Diskussion:Glücksspirale

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Optionale Lotterien Super 6 und Spiel 77[Quelltext bearbeiten]

'Optional kann auch an den Lotterien Super 6 und Spiel 77 teilgenommen werden, die nicht einzeln gespielt werden können.'

---> Stimmt m.E. nicht, siehe Los.... Gruß aus Baden Würt. (nicht signierter Beitrag von 95.115.162.210 (Diskussion | Beiträge) 02:32, 6. Dez. 2009 (CET)) [Beantworten]

Ich kann spiel77 mit Glücksspirale kombinieren oder Spiel super 6 mit der glücksspirale kombinieren oder beides; aber ich kann nicht "nur spiel77 spielen", das ist gemeint mit "nicht einzeln" --87.149.167.18 04:04, 10. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

--->Spiel 77 und Super 6 sind keine Hauptlotterien. ""(5) An der Mittwochsziehung des Spiel 77 können nur die Teilnehmer der von der Treuhandgesellschaft durchgeführten Hauptlotterien und -wetten teilnehmen, deren Gewinnermittlung in der Regel am selben Mittwoch oder am folgenden Donnerstag oder Freitag beginnt"" -- IronRudi 07:43, 5. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Entwicklung der monatlichen Sofortrente fehlt[Quelltext bearbeiten]

Es würde mich freuen, wenn es noch eine Tabelle gäbe, in der die jeweiligen Werte der monatlichen Sofortrente dargestellt wird. Es waren ja nicht immer 7.500 Euro, ich kann mich noch an Zeiten erinnern, wo es mal 5.000 D-Mark waren. Gruß kandschwar 10:12, 13. Jun. 2010 (CEST) Wäre wirklich interesant. Ich kenne noch 3000 DM Sofortrente!!! --178.25.224.174 11:17, 19. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Erwartungswert des Gewinns[Quelltext bearbeiten]

Der erwartete Gewinn beträgt -- wenn ich mich nicht verrechnet habe -- 1,97 Euro. Der Preis je Los ist mit 5,50 Euro angegeben, was eine Quote von 35,8% ergibt. Die angegebenen 39,4% würden bei einem Preis von 5 Euro entstehen. Ist eine der beiden Angaben falsch, oder mache ich hier einen Denkfehler? Kitaktus 194.31.198.193 10:39, 5. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das Los kostet 5,00 (der Anteil welcher den gewinn finanziert) weitere 50ct sind bearbetiungsgebühr. --87.149.167.18 03:52, 10. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
Der erwartete Gewinn beträgt beträgt -- nach mehrmaligem Nachrechnen -- bis 2017 für die Glücksspirale 0,3904 € pro 1-Euro-Los, das ist eine Quote von 39,04% (nicht 39,4%). Ab 2018 ist dies entsprechend 38,2%, also eine Verringerung. Es wurden bei der Berechnung jeweils Sofortauszahlungen herangezogen, keine Rentenzahlungen. -- Longo (Diskussion) 11:16, 3. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Alter der Gewinnerin/des Gewinners[Quelltext bearbeiten]

Die angegebenen 7.500 Euro sind die Mindestrente. Diese gilt für eine 18jährige Gewinnerin. Je nach Alter und Geschlecht werden es dann mehr (zu lesen u.a. unter http://www.gluecksspirale.de/navigation/gluecksspirale/spielregeln).

Wenn du es für wichtig hältst, baue es in den Artikel ein. Gib die Quelle im Kommentar an oder gib an siehe Diskussion. Die Quelle ist ja schon unter Weblinks genannt, könnte eigentlich unter Quellen erscheinen. Grüße --Diwas 22:31, 27. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Werden die Gewinnzahlen nur aus allen tatsächlich in der Woche gespielten Zahlen gezogen, so dass es in jeder Gewinnklasse mind. einen Gewinner gibt? Oder werden beliebige Gewinnzahlen gezogen, so dass es im ungünstigsten Fall auch sein kann, dass in einer Woche alle Gewinnklassen unbesetzt bleiben, weil einfach niemand einen Spielschein mit der passenden Gewinnzahl gespielt hat? Gruss, Leo (nicht signierter Beitrag von 91.63.79.31 (Diskussion) 10:10, 30. Okt. 2011 (CET)) [Beantworten]

