Diskussion:Gesundheits- und Krankenpfleger

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Abschnitt "Ausbildung"[Quelltext bearbeiten]

Habe den Abschnitt "Ausbildung" hierhin kopiert, um die Inhaltsdopplung langsam abzubauen (die Autoren der verschobenen Artikel sind: Terzia und Würfel). Weitere Arbeiten folgen. Greetings --Apollo* (nicht signierter Beitrag von Apollo* (Diskussion | Beiträge) 00:35, 6. Feb. 2006)

Bild der japanischen Krankenschwester[Quelltext bearbeiten]

Dieses Bild scheint mir sehr unpassend in einem Artikel, der sich im Wesentlichen auf die deutsche Krankenschwester (oder hier mit der neuen Berufsbezeichnung) bezieht. Das Bild hat m.E. mehr Sinn im Artikel Krankenpflege, da dieser inhaltlich allgemeiner (oder auch internationaler) gehalten ist bzw. wird (arbeite dran).

grüße -- Apollo* (nicht signierter Beitrag von Apollo* (Diskussion | Beiträge) 20:20, 6. Feb. 2006)

Die Dame pflegt in den USA. Aber auch Kollegin Janine gibt kein sehr positives Bild unseres Berufsstandes. Lange Ärmel (Hygiene!) und verschränkte Arme. Da könnte man doch was besseres einstellen. Luminanz

Nun, eine amerikanische Krankenschwester passt dann ja erst recht nicht hier hin (s.o.). Zu Janine: wollen wir mal hoffen, dass sie ihre Ärmel immer hochkrempelt. Und außerdem: wann verwenden eigentlich Ärzte kurzämelige Kittel ;-) -- Apollo*

Habe mal das Bild zu Krankenpflege verschoben

Janine (Das Bild stammt aus dem Pflegewiki, ich kenne sie aber ansonsten nicht) trägt vermutlich deswegen lange Ärmel, weil es auch auf Stationen mal kälter werden kann. Zu Arbeiten natürlich ungeeignet. Aber auch Kolleginnen von mir laufen manchmal so rum, gerade jetzt im Winter. Und was an den verschränkten Armen negativ sein soll, frage ich mich vergeblich. Ist doch ein nettes Bild! --Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 10:02, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Wegen Bild, ich habe demnächst einen Fototermin mit einigen Kollegen und Kolleginnen von mir betreuten Stationen. Damit ist das Bild dann aus dem Artikel, und auch aus den anderen Wiki Artikeln. Dann werde ich den Artikel noch mehr Österreichbezogen schreiben, bzw. eine Unterteilung schreiben. Tiberius 23:45, 30. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Der Einbau des Bausteins Deutschlandlastig statt Kategorie "Deutschland" ist eigentlich unsinnig, da diese Berufsbezeichnung ausschließlich in Deutschland existiert (und damit die Situation in Deutschland beschreibt). In der Schweiz gibt es dazu den/die Dipl. Pflegefachmann/frau und in Österreich gibt es sogar drei Berufsbezeichnungen:

  • "Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester" bzw. "Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger" für Berufsangehörige der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege.
  • "Diplomierte Kinderkrankenschwester" bzw. "Diplomierter Kinderkrankenpfleger" für Berufsangehörige der Kinder- und Jugendlichenpflege.
  • "Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester" bzw. "Diplomierter psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger" für Berufsangehörige der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege.

siehe auch: Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband -- Apollo*

Recht haste und raus isser --Luminanz

Nun, das Problem besteht weniger in diesem Artikel selber, sondern in der Art und Weise, wie er Verlinkt ist. Dutzende von Links, bei denen es überhaupt nicht um Deutschland geht, zeigen hierhin, Krankenschwester und Krankenpfleger sind hierhin weitergeleitet und die Interwikis sind alle hiermit verlinkt. Korrekterweise sollte es einen Übersichtsartikel geben, der das Berufsbild länderübergreifend beschreibt. Den deutschlandspezifischen Artikel als Ersatz für nichtexistenten allgemeinen Artikels hinzustellen ist deutschlandlastig, deshalb setze ich den Baustein wieder rein. --Zumbo 15:37, 19. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

pflegeboard.de[Quelltext bearbeiten]

Immer wieder wird o.g. Website eingetragen. Da es sich um ein Online-Forum handelt, verstößt es gegen die Wiki-Richtlinien. Wird deshalb entfernt.

siehe auch Wikipedia:Weblinks -- Apollo*

Österreichische Berufsbezeichnung und Ausbildung(en)[Quelltext bearbeiten]

Mit 1. September 1997 ist das Gesundheits- Krankenpflegegesetz BGBl. I Nr. 108/1997, in Kraft getreten. Damit wurde dieser Teil des Gesundheitswesen und Gesundheitsberufsrechts auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Diese gesetzliche Grundlage für die Pflegeberufe wurde bereits zweimal novelliert. Durch die Novelle BGBl. I Nr. 95/1998 wurde u.a. Änderungen im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich vorgenommen, durch die am 16.Juni 1999 im österr. Nationalrat beschlossene Gesetzesänderung(BGBl. I Nr.116/1999) wurde die Anzeigepflicht und die Bestimmung über die Freiberuflichkeit neu geregelt.

