Diskussion:Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen

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  • Literatur-Recherche
  • Zustandekommen? Uwe Dietrich Adam?  Ok
  • Vergleichszahlen? Wieviel % Studenten vorher?
  • Schülerzahlen?
  • Zeitzeugen-Kommentare? Sopade? Zeitungen?
  • Gültigkeit - aufgehoben wann?  Ok
Leider komme ich in nächster Zeit nicht dazu... -Holgerjan 20:42, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Sofern sich wirklich noch jemand mehr Gedanken macht, außerdem:
  • Was war eigentlich mit den nicht-deutschen Juden??? Gab's da ein anderes Gesetz oder wurde gegen die stillschweigend mitdiskriminiert? (Habe gerade irgendwo gelesen, nur ca. 80% der im Deutschen Reich lebenden Juden seien deutsche Staatsbürger gewesen, wohl Anfang der 30er Jahre - damit blieben ziemlich viele nichtdeutsche Juden übrig!)
  • Folgen für Arier (inkl. Zahlen)
  • insbesondere Folgen für Frauen (inkl. Zahlen) - evtl. auch Unterschiede zwischen arischen und nichtarischen Frauen (Huercamp)?
  • Gültigkeit - wann wurden die nicht-antisemitischen Anteile aufgehoben (auch erst 1940??)
  • Gab's nicht-jüdische, nicht-arische Betroffene?
  • Welche Schulen/Unis mußten ihre Zahlen senken, welche nicht?
  • Gab's Fälle, in denen nur soweit gesenkt wurde, daß man die 5%-Quote erreichte (sprich: es wurden nur Juden hinausgeworfen)?
  • Regionale Unterschiede I: Wo gab's vorher hohe Judenanteile, sprich: Wo wurden Juden abgeschult und exmatrikuliert und wo nicht?
  • Regionale Unterschied II: Haben alle Landesregierung gleichermaßen ihre Schulen und Unis verkleinert?
  • Historischer Kontext(!!): Wo gab's in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ähnliche Regelungen oder Bestrebungen? Laut en:Jewish quota waren die Nazis leider nicht die einzigen mit Judenquoten! Und: Gab's auch anderswo die generellen Limitierungen? (Waren die Sorgen, hohe Studentenzahlen führten zu mangelnder Ausbildungsqualität eigentlich besonders "deutsch"?) Und die Frauen-Quoten?
  • (...)!!!
Habe leider auch gerade nicht die Zeit, aber das Thema bietet noch ziemlich viel Raum für Ausbauten... :o) ... --Ibn Battuta 23:58, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
PS: Weitere Verordnungen - es muß ja wohl mindestens drei (1933, Dez.1933/Inkrafttreten-1934 und Abschaffung 1935?) gegeben habe... aber war's das? Oder auch: waren das wirklich alles Verordnungen oder gab's da noch anderes? --Ibn Battuta 00:47, 5. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Nach Dokument 152 in ISBN 978-3-486-58523-0 ordnete der RErzMin am 15. November 1938 "vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Regelung" an, dass Juden der Besuch deutscher Schulen nicht gestattet sei; sie sollten sofort entlassen werden. --Holgerjan 18:27, 13. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Ort für den Satz:[Quelltext bearbeiten]

"Danach durften maximal 15.000 Abiturienten des Jahrgangs 1934 ein Hochschulstudium aufnehmen, davon nur 10% Frauen." Vom zeitlichen Ablauf hast du, Benutzer:Ibn Battuta, natürlich Recht: diese Info gehört eigentlich nach vorne.
Allerdings habe ich in der von mir verlinkten Stelle in VfZ gelesen, dass a) diese Vorgabe von 15.000 nicht eingehalten wurde (es wurden tatsächlich ca. 1500 Studenten mehr zugelassen) und b) wurde diese Restriktion schon 1935 wieder aufgehoben. Zumindest die so rasch erfolgte Aufhebung der strengen Kontingentierung sollte imo sofort im Zusammenhang mit dem angeführten Satz stehen, da ja sonst erst einmal der Eindruck entsteht, es sei eine dauerhafte Beschränkung gewesen - darum würde ich die zeitliche Abfolge hier durchbrechen. Es wäre alternativ zu überlegen, ob man die konkrete, nur kurz bestehende und sofort überschrittene Angabe 15.000 erst später (im Zusammenhang mit 1935) angibt.

