Diskussion:Gewerkschaft

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ökonomische Grundlage - ökonomische Wirkungen des Gewerkschaftshandelns zu Lasten der Arbeitnehmer

Gewerkschaften weisen oft - aber zu Unrecht - darauf hin, dass ihre Lohnforderungen für eine Umverteilung mindestens des Produktivitäts-Fortschritts sorgen und so insbesondere die Massenkaufkraft erhalten bleibt.

In Wahrheit jedoch wird nicht "Produktivitätsfortschritt" umverteilt (er ließe sich auch gar nicht umverteilen) sondern es wird Liquidität umverteilt, die infolge tarifbedingt einzusparender Gehälter frei wird für die Bedienung tariflicher Lohnerhöhungen der nicht entlassenen Mitarbeiter.

Die auf Lohnerhöhung gerichteten Forderungen der Gewerkschaft sorgen auch nicht etwa für eine Erhaltung oder gar (wie die sog. Kaufkrafttheorie suggeriert) für eine Steigerung der Massenkaufkraft.

Denn da tarifvertragliche Lohnerhöhungen mit Arbeitsplätzen bezahlt werden, ist die tarifliche Lohnerhöhung unter Gesichtspunkten der volkswirtschaftlichen Kaufkraft ein Nullsummenspiel. Da die Arbeitsplätze und die darauf entfallenden Löhne in dem gleichen Maße abnehmen wie die Tariflöhne steigen, bleibt die "Massenkaufkraft" gleich, ist also nach einer Tarifrunde nicht höher als vor der Tarifrunde. --81.173.144.73 15:41, 22. Jan. 2009 (CET)W.H.

Zu deinem Zitat "Da die Arbeitsplätze und die darauf entfallenden Löhne in dem gleichen Maße abnehmen wie die Tariflöhne steigen [...]": Du hast wohlweislich vergessen zu erwähnen, auf welcher Annahme diese These ruht. Du setzt hier rechnerisch voraus, dass der Arbeitnehmer ausschließlich ein "Kostenfaktor" ist. Die Relevanz eines Arbeitnehmers als "Leistungserbringer" (jeweils im Sinne der KLR) bedarf aber wohl keiner Erklärung. Bitte versuch, dies in deine Theorie einzuarbeiten. Ich bin gespannt!
Btw.: deine Darlegung erinnert mich drastisch an die Gehirnwäsche, die ich im Verlaufe meines BWL-Studiums anscheinend noch vergleichsweise gut verkraftet habe ...
Wer mag, möge dieses Diskussionsthema entfernen. Ich sehe zumindest keine Relevanz für die Arbeit am Artikel. 89.53.54.20

[Bearbeiten] Geschichte

Es fehlt die Geschichte der Gewerkschaften im 1. Weltkrieg.

im Archiv: Diskussion:Gewerkschaft/Archiv1

Hallo, gibt es nicht ausführliche Zeitreihen für Deutschland? Wie viele Arbeitnehmer sind in Gewerkschaften organisiert? Wie viele davon sind Betriebsgewerkschaften? Wie viele Mitarbeiter sind bei Kleinunternehmen, Mittelständlern und Großunternehmen organisiert? Max.

Angaben zu den Mitgliederzahlen der Einzelgewerkschaften im DGB finden sich bspw. hier: Mitgliederzahlen im DGB oder auch auf den Homepages der Gewerkschaften selbst. Was sind Betriebsgewerkschaften? --Sat Ra 16:22, 27. Jan. 2008 (CET)


Ich finde, es sollte noch deutlich gemacht werden, dass speziell in Deutschland das Einheitsgewerkschaftsprinzip sowie das Industriegewerkschaftsprinzip eine nicht unbedeutende Rolle inne haben.