Ausbildung in Österreich:[Quelltext bearbeiten]

Die Ausbildung dauert drei Jahre, mindestens 4.600 Stunden in Theorie und Praxis, wobei mindestens die Hälfte auf die praktische Ausbildung und mindestens ein Drittel auf die theoretische Ausbildung zu entfallen hat. Fort-, Weiter- und Sonderausbildungen werden gesondert aufgezeigt.

mit freundlichen Grüßen aus Österreich (Tirol) woodyrudi

Lemma („/in“)[Quelltext bearbeiten]

Ich finde das Lemma etwas unglücklich gewählt. Seit wann werden die weiblichen Formen von Berufsbezeichnungen so angehängt? Meines Erachtens überflüssig und man könnte beim Betrachten der Adresszeile vermuten, dass es sich um die Unterseite „in“ des Artikels „Gesundheits- und Krankenpfleger“ handelt. --Andrew [?] 15:57, 4. Jul 2006 (CEST)

Voraussetzungen[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Voraussetzungen, die man benötigt um Krankenschwester zu werden? Ich habe gehört sie müssen regelmäßig HIV und Hepatitis tests ablegen. Das könnte man auch noch zur Übersicht eintragen.

Solltest nicht mit Drogen in Kontakt gekommen sein und mit Verlaubt: Gefallen daran haben immer wieder Routinen abzuspulen,
objektiv gefühltmäßig deutlich Unterbezahlt zu sein, sowie Dich kognitiv 8 Stunden am Tag abzuschalten.
Ich denke das es sehr viel eines "Gutmenschen" braucht, um sich hier wohlzufühlen.
Siehts als Warnung oder auch nicht.
Wie Du siehst ist auf dieser Seite, ein ziemlich glorifiziertes Bild unter dem Deckmantel der Neutraliät entstanden.
Leider findet man das oft, wenn man davor steht, sich für einen bestimmten Beruf zu entscheiden.
In diesem Fall sollte es einem zumindest mal zu denken geben, das "die Zukunft der Krankenpflege in Deutschland"
hier mit keinem Wort erwähnt wird. (Stichwort "Eine Plfegekraft + Hilfskräfte pro Schicht")
Jetzt dürften sich wieder einige auf den Schlipps getreten fühlen, aber es wichtig das zu wissen! Den leider kann
ich Dir nicht mal ein Praktikum oder Gespräche nahelegen... denn das allermeiste erkennt man erst nach langer Zeit.
- Gruss mav

Das wäre schön, wenn bei uns Pflegenden regelmäßig HIV und Hep Kontrollen stattfinden würden

Hallo zusammen: Unter 16-Jährige werden oft zurückgestellt ist irreführend. Denn unter 16-jährige dürfen die Krankenpflegeausbildung nie beginnen. Auch wenn dies nicht so direkt im Gesetz drin steht, ergibt sich das aus den übrigen Regelungen: Gemäß KrPflAPrV müssen die Schüler im Laufe der Ausbildung 80-120 Stunden Nachtdienst machen. Da das Jugendarbeitsschutzgesetz Nachtdienst verbietet, müssen die Schüler daher vor der Abschlussprüfung 18 Jahre alt sein, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Bedeutet: Wenn sie im 3. Ausbildungsjahr minimum 18 sein müssen, dürfen Sie nie unter 16 sein, wenn sie die Ausbildung beginnen. Herzliche Grüße A.Daniel Dipl. Pflegepädagoge (nicht signierter Beitrag von 87.146.92.207 (Diskussion) 12:22, 12. Jan. 2014 (CET))[Beantworten]