Es wird immer aus allen Zahlen gezogen, Gewinnklassen 6 und 7 sind tatsächlich häufig unbesetzt, das gewinnklasse 1 unbesetzt bleibt ist extrem unwarscheinlich ( nur einstellig ) Die ziehung erfolgt mechanisch, eine Ziehungsmaschine pro Ziffer mit 10 bällen, (sofern ich weiss) da ist es nicht möglich nur die Zahlen zu Ziehen die auch gespielt wurden. -- 87.149.167.18 04:00, 10. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Steuerliche Behandlung von Lottogewinnen[Quelltext bearbeiten]

M.E. ist die Angabe, dass Lottogewinne, die als "Renten" ausgezahlt werden, der Steuer unterliegen, falsch. Unabhängig davon, ob Lottogewinne in einem Betrag oder in Zahlungen jeden Monat erfolgen, ist die steuerliche Behandlung gleich. Diese monatlichen Zahlungen sind ebenfalls steuerfrei. Nachzulesen ist das auch bei NKL (http://www.nkl.de/nkl_static_content/html/rentenlotterie/index.html), die es als Lottobetreiber wohl wissen müssen. 24.10.13, Klaus (nicht signierter Beitrag von 2003:4F:CB80:4801:894:C82E:D7E4:30FE (Diskussion | Beiträge) 22:25, 24. Okt. 2013 (CEST))[Beantworten]

Der Artikel behandelt die Lotterie Glücksspirale, nicht die NKL-Rentenlotterie. --Diwas (Diskussion) 00:11, 25. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Bei der Sofort-Rente der Glücksspirale handelt es sich um eine Versicherungsrente, da der Gewinn als Prämie i.H.v. 2.100.000,- bei einem Versicherungsunternehmen (Derzeit ATLANTICLUX Lebensversicherung) einbezahlt wird. Von dieser Lebensversicherungsgesellschaft erhält der Gewinner dann eine Sofortrente, deren Höhe vom Lebensalter abhängig ist. Der Gewinn ist also die Prämienzahlung, die Auszahlung stellt einen ganz normalen Rentenzufluss dar, der gem. § 22 Nr. 5 EStG der Einkommensteuer unterliegt. Thomas --195.200.70.46 (10:25, 4. Dez. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]

Das kann ja irgendwie nicht sein, dass die monatlichen Rentengewinne der NKL steuerfrei sind und die monatliche Sofortrente der Glücksspirale der Einkommenssteuer unterliegen soll. Warum soll der Rentengewinn der Glücksspirale ein (regelmäßiges) zu versteuerndes Einkommen gemäß EStG sein und der Rentengewinn der NKL nicht? Zu dieser unbewiesenen (und m.M. fragwürdigen) Behauptung hätte ich gerne mal konkrete und belastbare Hinweise. Lottogewinne sind nämlich steuerfrei. --79.206.54.27 19:14, 19. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Der Lotteriegewinn ist grundsätzlich nicht steuerbar, da es (steuerrechtlich) an der Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Daher fallen diese Gewinne auch nicht unter § 2 EStG und somit auch nicht in den Anwendungsbereich des Einkommensteuergesetzes. Daher braucht es auch keine Steuerbefreiungsregelung, die alle in § 3 EStG aufgeführt sind. Somit sind auf den Gewinn in Höhe von 2,01 MioEUR keine Steuern zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn dieser Betrag als jährliche Rente ausgezahlt wird. So liegt es bei der NKL, die nur für einen bestimmten Zeitraum diese Rente garantiert, bis der Gewinn aufgebraucht ist. Jedoch wird bei der Glücksspirale der Gewinn von einer Lebensversicherung angelegt, so dass hieraus auch Zinsen u.ä. erzielt werden. Diese Zinsen werden dann mit der monatlichen Rente mit ausgezahlt (Ertragsanteil). Daher ist die Rente bei der Glücksspirale mit dem Ertragsanteil nach § 22 EStG einkommensteuerpflichtig. Würde die Glücksspirale die Auszahlung des Gewinns als Einmalbetrag nicht anbieten, sondern nur die Rente von EUR 7.500 als Gewinn garantieren, wäre m.E. die gesamte Rente ohne Steuerabzug. (nicht signierter Beitrag von Axb12 (Diskussion | Beiträge) 01:16, 17. Jan. 2016 (CET))[Beantworten]