[Bearbeiten] Betriebsgewerkschaften und überbetriebliche Gewerkschaften

Angaben zu den Mitgliederzahlen der Einzelgewerkschaften im DGB finden sich bspw. hier: Mitgliederzahlen im DGB oder auch auf den Homepages der Gewerkschaften selbst. Was sind Betriebsgewerkschaften? --Sat Ra 16:22, 27. Jan. 2008 (CET)
Betriebsgewerkschaften (Gegensatz: überbetriebliche Gewerkschaften) sind exklusive Belegschaftsgewerkschaften, in denen nur Mitarbeiter des einzelnen Betriebes Mitglied werden können. Sie sind in erfolgreichen Wirtschaften Südostasiens verbreitet. Sie haben gegenüber den überbetrieblichen Gewerkschaften folgende Vorteile:
  1. Sie sind betriebsnah. Sie formulieren - anders als überbetriebliche Gewerkschaften - ihre Lohnziele stets in konkreter Kenntnis der Geschäftszahlen des Betriebes, der ihnen den Lohn zahlt, und laufen nicht Gefahr, aus Unkenntnis der Situation ihren Arbeitgeber so zu überfordern, daß er zur Bedienung einer überhöhten Lohnforderung Mitarbeiter entlassen muß.
  2. Die Betriebs- oder Belegschaftsgewerkschaft orientiert sich ausschließlich an dem Betrieb, in dem ihre Mitglieder und Funktionäre beschäftigt sind. D. h. sie braucht bei ihrer Geschäftspolitik nicht auf eine ganze Branche Rücksicht zu nehmen.
  3. Die Funktionäre der Betriebsgewerkschaft sind imselben Betrieb beschäftigt wie die übrigen Mitglieder der Gewerkschaft. Die Funktionäre der Betriebsgewerkschaft werden daher anders als die hauptberuflichen und hauptamtlichen Funktionäre einer überbetrieblichen Gewerkschaft, die in der Zentrale der Gewerkschaft ihren Arbeitsplatz haben, von den Folgen einer Fehlentscheidung der Gewerkschaft persönlich betroffen und handeln entsprechend klüger und verantwortungsvoller; treibt eine verfehlte Gewerkschaftspolitik den Betrieb, dem die Gewerkschaft angehört, in die Pleite, verlieren die Funktionäre der Betriebsgewerkschaft ihre Jobs in gleicher Weise wie alle anderen Betriebsangehörigen. Demgegenüber würden die Arbeitsplätze der hauptamtlichen Funktionäre der IG Metall nicht davon berührt werden, daß nach einem überhöhten Tarifabschluß Tausende von IGM-Mitgliedern wegen überzogener Gewerkschaftsforderungen ihre betrieblichen Arbeitsplätze verlieren.
  4. Das Vertrauensverhältnis zwischen Geschäftsleitung und Gewerkschaft ist bei Betriebsgewerkschaften grundsätzlich besser als bei überbetrieblichen Gewerkschaften. Während jede Geschäftsleitung gegenüber einer überbetrieblichen Gewerkschaft schon deshalb reserviert ist, weil sie damit rechnen muß, daß Betriebsinterna auf dem Wege über die Gewerkschaftskontakte der eigenen Beschäftigten zu Beschäftigten in Mitbewerber-Unternehmen in unerwünschter Weise öffentlich gemacht werden, ist für eine solche Befürchtung gegenüber einer Betriebsgewerkschaft kein Raum. Die Geschäftsleitung kann mit einer Betriebsgewerkschaft Vertraulichkeit und Diskretion vereinbaren und sich darauf verlasssen, daß die Gewerkschaftsfunktionäre Vertrauliches auch vertraulich behandeln. Das erhöht die Bereitschaft jeder Geschäftsleitung, über alle betrieblichen Dinge offen mit der Gewerkschaft zu sprechen - auch über solche Interna, über die sie mit den Funktionären einer überbetrieblichen Gewerkschaft nicht sprechen würde.
  5. Weil es mit einer Betriebsgewerkschaft nur zu Haustarifverträgen mit dem Betrieb kommen kann, in dem ihre Mitglieder beschäftigt sind, fällt in der Betriebsgewerkschaft der enorme Verwaltungsapparat nicht an, den es braucht, um Arbeiskämpfe für Flächentarifverträge zu organisieren und Tarifverhandlungen für Flächentarife zu führen. Die Funktionärsaufgaben der Betriebsgewerkschaft werden nicht hauptberuflich sondern nebenberuflich wahrgenommen (ähnlich den Betriebsratsaufgaben). Was zur Folge hat, daß die Mitgliedsbeiträge nur einen Bruchteil dessen ausmachen, was eine überbetriebliche Gewerkschaft fordern muß. Außerdem entfällt deshalb, weil Betriebsgewerkschaften angesichts der hohen Vertrautheit mit der Wirtschaftssituation ihres Betriebes nie mehr Lohn fordern, als der Betrieb zu leisten imstande ist, nach Auffassung der Betriebsgewerkschaften üblicherweise die Notwendigkeit zu streiken und die Notwendigkeit, eine Streikkasse aufrechtzuhalten und aus Mitgliedsbeiträgen zu alimentieren. Auch das trägt zur Minimierung der Beiträge für die Mitglieder einer Betriebsgewerkschaft bei. --81.173.158.94 10:12, 28. Nov. 2008 (CET)W.H.
Es gibt ja schon tolle Vorbilder, wie den AUB. Lieber W.H. alle Arbeitnehmer danken dir für deinen unermüdlichen Einsatz für ihre Rechte. Gunilla 12:44, 28. Nov. 2008 (CET)
Sie werden gern bösartig zynisch, liebe Gunilla. Wie Sie wissen, habe ich die AUB nicht gepriesen. Es liegt mir auch fern, sie zu mögen. Und fernöstliche Betriebsgewerkschaften sind auch nicht nach dem Vorbild der AUB konzipiert. Und deutsche Arbeitnehmer haben eigentlich keinen vernünftigen Grund, in der AUB ein Vorbild für eine Arbeitnehmer-Interessenvertretung zu sehen. Im übrigen hatte ich Ihr Eingreifen erwartet. --81.173.158.94 15:10, 28. Nov. 2008 (CET)W.H.
Nach 10 Jahren Arbeit in Taiwan, Korea, China und Japan weiß ich, dass die Qualität und die Möglichkeiten der „fernöstlichen“ Gewerkschaften (die Palette der Kulturen ist in diesem Raum immer noch sehr diversifiziert) nicht an das heranreicht, was wir in Deutschland erreicht haben. In einem großen Betrieb betreue ich viele chinesische und auch einige indische Mitarbeiter, die das deutsche Gewerkschaftssystem besser kennen, als Deutsche, die nicht mehr wissen, was sie zu verlieren haben. Zu viele Referenzierungen (z.B. „Das Vertrauensverhältnis zwischen Geschäftsleitung und Gewerkschaft ist bei Betriebsgewerkschaften grundsätzlich besser als bei überbetrieblichen Gewerkschaften“) auf „asiatische Verhältnisse“ in Deutschland sind phantasievolle Mythen, die von Leuten (im Fall Zitats eines jahrzehntelang die Gewerkschaften bekämpfenden Anwaltes) herangezogen werden, die nie wirklich erlebt haben, wie es in z.B in Südostasien zugeht. --DL5MDA 00:32, 29. Nov. 2008 (CET)
Ich habe keine pauschale "Referenzierung auf asiatische Verhältnisse" betrieben, sondern den Unterschied in der Beziehung zwischen Unternehmer und Gewerkschaft beschrieben, abgeleitet aus unternehmerischen Anlässen für Vorbehalte gegen die überbetriebliche Gewerkschaft im Betrieb und dem Wegfall solcher Anlässe gegenüber Betriebsgewerkschaften. Dieser Unterschied besteht unabhängig davon, ob Sie 10 Jahre in Taiwan, Korea, China und Japan waren - oder nicht. Daß damit nicht alle Unterschiede zwischen Deutschland und den genannten Ländern beschrieben sind, ist klar. Das habe ich allerdings auch nicht behauptet. --84.44.217.124 20:40, 30. Nov. 2008 (CET)W.H.
Nochwas (liebe Admins): Rechtsanwalt 81.173.158.94 („Der Arbeitskampf-Rhetorik des Bundesarbeitsgerichts zufolge geht es beim Arbeitskampf um das Kräftegleichgewicht.“) diskutiert hier schon wieder wie in irgendeinem Forum und nicht über die Arbeit am Artikel. Geht das? Wenn nicht, dann kann natürlich meine Anwort auf seinen Antigewerkschaftskampf gleich mit gelöscht werden. --DL5MDA 00:45, 29. Nov. 2008 (CET)


