Diskussion:GNU General Public License

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Freiheiten

Meines Erachtens ist innerhalb der genannten "Freiheiten" nicht ersichtlich, dass auch der ursprüngliche Quellcode frei ist, und für jeden einsehbar ist. Es wird nur erwähnt, dass die modifizierten Versionen des Quellcodes offengelegt sein müssen. Prinzipiell könnte man daher denken, dass der ursprüngliche Quellcode nur durch Reverse Engineering einsehbar ist. --Abdull 22:25, 23. Jan 2005 (CET)

Was soll überhaupt die Freiheit, "ein Programm für jeden Zweck zu nutzen" überhaupt bedeuten? Ich als GPL-Unwissende hab keine Ahnung, was damit gemeint ist. Und die Seite soll ja schließlich nicht nur Leute informieren, die eh schon wissen, was gemeint ist... Wäre nett wenn jemand diesen Punkt präzisieren könnte... -- Emilia Ragems 20:44, 12. Aug 2005 (CEST)
Das heißt, ihr wärt für einen Punkt "Erklärungen" oder so?--Liquidat Diskussion 22:20, 13. Aug 2005 (CEST)
Wieso einen Extrapunkt? Es reicht doch, wenn die Phrase "ein Programm für jeden Zweck nutzen" ein wenig präzisiert wird. Die Aussage, wie sie da steht, ist genauso vielsagend als wenn ich sagen würde: "Bischöfe sind Männer." Zumindest kommt mirs so vor. Auf der andern Seite bin ich das Musterbeispiel für einen DAU in Sachen GNU & Co. So gesehen... Man muss die Beschreibung ja auch nicht wieder so schreiben, dass es jedes Kleinkind verstehen könnte. -- Emilia Ragems 22:09, 14. Aug 2005 (CEST)
Die Idee eines Extrapunkts kommt daher, dass die vier Freiheiten möglichst kurz und möglichst nah am Original aufgelistet werden sollte, denke ich. Ich habe mal versucht, es anzupassen, ist das so besser? --Liquidat Diskussion 23:32, 14. Aug 2005 (CEST)
Ist besser verständlich, ja. Das mit dem Extrapunkt müsste man noch einmal überlegen... Möglichst nah am Original zu bleiben ist an sich ein guter Vorsatz. Vielleicht seh ich mir bei Gelegenheit noch einmal an, wie man das vielleicht stilistisch netter lösen kann. Im Moment hab ich nicht wirklich eine Idee (also wegen der Sache mit den Extrapunkten, Erläuterungen oder wie auch immer). -- Emilia Ragems 01:25, 15. Aug 2005 (CEST)

[Bearbeiten] Änderungen

kann sich bitte mal jemand die beiden änderungen anschauen? bin mir nicht sicher ob das so korrekt ist. --Kristjan' 10:18, 24. Apr 2005 (CEST)


-- Frage -- Microsoft will die OpenSource- Community verklagen weil 253 Patentverletzungen seitens der OpenSource- Community gegen M$ begangen sein sein sollten: http://www.zdnet.de/news/software/0,39023144,39154415,00.htm Was hat M$ dann von irgendwelchen Patentabkommen mit Novell (oder warum hat es überhaupt Vereinbarungen geben können), wo Novell ihre Betriebssysteme, z.B. OpenSuse10.2 doch unter der GPL veröffentlicht? Ferner müsste für einen Vergleich doch der Quellcode von M$ offen gelegt werden, oder täusche ich mich da?

Du täuschst Dich. Es reicht die Patentschrift Microsofts und die inkriminierte Codestelle in GNU/Linux. Microsoft muß die eigene Implementierung nicht offenlegen. -- 213.235.200.3 11:23, 13. Jun. 2007 (CEST)

[Bearbeiten] jedermann?

Wie ist das wenn eine Firma ein GPL-basiertes-Programm weiterentwickelt. Muss sie dann den Quellcode kostenlos zugänglich machen an jedermann oder reicht es aus, wenn sie denjenigen, die die Software kaufen den Quellcode zugänglich machen? Vinci 17:47, 31. Jul 2005 (CEST)

Der Quellcode muss nur den Empfängern der Software zugänglich gemacht werden (kostenlos oder gegen Kopierkosten). Allerdings schreibt die GPL auch vor, dass der Empfänger das uneingeschränkte Recht bekommt, den empfangenen Quellcode nicht nur zu verändern, sondern auch kostenlos weiter zu geben! Das kann bedeuten, dass die Firma ihr weiter entwickeltes Programm nur ein einziges Mal verkauft bekommt, weil der erste Verkäufer das Programm ja - zu einem geringeren Preis oder auch kostenlos - an weitere Interessenten verteilen darf. Die aktuelle Formulierung der "Freiheiten" beschreibt übrigens den Preisaspekt falsch: Es klingt so, als müsste GPL-Software kostenlos verteilt werden, das ist aber Unsinn. Im Gegensatz zu anderen freien Lizenzen erlaubt die GPL ausdrücklich, dass man für die Software Geld verlangt; nur kann man den Empfänger nicht verpflichten, ebenfalls Geld zu verlangen.

--Dubu 13:03, 26. Okt 2005 (CEST)


Ich hätte noch eine Frage dazu: Was ist wenn ich ein Programm entwickle, das z.B. seine Daten in einer Datenbank speichert, die unter GPL lizensiert ist. Muss ich mein Programm dann auch unter die GPL stellen? Eigentlich ändere ich die Datenbank ja nicht, ich nutze Sie nur. -- RedTiger 21:45, 1. Okt 2006 (CEST)

In der Regel nicht. Genausowenig wie bei anderen Programmen (Bedenke: Wenn ich ein Programm schreibe das auf Windows läuft, das ich es dann nicht unter der GPL verteilen?). Im Zweifelsfall beim Datenbankhersteller nachfragen, der kann sogar eine eigenen Abmachung mit dir vereinbaren. --Mot2 23:46, 20. Okt. 2007 (CEST)

[Bearbeiten] Angebliche Rechtsprechung des OLG Rostock

Ich habe den Teil mal ausgeschnitten, weil ich davon in der deutschen Medienlandschaft nichts mitbekommen habe. Bitte nur wieder einfügen, wenn eine Quelle angegeben werden kann.

Das OLG Rostock wiedersprach der bisherigen Rechtssprechung am 02.12.2005 Az. 6 U 97/05. Die Richter sind der Meinung das die Urheber nicht bestimmen dürfen was mit ihrer geleisteten Programmierarbeit geschiet. Sie gehen sogar so weit, dass Programme die unter der GNU Lizenz stehen in neu Programme eingearbeitet werden dürfen und als ihr eigenens Eigentum betrachtet werden können.

Zitat aus dem Beschluss:

Ein solcher Anspruch [auf Herausgabe der Programmierung, Anm. d. Unterz.] läßt sich - anders als es die Verfügungsklägerin neu in der Berufungsinstanz vorgebracht hat - auch nicht damit begründen, daß die Beklagten bei der von ihnen entwickelten Software sogen. open-source-Bestandteile verwandt haben und die dazu gehörigen Lizenzbedingungen (GNU Lesser General Public License) den Verwender anhalten, bei der Verbreitung von Kopien der Software dafür Sorge zu tragen, daß sie dem Empfänger kostenfrei zuteil werden.
 
Zu Recht weisen die Beklagten darauf hin - und der Senat liest die "Muster-AGB" in gleicher Weise -, daß sie insofern nicht schlicht eine OSS Software in das Kooperationsprojekt einbrachten, sondern aufbauend auf einer solchen Software ein eigenständiges neues Produkt (nebst neuer Programmierung) entwickelten, an dem ihnen, nicht aber der Verfügungsklägerin, die Eigentumsrechte zustanden.