Es ist richtig, dass minderjährige Schüler nach § 14 JArbSchG keine Nachtdienste leisten dürfen und deshalb ein Problem bekommen könnten, die nach § 1 Abs. 3 KrPflAPrV vorgeschriebenen 80 - 120 Nachtdienststunden zu absolvieren. Dennoch ist es nicht verboten, die Ausbildung schon mit 15 zu beginnen. Wer z.B. mit 15 1/2 anfängt, ist beim regulären Ende der Ausbildung 18 1/2, kann also durchaus noch 10 Nachtdienste im letzten halben Jahr absolvieren. Die Ausbildung kann auch über 3 Jahre hinaus verlängert werden oder in Teilzeitform über 5 Jahre absolviert werden. Es ist eine andere Frage, ob es sinnvoll ist, die Ausbildung schon so jung zu beginnen. --Arpinium (Diskussion) 14:01, 12. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Es wäre wirklich schön, wenn die Verfasser der Absätze vor dem Abschicken ihre Rechtschreibung kontrollieren könnten. (nicht signierter Beitrag von Balou87 (Diskussion | Beiträge) 15:33, 18. Feb. 2008)

Einkommenunterschiede bis 1955[Quelltext bearbeiten]

"Bis zum Jahr 1955 erhielten Krankenschwestern im Öffentlichen Dienst (Tarifvertrag) noch 5 % weniger Gehalt als Krankenpfleger. Begründet wurde das mit der körperlich schwereren Arbeit der Pfleger, die aber in der Praxis nicht erkennbar war [Anm.: Wer hat die Negation wissenschaftlich validiert/ Quelle/ Belege?] . Den Vertrag hatte die Gewerkschaft ÖTV mit abgeschlossen. Trotzdem unterstützte der ÖTV-Bezirk Hamburg eine Reihe von Krankenschwestern, um auf gerichtlichem Wege diesen Unterschied aufzuheben. Die Stadt Hamburg zahlte nach dem positiven Gerichtsurteil an alle bei ihr beschäftigten Krankenschwestern den vollen Lohnausgleich rückwirkend für zwei Jahre. Im nächsten Tarifvertrag wurde der Unterschied aufgehoben (nachlesbar im Jahresbericht 1955 oder 1956 des ÖTV-Bezirks Hamburg).'"

Das ist keine für das aktuelle Berufsbild relevante Information und gehört eher in die Kategorie "Geschichte der Krankenpflege". Wie weit könnte man sonst geschichtlich zurückgehen, um irgendwelche Mißstände anzuprangern. Gibt es in der Wikipedia ansonsten eigentlich keinen vernünftigen Artikel mehr, ohne dieses propagandistisch-indoktrinative, vulgär-feministische Dauergejammer? 62.104.116.234 16:01, 21. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Der zitierte Absatz scheint in der Tat etwas unglücklich platziert zu sein, ist aber mit Sicherheit unter dem Punkt "Geschichte der Krankenpflege" relevant. Ich würde ihn wenn es keine Einwände gibt hier entfernen und unter Gesundheits- und Krankenpflege in "Geschichte der Krankenpflege" wieder einfügen. Lemniskant 20:09, 24. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Bild ist nicht aussagekräftig (in etwa genauso wenig, wie einen Menschen im Anzug abzulichten und damit den Beitrag "Büroangestellter" zu illustrieren). Der weiße Kasak wird darüber hinaus nicht nur von Gesundheitspflegern, sondern auch von anderen Berufsgruppen (z.B. Medizinische Fachangestellte) getragen. Wenn, dann sollte ein Foto , auf dem eine pflegerische Tätigkeit zu sehen ist, verwendet werden). --Kapazitaet Schmidt 06.01.09 21:33 CET

Stimmt, als Arzthelfer habe ich entweder zivil oder einen Eppendorfer Kittel getragen und wurde so oder so des öfteren mit "Herr Doktor" angesprochen.Frankenschüler 19:43, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

hei ich finde dass da gar kein bild drin is komisch (nicht signierter Beitrag von 109.193.71.193 (Diskussion) 16:27, 12. Jul 2011 (CEST))

Zusammenlegung mit Gesundheits- und Krankenpflege[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte ganz grundsätzlich überlegt werden ob es nicht sinnvoll wäre diesen Artikel mit dem Artikel Gesundheits- und Krankenpflege zusammen zu legen. Lemniskant 20:09, 24. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

  • Toll, diese neue Berufsbezeichnung. Muss ich mir bei meinen Drehbüchern zu Arztserien merken.
                  ARTZ
   Gesundheits- und Krankenpflegerin, Tupfer!
       GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGERIN
          (mit verliebtem Blick)
              Hier, Herr Doktor. (nicht signierter Beitrag von 178.3.2.121 (Diskussion) 15:22, 21. Aug. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Eklatante Fehler[Quelltext bearbeiten]