[Bearbeiten] Stop

und diskutiert es. gruß--ot 18:53, 11. Feb. 2008 (CET)

Okay. Gruß --Фантом 18:54, 11. Feb. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Schätzungen: nicht-aktive Mitglieder

Die Beschäftigungsdaten für 2007 sind echt (Bundesagentur für Arbeit), wie auch die Mitgliederzahlen für den DGB für 2007 echt sind (http://www.dgb.de/dgb/mitgliederzahlen/mitglieder.htm). Richtig ist, dass der DGB den NOG 1 geheimhält. Jedoch kann in Bezug auf die Gesamtbeschäftigtenzahl nur der NOG angegeben werden, so dass man ohne Schätzung nicht auskommt. Die angenommenen 2 Mio. liegen deutlich unter den Zahlen, die hierzu in der Presse angeführt werden. Dieses Verfahren ist wissenschaftlich anerkannt. 01:48, 16. Mär. 2008 Benutzer:Karstenkascais

Dass die Mitgliederzahlen stimmen, bezweifele ich nicht. Aber was ist die Grundlage der Schätzungen? Was sind nicht-aktive Mitglieder? Quellen? --Алиса 10:51, 16. Mär. 2008 (CET)

Hi, der Begriff aktive Mitglieder ist definiert etwa beim NOG 1, vgl. Ebbinghaus, als Mitglieder ohne Rentner zzgl. arbeitslose Mitglieder, das Handbuch ist im Literatur-Nachweis angeführt, ich habe die Seite zitiert.

Wegen der Schätzungen kann man auf wiederholte Presseveröffentlichung zurückgreifen, aber ich räume ein, dass sie lexigraphischen Anforderungen eigentlich nicht gerecht werden. Ich habe daher die Texte geändert unter ausschließlicher Berücksichtigung allgemein zugänglicher und unstrittiger Zahlen (DGB-Mitglieder, sozialversicherungspflichtige Gesamtbeschäftigtenzahl) mit dem Hinweis darauf, dass der eigentliche Organisationsgrad darunter liegen muss, da die Gesamtbeschäfigtenangabe ohne Rentner und Arbeitslose erfolgt. Natürlich könnte man sie hochrechnen. Lexigraphisch besteht bezgl. des Begriffs Gewerkschaft ein erhebliches Interesse an der Quantifizierung des dramatischen Rückgangs des Brutto- wie Netto-Organisationsgrads.

[Bearbeiten] Türksan

moin, waise, relevanz möge bitte ein experte (la/qs) beurteilen. so weit ich das zuordnen kann gehört das grob in diesen bereich. danke, gruß ---Jan eissfeldt

[Bearbeiten] Toter Weblink

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [1]. --SpBot 22:57, 21. Apr. 2008 (CEST)

[Bearbeiten] Toter Weblink

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--SpBot 22:57, 21. Apr. 2008 (CEST)

[Bearbeiten] Erste Gewerkschaft 1849

Punkt 7.3.2 ist schlicht falsch: Die erste Gewerkschaft gab es mit dem Druckerverband bereits 1849. So gibt es die Homepage des DGB wieder, so wird es an allen Hochschulen gelehrt.

Ulrich Heßelmann, 10. Juni 2008

[Bearbeiten] Die gegen Wikipedia-Regeln verstoßende Verhinderung von Diskussion

Ein Blick in Versionsgeschichte von „Diskussion:Gewerkschaft“ vermittelt den Eindruck, daß hier Diskussion der Fehlinformation des unter Veränderungssperre gestellten Artikels "Gewerkschaft" zielstrebig und entschlossen verhindert wird.

Was sich hier als Diskussionskontrolle abspielt, ist höchst unseriös. --81.173.182.156 15:06, 30. Sep. 2008 (CEST)W.H.


[Bearbeiten] Verbesserung des fehlerhaften Beitrags: Aufhebung der Veränderungssperre

Der derzeitige, durch eine Veränderungssperre gegen jede Verbesserung geschützte, Beitrag "Gewerkschaft" ist eine tendenziös-fehlerhafte Sicht durch die Brille der Gewerkschaften mit allen für die Gewerkschaftspublizistik charakteristischen Tabus.

Um diesen unsachlichen Beitrag durch die Ersetzung durch einen sachlichen Beitrag zu verbessern, bedarf es der Aufhebung der Veränderungssperre.

Die Gewerkschaften haben nicht das Hausrecht bei Wikipedia und nicht die Befugnis, mit dem "hoheitlichen" Mittel der Löschung jede berechtigte, den Gewerkschaften unwillkommene, Kritik aus Wikipedia herauszuhalten. - Ein Verhalten, das hier sogar im Bereich "Diskussion" zu beobachten ist. --81.173.148.130 19:03, 30. Sep. 2008 (CEST)W.H.

Was sind die konkreten Probleme und kritikwürdigen Stellen? --Volksfront von Judäa 17:33, 17. Okt. 2008 (CEST)

[Bearbeiten] Einleitung

Sieben Wörter als Einleitung/Zusammenfassung für einen so langen Artikel ist wohl etwas arg knapp.


[Bearbeiten] Industriegewerkschaften (im Gegensatz zu Beamtengewerkschaften) sind Organisationen im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG iVm.§ 253 StGB und § 16 VereinsG

Die Gewerkschaften vertreten nicht die Arbeitnehmer sondern lediglich eine unter 20%ige Minderheit der Arbeitnehmerschaft.

Mehr als vier Fünftel der Arbeitnehmerschaft - die aufgeklärteren unter den Arbeitnehmern - lehnen in klarer Sicht ihrer wohlverstandenen Interessen aus guten Gründen ihre Vertretung durch Gewerkschaften ab.