Und, um das klar zu stellen: mit einer Quelle meine ich irgendwas, was andere Nutzer einfach nachvollziehen können, sprich einen Link zu irgendeiner Nachrichtenseite, die das aufgegriffen hat, oder ein Link direkt zur Behörde, wenn die technisch schon so weit fortgeschritten sind. Es ist unwahrscheinlich, dass so was statt findet, ohne dass z.B. heise.de darüber berichten würde. --Liquidat, Diskussion, 16:08, 20. Dez 2005 (CET)

Da der IP-Autor sich hier vermutlich nicht äußern wird, habe ich eine Anfrage an das OLG per Mail gestellt, ob sie mir da was zukommen lassen können. Mal sehen, was das gibt. --Liquidat, Diskussion, 16:39, 20. Dez 2005 (CET)
Sicher melde ich mich... man merkt gleich das Sie keine Ahnung haben. Urteile kann man nur als Rechtsanwalt anfragen (Akteneinsicht). Der Beschluß des OLG wird erst im Januar vröffentlicht. So lange es Menschen wie Sie gibt, werden auch die negativen Berichte über Wikipedia nicht aufhören. Sie werden in der ersten Januar Woche einen Bericht im Handelsblatt und in der FAZ finden. Tut mir leid, das ich dachte das Wikipedia aktuell bleiben möchte
Schön das du dich meldest - und, was die Akteneinsicht als Anwalt eingeht: hier im Artikel ist ja bereits ein anderer Fall verlinkt, besteht da nicht die Möglichkeit, das in diesem Fall ebenfalls zu machen? Ich habe ja nie gesagt, dass ich von den genauen juristischen Hintergründen Ahnung habe, deswegen frage ich da ja an.
Was die Wikipedia und die Aktualität und die "negativen Berichte" angeht: die Seigenthaler-Affäre und die DDR-Katastrophe sind dir hoffentlich ein Begriff. Und dieser erfordern unbedingte Quellennachweise bei solchen krassen Sachen. Wenn die wegen bisher fehlender Bekanntheit ausblieben, dann braucht man die Fakten nicht aufnehmen, weil sie dann noch nicht in eine Enzyklopädie gehören: wir bilden hier bekanntes Wissen ab, was du aber gerne unterbringen willst, sind Schlagzeilen. Dafür gibt es andere Projekte, wikinews ist dafür ein Beispiel.
Im Übrigen wäre es deutlich produktiver, wenn du dich einfach mal in die Lage deiner Mit-Autoren reinversetzt: auch wenn ich dir gerne glauben würde (du scheinst ja schon zu wissen, wovon du redest), wie kann ich mir sicher sein, dass es stimmt, was du sagst? Als Autor, der etwas Verantwortung mit übernimmt, darf ich deine Behauptung nicht drin stehen lassen, bis die Artikel in der FAZ, etc. auftauchen. Bis dahin gilt der Grundsatz: im Zweifel gegen kritische Änderungen, wir können uns ganz einfach nicht noch eine Katastrophe der Art leisten. Dann lieber "nur" einen Aktualitätsstand haben, der auf dem Level der schnell reagierenden Nachrichtenportalen liegt.
Und: das Siezen, die Vorwürfe, das reinsetzen-ohne-auf-Diskussion-eingehen, etc. wird hier alles nicht gerne gesehen, es schadet dem produktiven Zusammenarbeiten, insbesondere bei kritischen Fällen wie hier. Wikipedia:Wikiquette hat dazu auch einige weiterführende Bemerkungen. --Liquidat, Diskussion, 04:50, 22. Dez 2005 (CET)

Hierzu noch eine erst mal abschließende Bemerkung: es ist mittlerweile Anfang Februar, und der Bericht in den genannten Medien bleibt noch immer aus. Sucht man mit diversen Suchmaschinen nach den Begriffen, findet man nur eine einzige Seite, die mögliche Bezüge des OLG Rostock und der GPL herstellt - diese Seite. So lange keine eindeutige und glaubwürdige Quelle dazu vorgelegt werden kann, wird der Text oben nicht übernommen. --Liquidat, Diskussion, 16:47, 7. Feb 2006 (CET)

Selbst wenn o.g. Urteil wirklich existieren sollte und das zitierte wirklich darin stehen sollte, dann widerspricht das weder der bisherigen Rechtssprechung, noch spricht es der GPL in irgendeiner Form die Wirksamkeit ab. --Rtc 19:58, 17. Aug 2006 (CEST)
Doch, das Urteil würde sowohl die Copyleft-Wirkung absprechen als auch, dass die GNU LGPL eine freie-Software-Lizenz ist. Ersteres kann ich mir bei einem Gericht noch vorstellen, aber wo will der Senat in der Lizenz gelesen haben, dass die Software nur »kostenfrei« verbreitet werden darf. Es handelt sich offensichtlich um einen Hoax. --Mms 10:38, 25. Jul. 2007 (CEST)
Das kommt darauf an, wieviel GPL Code entnommen wurde. Falls eine 10 Zeilen Funktionsschnipsel benutzt wurde um ein 500000++ Zeilen Programm zu schreiben, dann kann man das als Trivialbeitrag sehen. Wäre also ganz nett zu wissen um was es hier überhaupt geht, was wurde überhaupt verhandelt und so. Ansonsten würde ich auch von einem Hoax ausgehen. --Trac3R 03:22, 8. Okt. 2007 (CEST)

[Bearbeiten] Rolle von Eben Moglen

Hier fehlt die Quellen-Angabe - es wird im Bearbeitungskommentar eine E-Mail erwähnt, kann die irgendwo (Blog, private Homepage, wasauchimmer) veröffentlicht werden, damit sie als Quelle verlinkt werden kann? --Liquidat, Diskussion, 12:35, 11. Feb 2006 (CET)

Ich habe mal bei den Autoren der englischen Wikipedia nachgefragt, wir verblieben dabei, dass es für die vorherige Aussage keine nachvollziehbaren Quellen gab, und die jetzige Aussage wahrscheinlicher ist (es gibt wohl nur nicht-öffentliche Quellen dazu). --Liquidat, Diskussion, 13:34, 23. Feb 2006 (CET)

[Bearbeiten] GPL-Programm ohne jede Einschränkung nutzbar?

Wenn ich das richtig sehe, ist Punkt 1 der im Artikel genannte Passage (Das Programm darf ohne jede Einschränkung für jeden Zweck genutzt werden.) schlichtweg falsch. Die engl. Originallizenz (Version 2) sagt im § 0, Absatz 2:

Activities other than copying, distribution and modification are not covered by this License; they are outside its scope. The act of running the Program is not restricted, and the output from the Program is covered only if its contents constitute a work based on the Program (independent of having been made by running the Program). [...]

Oder zu deutsch:

Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des Programmes erfolgte). [...]

Wenn ich das nun richtig sehe, dann gewährt oder verbietet die Lizenz noch nicht mal das Ausführen des Programmes. Dies wäre die Sache des Lizenzgebers, dies explizit zu regeln oder zu unterlassen. Wahrscheinlich verstehe ich da in der Lizenz etwas total miss, bitte daher um Aufklärung.

Desweiteren ist Punkt 2 (Kopien des Programms dürfen kostenlos verteilt werden, (wobei der Quellcode mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden muss). unvollständig, da die GPLv2 explizit erlaubt unter bestimmten Umständen eine geographische Einschränkung der Verbreitung aufzuerlegen.

Fragende Grüsse, -- Netzize 17:57, 10. Mär 2006 (CET)

Hm, ich finde, der Satz "The act of running the Program is not restricted" ist da klar genug: das Ausführen des Programms ist nicht beschränkt. Da jedes abgeleitete Programm ebenfalls unter der Lizenz stehen muss, ist auch das Ausführen jedes abgeleiteten Programms nicht beschränkt.
Eventuell treffen solche Aussagen aber auch gar nicht zu, da es hier um Programmcode gibt, der so nicht ausführbar ist, sondern erst kompiliert werden muss. Was jetzt mit Binaries ist, ist dann tatsächlich die Frage.
Im Zweifelsfall kannst du ja mal bei der FSF anfragen.
Zu der anderen Sache: ich finde die Stelle gerade nicht, wo die GPL geographische Einschränkungen erlaubt. Kannst du mich eben drauf hinweisen? --Liquidat, Diskussion, 22:43, 10. Mär 2006 (CET)
Zu Punkt 1:Für mich ist die Stelle Activities other than copying, distribution and modification are not covered by this License für mich klarer formuliert, da hier doch ausgesagt wird, dass eben keine Aussagen zu anderen Benutzungs- oder Rechtsbereichen durch die Lizenz gemacht wird. Die von Dir erwähnte Stelle stellt doch nur noch mal klar, dass durch diese Lizenz keine Einschränkung hinsichtlich der Ausführung des Programmes gemacht wird. Meiner bescheidenen Einschätzung nach, wäre es aber GPL-konform, wenn der Autor eines Werkes bestimmt:Das Programm steht unter der GPL. Desweiteren darf das Programm nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Originalautors ausgeführt werden. Werde diesbzgl. mal bei der FSF nachfragen.
Zu Punkt 2: GPL (in der dt. Übersetzung, engl. Orginal ist aber äquivalent http://www.gnu.de/gpl-ger.html)
§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
Das dürfte rechtlich eventuell ein Problem der GPlv2 sein, da diese Beschränkung zumindest nach dt. Recht durch die GPL bestehen bleiben sollte, selbst wenn der beschränkende Umstand(Patent, Exportabkommen, etc.) nicht mehr zutrifft.
Liquidat, wie wäre es mit einem Punkt "Rechtliche Probleme der GPL" für den Hauptartikel?
Im Haupttext wird ja angesprochen, dass "jedoch komplizierte rechtliche Konstruktionen bzw. Auslegungen nötig [waren], um die Wirksamkeit der dahinter stehenden Ideen in deutschem Recht zu erreichen."
Es wäre doch interessant, diese Probleme georechtlicher Art zumindest stichpunktweise im Hauptartikel anzusprechen, oder?
Wenn ja: Was sollten wir dabei beachten; und wie finde ich gute Juristen in der Wikipedia, die das dann auch alles mal überprüfen könnten ?
Freundliche Grüsse, -- Netzize 18:58, 12. Mär 2006 (CET)
Ein solcherAbschnitt macht auf alle Fälle Sinn, wenn es da rechtliche Bedenken gibt. Man könnte ihn auch allgemein "rechtliches" nennen, und dann dort alles mögliche aus dem Bereich, z.B. auch bestätigte Urteile aufführen, etc. Aber: ich bin kein Jurist. Da das Themengebiet gleichzeitig sehr komplex ist, würde ich es lieber sehen, wenn wir dazu vorher eindeutige Aussagen einholen können (FSF z.B.), bevor wir eigene Einschätzungen reinschreiben (in Bezug auf den Punkt der Ausführbarkeit). Wäre gut, wenn du dich da mal an den FSF wenden kannst.
Was andere Juristen angeht: Wir haben das Portal:Recht, eventuell können die weiter helfen. --Liquidat, Diskussion, 21:00, 12. Mär 2006 (CET)

