Diskussion:Gesamtarbeitsvertrag

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Streiktradition (Schweiz)[Quelltext bearbeiten]

Anmerkung: Die Schweiz hat eine geringere Streiktradition als Frankreich oder Italien. Dies ist vielleicht auf diese GAVs (in den Medien unnsinnigerweise "Landesmantelvertrag" gennant) zurückzuführen, da diese Mindestvorraussetzungen und meistens ein Streikverbbot beinhalten. Streiks gibt es vor allem, wenn Punkte nicht eingehalten werden oder wenn der Vetrag ausläutft. --Saemikneu 20:34, 20. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Fragen: Möglichkeit GAV-freier Arbeitsverhältnisse u.a.m.[Quelltext bearbeiten]

Da es in der Schweiz -wie der Artikel im Einzelnen ausführt- unterschiedliche Gesamtarbeitsverträge gibt, wären noch drei Gesichtspunkte erläuterungsbedürftig:

1. Was passiert, wenn mehr als ein GAV abwendbar sein kann? Welcher gilt dann?

2. Kann es in der Schweiz Arbeitsverhältnisse geben, in denen kein GAV gilt?

3. Ist die Nichteinhaltung eines GAV durch einen Arbeitgeber (Beispiel: Sabotage einer funktionierenden Zeiterfassung, Folge: unbezahlte Überstunden) in der Schweiz nur eine Vertragsverletzung oder auch eine Straftat? --79.202.213.232 10:01, 9. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 04:27, 1. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]