Gewerkschaften der freien Wirtschaft (Gegensatz: Gewerkschaften der Beamten) vertreten ihre Mitglieder, aber nicht deren Interessen.

Zur Befriedigung des Verlangens der Mitglieder nach höherem Lohn für gleiche Arbeit (was nur auf Kosten Anderer darstellbar ist) betreiben Gewerkschaften als Streik die Erpressung (§ 253 StGB) der Umverteilung von Lohn auf Kosten von Kollegen: Lohnerhöhungen werden mit Arbeitsplätzen bezahlt.

Soweit Gewerkschaften als ökonomisches Ziel ihrer tarifpolitichen Bestrebungen schönfärberisch die Stärkung der Massenkaufkraft ausgeben, beuten sie die Illusion aus, durch kollektive Lohnerhöhungen steige die Kaufkraft. In Wahrheit, das weiß eigentlich jeder, läßt sich "Massenkaufkraft" durch Lohnerhöhungen, die mit Arbeitsplätzen und Inflation bezahlt werden, nicht steigern.

Wie Adolf Weber in seinem in 6 Auflagen zum Klassiker zum Gewerkschaftswesen gewordenen "Der Kampf zwischen Kapital und Arbeit : Gewerkschaften u. Arbeitgeberverbände in Deutschland" ( 6., neubearb. Aufl., : Mohr (Siebeck)Tübingen 1954) schon 1910 darlegte, ist die kollektive Erzwingung kollektiver Lohnerhöhungen ungeeignet, die wirtschaftliche Lage der Arbeiterklasse zu verbessern.

Denn die Lohnerhöhung wird entweder preiserhöhend auf die Produktpreise der tarifbetroffenen, also letztlich aller, Unternehmen überwälzt, sodaß die Lohnerhöhung im Ergebnis nicht mehr bewirkt, daß sich die Arbeiter die verteuerten Konsumgüter aus den erhöhten Löhnen auch weiterhin in gleicher Menge und Güte leisten können.

Oder die Unternehmen schrecken davor zurück, die Preise zu erhöhen. Dann verkraften sie die Lohnerhöhung unter Vermeidung einer Arbeitskostensteigerung dadurch, daß sie so viele Stellen streichen (betriebsbedingte Kündigungen), daß die bisherigen betrieblichen Lohnsummen auch zu den höheren Löhnen ausreichen, die um die Lohnerhöhungsrate verminderte Zahl an Mitarbeitern zu entlohnen.

Die Gewerkschaften der freien Wirtschaft sind Vereinigungen im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG, die unter dem Damoklesschwert ihrer Auflösung existieren (§ 16 VereinsG). --87.78.77.70 23:57, 16. Okt. 2008 (CEST) W.H.

