zu überführen. warum? weil diese icons dafür da sind, auch aus der ferne, oder, wie hier im browser, auch ganz klein wahrgenommen und vetstanden zu werden. sie wirken also in der standardbildgröße mitten im artikel viel zu mächtig und bringen zudem ästhetisch keinen mehrwert. Maximilian (Diskussion) 13:04, 6. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Diagonal in Japan[Quelltext bearbeiten]

Schönes neues Bild. Passt aber nicht, da mit Ampel. Kirschschorle (Diskussion) 16:23, 14. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Erster Zebrastreifen Deutschlands: Quelle???[Quelltext bearbeiten]

Wo bitte ist die Quelle für die Behauptung, der erste Zebrastreifen Deutschlands sei im oder vor März 1952 in Berlin angelegt worden??? Hat sich das jemand aus den Fingern gesaugt? (nicht signierter Beitrag von 80.187.106.28 (Diskussion) 02:10, 7. Jul 2012 (CEST))

Das behauptet das Bundesarchiv in seiner Bildbeschreibung, das Bild oben neben der Einleitung stammt aus eben diesem Archiv, wenn Du auf das Bild klickst siehst Du die Beschreibung. Im Text unter Geschichte steht dann "vermutlich" - und es dürfte sich wohl um das früheste bekannte Bild eines solchen Zebrastreifens in Deutschland handeln.feba disk 02:52, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Laut der Wikipedia Hauptseite ist heute (08.07.) vor 60 Jahren in München der erste "Zebrastreifen" eingeführt worden.--109.193.133.222 20:22, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Radfahrerüberweg (Deutschland)[Quelltext bearbeiten]

Was ist denn ein Radfahrerüberweg (Deutschland) ? Gibt es dazu eine Angabe in der StVO ? --Mainpage (Diskussion) 04:11, 23. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ein "Radfahrerüberweg" ergibt sich dort, wo die vorgeschriebene eigene Fahrspur der Radfahrer eine Fahrbahn (für Kraftfahrzeuge) quert, -z.B. im Bereich einer Kreuzung. Siehe etwa hier.--Aeranthropos (Diskussion) 13:21, 23. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Gibt es m.E. nicht in .de. Link verweist auf österr. Version, das dort zu .de gesagte klingt nach Einzelfall-Bastelei ist allenfalls eine Verdeutlichung an normalen Kreuzungen o.ä. ohne Rechtsrelevanz und ohne jeglichen Bezug zu Zebras ... --Mueck (Diskussion) 02:06, 14. Dez. 2012 (CET) --Mueck (Diskussion) 02:20, 14. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Was sind das für Informationen unter Fußgängerüberweg#Radfahrer, abgesehen davon, dass sie nicht mit Quellen belegt sind?

„Radfahrer dürfen einen Fußgängerüberweg durchaus quer befahren, wenn sie dort legal fahrend hingelangen können (also zum Beispiel nicht über reine Gehwege). Es gibt also kein „Zebrastreifenbefahrverbot“. Ob Radfahrer beim Befahren „quer zu den Streifen“ Vorfahrt bzw. Vorrang haben, hängt davon ab, ob sie an dieser Stelle legal abbiegen oder wenden oder aus Fußgängerbereichen oder ähnlichem oder „anderen Straßenteilen“ nach § 10 StVO kommen (dann normalerweise keine Vorfahrt bzw. Vorrang) oder ob sie im Zuge eines Radweges parallel zur einen Fahrbahn via Fußgängerüberweg eine Querstraße queren und somit alleine aus dieser Situation heraus Vorrang vor Abbiegern haben und eventuell Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen auf der Querstraße haben. Dies ist öfters bei innerörtlichen Kreisverkehren der Fall (siehe Bild). Wenn man „quer zu den Streifen“ fahren möchte, sollte man sich den Zebrastreifen „wegdenken“. Wenn man dann dort immer noch fahren darf, muss man nicht absteigen, und wenn man dann dort wartepflichtig wäre, ist man es auch mit Zebrastreifen.“

Es ist viel zu konfus geschrieben. Dem Satz „dann normalerweise keine Vorfahrt bzw. Vorrang“ fehlt das Verb. Normalerweise sollten Fahrradfahrer überhaupt nicht von der Seite an einen Fußgängerüberweg geleitet werden. Ich habe den Abschnitt jetzt so verstanden, dass verdeutlicht werden soll, dass Fahrradfahrer die parallel zu einer Fahrspur fahren Vorrang vor den Abbiegern aus dieser Spur haben. Das ist selbstverständlich und ein anderes Thema.