Mir sind zwei eklatante Fehler aufgefallen. 1) Wurde im Sommer die Gesetzeslage dahingehend novelliert, dass nun ein Hauptschulabschluss reich um diese Ausbildung zu beginnen (ohne die Zusätze KPH etc.) 2) heißt die Berufsbezeichnung nicht "staatlich examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger". Man legt (auch wenn das im Sprachgebrauch immer so drin ist) kein EXAMEN ab. Man ist staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und die geschützte Berufsbezeichnung lautet lediglich "Gesundheits- und Krankenpfleger". (nicht signierter Beitrag von 62.226.177.184 (Diskussion | Beiträge) 20:39, 21. Dez. 2009 (CET)) [Beantworten]

Die Novellierung wird bereits korrekt dargestellt, wurde von mir nur referenziert, das mit dem Examen habe ich jetzt dargestellt und ebenfalls referenziert. Grüße -- Ivy 11:20, 23. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Die Fußnote 1 weist zu § 5 KrPflG mit entsprechendem Link, passt aber in keiner Weise zu den Aussagen des entsprechenden Absatzes im Artikel. § 5 KrPflG regelt vielmehr den Zugang zur Ausbildung.

Der Abschnitt "Ausbildungsdauer und Inhalte" ist unverständlich, was die Stundenanteile angeht (direkt zu Beginn). (nicht signierter Beitrag von 78.49.170.3 (Diskussion | Beiträge) 22:40, 25. Apr. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Zweiteres gefixt, ersteres so nicht nachvollziehbar… ich lande auf der ersten Seite des Gesetzes als PDF, zu den einzelnen Regelungen in den §§1 und 23 muss man sich halt dann doch durchscrollen, bequemere Verlinkungen kann gerne jemand suchen und einbauen. Gruß -- Ivy 10:23, 26. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt "Auslandstätigkeiten"[Quelltext bearbeiten]

„Zunehmend wird aus verschiedenen Richtungen (u. a. Politik) eine Kompetenzerweiterung für Pflegekräfte gefordert (z. B. invasive Maßnahmen wie Blutentnahmen, venöse Zugänge legen, rezeptierte Pflegehilfsmittel verordnen, kleinere chirurgische Eingriffe auszuführen, usw.), dieses unter dem Hintergrund eines sich abzeichnenden Ärztemangels (regional unterschiedlich stark ausgeprägt).“

Dieser Satz hat in dem Abschnitt nichts verloren. Davon abgesehen: Gibt es für diese Aussage Referenzen? In den mir bekannten Kliniken nehmen die Pflegekräfte Blut ab und legen in einigen Abteilungen auch periphere Venenkatheter ("Zugänge"). Warum überhaupt sollte jemand dem ohnehin schon hoffnungslos überlasteten Pflegepersonal noch mehr Aufgaben aufdrücken wollen?-- Martiny 01:29, 26. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Ausbildungsvoraussetzungen - Ergänzung um psychologische und persönliche Aspekte[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte unter Ausbildungsvoraussetzungen folgendes hinzugefügt:

Neben diesen rein rechtlichen Voraussetzungen gibt es weitere psychologische und persönliche, welche zu beachten sind. Es werden Latexprodukte wie etwa Handschuhe und Desinfektionsmittel verwendet. Man sollte daher keine Allergien auf diese Produkte haben. Man arbeitet oft im Schichtdienst, d.h. man hat Früh-, Spät- und Nachtschichten. Außerdem arbeitet man regelmäßig am Wochenende. Oft sind nur ein bis zwei freie Wochenenden im Monat üblich. Viele Ausbildungsbetriebe verlangen ein ärztliches Gesundheitszeugnis in welchem unter anderem bescheinigt werden muss, dass man keine Probleme mit der Wirbelsäule hat. Außerdem hat man es während der Arbeit häufig mit kranken und sterbenden Menschen zu tun hat. Dafür sollte man die entsprechenden psychologischen Voraussetzungen mitbringen. Quellenangabe: http://www.ausbildung-gesundheits-und-krankenpfleger.de/bin-ich-fur-den-beruf-geeignet/ --Nugak (Diskussion) 17:10, 10. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Antwort von Bellini: Hallo Nugak, ich habe deine, von Benutzer:Partynia zwar noch veränderte, Einfügung zu den persönlichen Voraussetzungen wieder zurückgesetzt. Aussagen in Wikipedia sollten nicht mit privaten Blogs belegt werden, ebensowenig beispielsweise mit Internetforen. Wie hier auch, finden sich oft halbwahre und halbgare, wenn nicht falsche oder nur auf persönlicher Erfahrung beruhende Aussagen; so bestehen medizinische Einmalhandschuhe eben zunehmend, wenn in Deutschland nicht ausschließlich, inzwischen eher aus z.B. Nitril, um die Allergieproblematik zu vermeiden. Zu suggerieren, dass Latex in Desinfektionsmitteln enthalten sei, ist zweifelhaft und Aussagen wie „oft“ oder „viele“ sehr ungenau und unscharf. Fachbücher oder Aufsätze in Fachzeitschriften wären als Beleg für Aussagen zur persönlichen Eignung sicher besser geeignet. Grüße, --Bellini 13:51, 10. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ich denke noch immer, dass der Absatz sinnvoll ist. Habe ihn erst mal hier in der Diskussion gelassen, man kann ja noch mal darüber nachdenken oder den Beitrag ggfs. verbessern.