Liquidat, bin genau Deiner Meinung. Bevor wir hier irgendwas ändern, sollten wir uns absichern! Ich habe daher mal einen freundlichen Brief für die FSF vorbereitet. Verbesserungsvorschläge willkommen!


Email-Adresse: licensing@fsf.org

Dear members of the Free Software Foundation,

My name is Carsten Glose and I’m a member of the Wikipedia Community (http://de.wikipedia.org, German language version) and working on an article about the GNU General Public License (GPL). While working on that article, some juristically questions occurred and I would appreciate it if the FSF could give a clear statement to the following questions.

§0, sentence 2 of the GPLv2 states: "Activities other than copying, distribution and modification are not covered by this License; they are outside its scope. The act of running the Program is not restricted, and the output from the Program is covered only if its contents constitute a work based on the Program (independent of having been made by running the Program)."

My question is, if other activities than copying, distribution or modification is generally allowed/forbidden by this license? For example: Would it be GPL conform to have some computer program licensed the following way "The work is licensed under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation. Furthermore for executing the computer program, you need explicit written permission by the original author." ?

I noticed that the draft of GPLv3 explicitly allows executing of a program. Is that a reaction to a existing flaw of the GPLv2 or why was this added?

Another problem we see deals with § 8. The paragraph states: "If the distribution and/or use of the Program is restricted in certain countries either by patents or by copyrighted interfaces, the original copyright holder who places the Program under this License may add an explicit geographical distribution limitation excluding those countries, so that distribution is permitted only in or among countries not thus excluded. In such case, this License incorporates the limitation as if written in the body of this License."

Let's say that one author licenses his work under the terms of the GPLv2 and due patent issues makes use of § 8 and limits his work to a specific region. Is this restriction still applicable, if the original cause (patent) is no longer applicable?

I perceived that there is a dispute among the open source community if or if not a software that links to a GPLed library must be licensed under GPL. Do i understand the position of the FSF correct, that this must be done? Is there a mandate by a court about this issue?

On May, 19 2004 German District Court Munich I (record token: 21 O 6123/03) approved GPLv2 effective in law, but detected some clauses to be very difficult to apply considering German Law. Maybe you could give me some information about this difficulties and how they will be addressed/not addressed for future versions of the GPL?

Please note that for my work on that article the juristically situation of German Law is more valuable than the situation of the US (of course, the situation in other countries is also valuable to me, but the focus of the article will be on the areas with German as native language). This problems above may not be caused by US Copyright Law. I couldn't find any contact address of FSF Europe responsible for legal issues. I would also appreciate it if you could give me a contact address that can give a clear statement to above questions considering the situation of laws in Germany.

A big thank you for the work of the FSF so far!

And best regards,

Carsten Glose

-- Cglose 23:43, 14. Mär 2006 (CET)

Danke für die Arbeit, der Brief ist schon ganz gut, und spricht an, was wir hier diskutieren, und wo wir die Probleme sehen. Ich habe nur Form-Kleinigkeiten abgeändert, schau dafür am besten in die Versionshistorie. --Liquidat, Diskussion, 16:32, 15. Mär 2006 (CET)
Bis jetzt ist leider nur eine Standard Antwort gekommen...
Hier die Antwort:

This message has been automatically generated in response to the a licensing question you sent to the Free Software Foundation, with subject: "gpl, legal questions".

There is no need to reply to this message right now. Your request has been assigned an ID of [gnu.org #282157].

Please include the string: [gnu.org #282157] in the subject line of all future correspondence about this issue. To do so, you may reply to this message.


This address is answered primarily by volunteers, overseen by one staff member of FSF. We have very limited resources to answers requests. We urge you to first read the following material:

Licensing FAQ page: http://www.fsf.org/licenses/gpl-faq.html Text of the GNU GPL: http://www.fsf.org/copyleft/gpl.html Text of the GNU LGPL: http://www.fsf.org/copyleft/lgpl.html Our license list page: http://www.fsf.org/licenses/license-list.html

If one of these sites answers your questions, likely you will not receive a reply from us. We sadly don't have the ability to reanswer questions that we've answered already on our website.

When we are able to answer questions, highest priority is given to Free Software developers in the community who are actively working on Free Software projects and need licensing help.

We do offer consulting services for companies who are working to develop products that incorporate Free Software so that they can do so in ways that comply with the terms of the GPL and other Free Software licenses. If you are interested in this service, please write a separate message to <compliance-lab@fsf.org>.

Sincerely, FSF GPL Compliance Lab Office


Schade. -- Cglose 12:25, 13. Apr 2006 (CEST)
Man was man hier liest ist echt grauselig. "Activities other than copying, distribution and modification are not covered by this License; they are outside its scope. The act of running the Program is not restricted, and the output from the Program is covered only if its contents constitute a work based on the Program (independent of having been made by running the Program)." bedeutet, dass das US-Copyright "the act of running the Program" nicht verbietet; eine Lizenz kann jedoch immer nur eine Erlaubnis für etwas sein, das nach dem Copyright normalerweise verboten wäre (sonst würde die Rechtsgrundlage fehlen). Deshalb ist diese Sache "outside its scope". Die GPL wollte hier bewusst dem "Disclaimer"-Wahnsinn entgegentreten, wo Dinge ohne Rechtsgrundlage geregelt oder sogar verboten werden. Da in manchen Ländern jedoch tatsächlich das Ausführen eines Programms gesetzlich beschränkt ist, hat man mit der GPL3 entsprechende Korrekturen eingeführt. "I perceived that there is a dispute among the open source community if or if not a software that links to a GPLed library must be licensed under GPL. Do i understand the position of the FSF correct, that this must be done? Is there a mandate by a court about this issue?" Es muss genau dann unter die GPL gestellt werden, wenn es ganz ohne Lizenz illegal wäre, mit dem fremden Programm zu linken. So wird man nicht annehmen müssen, dass der Aufruf einer Betriebssystem-Funktion das Copyright des Betriebssystemprogrammierers verletzt, wenn er dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat... Andererseits wird man nicht annehmen müssen, dass man das Copyleft einfach ignorieren darf. Solche Sachen sind immer eine Einzelfallentscheidung und hängen davon ab, ob die Programme objektiv separat und unabhängig voneinander sind. Man kann deshalb nicht mit einem klaren "ja" und "nein" antworten, aber es ist davon auszugehen, dass das Linken nur in eher seltenen Ausnahmefällen (eben Betriebssystemaufruf) erlaubt sein wird. Siehe auch [1] --Rtc 19:15, 17. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Kritik-Entfernung