Das ist sicherlich ein engagiertes Skript für eine ihre Zuhörer wohl nicht allzu sehr überfordernde Rede, in der auch ein beeindruckendes psychologisches Einfühlungsvermögen gezeigt wird („Das von den Gewerkschaftsführungen psychologisch ausgebeutete Verlangen ihrer Mitglieder...“), aber für eine Enzyklopädie müsste da wohl noch ein bisschen am Text gefeilt werden. Beeindruckend und enzyklopädisch belebend ist immerhin schon mal die Vorstellung der Gewerkschaften unter dem Damoklesschwert. Zur WP als Rednerbühne siehe auch Wikipedia:Diskussionsseiten. --DL5MDA 20:35, 30. Sep. 2008 (CEST)
Gewerkschaften stehen wie Parteien unter dem besonderen Schutz des Grungesetzes. Ebenso wie Parteien können sie unter ganz besonderen Bedingungen verboten werden, aber dazu gehört schon allerhand, wenn ein Verbot beim Bundesverfassungsgericht anerkannt werden würde. Da von einem "Damoklesschwert ihrer Auflösung" zu palavern ist schon ganz vermessen oder Wunschdenken gar ? Die Parteien vertreten auch die politischen Interessen des Volkes, auch wenn nur 2 Mio. Parteimitglieder rund 60 Mio. wahlberechtigte Bürger vertreten. Wieviele Firmenchefs und Vostandsmitglieder die deutsche Wirtschaft vertreten weiß ich nicht, bestimmt aber noch weniger. Soviel zum Thema der Repräsentants. --Roland Kutzki 16:28, 17. Okt. 2008 (CEST)
Gewerkschaften werden - anders als Parteien - im Grundgesetz nicht erwähnt, genießen also nicht allein deshalb, weil sie sich "Gewerkschaft" nennen, den Schutz des Grundgesetzes. Soweit Vereinigungen ihre Ziele mit nichtkriminellen Mitteln verfolgen und deshalb nicht von Verfassungs wegen verboten sind, Art. 9 Abs. 2 GG, genießen sie - Beispiel: Beamtengewerkschaften - als rechtmäßige Vereinigungen (auch wenn sie sich "Gewerkschaften" nennen) den Schutz des Art. 9 Abs. 1 GG. Weiteres Beispiel: BVerfGE 18,18, Hausgehilfinnenverband, der den Streik als Mittel ihrer Interessenwahrnehmung nicht in Erwägung zieht. --84.44.195.100 18:56, 18. Okt. 2008 (CEST)
Roland Kutzki hat deswegen trotzdem nicht unrecht und Gewerkschaften hat er nicht über ihre Streikfähigkeit definiert. An dem Baum braucht man also garnicht zu bellen. Essenz des Urteils: Tariffähigkeit ist das Kriterium für die Anwendung der GG auf Arbeitnehmervereinigungen und Arbeitgebervereinigungen, nicht Streikfähigkeit. Das ist auch logisch und sinnvoll: Es geht um das Kräftegleichgewicht. --DL5MDA 08:29, 18. Okt. 2008 (CEST)
Der Arbeitskampf-Rhetorik des Bundesarbeitsgerichts zufolge geht es beim Arbeitskampf um das Kräftegleichgewicht. Der Arbeitskampf als Regelungstechnik lebt allerdings in Wirklichkeit davon, daß einer der Kampfverbände dem anderen Kampfverband signifikant überlegen ist und dank seiner Überlegenheit den Ausgang des Kampfes und damit das Ergebnis der Regelung bestimmt. Nur so kann es überhaupt zu einer Veränderung gegenüber dem status quo kommen.
Ein reales "Kräftegleichgewicht" würde eine Patt-Situation bedeuten, in der keiner über den anderen siegen kann, in der jeder stark genug ist, den vom Gegner angestrebten Erfolg zu verhindern, aber zu schwach, den selbst angestrebten Erfolg zu erreichen. Ein echtes Kräftegleichgewicht im Arbeitskampf würde jeden Arbeitskampf ohne Ergebnis enden lassen und so den status quo verfestigen.
Im übrigen galt mein Einwand gegen Roland Kutzki nicht einer "Definition der Gewerkschaften über ihre Streikfähigkeit", sondern seiner in dieser Allgemeinheit unzutreffenden Behauptung, "Gewerkschaften stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes". Ich wiederhole hierzu, daß der Begriff Gewerkschaft im Grundgesetz nicht vorkommt und somit keine Rede davon sein kann, daß "Gewerkschaften" eo ipso den Schutz des Grundgesetzes genießen. Soweit sie die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 GG erfüllen, werden sie vom Grundgesetz ausdrücklich für "verboten" erklärt. --81.173.151.81 13:59, 18. Okt. 2008 (CEST) W.H.
Ach was. Nix Patt-Situation. Für Spiele bzw. Verhandlungen im Kräftegleichgewicht liefert die Spieltheorie viele interessante Aussagen und und in der Praxis gibt es hier viel Verhandlungserfahrung. --DL5MDA 00:57, 19. Okt. 2008 (CEST)
Der Hinweis auf die "Spieltheorie" paßt deshalb nicht, weil es in Arbeits"kämpfen", wie das Wort bereits sagt, nicht um Spiele sondern um Feindseligkeiten mit wechselseitiigem Druckmitteleinsatz geht. Und das Erhöhen des Drucks auf den Gegner zum Zwecke seines Enlenkens wird im Ergebnis nur dann etwas verändern können, wenn dieser Gegner zu schwach ist, dem Druck standzuhalten, also ihm die Fähigkeit fehlt, einen überlegenen eigenen Gegendruck aufzubauen imstande ist. Hier käme es bei "Waffengleichheit" (diesen Begriff benutzt das BAG) in der Tat zu der Patt-Situation, in der es zu keiner Veränderung kommen kann. Um dies zu vermeiden und um zu gewährleisten, daß jeder Arbeitskampf auch tatsächlich eine Veränderung - selbstverständlich zu Gunsten der Gewerkschaften (z.T. mit erheblichen Nachteilen für deren Mitglieder) - herbeiführen kann, hat die Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts die Tarifkontrahenten mit grundsätzlich unterschiedlich wirkungsvollen Druckmitteln ausgestattet. --81.173.190.209 02:29, 19. Okt. 2008 (CEST) W.H.
Spieltheorie passt schon. In ihr befasst man sich nicht (so wie Sie sich das möglicherweise vorstellen) hauptsächlich mit Halma, Sackhüpfen usw. --DL5MDA 12:07, 19. Okt. 2008 (CEST)
Der 1994 an Reinhard Selten, John Forbes Nash Jr. und John C. Harsanyi „Für ihre grundlegende Analyse des Gleichgewichts in nicht-kooperativer Spieltheorie“ verliehene Wirtschaftsnobelpreis ehrte die Preisträger in der Tat nicht für Siege im Sackhüpfen, wie Sie offenbar betonen wollen. Daß Sie, DL5MDA, darin mit mir übereinstimmen, ändert natürlich nichts daran, daß die Spieltheorie sich nicht mit dem Arbeitskampf, nämlich Möglichkeiten und Grenzen, durch wechselseitigen feindseligen Druckmitteleinsatz Ziele zu erreichen, befaßt. Das Bestreben, durch wechselseitige Druckmittel bei vollkommenem Kräftegleichgewicht eine Veränderung zu erreichen, würde unausweichlich in einer Patt-Situation enden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht durch Verordnung eines Ungleichgewichts der von ihm zugelassenen Kräfte zu vermeiden gewußt. --81.173.156.81 13:46, 19. Okt. 2008 (CEST) W.H.
Danke für die Namen von großen Spieltheoretikern. Lesetip: Anthony Kelly, Decision Making using Game Theory, 2003. In dem Buch finden Sie Beispiele für Anwendungen der Spieltheorie im HRIR-Bereich. Und ihre Thesen zum Kräftegleichgewicht können Sie mit dem Kapitel Indices of power: measuring influence vergleichen. - So, ansonsten habe ich vermutlich selbst diese Diskussionsseite inzwischen zu sehr als Diskussionsforum missbraucht und halte mich jetzt besser mal zurück. Gute Nacht. --DL5MDA 21:02, 19. Okt. 2008 (CEST)

Ich kann dem Rechtsanwalt 87.78.77.70 nur aus vollem Herrzen zustimmen. Das klügste, was Arbeitnehmer machen könnnen, ist, dem Unternehmer die Entscheidung zu überlassen, wieviel Lohn für die Arbeitsleistung zu zahlen ist. Nur der Unternehmer weiß doch, ob Spielraum für eine Lohnerhöhung vorhanden ist. Der stets gesetzestreue Unternehmer wird diesen Spielraum nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) verteilen. Wie jedermann wissen könnte, ist der Unternehmer von Natur aus weise und gerecht und er allein ist fähig, - Demokratie und oder her - für die Volkswirtschaft die Verantwortung zu übernehmen, so dass es am Ende zum Besten aller wird. Man sehe sich nur Gesellschaftssysteme an, in denen Gewerkschaften verboten sind. Hier herrschen paradisische Zustände. Und man schaue sich die Unternehmen an, die Gewinne machen. Sie geben ihren Arbeitern gerne ab von ihrem Gewinn und sie entlassen keine Arbeiter. Kennen Sie einen gierigen Unternehmer? Ich nicht! Aber leider ist der einfache Arbeiter so unaufgeklärt und so leicht verführbar. In seiner Charakterschwäche lässt er sich sogar dazu hinreißen, seinen Wohltäter zu erpressen. Und dann ist der gewerkschaftlich Verirrte auch noch so gemein und nimmt den anderen in seinem Egoismus das Geld weg. Pfui! Ich bewundere den juristischen Scharfsinn des genannten Benutzers: Er hat die Strafbarkeit des Streiks erkannt! Wann endlich sehen dies auch die deutschen Richter ein und werfen die Streikenden ins Gefängnnis? Gunilla 18:05, 17. Okt. 2008 (CEST)

