Diskussion:Generalunternehmer

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Erster Diskussionsabschnitt[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Generalunternehmer ist entstanden aus der Abgrenzung zur tradionellen Einzelvergabe der Gewerke. Als Generalunternehmer (GU) wird der Auftragnehmer eines Generalunternehmervertrags bezeichnet. Dies kann ein Einmannbüro aber auch eine große Baufirma mit sehr viel eigenem Personal sein. Der Auftrag wird auf Basis einer erteilten Baugenehmigung beauftragt. Es werden mindestens die Leistungen beauftragt, die erforderlich sind, um nach §73 , Absatz 7 (Hessische Bauordnung) die Fertigstellung und Nutzung des Gebäudes anzeigen zu können. Er haftet damit für bestimmte vertraglich definierte Eigenschaften des Bauwerks. Einzelne Ausbauarbeiten kann der Bauherr auch einzeln vergeben. Dem GU kann die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI, §15 ) und alle Fachplanungen übertragen werden. Er schreibt die Einzelleistungen aus und beauftragt Nachunternehmer gemäß den vertraglich vereinbarten Regeln. Dem GU obliegt die Verkehrssicherungspflicht des Grundstücks.
Der Generalübernehmer (GÜ) übernimmt weitere Planungsaufgaben und trägt zusätzlich zum Generalunternehmer die Risiken der Baugenehmigung. Er übernimmt bei vorliegendem Bodengutachten auch das Baugrundrisiko.
Der Bauträger ist ein Generalübernehmer aus dem Bereich des Wohnungsbaus. Er stellt auch das Grundstück bereit, so dass die Verträge notariell unterzeichnet werden.
"Schlüsselfertigbau" ist der Überbegriff für alle zuvor beschriebenen Verträge, wobei der Umfang der Leistung im Vertrag definiert wird und weit ab von einem Schlüsselfertig sein kann.
Generalunternehmerverträge können in Einzelgewerken auch nach Aufmaß abgerechnet werden. Die Preise einzelner Titel können abhängig gemacht werden von den Ergebnissen einer Nachunternehmerausschreibung, die dem Bauherren offen gelegt wird. Der Festpreis ist damit nicht ein notwendiges Kriterium. Ein Fertigstellungstermin und Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung sind dagegen immer Vertragsbestandteil. Der GU-Zuschlag bezeichnet ein vertraglich vereinbarter prozentualen Aufschlag auf Nachunternehmerleistungen. Dies gilt für Nachträge und Zusatzleistungen und ist keine Aussage über den Zuschlag in der Kalkulation. Diese sind oft höher.
Ob das Bauen mit Generalunternehmer billiger oder teurer ist als die Einzelvergabe ist strittig. Die GUs setzen oft Subunternehmer aus Landsteilen mit niedrigen Löhnen und Arbeiter aus dem Ausland ein, so dass die Mehrkosten aus dem GU-Zuschlag kompensiert werden. Auch entfallen einige Nebenkosten. So erhält der Architekt bei Vergabe an einen GU ein reduziertes Honorar. Je größer ein Bauvorhaben ist, desto wahrscheinlicher erfolgt die Beauftragung an einen Generalunternehmer. (Hans-J.Wienert, Kronberg)
(Der vorstehende Beitrag stammt von Hans-Joachim Wienert (Beiträge) – 21:40, 10. Mai 2007 (MESZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)

Hmm, und nu? Hast du da einfach nur die Diskussionsseite hier mit dem Artikel nebenan verwechselt oder soll(te) das etwa ein neuer Artikelentwurf sein/werden (siehe auch Hilfe:Diskussionsseiten und Hilfe:Artikelnamensraum)? Mit fragenden Grüßen, 85.179.134.183 16:13, 8. Apr. 2013 (MESZ)