Deine Ergänzungen, besonders auch deine Anregungen auf der Disku, finde ich wertvoll. Ich überlege aber, ob dein Text nicht zu ausführlich geraten ist (manche Einzelinformationen sind sehr speziell und ja im Gesetz/VO nachlesebar). Eine Trennung von Gesetz/VO im Lemma führt zu Doppelnennungen und Verweisen ("siehe unten"). Du hast ja selbst darauf hingewiesen: Wenn vom Gesetz gegen die Überfüllung deutschen Schulen und Hochschulen gesprochen wird, sind in der Regel auch die Verordnung ... gemeint. Die Trennung von Gesetz und gleichzeitig erlassener Durchführungsverordnung ist hier ungünstig.

Vielleicht mache ich mal einen Änderungsvorschlag - du hast diee Seite ja sicher auf deiner Beo-Seite. MfG --Holgerjan 23:39, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Was mir noch auffiel: Manche von dir verlinkten Belegstellen sind von "Normalos" nicht oder nur gegen Gebühr einzusehen. Da müssen wir einen anderen Weg finden. --Holgerjan

  • Gebe Dir recht mit der 15.000-er Regelung. Auf Dauer fände ich für die Einleitung sinnvoll: 1. Einführungsabsatz (wie schon bisher), 2. rassistische Regelungen (inkl. Hinweis auf Aufhebung), 3. "allgemeine" (nicht-rassistische) Regelungen, 4. Hinweis darauf, wann das Gesetz komplett aufhörte zu bestehen... sofern das nicht eh schon unter "2." fällt, 5. Abriß der Bedeutung des Gesetzes
  • Ausführlichkeit: Ich finde es sinnvoll, daß der Leser einmal den Inhalt des ganzen Gesetzes mitgeteilt bekommt (schon allein, weil es hoffentlich simpler zu verstehen ist als der Originaltext; aber auch, weil es erlaubt, den Text in einen Zusammenhang zu stellen - da könnte man noch viel ergänzen, da fehlt mir aber das Hintergrundwissen); die Gliederung sollte helfen, daß man aber auch schnell und gezielt "nur" das lesen kann, was man als flotter Leser sucht. Wenn das bisher nicht gelungen ist, wäre ich dafür, das zu ändern - aber die Länge per se finde ich kein Problem. Eher die (bisher) kurze Länge anderer Abschnitte... :o)
  • Zur Trennung in Gesetz und Verordnung: Finde ich sinnvoll, weil's juristisch ja zwei Paar Schuh sind. Ich habe auch den Verdacht, daß die Verordnung "nur" (oder primär) auf Frick zurückgehen könnte, wohingegen das Gesetz ja definitiv in größerem Kreis diskutiert wurde. Auch für die "Verantwortung" Hitlers finde ich die Unterscheidung wichtig. Die Trennung von Gesetz und späteren Verordnungen (wie viele folgten da eigentlich?) ist eh notwendig. (Und "siehe oben" oder "siehe unten" finde ich kein Problem... zumal wenn gut verlinkt, hoppla.) usw. Ich verstehe aber auch, daß es Vorteile hätte, beide stärker zu verbinden. Undurchdachter Vorschlag (vielleicht finde ich ihn in fünf Minuten Mist :o)): Wie wäre es, Gesetz und gleichzeitig erlassene VO gemeinsam abzuhandeln, aber stets darauf hinzuweisen, wo die jeweiligen Regelungen herkommen? Evtl. also sogar pro Absatz nur entweder Gesetz oder VO, oder sonst jedenfalls per Beleg. Immerhin lassen ja Paragraphen- bzw. Artikelangaben erkennen, wo etwas herkommt... und man könnte am Anfang des Abschnitts darauf hinweisen, daß Paragraphenangaben aus dem Gesetz, Artikelangaben aus der VO kommen?
