Diskussion:Geständnis

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Confessio est regina probationum[Quelltext bearbeiten]

Das das Geständnis das beste Beweismittel ist, sollte man etwas mehr ins Mittelalter schieben. --Jurgen 20:48, 8. Jan 2006 (CET)

gestaendniss ohne zulastlegen[Quelltext bearbeiten]

hi, Ich mein ich bin ja kein Jurist aber ist es nicht so das man auch etwas gestehen kann das einem noch nicht zur last gelegt wird? z.B. koennte ein Mann/Frau ja seiner PartnerIn gestehen das er/sie fremd gegangen ist auch wenn sie/er das noch nicht wusste und ihm/ihr vorgeworfen hat. z.B. wegen eines schlechten Gewissens das den/die Fremdgeherin plagt. Daher wuerde ich den ersten satz dahingehen aendernwollen das die bedingung des Vorwerfens rausfaellt.

Falsche Geständnisse[Quelltext bearbeiten]

Das soll in der Justiz kein unbekanntes Phänomen sein, daß Leute etwas gestehen, was sie nie getan haben. Wenn es dazu Fakten oder wissenschaftliche Untersuchungen gibt, sollte dazu ein Abschnitt eingefügt werden, sei es zu Motiven für falsche Geständnisse, zur Anzahl oder zu juristischen Folgen. 84.63.141.198 21:42, 17. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ist ab jetzt im Artikel drin. --46.114.9.119 22:26, 29. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]