Diskussion:Geistiges Eigentum

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Recht des Datenbankherstellers[Quelltext bearbeiten]

Hi allerseits,

bei Geistiges_Eigentum#Systematik steht "Recht des Datenbankherstellers", gibt es dazu eine Gesetzesquelle? Wen, dann müsste das doch Software allgemein heißen, und auch nicht der Hersteller, sondern der Autor. greetz vanGore 17:59, 11. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Das Recht des Datenbankherstellers ist in §§ 87a ff. UrhG geregelt. § 87a UrhG enthält eine Legaldefinition von "Datenbank" und "Datenbankhersteller" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Grüße, R2Dine (Diskussion) 22:11, 11. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Hi R2Dine,

dann verstehe ich das, das sollten wir aber entsprechend formulieren, unter einem "Datenbankhersteller" würde ich Firmen wie Oracle verstehen, Datenbankhersteller im Sinne des Gesetzes meint jemand der die Inhalte ("Sammlung von Werken, Daten..") einstellt. greetz vanGore 12:36, 12. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Den link "Datenbankhersteller" habe ich präzisiert, außerdem die Systematik entsprechend dem UrhG überarbeitet. Ist es jetzt verständlicher? R2Dine (Diskussion) 10:52, 13. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Hi @R2Dine:,

Danke, der link auf Datenbankwerk hilft beim Verständniß;) Aber nur für den der auch klickt. Denkst du man könnte das erläutern? "Datenbankhersteller im Sinne Anbieter eines Datenbankwerks", ich weiss der Satz klingt verbogen, aber vielleicht fällt dir was besseres ein. thx & greetz vanGore 09:03, 14. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Das lasse ich lieber andere für mich sprechen (siehe EN) ;-) R2Dine (Diskussion) 09:28, 14. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Fragliche und überflüssige Begründung im Abschnitt Antike[Quelltext bearbeiten]

Der erste Satz im Abschnitt Antike endet mit "...weil der Gesichtspunkt der Ideenverwertung in der handwerklichen Produktion weniger wichtig war." Es ist offenbar ein Vergleich der Wichtigkeit von damals und heute, ich frage mich woher der Autor das weiß. Ich denke dieser Weil-Satz sollte ganz entfernt werden, er klingt mir (er ist ja auch ohne Beleg) nach einer persönlichen Meinung des Schreibers. Der Autor unterstellt damit implizit, dass das Patentrecht heute wichtig sei, dabei scheint es mir eher gesellschaftlichen Schaden anzurichten, wenn man sich einmal auf die Suche nach empirischen Belegen für die gesellschaftlichen Nutzen von Patenten begibt (wichtig ist es wohl nur für den Erhalt von Monopolen).

Wie war das eigentlich mit den Schriftrollen in der Antike. ArchibaldWagner (Diskussion) 20:52, 20. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

. --78.35.3.86 08:20, 8. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]