  • Geschützte Belege o.ä.: Wüßte zur Zeit nicht, welchen Du meinst, weil ich aus Zeitgründen eigentlich keine benutzt hatte (dachte ich). So oder so finde ich's kein Problem: Auch Bücher sind dem "Normalo" nicht ohne weiteres zugänglich, und die sind ja ebenfalls gute Belege für die Wikipedia. Die Verlinkung von Artikeln, die in einer wissenschaftlichen Publikation erschienen sind, ist also rein optionale "Erleichterung" - wer auf sie nicht zugreifen kann, kann bei Interesse die Artikel in einer Bibliothek anfordern usw. Wenn also der Link nicht jedem etwas bringt - schade, aber ist halt so. Solange er manchen etwas bringt, finde ich ihn trotzdem sinnvoll. Noch dazu bringen manche solche Links immerhin jeden zu einer Artikel-Zusammenfassung, selbst wenn der Artikel geschützt ist. So etwas finde ich als Wikipedia-Dienstleistung sinnvoll.
  • Hinweis zum Literaturformat: Können wir gern so lassen, also nur zur Information - "üblich" (Dein Kommentar bei der Änderung) ist relativ. Ich beispielsweise nutze immer eine andere Zitierweise. Ich weiß nicht, welche "offiziellen" Verbände, Stellen o.ä. die von Dir vorgezogene verwenden, aber ich glaube, es hängt einfach vom Fachbereich ab. (Und ich bin sicher, dazu steht irgendwo in der Wikipedia noch mehr. :o)) Also wie gesagt: Falls Du Dir sicher bist, daß es so korrekt ist, soll's mir recht sein. Ich finde es halt einfach sehr unübersichtlich, das Jahr immer irgendwo "hinten" suchen zu müssen, zumal ich's anders gewohnt bin.
  • Tut mir leid, ich benutze meine Beobachtungsliste quasi nie. Falls Du etwas von mir möchtest, sprich mich bitte immer konkret an. :o) Gern auch per e-mail, insbesondere, wenn ich auf der Diskussionsseite nicht reagiere (pfui!).
  • Falls das jetzt alles sehr kontra klang, bitte nicht als allgemeine Ablehnung mißverstehen. Meinung, Meinung, Meinung, Meinung, Kompromiß. So funktioniert doch die Kiste, sofern sich keiner vorher überzeugt fühlt. :o) --Ibn Battuta 00:47, 5. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

"nichtarisch" in Anführungszeichen[Quelltext bearbeiten]

Ich bitte, das Un-Wort "nicht-arisch" generell in Anführungszeichen zu setzen. Sonst könnte theoretisch der Eindruck entstehen, dass Wikipedia diese menschenfeindliche Terminologie akzeptiert, indem es sie unkritisch übernommen hat. Mit freundlichen Grüßen, Ernst Soldan (E-Mail-Adresse entfernt, nicht signierter Beitrag von 213.209.127.87 (Diskussion) 08:43, 25. Apr. 2013 (CEST))[Beantworten]

Ich schiebe das mal nach unten. Stimmt, hatte ich mir auch gerade gedacht. -- Perrak (Disk) 09:49, 25. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

weitere Verordnungen[Quelltext bearbeiten]

Bitte einarbeiten. --Reiner Stoppok (Diskussion) 11:00, 30. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Geht das auch etwas deutlicher? Keine Ahnung, was Du sagen willst. -- Perrak (Disk) 20:13, 30. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]