Benutzer Silktilt entfernte Kritik an der GPL mit der Begründung, dass es auf Grund von Alternativen nichts zu kritisieren gibt! Stehe ich hier auf dem Schlauch, ich nahm an das Kritik genau dazu da ist, Vor- und Nachteile oder andere Unterschiede im Vergleich mit eben diesen Alternativen an den Tag zu bringen. Darf man den Krieg nicht kritisieren weil es die Alternative Frieden gibt. Madonnas schauspielerische Leistungen nicht rügen, weil andere mehr drauf haben!? --Haeber 01:17, 30. Jul 2006 (CEST)

Es gibt z.B die BSD Lizenz der University of California wie auch andere für proprietäre und teil proprietäre Software, die GPL kann nicht dafür kritisiert werden, das sie diese nicht nochmals kopiert, was ist daran nicht zu verstehen? Das ist eher so als würde man Madonna dafür kritisieren, das ihre Musik, ihre Arbeit als Eisenbahner nicht besser macht. Silktilt 01:22, 30. Jul 2006 (CEST)
Den Vergleich im letzten Satz verstehe ich nicht. Was meinst Du damit? -- Noddy93 01:31, 30. Jul 2006 (CEST)
Silktilt: Lies dir mal den Artikel Kritik durch. Kritik ist nicht automatisch negativ gemeint (zB eine Filmkritik kann auch sehr positiv ausfallen). In diesem Artikel hilft die Kritik unter Anderem, den Unterschied zwischen verschiedenen Lizenzen besser zu erfassen und hervorzuheben. Ausserdem entsprechen diese Kritikpunkte (soviel ich weiss) oft geäusserter Kritik an der GPL. Die Kritikpunkte sind im Artikel auch neutral formuliert ("Kritiker sehen ...", "Diese und jene sagen .." und so weiter). --Picasso 01:34, 30. Jul 2006 (CEST)
Man könnte höchstens statt "Kritik" etwas neutraler "Vergleich zu anderen Lizenzen" oder sowas schreiben, aber letztendlich werden ja in besagtem Abschnitt nur die Nachteile von GPL bezüglich anderer Lizenzen aufgezählt, weswegen "Kritik" auch passend ist. So oder so sehe ich überhaupt keinen Grund, den Abschnitt zu löschen. -- Noddy93 01:29, 30. Jul 2006 (CEST)
Es sind keine Nachteile der GPL, die Nachteile sind in den anderen Lizenzen gelößt worden, in der BSD Lizenz schon seid 1982, deswegen gibt es sie nicht in der GPL von 1991! GPL, BSD und LGPL sprechen drei völlig unterschiedliche Personengruppen an, deswegen ist der BSD und LGPL Punkt in Kritik an der GPL völlig fehl am Platz, deren Inhalte können überhaupt nicht in die GPL.
Einzige Ausnahme ist der Aspekt mit den Freeware-Autoren, die berücksichtigt garkeine Lizenz, obwohl die GPL deren Programme anspricht, daher hab ich den Text in der Kritik dazu auch nicht gelöscht! Silktilt 01:37, 30. Jul 2006 (CEST)
GPL hat Nachteile gegenüber anderen Lizenzen ("die Nachteile sind in den anderen Lizenzen gelößt worden") und deswegen hat GPL keine Nachteile. Das ist nicht so wirklich logisch. -- Noddy93 01:46, 30. Jul 2006 (CEST)
Die GPL hat Schwächen die kritisiert werden können, die fehlenden LGPL und BSD Inhalte gehören aber nicht dazu! Silktilt 01:50, 30. Jul 2006 (CEST)
Meiner Meinung nach gehört das absolut dazu, da es hilft, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Lizenzen hervorzuheben. Ein intelligenter Leser wird schon selbst merken, ob die Nachteile für ihn störend sind oder nicht. Und wie gesagt, Kritik ist nicht immer negativ gemeint, und hier ist sie auch nicht negativ formuliert (sondern informativ). --Picasso 01:54, 30. Jul 2006 (CEST)
Dann gehört das aber auch unter eine Überschrift: Unterschiede und nicht Kritik wenn sie eh nicht negativ gemeint ist. Silktilt 01:58, 30. Jul 2006 (CEST)
Wie bereits von Picasso gesagt, Kritik impliziert keineswegs negative Aussagen, also ist auch eine Änderung der Überschrift überflüssig. --Haeber 02:02, 30. Jul 2006 (CEST)
Es gibt aber einen eindeutig negativen Kritik Punkt, das ist das Beispiel mit den Freeware Autoren die die FSF einfach vergessen hat, eine Differenzierung zu den einfachen "Unterschieden" oder von mir aus auch "fröhlichen Kritik" sollte es da schon geben, das eine ist nämlich ein ständiger Streitpunkt und das andere nie gewesen. Silktilt 02:08, 30. Jul 2006 (CEST)

Ich habe soeben diese Bearbeitungen mit folgenden Änderungen revertiert. Dazu

  1. welche vier Freiheiten? -entfernt da nicht erklärt siehe 1. Abschnitt (habe Referenz inzugefügt). Bitte nächstes mal Nachfragen, wenn was nicht verstanden wurde, statt zu löschen. Dadurch kann der Text verständlicher geschrieben werden. Das wäre produktiver/hilfreicher.
  2. ebenso Robotergesetz-Absatz, da nicht Bestandteil der Kritik, bitte verschieben! das ist genauso ein Programmierer, der (wie bei der kommerziellen) eine Einschränkung haben wollte, was nicht in der GPL ist/nach der GPL nicht erlaubt ist.
  3. Version 3 (die sich auf Anti-DRM spezialisiert) siehe GPL#Eckpfeiler der GPL 3.0
  4. Die FSF unter Richard Stallman bekundete sogar stets ihr Credo: you should think of 'free speech', not 'free beer' . Irrefürend: Stallman hat sich für die kommerzielle Verwendung und Vertrieb ausgesprochen. "free speech vs. free beer" gehört wenn dann nicht in diesem Abschnitt, sondern bei den Freiheiten. Hinzu kommt, dass es diese Verwechslungsgefahr im Deutschen nicht gibt.
  5. aller Programmierer, die nur zugunsten der Quellenoffenheit, die GPL wählen: Es gibt viele Programmierer, die die Werte der FSF teilen.
  6. Für Freeware Autoren die ihre Programme als Freeware schützen wollen, und trodzdem auch die GPL Quellenoffenheit, und Weiterentwicklungs-Aspekte erlauben wollen, gibt es z.Z nur die Alternative Mame-Lizenz als Vorlage. (Anmerkung: Bitte keine Links im Fließtext) 1. Das klingt sehr nach Ratschlag. 2. Wie weit ist diese Lizenz verbreitet. 3. "z. Z. nur" ist sehr fragwürdig. Quelle? 4. "schützen" ist sehr unpassend. Es wird nichts geschützt, nur verboten.
  7. Die Aufteilung in Alternativen halte ich nicht für sinnvoll, da es (so wie jetzt geschrieben) um Kritik geht; die Alternativen sind nur eine "Zugabe". Prinzipiel kann man für jeden Kritikpunkt eine eigene modifizierte GPL schreiben.

Lass dich bitte nicht von diesem Revert abschrecken. Sei mutig, auch weiterhin. Eine kleine Bitte: gib bitte möglichst immer eine Zusammenfassung (z.B. "neue Unterüberschrift Alternativen") an. Es reicht oft nur ein Wort/Abkürzung (z.B: bei "Nur Kleinigkeiten wurden verändert": "typo", "fehlendes Wort") und hilft anderen sehr. --Blauebirke ☕✍  14:07, 17. Aug 2006 (CEST)

1. sorry hab ich übersehen
2. ich kapier nicht was das mit dem Robotergesetz in der GPL zu suchen hat, das ist total nervig und unverständlich, das ist viel schlimmer als irgendwelche Links im fließtext, darum hab ich das entfernt. Es intressiert niemanden wer mit irgendwelchen Roboterweißheiten im Hinterkopf die GPL geschrieben hat.
3. Der Eckpfeiler Absatz ist völlig unverständlich, besonders Punkt 3, und das es im Wesen nur gegen DRM geht, geht daraus überhaupt nicht hervor, darum hab ich das nochmal in der Klammer erwähnt.
4. von mir aus, dort stand es aber nicht, dann sollte das auch dorthin verschoben werden.
5-6. um die ging es nicht, es ging um die Freeware Programmierer, die ihre Programme als Freeware auch schützen wollen bzw. den Kommerz verbieten. Für diese gibt es z.Z auch nur die Mame-Lizenz als Vorlage. Wie weit die jetzt genau verbreitet ist ist dabei auch nicht wichtig, der Wortlaut ist ja auch nicht bindend. Sie ist auch nicht fragwürdig, es gibt keine andere bekannte Lizenz die GPL und Freeware-Schutz vereint.
7. Für die Punkte die in anderen Lizenzen bereits gelöst sind, z.B das behalten der eigenen Lizenz mit der LGPL kann man nicht länger die GPL kritisieren, das ergibt überhaupt keinen Sinn. Daher sind diese gefragten Punkte auch unter Alternativen einzusortieren, weil sie für die GPL ja auch kein Thema mehr sein können! Wenn der Apfel nicht nach Banane schmeckt, es aber Bananen gibt, kann man dem Apfelzüchter das auch nicht vorwerfen, so einfach ist das! Gaplus 18:08, 17. Aug 2006 (CEST)