Ich habe ihn noch etwas umformuliert und mit internen Links versehen. Der "Ratgeberakpekt fällt ja nun auch weg. Grüße, --Bellini 09:19, 11. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ideologisch geprägt?[Quelltext bearbeiten]

Gleichzeitig soll damit der ideologisch geprägte Begriff der Krankenschwester abgelöst werden. Steht so im Artikel, auch mit Beleg; worin die ideologische Prägung bestehen soll, wird aber leider nicht erklärt, das würde ich mir noch wünschen. Außerdem ist das Wort Begriff hier m. E. durch Bezeichnung zu ersetzen, da bin ich mir aber nicht sicher und müßte man noch mal in die Quelle blicken. Viele liebe Grüße Sr. Regina --77.185.61.76 10:09, 13. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mal den Begriff "ideologisch" in Anführungszeichen gesetzt und den Einzelnachweis genau im Anschluss an das Wort versetzt, damit klarer wird, dass die Formulierung von den Buchautorinnen stammt; außerdem, wie in der Quelle, das Wort "Berufsbezeichnung" verwendet. Worin die ideologische Prägung des Begriffes liegen soll, müsste sich aus dem Buch erschließen, ich denke vor allem (S. 17) an das noch aus dem 19. Jahrhundert fortgeführte berufliche Selbstverständnis von "christlich motiviertem, unentgeltlichem Dienst am Nächsten" und an "die Krankenpflege als bürgerlicher Frauenberuf". Allerdings fällt mir jetzt erst auf, dass wir auch einen Artikel zur Geschichte der Krankenpflege haben. Grüße, --Bellini 22:12, 26. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 00:36, 2. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

staatl. Prüfung = Staatsexamen[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn unüblich, kann die staatl. Prüfung auch als Staatsexamen bezeichnet werden. Vgl. staatlich geprüfter Techniker.--Karl 3 (Diskussion) 13:04, 8. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Staatsexamen eröffnen normalerweise Beamtenanwärtern den Weg in den höheren staatlichen Dienst, also zum Beispiel angehenden Studienräten oder angehenden Richtern oder angehenden Stabsärzten. Krankenpfleger werden zwar staatlich geprüft, und sind dann staalich examinierte Krankenpfleger, aber zu behaupten, man habe damit ein medizinisches Staatsexamen bestanden, würde wohl an irreführende Hochstapelei grenzen, und dürfte peinlich sein, wenn sie aufgedeckt wird.--2003:E7:7F30:701:9DB:FFFD:D1D9:38AE 22:48, 3. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Staatliche Prüfung wird aber auf Staatsexamen weitergeleitet, nach der dort zu findenden Brockhaus-Definition trifft das zu. Es ist keine Rede von einem „medizinischen Staatsexamen“; die Bezeichnung gibt es gar nicht. --BlankeVla (Diskussion) 10:29, 4. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Sanitätsfeldwebel, Medizinisch-technische Assistenten, sowie Notfallsanitäter und Rettungsanitäter (Paramedics), waren vorher oft Krankenpfleger, und wurden dann durch Fortbildungen MTA / Paramedic, später dann teileise auch "leitende MTA" oder besondere Paramedics. Ich weiß nicht, vielleicht sollte man auf solche "Aufstiegschanchen" hinweisen? --2003:E7:7F30:701:9953:FC3E:C82F:6E69 23:01, 3. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Allein durch Fortbildung ist das nicht möglich, weil das Ausbildungsberufe sind (außer Sanitätsfeldwebel). Eine vorangegangene abgeschlossene Ausbildung in der GuKp oder einem anderen Gesundheitsfachberuf kann aber die Ausbildungszeit in einem weiteren Gesundheits(fach)beruf verkürzen. --BlankeVla (Diskussion) 09:38, 4. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]
Steht (jetzt korrigiert & ergänzt) im Abschnitt Gesundheits- und Krankenpfleger#Berufliche Alternativen. --BlankeVla (Diskussion) 10:03, 4. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]