Verweis auf andere Sprachen (Interwiki)[Quelltext bearbeiten]

mit was sollte man en:general contractor am besten verlinken? Wollte es grade mit Generalunternehmer verlinken, bin mir aber nun unsicher geworden, als ich etwas von Generalübernehmer und von Totalunternehmer las... Gruß, --X-'Weinzar 22:38, 30. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der general contractor ist in der Regel ein Generalunternehmer. Wie im deutschen, so sind auch im anglo-amerikanischen Recht die Begriffe nicht gesetzlich definiert und deshalb oft etwas fließend.
(Der vorstehende Beitrag stammt von AHert – 16:17, 28. Dez. 2008 (MEZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)

Falsche Sprachverlinkung Französische? -> Der Beitrag "Generalunternehmer" ist mit FR "Maitris d'oeuvre" verknüpft. Dies ist aber die "Bauleitung". Entsprechend dem GU wäre der "entreprise générale" die richtige Verknüpfung. (nicht signierter Beitrag von Communicationshaelg (Diskussion | Beiträge) 16:24, 15. Okt. 2019 (CEST))[Beantworten]

GU ohne Planungsleistungen?[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff des Generalunternehmers umfasst zwar nicht notwendigerweise Planungsleistungen, ich habe aber in Deutschland noch keinen GU erlebt, der nicht auch Planungsleistungen erbringen muss. Häufig erhält er vom Auftraggeber eher skizzenartige Architektenpläne; die Statik und die Ausführungspläne sind dann vom GU bzw. den von ihm auf sein Risiko eingeschalteten Sonderfachleuten (Statiker, Planer, Fachingenieure etc.). Auch die Koordination der verschiedenen Fachleute obliegt dann dem GU. Dieses Verfahren mag Zeit sparen, die angesichts hoher Grundstückspreise kostbar ist. Technische Probleme sind aber oft vorprogrammiert, wenn mit den Fundamenten schon begonnen wird, bevor die Statik fertig und geprüft ist, oder wenn die Haustechnikplanung Änderungen bereits fertiggestellter Rohbauteile erfordert. Streitigkeiten über die zu zahlende Vergütung sind abzusehen, wenn die Ausführungspanung aus technischen Gründen umfangreichere Leistungen erzwingt, als dies anhand der ursprünglichen Architektenpläne abzusehen war.
Anders scheint es sich in USA/Kanada zu verhalten. Dort wird in der Regel ein Bauwerk vollständig durchgeplant, bevor der GU/general contractor oder auch die einzelnen contractors mit der Ausführung beginnen. --AHert 16:17, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Bildbeschreibung fehlt bei Bild „Unternehmer-Einsatzformen“[Quelltext bearbeiten]

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  • Skalierung: Außerhalb von Infoboxen sollten keine festen Bildbreiten (zum Beispiel 100px) verwendet werden. Für den Fließtext im Artikelnamensraum gibt es Thumbnails in Verbindung mit der automatischen Skalierung. Um ein Bild/eine Grafik in besonderen Fällen dennoch größer oder kleiner darzustellen, kann der „upright“-Parameter verwendet werden. Damit erfolgt eine prozentuale Skalierung, die sich an den Benutzereinstellungen orientiert.

--SpBot 22:37, 1. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Das sollte bezüglich des Datei-Namensraumes hab ich mal eben durchgestrichen, da ich dafür bis heute (ich mach hier auch schon ein paar Jahre mit) keine sinnvollen Begründung dazu finden konnte, den Namensraum oder besser die Bezeichnung „Bild“ für Bilder aber wesentlich zutreffender finde als diese viel zu allgemeine Bezeichnung „Datei“, welche nebenbei auch beispielsweise Film- oder Klangdateien einschließen würde, die hier aber bis heute nicht (vom Wiki) als Einbindung unterstützt werden (soweit mir das bekannt ist). Und den Verweis zum genannten Bild hab ich mal eben erneuert, da es schon vor geraumer Zeit vom PNG- ins SVG-Format übertragen (und dabei das alte Bild gelöscht) wurde. MfG, 85.179.134.183 16:13, 8. Apr. 2013 (MESZ)