Zu kritisieren, dass die GPL die kommerzielle Verwertung erlaubt, ist in etwa so sinnvoll, wie zu kritisieren, dass der Papst sich keine Hure nimmt. --Rtc 18:33, 17. Aug 2006 (CEST)
Hier ist das restliche derartige Zeug, das im Artikel stand: "Andererseits wollen auch einige Programmierer nicht diesen für jeden Zweck, insbesondere der kommerziellen, freigeben (eines der vier Freiheiten, siehe oben). Die Programmierer des Amiga-Emulators WinUae z. B. ärgerten sich darüber, dass die Firma Cloanto, den Emulator in einer Kollektion mit diversen Games und Tools, als Amiga Forever Pack für ca. 60 Dollar verkaufte. Auch die eMule-Entwickler freute es nicht, dass Firmen wie 3PO Web-Invest einfach eine neue kommerzielle Version (eMcrypt-Emule) kompilieren, die sich in nichts anderem vom Original unterscheidet, als dass sie Spyware enthält und kostenpflichtig vertrieben wird. Die FSF bezeichnet Programme, die eine kommerzielle Nutzung ausschließen, als halbfreie Software (semi-free software). Das GPU-Projekt hingegen, wollte der GPL um den ersten Asimovschen ersten Robotergesetz erweitern[1], was ebenfalls dieser widersprach."
Das ist höchstens als Kritik am Prinzip Freie Software zu verstehen (aber unangebracht, da sie die die Lizenz selbst gewählt haben); nicht an der GPL. --Rtc 18:59, 17. Aug 2006 (CEST)
Habe den Teil unter Freie Software eingearbeitet. --Rtc 21:20, 17. Aug 2006 (CEST)
ad2: Wo ist der Unterschied wenn jemand verhindern will, dass sein "Programm für Geldverdienen" zu "Programm um Töten von Menschen verwendet" wird? An das klarer Ausdrücken können wir gerne arbeiten.
ad3: Dann sollte der "Eckpfeiler Abschnitt" verbessert werden und nicht im restlichen Text Ergänzungen sich befinden.
ad4: Da steht "Kommerzielle Nutzung ist hierbei ausdrücklich eingeschlossen." Ich finde das deutlich.
ad5f: Freeware kann sehr wohl kommerz sein z.B. wird Freiesoftware dazugehört. Auch Adware zählt zur Freeware. Außerdem die Verwendung für kommerzielle Schulungskurse und CDbeigaben in Commerzzeitschriften zählen auch zur kommerziellen Nutzung. Dass es nur die Mamelizenz geben soll bleibst du weiterhin schuldig. Bei Freeware geht es um die kostenlose Nutzungsrechte, nicht die Vertriebskosten.
ad7: Das Thema wurde weiter oben in diesem Abschnitt besprochen. Zu deiner Analogie: Wenn die Äpfel voll mit chemikalien sind, aber es Bioäpfel gibt, kann ich sehr wohl kritisieren, dass die voll mit chem. sind und Leuten sagen: "Wenn ihr auf euere Gesundheit achten wollt, kauft Bioäpfel". --Blauebirke ☕✍  19:11, 17. Aug 2006 (CEST)


Die FSF bezeichnet Programme, die eine kommerzielle Nutzung ausschließen, als halbfreie Software (semi-free software). Das ist höchstens als Kritik am Prinzip Freie Software zu verstehen (aber unangebracht, da sie die die Lizenz selbst gewählt haben); nicht an der GPL. Achso? Wenn die GPL Lizenznehmer den GPL Kommerz-Aspekt aber nicht mehr kritisieren dürfen (weil sie die Lizenz ja schließlich gewählt haben) wieso steht dann immernoch die Kritik am Copyleft im Absatz? Der Satz erwähnt doch selber, das diejenigen die BDS und LGPL und MIT-Lizenz verwenden! Entweder hat nichts und niemand, die GPL zu kritisieren oder alle! Gaplus 23:48, 17. Aug 2006 (CEST)

Der Unterschied ist, dass die MIT-Lizenzen etc. überhaupt mit der Free-Software-Philosophie übereinstimmen, während es halbfreie Software eben nicht tut. PS: die andere Kritik wurde ja nicht gelöscht, sondern nur in einen anderen Artikel verschoben, Freie Software. PPS: Die emule- und WinUae-Entwickler sind die Lizenzgeber, nicht Lizenznehmer. PPPS: Habe die Kritik nun nach Copyleft verschoben, weil sie ebenfalls auf dieses allgemeinere Thema anwendbar ist. --Rtc 00:11, 18. Aug 2006 (CEST)
Ich finde es nicht akzeptabel während eine Diskussion läuft nach eigenem Gefallen selbst dieser entgegen zu bearbeiten. --Blauebirke ☕✍  15:03, 18. Aug 2006 (CEST)
Was läuft denn für eine Diskussion? Ich sehe nur unkonstruktives Geplänkel. Der Artikel wurde von mir verbessert, entweder es bestehen noch weitere Einwände (s.u.) die verbessert werden können, dann nenn sie, oder nicht, dann ist ja alles in Ordnung. Diskutieren um des Diskutieren Willens führt zu nichts. --Rtc 15:08, 18. Aug 2006 (CEST)
Ob der Artikel nun verbessert oder verschlechtert wurde, ist Ansichtschtssache (hinzufügen von Falschaussagen halte ich für verschlechtern, siehe unten z.B.). Das hier ist auch kein IRC, wo man inerhalb von Minuten eine Antwort verlangen kann. Es sind auch nicht irgendwelche Schnellschüsse gefragt. Es besteht uneinigkeit, was in der Kritik aufgenommen werden soll und was nicht. Bitte respektiere das. Von "Diskutieren um des Diskutieren Willens" kann überhaupt keine Rede sein.--Blauebirke ☕✍  16:22, 18. Aug 2006 (CEST)
Natürlich diskutierst Du hier um des diskutierens willens. Ich habe die Falschaussage sofort korrigiert, hatte es falsch in Erinnerung. Da ist doch nichts dabei. Wenn Du findest, dass sonst noch etwas am Artikel verschlechtert wurde, dann sag, was. --Rtc 17:10, 18. Aug 2006 (CEST)
VANDALISMUS Benutzer Gaplus, Dcon, Silkworm, Silktilt, u.a. Achtung bei dem dauerhaft gesperrten Benutzer , der sich min. zum 12. mal und wieder neu anmeldet, handelt es sich um ein und dieselbe Person. Links-Radikaler Vandalismus und alles was mit Lizenzen zu tun hat. Siehe Portal_Diskussion:Computerspiele#Zu_beobachtende_Artikel. --Kungfuman 13:46, 27. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Wilder Aktionsismus

Könnte dieser Aktionismus etwas besämpftigt werden? Wenn Uneinigkeiten bestehen, sollte man nicht einfach nach seiner eigenen Meinung editieren. Erklärt doch diese Änderungen (hier und in Zusammenfassung). Auch solltet ihr eure Quellen wiederangeben und beim verschieben von Textfragmenten darauf achten, dass die Quellenagaben immernoch an der richtigen Stelle stehen. So kann man doch nicht arbeiten. --Blauebirke ☕✍  13:57, 18. Aug 2006 (CEST)

Theoretisch bestand vorher für Händler, die freie Software verkauften, keine Rechtssicherheit, da der Urheber laut dem zuvor bestehenden Urheberrecht auf seinen Anspruch der angemessenen Entlohnung in keinem Fall verzichten konnte. Im Abschnitt Rechtssicherheit, aus der langen Liste von Änderungen in einer kurzen Zeit.