Diesen Unsinn mit freien Wahlen, Parlamenten usw. sollte man auch schnellstmöglich abschaffen. Die Weisheit eines Monarchen, die immerhin von Gott persönlich verliehen wurde, sollte viel schneller zur Glückseligkeit führen. Dieses Demokratiegedöns stört doch sowieso nur noch. --Volksfront von Judäa 18:33, 17. Okt. 2008 (CEST)
Dem Benutzer 87.78.77.70 wird zuviel Ehre angetan mit der Behauptung, er habe die Strafbarkeit des Streiks entdeckt. Originalität kommt diesem Benutzer im Hinblick auf die Strafbarkeit des Streiks als Erpressung nicht zu. Nicht ein Wikipedia-Benutzer 87.78.77.70 sondern strafanzeigende Erpreßte, Staatsanwälte und Strafrichter des 19. Jahrhunderts haben den seit 1870 geltenden § 253 StGB verständig gelesen, Respekt vor dem Gesetz gezeigt und die Strafbarkeit des Streiks erkannt, wie die Rechtsprechung RGSt 21, 114 belegt.
Allerdings: Wo Gunilla recht hat, hat sie recht. Richtig ist nämlich, daß Unternehmer ihren Arbeitern von ihrem Gewinn nichts abgeben. Denn sie besitzen die Unverfrorenheit, überleben zu wollen. Und zu ihrem und ihrer Familien Unterhalt verwenden sie den Gewinn - der ihnen doch nach Karl Marx eigentlich gar nicht zusteht; denn er ist doch nach Marx entzogener Lohn (Mehrwerttheorie). Richtig ist allerdings auch, daß die Gewerkschaften in Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern gar nicht darüber verhandeln, daß Unternehmer von ihrem Gewinn etwas abgeben. Daß Abgaben vom Gewinn nicht Verhandlungsgegenstand von Tarifverhandlungen sind, weiß jeder, der die Verhandlungen verfolgt und die daraus resultierenden Tarifverträge liest. Ganz im Gegenteil erwarten die gewerkschaftlichen Verhandlungskommissionen in den Tarifverhandlungen sogar, daß die Unternehmen, in denen die Gewerkschaftsmitglieder als Arbeitnehmer beschäftigt werden, erfolgreich fortbestehen, um auch die erhöhten Löhne bezahlen zu können. Erfolgreiches unternehmerisches Wirtschaften bedeutet: der Unternehmer erwirtschaftet Gewinn. --81.173.189.189 23:23, 20. Okt. 2008 (CEST) W.H.
@81.173.151.81: Wollen Sie mit dem Editversuch im Beitrag von 84.44.195.100 kundtun, dass Sie 84.44.195.100 sind? Habe ich da was mißverstanden?
Außerdem ist Streik natürlich nicht schlechthin strafbar, wie die Rechtsprechung ganz klar zeigt. In manchen Erkenntnissen ist man über die Rechsauffassung des Reichsgerichte ("RGSt 21, 114") heute etwas hinausgewachsen. Daran ändern Privatmeinungen von irgendwelchen Strafanzeigenden nichts, wenn sie nicht in Urteilen bestätigt werden. --DL5MDA 14:06, 18. Okt. 2008 (CEST)
"Die Rechtsprechung" der für Strafsachen zuständigen Fachgerichte hat sich seit RGSt 21, 114 (1890) nicht geändert, ist also nicht "hinausgewachsen" über RGSt 21, 114. Und die Gesetzesgrundlage der Streikrechtsprechung der Strafgerichte hat sich seit 1890 nicht in Richtung Liberalisierung der Erpressung, also nicht in Richtung einer Verringerung des strafrechtlichen Schutzes der Vertragsfreiheit, sondern in die Gegenrichtung, nämlich eine Erhöhung dieses Schutzes entwickelt. Während das Reichsgericht die Vertragsfreiheit 1890 durch einfaches Recht, nämlich eine Bestimmung der damaligen Gewerbeordnung, garantiert sah, wird die Vertragsfreiheit seit Geltung des Grundgesetzes, das es 1890 noch nicht gab, höherrangig, nämlich verfassungsrechtlich garantiert durch Art. 2 Abs 1 GG. Und der strafrechtliche Schutz der Vertragsfreiheit ist von nicht unter 3 Monaten Gefängnis im Jahre 1890 auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr seit 1994 verbessert worden,§ 253 Abs. 4 StGB.
Übrigens habe ich "Privatmeinungen" aus Strafanzeigen nur insoweit angezogen, als sie zu höchstricherlich bestätigten Verurteilungen geführt haben, wie z. B. RGSt 21, 114.
Und soweit eine "Privatmeinung", die den Inhalt eines Gesetzes referiert, durch kein Urteil bestätigt ist, so folgt daraus selbstverständlich nicht, daß das referierte Gesetz unbeachtlich ist. Ich nenne als Beispiel das Gesetz, das eine Strafe androht für die Vorbereitung eines Angriffskrieges:§ 80 StGB. Da es noch keinen Anwendungsfall für dies Strafgesetz gegeben hat, gibt es auch kein Urteil, durch das die Strafbarkeit der Vorbereitung eines Angriffskrieges als bestätigt angesehen werden könnte. Wollen Sie dies Gesetz deshalb als "gerichtlich unbestätigtes Gesetz" für irrelevant oder ungültig ansehen? Es hängt, werter DL5MDA, die Gültigkeit eines Gesetzes wirklich nicht davon ab, daß es "durch ein Gerichtsurteil bestätigt" wird. Gesetze gelten ohne Gerichtsbestätigungsvorbehalt mit ihrer Verkündung im Gesetzblatt. Das gilt auch für § 253 Abs. 4 StGB. --81.173.190.209 17:58, 18. Okt. 2008 (CEST) W.H.
Eine eher knappe Frage vom werten DL5MDA an den Allerwertesten nur so mal zur zeitlichen Einordnung: Wie alt ist das Urteil (RGSt 21, 114)? Wie weit liegt das jüngste Urteil zurück, in dem Streiks grundätzlich als strafbar erklärt wurden? --DL5MDA 00:49, 19. Okt. 2008 (CEST)
Der Allerwerteste muß der Frage des werten DL5MDA entnehmen, daß er die Fundstelle der Entscheidung nicht aufgesucht und die Entscheidung, die dort mit dem Datum ihres Erlasses abgedruckt ist, nicht gelesen hat. Ich rege an, Ihr Interesse für das, worüber Sie schreiben, so weit zu steigern, daß Sie das, worüber Sie schreiben, am Ende auch tatsächlich gelesen haben.
Im übrigen ergibt sich die Strafbarkeit des Streiks als Erpressung originär aus dem Gesetz, und nicht erst aus seiner Anwendung. Jede Anwendung eines Strafgesetzes regelt nur die einen Einzelfall und setzt für diesen, falls das Gericht aburteilt, die im Einzelfall verwirkte gesetzliche Strafsanktion fest. Sie ist allerdings als als letztinstanzliche Entscheidung eines Falles, der den Instanzenzug bis zum Revisionsgericht durchlaufen hat, ein starker Anhaltspunkt dafür, daß das angewandte Gesetz auf Fälle wie den Entschiedenen nicht nur nach der Meinung eines Einzelnen sondern generell lege artis anwendbar ist. Die Tatbestandsmäßigkeit des Streiks im Sinne des § 253 StGB ist übrigens auch unter zeitgenössischen Arbeitsrechtlern, soweit sie sich literarisch damit befaßt haben, nicht umstritten.
Prominentester arbeitsrechtlicher Autor solcher Feststellungen war in den letzten 10 Jahren der ehemalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts und Vorsitzende des für das sog. Arbeitskampfrecht zuständigen Ersten Senats Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel, dessen 2002 bei Beck erschienenes "Arbeitskampfrecht" ich Ihnen zu diesem Behuf ans Herz lege. --81.173.190.209 02:29, 19. Okt. 2008 (CEST) W.H.
Nö, war ne rhetorische Frage. (Bei der Spieltheorie haben wir übrigens und unverzeihlicherweise vergessen, von Neumann zu erwähnen. Aber sowas - wie auch die Diskussion in diesem Absatz - gehört eigentlich sowieso in Diskussionsforen oder vor einen Richter und nicht in diese Seite über die Verbesserung des Artikels. Asche auch auf mein Haupt. Gute Nacht.) --DL5MDA 23:55, 20. Okt. 2008 (CEST)


