Diskussion:Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

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Zur Lex Union:

Bundestagspräsident[Quelltext bearbeiten]

Es gibt keine gesetzliche (oder GO-) Bestimmung, welche Fraktion den Bundestagspräsident stellt. --Braunbaer 20:36, 23. Okt 2005 (CEST)

Sehe ich auch so, es ist nur eine Tradition, dass die stärkste Fraktion ihn stellt. Wenn es keinen Beleg für den im Artikel genannten "Umkehrschluss" gibt, sollte der entsprechende Satz entfernt werden. In Par. 2 der GO werden sogar ausdrücklich Kampfkandidaturen um das Präsidentenamt behandelt... --Roentgenium111 22:37, 25. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Wo steht, dass die Mitglieder des Bundestages im Plenarsaal keine Laptops benutzen dürfen ? -- Juergen 91.52.191.23 09:12, 24. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]


Vielleicht verstehe ich etwas falsch aber laut deren eigenen Inetseite trägt § 111 GO-BT den Titel "Übertragung von Befugnissen auf einzelne Mitglieder des Petitionsausschusses". Die Fragestunde selbst wird nur in Anlage 4 GO-BT beschrieben. (nicht signierter Beitrag von 89.182.26.235 (Diskussion) 01:48, 15. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

Aussprache im Plenum vs. Reden zu Protokoll[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht kann dieser Artikel eine Änderung des § 78 der Geschäftsordnung im Jahre 2009 beleuchten, die für eine Veränderung des Charakters von Plenarsitzungen bzw. -protokollen verantwortlich ist. In diesem Paragraf wird u.a. festgelegt, dass eine Fraktion eine Rede auch zu Protokoll geben kann. Die eigentliche Änderung besteht in der Streichung des Zusatzes, dass das gesprochene Wort gilt. Was früher einmal eine Ausnahme war, nämlich dass eine Rede zu Protokoll gegeben wurde, ist inzwischen der Normalfall und führt zu erstaunlichen Blüten. 89.247.16.43 14:27, 26. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]