Das ist schlichtweg falsch. Es ging über einen Vorschlag zur Änderung im Urheberrecht, welches die angemessene Entlohnung forderte, der dann der Linuxklausel hinzugefügt wurde und somit wieder Rechtssicherheit hergestellt wurde. Bitte sorgfältiger recherchieren und nicht wildspeckulieren. --Blauebirke ☕✍  14:09, 18. Aug 2006 (CEST)

Ist ja nichts dagegen einzuwenden, nur sollte dann nicht revertiert werden, sondern die Einwände konstruktiv umgesetzt. --Rtc 14:50, 18. Aug 2006 (CEST)
Von was für einen Revert wird hier gesprochen? --Blauebirke ☕✍  14:56, 18. Aug 2006 (CEST)
Copyleft --Rtc 15:02, 18. Aug 2006 (CEST)
Es geht wohl hierum mit dieser Antwort. Zu dem Abschnitt Kritik (der dahin verschoben wurde) haben wir oben eine Diskussion. Bitte beteilige dich daran, statt wilde Änderungen. Das Löschen des Abschnittes über Filme war einfach unberechtfertigt (ausbauen nicht löschen) und nein, ich habe daran kein Wort mitgearbeitet. Wie soll ich mich konstruktiv an einer Löschung beteiligen? Der Abschnitt über schwaches und starkes Copyleft hat nichts mit Copyleft im Allgemeinen zu tun. Der Text bezieht sich auf GPL vs. LGPL und sonst nichts.
Ich finde es auch erschreckend, wie leichtfertig ein Falschaussage hingenommen wurde. Außerdem, wenn von reverten geredet wird, sollest du dich hier vielleicht auch an die eigene Nase fassen. --Blauebirke ☕✍  16:24, 18. Aug 2006 (CEST)
Es heißt nun mal starkes und schwaches Copyleft und ist auch mitnichten GPL vs. LGPL. Natürlich gibt es auch außer der GPL noch andere Freie-Software-Lizenzen mit starkem Copyleft (Affero General Public License, Arphic Public License, OpenSSL license, License of xinetd, Vita Nuova Liberal Source License, Open Publication License, Design Science License, Free Art License, GFDL, CC-SA-*, Open Font License, Arphic Public License) und außer der LGPL noch andere mit schwachem Copyleft (die Lizenz von Guile, die Lizenz der Laufzeitkomponenten des GNU-Ada-Compilers, License of Netscape Javascript, Mozilla Public License, Common Development and Distribution License, Netscape Public License, Sun Industry Standards Source License). Das Löschen des Film-Abschnitts ist bereits aud dem Grund gerechtfertigt, dass die Quellen fehlen und auch keine mehr zu erwarten sind. Das Hinweisschild ist dafür da, wenn überhaupt Aussicht darauf besteht, dass sie auffindbar sind. Konstruktiv beteiligen kannst Du Dich, indem Du recherchierst und den Abschnitt mit Quellen wieder einstellst statt ein x-beliebiges Schild reinzupappen. Man muss da immer abwägen, und hier sehe ich keinerlei Anhaltspunkte dafür, worauf sich das ganze denn überhaupt bezieht, so dass die Löschung eine klare Verbesserung ist. Falschaussage? Welche Falschaussage? Ich revertiere manchmal, ja, aber dabei bleibt es bei mir nicht, im Allgemeinen setze ich direkt danach die Kritik um. --Rtc 17:25, 18. Aug 2006 (CEST)
Mir ist bekannt, dass starke Copyleft nicht nur GPL vs. LGPL ist. Es ging um den Text der eingestellt wurde.Dieser redete aber ausschließlich von GPL vs. LGPL in form von Bibliotheken, sowie die Kritik von Microsoft an die GPL, die sehr spezifisch ist. Die Bemühungen den Artikel von Copyleft zu entGPLen, fanden bei dir keinen Gefallen, wohlgemerkt, da ist auch ein Abschnitt über die Stärke von Copyleftlizenzen drin.
Mich würde interessieren, wie du beurteilst, dass keine Aussicht darauf besteht, das diese Quellen nachgereicht werden. Der Quellenbaustein hingegen ist dafür gedacht, um Leute aufzufordern diese Nachzureichen. Wenn dann nach einer Weile immernoch keine Quellen da sind, sollte dieser gelöscht werdenn, aber erst dann. Nochmals: ich habe den Abschnitt nicht geschrieben.
Zur Falschaussage:Oben am Anfang dieses Threads, habe ich dich darauf Aufmerksam gemacht, dass es schlicht falsch war, was geschriben wurde. Die Antwort: "Ist ja nichts dagegen einzuwenden, (...)" Die Korrektur der Falschaussage wurde nicht von dir durchgeführt, sondern anschließend zurück auf den Fehler revertiert.
Mir ist nicht bekannt, wo du meine Änderungen inhaltlich kritisiert hast. Vielmehr hast du diesen revertiert und dann selbst irgendwelche Stücke anders anschließend eingebaut. Diese Arbeitsweise als konstruktiv zu bezeichnen, dürfte einzigartig sein. --Blauebirke ☕✍  18:39, 19. Aug 2006 (CEST)

Bitte hör auf irgendwelche falsch interpretierten Einzeländerungen in den falschen Zusammenhang zu stellen und sprich konkret an, was an der aktuellen Version nicht in Ordnung sein soll. Wenn Du bei der ganzen Sache den Überblick nicht behälst, ist das nicht mein Problem. Nur ein Beispiel: Direkt nach Deinem Hinweis auf den Fehler habe ich diesen korrigiert: [2]. Das konnte man weiter verbessern, die aktuelle Version sollte noch viel klarer sein. Bei den Copyleft-Filmen habe ich inzwischen nachgeschaut und in alten Versionen findet man die Quellen. Aber die zeigen gleichzeitig, wie banal es ist: Es handelt sich um Videoclips, die unter Creative-Commons-SA-Lizenzen stehen. Ich sehe nicht, was daran so besonders sein soll, dass man es erwähnen sollte. Es gibt auch Fotos, Musik und ähnliches unter Copyleft-Lizenzen, trotzdem wird es nicht nochmal zusätzlich mit einem eigenen Abschnitt erwähnt. Es genügt der generelle Hinweis, dass das Copyleft seinen Ursprung bei Software-Lizenzen hatte, inzwischen aber auch für sonstige Werkarten Anwendung gefunden hat. --Rtc 19:26, 19. Aug 2006 (CEST)

Es tut mir leid, dass ich nicht mitbekommen habe, dass dies korrigiert wurde (wenn auch versteckt). Und ja, die neuere Version ist verständlich, wogleich es mich schon wudert, dass ein Gesetzentwurf, der so nicht umgesetzt wurde, einen (auchnoch so langen) Abschnitt bekommt und nicht nur in Linuxklausel. Es würde auch jedem helfen, wenn deine Änderungen, wie schon weiter oben geschrieben, in der Zusammenfassung kommentieren würest (und nicht nur um Befehle zu erteilen). Man könnte fast meinen du willst anderen die Mitarbeit erschweren (ich finde es auch interessant, dass die gefundene Version/Quellen, nicht mitgeteilt wurden, aber mir soll es ja gleich sein).
Ich will weder ein Edit-War, noch denke ich in einem angemessenen Zeitraum, vernünfig miteineandereditieren zu können. Nach langem Überlegen, werde ich mich (vorerst) von den Artikeln verabschieden. Ich kann meine Zeit sinnvoller Einsetzen.
Hier noch (weil du es gefordert hast), einige Schwächen der jetzigen Version: schlecht formuliert ("Man unterscheidet"); man sollte überprüfen, ob "All Rites Reversed" wirklich was mit dem Copyleft zu tun hat, oder doch eher cc-by-nd ("Reprint what you like"); starke-schwache Copyleft ist irreführend, da es nur unterschiedliche Stärken gibt (MPL ist viel schwächer als LGPL);"sondern sehr weitreichend darüber hinaus für ein Gesamtwerk" sehr schwammig bis falsch (wenn die GPL als starkes Copyleft zählt): ist, glaub ich, direkt von Microsoft FUD entnommen. NPOV: "Problematisch", "wovon letztere jedoch den Idealen der Freien Software widerspricht" (unterstellt der Lizenz, dass sie dies sollte). Alternative Formulierungen finden sich in der Versionsgeschichte. --Blauebirke ☕✍  14:33, 22. Aug 2006 (CEST)
Ich habe es korrigiert, bis auf: "All Rites Reversed" habe ich garnicht angerührt und ich würde sogar eher von cc-by-nc-nd ausgehen. "Problematisch" ist an dieser Stelle objektiv. Vom Microsoft-FUD habe ich im übrigen nichts übernommen. Schade, dass Du Dich aus dem Artikel zurückziehen willst. Es ist doch nichts dabei, wenn man in einem Wiki einen Artikel nicht für sich alleine hat. --Rtc 16:43, 23. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Frage zum Lizenz Wechsel

In Foren wird immerwieder diskutiert, ob und wie die Lizenz einer unter GPL stehenden Software geaendert werden kann. Dabei habe ich mehrmals gelesen, dass ein Unternehmen bei einem neuen Release nur noch eine nicht freie Lizenz anbieden darf.