„Radfahrer dürfen einen Fußgängerüberweg durchaus quer befahren“ - Was soll dieses „durchaus“ ausdrücken? „Wenn man „quer zu den Streifen“ fahren möchte“ sollte wohl eher heißen „Wer quer zu den Streifen fahren möchte“. Warum wurde außerdem jedes zweite Wort in Anführungszeichen gesetzt? („Wegdenken“, „Zebrastreifenbefahrverbot“) Soll das ausdrücken, dass der Autor keine besser Wörter gefunden hat? Ich lösche den Abschnitt, denn er ist eine Zumutung. --77.7.23.217 02:20, 20. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Aufteilung in Länderspezifische Artikel[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, wenn nichts dagegen spricht würde ich gerne die Länderspezifischen Details (aktuell nur: D, A, CH) in eigenständige Artikel auslagern. Gruß kandschwar (Diskussion) 15:39, 1. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Für mich geht aus dem Artikel nicht klar hervor, dass z. B. in Österreich im Gegensatz zu Deutschland Zebrastreifen auch an ampelgeregelten Kreuzungen zu finden sind. --Peter Gröbner (Diskussion) 15:11, 30. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Das könnte man ja nach der Aufteilung dann entsprechend gestalten. Und da es bisher keinen Widerspruch gab. Stelle ich mal den Antrag. Gruß kandschwar (Diskussion) 17:00, 30. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Ich nehme einmal an, dass die Aufteilung schon gemacht wurde. Da könnte aber die Kritik und der Absatz mit dem Umgang der Zebrastreifen auch nich in den deutshcen Artikel, denn die sind eindeutig D-lastig. Die vielen Fotos könnte man auch auf DACH fremde reduziere. --K@rl 23:23, 25. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Hallo K@rl, da hast Du Recht. Der Artikel wurde schon entsprechend aufgeteilt. Die Kritik hatte ich zusätzlich im allgemeinen Artikel drin gelassen, aber da es ausschließlich "deutschlandlastige Kritik" ist, kann es natürlich raus. Gruß kandschwar (Diskussion) 09:40, 26. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

D-POV lässt grüßen[Quelltext bearbeiten]

Nichtnur fehlstrukturiert, sondern weiterhin D-lastig und versteckte POV gegen Überwege. In Polen und Tschechien und sicher auch in Dänemark ist ein ganz anderes Machtgefälle zwischen Auto und Fußgänger, nämlich keines. Dementsprechend braucht es in Dänemark überhaupt keine Fußgängerübergänge und in CZ und PL dienen sie einfach dem Überqueren und nicht primär der Sicherheit. Am Überweg wird gegenseitig Rücksicht genommen, mit Respekt vor dem anderen. Ganz einfach.--Ulf 18:55, 27. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Ganz recht. Ich habe die Vermutung, daß die Rechtslage in anderen Ländern anders ist als in D / A / CH. Ich habe so viele Videos mit Verkehrsunfällen auf Zebrastreifen gesehen, vor allem aus asiatischen Ländern, daß es nicht sein kann, daß der Zebrastreifen dort ebenfalls ein Fußgängerschutzweg (DDR-Terminologie) ist. Oder die asiatischen Autofahrer scheren sich nicht um Fußgänger und StVO. Kann das mal einer eruieren und in den Artikel einbringen? Eberhard Schmidt ---46.88.16.22 17:51, 15. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Kritik und Alternativen / Umgang mit dem Zebrastreifen[Quelltext bearbeiten]

In beiden Abschnitten wird die Schuld für Unfälle engegen der Rechtslage den Fußgängern zugeschoben, obwohl es die Kraftfahrer sind, die "nicht (mehr) im erforderlichen Umfang auf den Straßenverkehr achten". Nicht Überwege sind für Unfälle verantwortlich, sondern die Handelnden, und die teilweise Nicht-Dursetzung des Rechts durch die Staatsorgane ("Ermessensfreiraum"). Siehe auch oben "D-POV". --46.114.177.12 14:46, 16. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]