Diskussion:Grundlinien der Philosophie des Rechts

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Die ersten Kommentare[Quelltext bearbeiten]

Kein Lexikonartikel, es bleibt unklar ob hier referiert oder rezensiert wird, und was Lafayette damit zu tun hat ohnehin. Außerdem unverständlich (der Oma-Test ist damit garantiert nicht zu bestehen). Und was ist mit der Rezeption? (und damit: Relevanz?) Eigentlich fast schon ein Löschkandidat. --AndreasPraefcke ¿! 14:32, 8. Jun 2005 (CEST)

Ich habe im Vorfeld Deines Kommentars just diesen Artikel aufgegriffen, um unter "Fragen_zur_Wikipedia - Wikipedia vs. Wikibooks" [1] anzufragen, ob derartige "Buchbesprechungen" überhaupt in die Wikipedia gehören. Der Benutzer:Skriptor (vermutlich ein Wiki-Admin) hat dies - IMHO zu Unrecht - bejaht. Folglich und da die Admins am längeren Hebel sitzen, dürfte diese Diskussion hier müßig werden. Gruß --Zollwurf 15:46, 8. Jun 2005 (CEST)

Hallo Zollwurf, ich habe das gelesen und denke, dass die Frage vielleicht etwas missverständlich war. Es sind wohl vielmehr drei Fragen:
  • 1.) Gehören Buchbesprechungen in die Wikipedia? Antwort m.E.: nein, schon vom NPOV her geht das nicht.
  • 2.) Gehören enzyklopädische, neutrale Artikel über wichtige Einzelwerke in die Wikipedia? Antwort m.E.: ja, bitte, gerne.
  • 3.) Ist dieser Artikel eher 1 oder 2? Antwort: ich weiß nicht so recht, wie gesagt ist der Text zu unverständlich um 2) zu sein und zu unbestimmt um 1) zu sein.

Mein Fazit: der Artikel ist erwünscht, aber nicht so. Und mit Admins hat das ja nun wirklich rein gar nichts zu tun (siehe Verschwörungstheorie). --AndreasPraefcke ¿! 16:06, 8. Jun 2005 (CEST) (vermutlich ebenfalls ein Wiki-Admin)

Ihr habt recht, der Artikel muss überarbeitet werden. Ich werde ihn im Auge behalten. Eine Frage an die Wiki-Community: Ist das Laissez-faire auf Marquis de La Fayette zurückzuführen, so wie der Artikel es andeutet? --Michael Mühlenhardt 11:47, 9. Dez 2005 (CET)

Zu den Anfängen des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Der vorliegende Artikel ist am 21.6.2004 von IP 213.153.45.152 in die Wikipedia gesetzt und am 8.6.2005 von AndreasPraefcke mit einem Überarbeitungsantrag versehen worden. Folgendes möchte ich anmerken bzw. habe ich bereits geändert.--Michael Mühlenhardt 11:24, 4. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

La Fayette und die Rechtsphilosophie[Quelltext bearbeiten]

Zu Hegels bekanntem Epigramm heißt es: "Dieser Grundsatz kann ohne weiteres mit Lafayettes Spruch les a fair, Geschehen lassen, verglichen werden."

Wie oben bereits angedeutet, gehe ich erstens davon aus, dass sich auf La Fayettes "Laissez-faire" bezogen wird. Zweitens habe ich Bedenken gegen diese Aussage.

Das Prinzip "Laissez-faire" gibt den Menschen die Berechtigung und die Verantwortung, in gesellschaftliche Prozesse aktiv und auch willkürlich einzugreifen. Nun verbindet das Epigramm zwar das Weltgeschehen untrennbar mit der Vernunft, doch lese ich die Vorrede so, dass die Menschen dem Weltlauf passiv gegenüber stehen und vom Weltgeist getrieben werden. Hegels Rechtsphilosophie wendet sich an den Staatsbürger, der sich bewusst in die Ordnung seiner Welt einfügt, weil bzw. solange sie das Reich verwirklichter Freiheit ist.

Ich schlage vor, den Satz zu streichen. --Michael Mühlenhardt 09:27, 13. Jan 2006 (CET)

Das Prinzip der wahren Kraft[Quelltext bearbeiten]

Um das Natur- mit dem Staatsrecht zu verbinden, benötige man, so der Text, "das Prinzip der wahren Kraft: wenn man die Gegensätze in der Vernunft zu seiner ganzen Stärke auseinander gehen lässt, und es in sich zusammenhält, hat die wahre Kraft."

Mehrere Einwände:

  • Wo taucht dieses Prinzip im Text der Rechtsphilosophie überhaupt auf?
  • Dem offensichtlich schnell formulierten Text entnehme ich, dass es sich um das spekulative Vermögen der Vernunft handeln könnte: Gegensätzliche Bestimmungen, welche dialektisches Denken bei der Betrachtung einer Fragestellung herausarbeitet, werden zusammengehalten, ein Gegensatz wird als Einheit gedacht. Ich würde das dann auch so benennen.
  • Dialektisches Denken, das ein bewegtes und bewegendes Denken ist, verträgt sich wenig mit Prinzipien – auch nicht mit dem einer "wahren Kraft", nicht mal mit dem der "spekulativen Vernunft". Dialektisches Denken sieht eher zu, als dass es prinzipiell zu Werke geht.