Mein Verstaendnis von der GLP ist aber doch, dass Aenderungen von Code, der unter GPL steht, ebenfalls unter GPL stehen muss. Daher waeren aber doch alle Erweiterungen - auch bei einem neuen Release - immer automatisch wieder unter der GPL, wenn das Programm nur einmal darunter frei geben wurde.

Habe ich hier einen Denkfehler oder koennen nur voellig neue Teile unter einer neuen Lizenz freigeben werden?

Ich faende einen Absatz zu dem Thema auch im Artikel fuer sehr hilfreich. Gruss -- sparti 12:32, 31. Jan. 2007 (CET)

Wichtig ist nur, wer das Copyright besitzt. Wenn eine Firma (oder Privatperson) das Copyright an einem Werk besitzt – das bedeutet insbesondere, dass Code von dritten entfernt wurden – dann sind sie an keiner Lizenz gebunden und können damit machen was sie wollen. Lizenzen sind nur für andere Leute binden; die eigenen Rechte werden dadruch nicht eingeschränkt. Dies gilt in keinster Weise nur für die GPL, sondern Copyright im Allgemeinen und sollte daher nicht in den Artikel aufgenommen werden. --Blauebirke ☕✍  17:41, 31. Jan. 2007 (CET)
Vielen Dank, aber vieleicht koennte man genau diese Tatsache erwaehnen, da ich denke dass vielen diese Unterscheidung nicht klar ist. Gruss -- sparti 21:06, 31. Jan. 2007 (CET)

[Bearbeiten] re

Zum Punkt "darf man kritisieren, wenn Alternativen existieren?", eindeutig ja. Denn Kritik bringt eine Sache immer weiter, selbst Trolltum kann diese stählen und in Zukunft gegen Angriffe vielfältiger Natur feien.

Ähnliches findet man dort: Lizensierte Freiheit

oder dort: Pro Linux

bzw hier: ESR-onlamp

Sicherlich ist das starkes Kontra, aber gerade im Rahmen von einer Lizenz immens wichtig, um abzuwägen wo eventuelle Einschränkungen liegen.

Ausserdem ist es recht sinnfrei solche Dinge anzuführen unter Kritik,

"Z. B. bezeichnete Microsofts CEO Steve Ballmer 2001 Linux wegen der Auswirkungen der GPL als Krebsgeschwür."

Denn das erwartet man und ist nicht wirklich eine konstruktive Kritik. Kritik aus den eigenen Reihen hingegen ist produktiv. Die obige Kritik wird in der Regel nicht beachtet, da die meisten die sich mit freien Lizenzen beschäftigen gegen Microsoft z.B. automatisch eine abwehrende Haltung einnehmen.

Inwiefern z.B. solche Dinge ins Wikipedia Konzept passen, weiss ich nicht

Newsgroup Diskussion

Da wird auch getrollt, aber auch sinnvolle Dinge kommen zur Sprache. Für den Leser des Wikipedia Eintrags erschliesst sich auf jeden Fall eines, denkt man drüber nach ist es nicht immer alles tatsächlich klar.

Die US-Ausgabe geht auf einige Punkte z.B. weitaus besser ein, US-Wikipedia GPL

Beachtet man dies alles, so hebt sich die Wikipedia deutlich von konservativen Enzyklopädien ab, die absolut Auskunft geben möchten und so den Auskunftssuchenden eher eventuell falsch beraten. Darin liegt die Chance der Wikipedia, nicht in der Wiederholung veralteter Konzepte.

[Bearbeiten] Programm unter GPL stellen

Ich fände eine einfache und klare Anleitung sehr hilfreich, was ich konkret tun muss, um mein Programm unter der GPL zu veröffentlichen. Unter gpl.de.html (ist im Dokument schon verlinkt) steht, man soll im Kopf der Quelltexte den Text "This program is free software;[...]" angeben und das Programm soll den Orginaltext des GPL Lizenz enthalten und diesen anzeigen können. Reicht das aus?? Grüß ABu

ja Mit freundlichen Grüße, Michael Schönitzer

[Bearbeiten] Löschantrag für Literatur über Freie und Open-Source-Software

Der Artikel Literatur über Freie und Open-Source-Software wurde zur Löschung vorgeschlagen. Da er auch in diesen Artikel eingebunden wird, halte ich eine Beteiligung auch der hiesigern Autoren für sehr wichtig. Bitte sagt hier eure Meinung dazu. --Thornard, Diskussion, 00:06, 6. Jul. 2007 (CEST)

[Bearbeiten] Überarbeiten

Mitlerweile ist Version 3 da. Das sollte im Artikel stärker zum tragen kommen. Auch fehlt:

  • Kritik zur dritten Version.
  • Unterschiede zwischen Version 1 und 2? Sollte in den abschnitt Geschichte rein!
  • MS-Novell-Problem

--Thornard, Diskussion, 23:22, 18. Jul. 2007 (CEST)

Werde stattdessen Vorlage:Lückenhaft einsetzen. --Nyks ►Kontakt 18:22, 16. Jan. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Copyleft?

Hört auf diesen Schwachsinn vom "Copyleft" zu verbreiten. So was gibt es nicht. [...] --84.149.236.2 01:16, 23. Jul. 2007 (CEST)

Dummfug. Die FSF verwendet diesen Begriff selber. Mehr muss man dazu wohl nicht sagen...


[Bearbeiten] Unterschiede zwischen GPL Versionen?

Wo sind die Unterschiede zwischen der GPL_V1, GPL_V2 und der GPL_V2?

Dazu findet man nichts! (nicht signierter Beitrag von Dunkelangst (Diskussion | Beiträge) 19:40, 10. Sep. 2007 (CEST)) --Mms 22:59, 10. Sep. 2007 (CEST)
In der Tat in dem Artikel mischt sich da so einiges. Man sollte zumindest neben einem gemeinsamen Teil jeweils Abschnitte für v2 und v3 haben. Da sich aber so extreme Diskussionen ergeben haben, wäre wes vielleicht sogar angebracht diese zu trennen und iegene Artikel zu machen.. --Speedator 18:59, 29. Sep. 2007 (CEST)
Doch, doch, da findet man schon einiges. Werde's mal einbauen. Übrigens, wieso hast du zwei mal GPL_v2 geschrieben? Meintest du GPL_v3? -- Mit freundlichen Grüßen, Michael Schönitzer 20:49, 12. Jul. 2008 (CEST)

[Bearbeiten] or any later

Ich war gerade auf der Seite von Samba und da wird gesagt, dass "or any later" heisst, dass man unter GPL v3 publizieren kann ohne die Rechteinhaber nochmal zu fragen. Das ist ja soweit noch nachvollziehbar, wobei ich meine da auch schon zweifelnde Meinungen gehört zu haben, weil damit ja wahrlos irgendeine zukünftige Lizenz erlaubt wird. Gibt es zu dem Sachverhalt schon neutrale, fachlich einigermaßen fundierte Kommentare? --Speedator 19:54, 29. Sep. 2007 (CEST)

Sachkundig ist, dass diese Formulierung nicht neu sondern alt ist. Es handelt sich dabei auch nicht um eine isolierte Formulierung im Samba Projekt. Diese Formulierung benennt, das eine neuere GPL-Version als die zweite verwendet werden kann. Nicht irgendeine andere, wahllose Lizenz. Der gänige Kommentar ist, das dies sehr brauchtbar ist, weil damit beispielsweise alte Software die unter GPL 2 veröffentlicht wurde dann auch unter GPL 3 Systemen eingesetzt werden kann ohne in der "Lizenzhölle" zu landen. --Mot2 23:57, 20. Okt. 2007 (CEST)

[Bearbeiten] Landgericht München I

Das Landgericht München I (Az. 7 O 5245/07, noch nicht rechtskräftig) bestätigte die Gültigkeit der GPLv2. [3], [4] [5] -- 172.179.59.173 11:12, 26. Okt. 2007 (CEST)


[Bearbeiten] Zukunft

Habe diesen Teil rausgenommen, da das imho reine Propaganda ist:

Die Software-Lizenzen aller (anderen) Software-Hersteller sind einem stetigen Wandel ausgesetzt und jede Firma hat seine eigene Lizenz. Es ist eine masslose Überforderung der Bürger dieser Welt, dass sie bei jeder Installation eines Software-Produktes, eine seitenlange, jedes Mal anders geartete, Software-Lizenz mit unleserlichen Großbuchstaben lesen und studieren müssen, um ihr zuzustimmen. Das macht fast keiner mehr, weil es unerträglich ist. Wie gut ist es, wenn man auf eine Lizenz trifft, die man einmal gelernt, jetzt kennt, und der man vertrauen kann. Dies ist ein gewaltiger Vorzug der GPL.

