Diskussion:Großer Lauschangriff

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zum Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 7 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.
Vorlage:Autoarchiv-Erledigt/Wartung/Festes_Ziel

16. Januar 1998[Quelltext bearbeiten]

Welche Parteien bzw. Fraktionen haben im Deutschen Bundestag am 16.01.1998 eigentlich für den großen Lauschangriff gestimmt, und welche dagegen? Und wie sah es am 6. März 1998 im Bundesrat aus? Für diese Grundgesetzänderung brauchte man doch zumindest im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit, oder nicht? In den Medien wurde gelegentlich der (unzutreffende) Eindruck erweckt, Manfred Kanther habe den Großen Lauschangriff erfunden, und ihn anschließend im Alleingang als Gesetz in Kraft gesetzt. Manfred Kanther konnte das Gesetz jedoch gar nicht beschließen. Das konnten nur die Abgeordneten von Bundestag und Bundesrat. Es müssen also sehr viel mehr Personen für dieses gegen unsere Verfassung verstoßende Gesetz verantwortlich sein als nur Manfred Kanther. Aber anscheinend habe alle anderen ihre Hände in Unschuld waschen wollen und ihre jeweilige Verantwortung auf Kanther abwälzen wollen. Es sollte in dem Wikipedia-Artikel bitte erklärt werden, wer für den großen Lauschangriff verantwortlich war. Vielleicht könnte man einen Link zu den Protokollen über die (namentlichen?) Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat einfügen. (nicht signierter Beitrag von 91.52.226.172 (Diskussion | Beiträge) 01:10, 4. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Neutralität II[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung nach ist der Artikel zum Teil so geschrieben, dass er den Großen Lauschangriff negativ darstellt. Beispiele: „Die absolute Norm der geschützten Privatsphäre wird somit durch einen relativierenden Schutz persönlicher Gesprächsinhalte ersetzt. Diese sind jedoch auch nur dann geschützt, wenn sie keinen (nach Meinung der Polizei!) "strafrechtlich relevanten Inhalt" haben. Der Schutz der innersten Privatsphäre wird damit letztendlich ins Ermessen der Polizei verlegt.“ (Abschnitt Grundlinien der Entscheidung) und „Der Große Lauschangriff gewann wieder an Aufmerksamkeit im Wiener Neustädter Tierschützerprozess, bei dem das Schicksal 13 unschuldiger Tierrechtler verhandelt wurde. Im Ermittlungsverfahren kam der Große Lauschangriff zum Einsatz ohne das Vorliegen einer Straftat und ist somit sehr umstritten.“ (Abschnitt Lauschangriff in Österreich) --Tempi  Diskussion 15:52, 28. Okt. 2012 (CET)[Beantworten]

Der wird ja auch von (fast) allen Seiten als negativ beurteilt. --EH (Diskussion) 17:13, 28. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Weblinks im Artikeltext[Quelltext bearbeiten]

Frage: Warum gibt es hier so viele Links im Artikel, die auf Ziele außerhalb Wikipedias verweisen? Das verstehe ich nicht, eigentlich sollte das ja nicht sein.--Kabob (Diskussion) 20:28, 26. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Also Paragraphen in Gesetzen werden fast immer auf Juris verlinkt.--Sanandros (Diskussion) 16:10, 27. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Aktuelle Statistiken?[Quelltext bearbeiten]

Die letzten Zahlen in diesem Artikel sind schon 10 Jahre alt. Bitte neuere ergänzen. Danke! 93.104.86.236 13:20, 22. Nov. 2017‎