Ich schlage vor, den Satz durch einen Verweis auf die spekulative Vernunft zu ersetzen. --Michael Mühlenhardt 09:27, 13. Jan 2006 (CET)

Rechtsphilosophie und absoluter Geist[Quelltext bearbeiten]

Es heißt: "Es soll ein absoluter Geist gegründet werden, der aus Kunst, Religion, und Philosophie resultiert. Der subjektive und objektive Geist sind diesem untergeordnet."

Die Rechtsphilosophie hat zum Thema den objektiven Geist. Sie greift natürlich Elemente des subjektiven Geistes auf (z.B. individuelles Denken und freier Wille) und sie ist als Teilgebiet der Philosophie absoluter Geist. Eine Philosophie des Geistes entwickelt Hegel in der Enzyklopädie.

Moment des Geistes Schwerpunkt
Subjektiver Geist Der Weg der individuellen Psyche zum freien Willen eines gebildeten Staatsbürgers
Objektiver Geist Die entwickelte Verfassung eines freiheitlichen Rechtsstaates
Absoluter Geist Die Welt der Wissenschaft, die die Menschheit mit ihrer Welt und ihrem Gott aussöhnt

Ich schlage, den Satz präziser zu formulieren. --Michael Mühlenhardt 09:27, 13. Jan 2006 (CET)

Herrn Wessel in allen Ehren, aber hilft das Referat seiner Position hier wesentlich weiter? Zu einem so bedeutsamen Werk können unmöglich die Wortmeldungen eines jeden Rechtsphilosophen und -historikers aufgenommen werden; wird er gar, so wie jetzt, als einziger genannt, verzerrt das das Bild der "Rezeption" doch gewaltig; schließlich wird die Verengung des Werks auf die eine von Wessel widerlegte These von der "moralischen Überlegenheit" des späteren Rechts dem Gehalt des Werkes und vermutlich auch dem von Wessels Aussage nicht wirklich gerecht (sollte er sich wirklich nur so lapidar geäußert haben, wäre Hegel in seinem Text nicht wirklich thematisch und dieser daher für die Rezeptionsgeschichte ganz irrelevant). Ich wäre dafür, hier nur Interpretationen und Reaktionen aufzunehmen, die "Geschichte gemacht" haben, und Wessel zu löschen; wenn er aber unbedingt bleiben soll, wäre eine ausführlichere Kontextualisierung seinr Aussage nötig.--Oudeís (Diskussion) 16:09, 7. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

Letzteres habe ich gemacht, einen kurzen Abriss dessen eingebaut, was Hegel unter Recht versteht. Die Tabelle über die angebliche Textgliederung der Grundlinien, die mit Wessel belegt ist, habe ich dringelassen. Inhaltlich gesehen ist sie nicht falsch, aber als Inhaltsverzeichnis der Kapitel darf man sie nicht verstehen. Das Inhaltsverzeichnis der Grundlinien sieht ganz anders aus. --2001:9E8:2922:B600:8804:EC25:B136:CDDE 22:16, 30. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Es ist gut, dass ich die Löschung seinerzeit gar nicht mitbekommen hatte, wenn ich mich der damaligen Aussage heute unbefangen nähere. Die isolierte Rezeption Wesels hatte mich eben selbst befremdet. Seinerzeit war es eine Verarbeitung aus einem frisch vergegenwärtigten Kontext heraus. Es ging allerdings nicht um einen Herrn Wessel, sondern um Uwe Wesel.
Danke übrigens für den Einschub von heute. Man erkennt, dass Hegels Ansatz kaum Tauglichkeit für das archaische römische Recht (Altrömisches- /Vorklassisches Recht) hätte, denn die Spiritualität des Materialismus der damaligen Zeit, hätte selbst ein abstraktes absolutes Recht - wie das Eigentum - körperlich gefasst, ebenso wie die Ausübung des Besitzes über ein Besitzrecht, als Ausübung tatsächlicher Sachherrschaft. Ich denke, der Link auf Wesel (Anm. 4) ist unschädlich, er bezieht sich auf den Topos des typischerweise dreigliedrigen Aufbaus bei Hegel, vergleichbar etwa zu Trias: These – Antithese – Synthese. --Stephan Klage (Diskussion) 23:13, 30. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Nichts zu danken. Ich kam über den Löschantrag auf Staat und Gesellschaft hierher, auf der Suche nach Artikeln über die Auffassung von älteren Staatsrechtlern. Das Notwendigste habe ich dann gemacht, aber nur insoweit ich einen Anknüpfungspunkt sah, nämlich die vorhandene Tabelle. Es liesse sich aber noch viel ergänzen. Bülows Erläuterungen, die ich verwendet habe, umfassen immerhin 36 Seiten. 2001:9E8:2931:FA00:40B9:46B3:2CFF:C316 10:07, 31. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Zeitgenössische Rezeption[Quelltext bearbeiten]

Bisher fehlt dazu noch ein Abschnitt. Mein Vorschlag: aus den Frühschriften von Karl Marx die Abhandlung Kritik der Hegelschen Staatsphilosophie (1841/1842) verwenden. Man kann natürlich auch die spätere Abhandlung "Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie" von 1843/1844 verwenden. --2001:9E8:2931:FA00:40B9:46B3:2CFF:C316 10:53, 31. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]