[Bearbeiten] Antrag auf Seitenschutz

Seit Tagen versucht eine IP dem Artikel eine Theorie gegen die wirtschaftlichen Ansichten der Gewerkschaften hinzuzufügen, sowie andere POVen. Das geht seit Tagen wiederholt so. Bitte, den Artikel für IPs und Neulinge zu sperren. --Kursch 21:31, 9. Jan. 2009 (CET)

[Bearbeiten] Nachweise/Quellen für Gegenwartssituation

Der Abschnitt Gegenwartssituation ist derzeit nicht ausreichend durch Nachweise/Quellen belegt. --77.186.77.14 11:58, 7. Mär. 2009 (CET)

[Bearbeiten] Abschnitt Aktuelle Rechtssprechung

Ich habe diesen Abschnitt aus "Rechtsstatus" heraus angelegt um einen Platz für aktuelle rechtliche Entwicklungen zu schaffen. Unter der alten Überschrift fand ich Urteile die noch nicht rechtsgültig sind nicht passend aufgehoben. Aber vieleicht weiß jemand wie man es noch besser machen könnte? -- 28hourday 02:32, 29. Apr. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Mitgliederzahl des Christlichen Gewerkschaftsbundes

Die Mitgliederzahl der 18 Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes wird hier mit ca. 280.000 angegeben. Jedoch fehlt dafür jeglicher Beleg. Da die meisten der christlichen Gewerkschaften keine Mitgliderzahlen veröffentichen, stellt sich die Frage stellt, woher die genannte Zahl kommt.

Sollte kein Beleg geliefert werden, sollte die Zahl gelöscht werden. --Gunilla 18:24, 21. Jul. 2009 (CEST)

Die Angabe von 280.000 Mitgliedern gibt der CGB selbst im Internet an [2]. Deshalb kann man die Zahl wohl stehen lassen.
Im übrigen sind im CGB 16 sich selbst als Gewerkschaft bezeichnende Vereinigungen zusammengeschlossen. Diese bilden zwar teilweise Tarifgemeinschaften untereinander, das sind aber keine Mitglieder des CGB. --Gunilla 21:27, 21. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Literatur

Ich habe mit der Durchforstung und Gruppierung begonnen. Unter den gelöschten Titeln befand sich viel Zufälliges und Grenzständiges (z.B. Employment relations, Betriebsräte, II. Inrernationale etc.). FelMol 01:16, 5. Aug. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Gründung Betriebsrat

Was muß man tun um einen Betriebsrat zu gründen? --90.186.170.248 18:04, 19. Aug. 2009 (CEST)

Wenn das eine praktische Frage ist, empfehle ich Dir, Dich an die örtliche Gewerkschaft (DGB oder zuständige Einzelgewerkschaft ) oder einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. FelMol 18:16, 19. Aug. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Verteilen auf mehrere Artikel?

ich empfinde diesen Artikel aufgrund seiner Länge als etwas unübersichtlich und stelle eine Aufteilung zur Diskussion:

  • Auslagerung der Teile:
- Internationale Gewerkschaftsverbände
- Deutschland
- Belgien / ... / USA (alternativ als ein neuer Artikel "Gewerkschaften außerhalb Deuschlands" oder als elf Artikel "Gewerkschaften in ...")
  • kurze Zusammenfassung dieser ausgelagerten Teile im verbleibenden Artikel mit links auf neue Artikel
  • entsprechende Aufteilung der Abschnitte "Siehe auch" / ... / "Weblinks"

Ich versuche mich im übrigen im Moment daran, einen Entwurf für ein Portal:Gewerkschaften zu basteln, das dann dazu dienen könnte, diese Artikel (und die weiteren mit der Kategorie Gewerkschaften) besser zugänglich zu machen.

