Diskussion:Galeerensklave

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Im Dt. ist der Ausdruck "Galeerensklave" m. E. sehr eng mit der neuzeitlichen Galeerenstrafe verbunden. Ein Artikel, der im wesentlichen die antiken Verhältnisse schildert, sollte besser unter „Rudersklaven“ stehen („Sklaven im Ruderdienst“ wäre zu umständlich).--StefanC 19:26, 15. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Finde den Namen "Rudersklaven" gut, aber man darf nicht vergessen, dass selbst auf neuzeitlichen Galeeren die Haeftlinge nur eine Minderheit unter den Ruderern waren (siehe: The Procurement of Oarsmen for French Galleys, 1660-1748, Paul Walden Bamford, The American Historical Review, Vol. 65, No. 1 (Oct., 1959), pp. 31-48). Holiday 20:27, 15. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Im Deutschen scheint es sehr verknüft zu sein. Anscheinend auch deshalb: Wenn es jamanden von hier traf, dann weil er ans Meer geschickt wurde. Und Seeräuber. Kriegsgefangegene und Sklaven im arabischen Raum werden meist nur nebenbei erwähnt. --Franz (Fg68at) 06:18, 16. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Die Zitate aus den alten Wörterbüchern unten sind ja sehr interessant, beziehen sich aber durchweg auf die neuzeitlichen Galeeren. Der Begriff "Galeere" sollte im Zusammenhang mit antiken Ruderschiffen generell nicht verwendet werden. Welche Bedeutung Häftlinge/Sklaven auf den neuzeitlichen Galeeren hatten, kann unter Galeere und Galeerenstrafe geklärt werden. Wenn das Lemma dieses Artikels, wie von mir vorgeschlagen, geändert wird (zu "Rudersklave", meinetwegen auch zu "Rudersklave (Antike)", damit es noch klarer wird), kann auch der abgrenzende Absatz am Anfang gekürzt werden.--StefanC 13:08, 16. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Begriffe in der Zeit[Quelltext bearbeiten]

Ich bin gerade am Begriffforschen, soweit es online geht. Erste Links aus einer Zeit, wo die Strafe und auch die Sklaven noch aktuell waren (Begriffe und Kurzinhaltsangaben):

  • (1731-1754) Johann Heinrich Zedler - Universal-Lexicon (Schreibweisen: Sclave; Galere; Galeren; Galeen)
    • Verweise:
      • Straffe, Galeren-
      • Verdammung auf die Galeren
      • Verdammung zur Ruder-Banck (Straffe der)
      • Straffe zu denen Galeren
      • Straffe zur Ruder-Banck oder zu denen Galeren
      • Straffe der Verdammung auf die Galeren
    • Band 32, S. 0743 (gS. 1459):
      • Ruderknecht; Ruder-Sclave; Galeren-Knecht; lat. Remex; frz. Galerien o. Forcat; Ruderer sind frei, Ruderknecht ist unfrei entweder Sklaven, verurteilte Missethäter oder um Schulden zu tilgen; auf dem Meer rudern, im Hafen Lasten tragen und sonst schwere Arbeiten verrichten, Türkische und Barbarische Seeräuber werden auf "Galeren" geschmiedet. Leibeigene, kein Testament.
      • Der Chef ist der Rudermeister, Comisé, lat. Praefectus o. remos damnatorum
    • Band 47, S. 0168 (gS. 309):
      • Verdammung auf die Galeren → Triremium Poena (45. Band S. 875) → Galere (10. Band S. 114) → Ruder-Banck (32. Band S. 1458) → Ruderknecht (32. Band S. 1459) → Straffe (peinliche) (40. Band S. 585f.) → Straffe (willkührliche) (40. Band S. 60f.)
      • Verdammung zur Ruder-Banck (Straffe der) → selbe Verweise wie Verdammung auf die Galeren
    • Band 45, S. 0451 (gS. 875):
      • Triremium Poena, auch Poena Remulci, Ad Triremes damnare, vel condemnare und Ad Triremes Damnatio vel Condemnatio, die Verdammung auf die Galeren ... Ruderbäncke angeschlossen oder gar angeschmiedet
  • Sachs-Villatte. Enzyklopädisches französisch-deutsches und deutsch-französisches Wörterbuch. Hand- und Schul-Ausgabe (10 cm dick :-) ), Langenscheidtsche Verlagsbuchhandlung (Prof. G. Langenscheidt), Berlin-Schöneberg 1909
    • galérien m. ~ne f.
      • I. ~ s/m. ehem. Galeerensklave, jetzt Sträfling (s. forçat 1 u. 2); se donner un mal de galérien: „sich sehr quälen“
      • II. ~ne s/f. Frau eines Sträflings, Zuchthäuslerin
    • forçat [forcer] s/m.
      • 1. ehem. Galeerensklace, jetzt Bau-gefangener, Zuchthaus-sträfling, Zuchthäusler.
      • 2. Kriegs-gefangener (zw. Christen u. Türken), der auf der Galeere rudern musste.
      • 3. fig. Sklave; travailler comme un ~: arbeiten wie ein Pferd
      • 4. Kartenspiel; jouer au ~: mit gewissen, bsd. ausgemachten Regeln spielen.
  • Leo frz. Wörterbuch 2008: (bei der Übersetzung dt→frz sieht man leichter den kleinen Bedeutungsunterschied)
    • galérien m. „der Galeerensklave“, „der Galeerensträfling“
    • forçat m. „der Galeerensträfling“, „der Zwangsarbeiter“; travail de forçat: „die Plackerei“ (Der Ausdruck wird auch in Zusammenhang mit dem Bagno verwendet.)
    • Galeerensklave: „galérien“
    • Galeerensträfling: „forçat“, „galérien“
    • Zwangsarbeiter: „forçat“

Also ich schätze mal, wenn ich falsch liege bitte korrigieren, dass die Arbeitsbedingungen von Sklaven/Kriegsgefangenen und Sträflingen ähnlich waren. Seeräuber dürfen wir nicht vergessen. (Unterschied sich das Verfahren? Andere Gerichtsbarkeit? Sicher keine aus dem Norden.) Und die Schuldner nicht vergessen, soferne wir etwas haben. Wenn sie unfrei waren, waren es meist Sklaven wie ich oben lese. Also sollte das meiste hier rein. Bedingungen am Schiff, Leben, Freilassung, etc. Das strafspezifische (& ein bißchen drumherum) sollte in Galeerensträfling. Mah dann noch später weiter mit den Begriffen. --Franz (Fg68at) 06:18, 16. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Nur zur Klarstellung: sprichst Du von den neuzeitlichen Verhältnissen oder von der Antike? Nur um die geht es in diesem Artikel.--StefanC 13:10, 16. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Also, wer den - preisgekroenten - Artikel von Paul Walden Bamford haben moechte, um ueber Galeerenstrafe und -sklaven in der Neuzeit zu schreiben, moechte sich bitte nur bei mir melden. Ich habe den Artikel "Galeerensklave" nur aus Zeit-, nicht aus inhaltlichen Gruenden mit der Antike enden lassen. Der Artikel muss noch ausgebaut werden. Holiday 13:57, 16. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]