--92.227.177.153 11:55, 27. Feb. 2008 (CET)


Ich finde der komplette Absatz zur Zukunft kann herausgenommen werden. Er ist weder sachlich noch bringt er Informationen die den Leser irgendwie zur Zukunft der GPL informieren.

--Napfton 10:23, 28. Feb. 2008 (CET)


Habe diesen Abschnitt gelöscht! Der Inhalt ist tatsächlich kein Mehrwert für diesen Artikel und spiegelt nur eine Meinung wieder, die zudem sehr wenig reflektiert ist.

[Bearbeiten] Praxis Verwendung von Open Source Code

Mir ist nicht ganz klar wie die Verwendung von Open Source Code (der z.B. unter der GPL steht) abläuft. Die Lizenz sagt ja, dass es erlaubt ist den Code zu kopieren und zu verändern usw., solange man den Code wieder unter die GPL stellt, öffentlich zugänglich macht usw. Aber wie läuft das ab? Wenn ich den Code verändere, woran erkennt man dann noch dass es der kopierte GPL-Code ist? Wenn ich den Code zerpflücke, nur teilweise verwende und stark abändere, ist das doch kaum zurückzuverfolgen. Wo muss was vermerkt werden (z.B. ehemalige Autoren, neue Autoren usw.)? Muss ich den fremden Code von eigenem Code bzw. eigenen Änderungen getrennt halten?

Und was ist mit "Reverse-Engineering" von OSS-Code bzw. GPL-Code? Was wenn ich mir nur die Idee oder eine Inspiration davon hole?

Die Frage, welche Angaben beim Weiterentwickeln fremder Codes unter GPL erforderlich sind, haben mich auch auf den Wikipedia Artikel geführt. Leider findet hier nur die Information, wie man als Erstautor seinen Code unter die GPL stellt. Ich fände einen Hinweis dazu im Artikel sinnvoll. Dieser sollte direkt im Anschluß an die Textvorlage für Urheber des Ausgangswerkes erfolgen.--89.56.201.2 12:54, 15. Jan. 2009 (CET)

[Bearbeiten] LGPL -> GPL?

"Außerdem sind alle LGPL-lizenzierten Produkte auch unter der GPL lizenziert."

Hat jemand dazu eine Quelle? Ich bin mir nicht sicher ob das stimmt. Falls ihr keine Quelle findet würde ich es entfernen. - Mit freundlichen Grüßen, Michael Schönitzer 20:43, 12. Jul. 2008 (CEST)

Abschnitt 3 der LGPL 2.1 bzw. Abschnitt 2b der LGPL 3. --Blauebirke ☕✍  15:12, 13. Jul. 2008 (CEST)

[Bearbeiten] Nummerierung der Freiheiten

Bevor hier ein edit-war beginnt stelle ich's zur Diskussion: Seit 23. Juli beginnt die Nummerierung der Freiheiten bei 0. Diese Art von Informatiker-Insiderschmäh funktioniert im Usenet gut, ist aber in der Wikipedia IMHO deplatziert. Gerade hat eine IP die Aufzählung wieder bei 1 beginnen lassen, diese Änderung wurde ruckzuck rückgängig gemacht. Es sind aber 4 Freiheiten und wenn ich sie aufzähle habe ich die 1., 2., 3. und 4. RMS kann lustig sein wie er will, wir müssen das nicht nachmachen. --Dagobert Drache 18:23, 19. Sep. 2008 (CEST)

Die Nummerierung der Freiheiten ist so festglegt und wird auch so zitiert "widerspricht der 3. Freiheit". Außerdem ist das kein Informatikinsider. Die 0. Freiheit wird als so trival angesehen "Freedom to run", so dass sie den geforderten Freiheiten vorangestellt wird (ähnlich dem Inhaltsverzeichnis eines Buches o. ä.). Das Problem der verschlechterten Änderungen lässt sich durch einen Kommentar beheben und ist weniger wichtig als die Korrektheit. Außerdem würden bei einer Nummerierung mit beginnend mit 1. die Personen, die das Thema kennen, die entgegengesetzte Änderung durchführen. --Blauebirke ☕✍  22:29, 20. Sep. 2008 (CEST)
OK, ich sehe das mit den Zitaten ein. Ich würde mir aber auch eine Erklärung im Artikel wünschen, warum bei 0 zu zählen begonnen wird. Die Free Software Definition erklärt die 0. Freiheit sehr elaboriert: „The freedom to run the program means the freedom for any kind of person or organization to use it on any kind of computer system, for any kind of overall job and purpose, without being required to communicate about it with the developer or any other specific entity. In this freedom, it is the user's purpose that matters, not the developer's purpose; you as a user are free to run a program for your purposes, and if you distribute it to someone else, she is then free to run it for her purposes, but you are not entitled to impose your purposes on her.“ Sie ist also bestimmt nicht deswegen die 0. Freiheit, weil sie so trivial wäre. Viel eher, weil die Zählung der Indices eines C-Arrays auch mit 0 beginnt. Belege suchte, aber fand ich nicht - außer „Aus perversen Gründen beginnen Informatiker immer bei 0 zu zählen“ und den Satz „… hat sich diese Zählung in der C-Programmierung auch für andere Gebiete durchgesetzt…“ (Matthias Warkus im nullten Kapitel von Gnome 2.0. Das Entwickler-Handbuch, S. 23) Die Voranstellung wie im Inhaltsverzeichnis scheint mir auch nicht schlüssig, wenn der Einleitungssatz im verlinkten free-sw.html noch ausdrücklich erwähnt, dass jetzt vier Freiheiten folgen werden. --Dagobert Drache 00:26, 21. Sep. 2008 (CEST)
Ich halte den Zählanfang für ein historisches Detail, das einem Leser eines Artikels über die GPL nicht wirklich interessiert. Wenn ein Historiker über Stunden das Usenet durchsucht, wird er vielleicht den Grund herausfinden. Die von mir gegebene Begründung habe ich einige Male gehört und ich finde sie macht Sinn, mehr aber auch nicht. Für den Artikel ist es (diese "Quelle") gewiss nicht geeignet. --Blauebirke ☕✍ 


[Bearbeiten] Trivia

Ich finde diese Aussage unvollständig. Microsoft hat zwar eine GPL software veröfffentlicht, jedoch nicht aus freien Stücken. Schlieslich verwendet es ja auch anderen gpl code mit, ist also auf Grund der viraln Natur gwzwungen ebenfals alles unter GPL zu stellen. 84.56.73.165 15:56, 15. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Verlinkung -> Verpflichtung zur GPL?

Grüße! Wie sieht es aus, wenn ich in meiner Software auf Libarys einer unter der GPL stehenden Software verlinke (etwa GSL), selber aber die Libary nicht ausliefere sondern beim Kunden als installiert voraussetze, muss ich in diesem Fall meine Software auch unter die GPL stellen? Bezüglich dieser Frage habe ich schon einige widersprüchliche Antworten erhalten. Viele hängen sich daran auf, dass ich die Software nicht mit ausliefere. Andereseits verlinke ich nun mal mit ihr und nutze sie zur weiteren verarbeitung. Wenn der Kunde die Libary nicht installiert hätte, würde meine Anwendung auch nicht laufen. Kann jemand von euch diese Frage beantworten, eventuell mit Quellen. Das ließe sich mit sicherheit gut in Abgrenzung zur LGPL auch im Artikel ausarbeiten. -- 62.40.23.126 11:33, 22. Mai 2009 (CEST)

Du solltest Rat von einem Anwalt aufsuchen (Zur deinem Problem: Ganz klar ja. Siehe dazu die Definition von betroffenes Werk in "0. Definitionen": "Ein „betroffenes Werk“ bezeichnet entweder [...] oder ein auf dem Programm basierendes Werk." und "10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender" in der deutschen Übersetzung. Mit der Einschränkung "1. Quelltext", Abschnitt "Systembibliotheken", die hier nicht zutrifft (aber frage einen Anwalt).--Blauebirke ☕✍  18:52, 23. Mai 2009 (CEST)
  1. GPU, A Global Processing Unit, artee: Discussion about modified GPL (english, 2006-08-14)
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