Das Logo wird schon seit Jahren in Regenbogenfarben verwendet, in teilweise dreidimensionaler Darstellung.--Mideal (Diskussion) 11:16, 5. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Was sagt der "Gesamteinsatz" aus?[Quelltext bearbeiten]

Bei der Beschreibung der Deckelung der höheren Gewinnklassen auf 100 bzw 10 mögliche Ausschüttungsbeträge und entsprechend Aufteilung auf mehr als die 100 oder 10 Empfänger stehen zweimal "Gesamteinsätze"... Das ist zwar rechnerisch richtig, erfüllt aber m.E. keinerlei sinnvolle Aussage im Kontext des Artikels, da ja der Gesamteinsatz nicht von den betroffenen Empfängern abhängt sondern diese Gewinnstufen auch aus den Einsätzen aller Verlierer der Lotterie bezahlt werden. und zudem dieser beschriebene Fall eben von MEHR Gewinnern ausgeht, die alle ihre 5 Euro bezahlt haben, also faktisch auch noch falsch ist...

Evtl. wäre es sinnvoll hier ein Rechenbeispiel einzufügen (solange das nicht mit "No Original Research" kollidiert) für 100*100.000,-- Euro = maximaler Gewinnbetrag der Klasse 10.000.000,-- Euro geteilt durch die Zahl der theoretischen Gewinner zB 105 = Ausschüttung 105*95.238,10 Euro, bzw für die Rente 10*2.100.000,-- = maximaler Gewinnbetrag 21.000.000,-- Euro durch zB 12 Gewinner = Ausschüttung 12*1.750.000,-- Euro --> monatlich statt 7.500,-- Euro 6.250,-- Euro für jeden der Gewinner (bei einem Alter zwischen 18 und 37, darüber entsprechend höher nach dem Umrechnungsfaktor der Lotterie) das die Einschränkung der Gewinne veranschaulicht, die 500, bzw 50 Euro sind jedenfalls fehl am Platze. --178.200.3.229 00:55, 1. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Gewinnwahrscheinlichkeiten[Quelltext bearbeiten]

Warum ist z.B. in Klasse I die Gewinnwahrscheinlichkeit mit 1:10 angegeben? Müßte man davon nicht noch die Wahrscheinlichkeiten abziehen, in einer höheren Gewinnklasse zu landen? (nicht signierter Beitrag von 92.211.63.88 (Diskussion) 15:51, 14. Dez. 2017‎)

Nein, denn das Landen in einer höheren Gewinnklasse hat keinen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit für Gewinnklasse 1. Man kann auch in mehrerer Klassen gewinnen. --Nobody Perfect (Diskussion) 16:10, 14. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]
Nein, man kann nicht in mehreren Klassen gewinnen: "Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahlen, wobei der Gewinn in einer Gewinnklasse den Gewinn in einer niedrigeren Gewinnklasse ausschließt." (https://www.lotto-bw.de/imperia/md/itb_glucksspirale_januar2016.pdf). Deshalb ja die Frage.
Nach Durchsicht der Teilnahmebedingungen sind Baden-Württemberg und Thüringen derzeit die einzigen Länder, in denen man nicht in mehreren Gewinnklassen gewinnen kann. Dies sollte in der Angabe der Gewinnwahrscheinlichkeiten berücksichtigt werden, da die Teilnahmebedingungen je nach Lottogesellschaft variieren können.

Sieger-Chance falsch![Quelltext bearbeiten]

Ich bin gerade darüber gestolpert, daß die Beschreibung der Gewinne der Sieger-Chance nicht (mehr?) stimmt. Siehe https://www.gluecksspirale.de/die-sieger-chance/zusatzeinkommen.html

Ich komme leider nicht dazu, daß genauer nachzulesen und zu formulieren. --MiLuZi (Diskussion) 20:39, 14. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]