-- Bernhard Pfitzner 17:23, 8. Nov. 2009 (CET)

Im Grunde hast Du recht. mein Vorschlag:

  • Gewerkschaften (allgemein)
  • Gewerkschaften (Deutschland)
  • Gewerkschaften (Land A)
  • Gewerkschaften (Land B)
  • .... etc.
  • Gewerkschaften (International incl. EU)

In dem allgemeinen Teil müsste die Übersicht enthalten sein. FelMol 19:56, 8. Nov. 2009 (CET)

Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob es praktikabel ist, das alles in einem Schritt zu machen (zumal es ja zu einzelnen Ländern bzw. einzelnen Gewerkschaften bereits Artikel gibt und mensch da gleich sehen sollte, ob sich da was sinnvoll zusammenführen läßt).
Daher mein pragmatischer Vorschlag: Vielleicht als erstes den Abschnitt "Deutschland" oder den Abschnitt "Internationale Gewerkschaftsverbände" ausgliedern und dabei gucken, mit welchen anderen Artikeln das dann verbunden werden sollte; parallel dazu Standards für die einzelnen Länderartikel entwickeln, um dann in einem nächsten Schritt diese auszugliedern.
s. auch meinen - noch sehr (!!!) provisorischen Entwurf für ein Portal:Gewerkschaften
-- Bernhard Pfitzner 16:30, 10. Nov. 2009 (CET)
warum nicht - wenn du es auslagerst, dann beachte die regeln; ich würde dies erst in deinem BNR (benutzernamensraum) erstellen. Dann guck ich da nochmal nach formalien ets. Gruß--ot 18:44, 12. Nov. 2009 (CET)

Ich bastele jetzt an der Aufteilung auf drei Artikel:

Verbesserungshinweise auf den Diskussionsseiten nehme ich gerne entgegen. -- Bernhard Pfitzner 21:24, 12. Nov. 2009 (CET)

Zur ordnungsgemäßen Erstellung ist ein Antrag auf Import des Artikels "Gewerkschaft" auf meine Baustellenseiten gestellt - hakt allerdings im Moment beim Importupload) -- Bernhard Pfitzner 19:29, 15. Nov. 2009 (CET)

Artikel ist nun aufgeteilt in

--Bernhard Pfitzner 19:34, 21. Dez. 2009 (CET)

Manche Artikel sind nun einmal etwas länger und keiner kommt auf die Idee, den Artikel aufzuteilen, damit - wie bei Gewerkschaft - sowohl die Grundinformation Was ist eine Gewerkschaft, Wie war Ihre Geschichte und Wie ist die Organisation von Gewerkschaften in einem Zusammenhang gelesen werden kann, ohne Hin- und Herspringerei. Bei den Ländern werden verschiedene Bereiche, z.B. die Geschichte, oder bei ganz großen Städten die Liste der Persönlichkeiten oder die Einwohnerentwicklung etc. zu Recht ausgegliedert: Sinnvoll ist dann, dass im Hauptartikel - und das wird oft getan aber auch oft vergessen - für den schnellen Leser ein relativ kurzer Abriss zur z.B. Geschichte vorgenommen wird und die Langversion ist dann als eigenständiger Artikel über einen Verweis vor der Kurzversion zu finden. In diesem Fall scheint eine Ausgliederung aber nur der ganz großen Bereiche - wie hier erfolgt ist - möglicherweise sinnvoll. Wie ist dazu die Meinung? --Roland Kutzki 13:29, 24. Dez. 2009 (CET)

[Bearbeiten] Italienische Gewerkschaften

Die drei größten Gewerkschaftsbünde in Italien sind die CGIL, die CISL und die UIL. CISL und UIL werden hier überhaupt nicht erwähnt. Auch ist der ASGB nicht die größte Gewerkschaft in Südtirol sondern der SGBCISL mit ca. 38.000 Mitgliedern. --78.14.155.94 17:51, 20. Dez. 2009 (CET)


Sindacato Padano [Bearbeiten]

Das Sindacato Padano (SINPA; sinngemäß: Oberitalienische Gewerkschaft) ist eine sehr kleine Gewerkschaft in Norditalien. Sie steht der norditalienischen Befreiungsbewegung Lega Nord nahe und besitzt nur eine eingeschränkte Bedeutung. Sie wurde 1996 als Sindacato Autonomo di Lavoratori Padani (Autonome Gewerkschaft der oberitalienischen Arbeiter) gegründet. Nachfrage: Wie ist Befreiungsbewegung definiert und was macht die Lega Nord zu einer solchen? (nicht signierter Beitrag von 84.147.65.82 (Diskussion) 13:26, 8. Nov. 2011 (CET))

[Bearbeiten] es:Sindicato

Meiner Ansicht nach ist es:Sindicato der richtige spanische Interwiki-Link für diesen Artikel. Der Link dorthin wurde per Bot entfernt, und auch der Link in der Gegenrichtung wird leider gern auf Syndikat gesetzt, was in diesem Fall m.e. falsch ist. BNutzer 11:48, 20. Aug. 2011 (CEST)

Das ist korrekt. Einfach revertieren, Bots sind manchmal doof.--Franz Jäger Berlin 20:32, 20. Aug. 2011 (CEST)
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