Diskussion:Grundschuld

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Link auf Rentenschuld mit aufnehmen: http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenschuld. Rentenschuld ist eine besondere form der Grundschuld §§ 1199 BGB ff.

Wikipedia ist ein Wiki, also eine Seitensammlung im World Wide Web die jeder Nutzer online ändern kann: Sei mutig! --Andrsvoss 13:33, 4. Feb. 2007 (CET)

OK. Erledigt! Habe nur damit negative Erfahrungen damit, weil es ständig jemand wieder rauslöscht, weil er meint es besser zu wissen, deshalb wollte ich es vorher diskutieren.

Na siehste hat gleich wieder jemand rückgängig gemacht, was soll das???

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Beispiel

Wie wäre es denn mit einem schönen Beispiel? Oder gleich mehreren? Ich finde es ist wichtig dass man sich "bildlich" vorstellen kann, was eine Grundschuld ist, nachdem man diesen Artikel gelesen hat und das erreicht man am besten ---> mit einem BEISPIEL ;)

Bin leider kein Experte und kenne kein geeignetes!


Folgender Fall A. hat ein Grundstück bei einer Zwangsversteigerung erworben,auf dieses lastete eine getilgte Grundschult einer Bank. Diese verzichtete einen Tag vor dem Versteigerungstermin. Das Amtsgericht ist der Meinung die Grundschuld gehe als Eigentümergrundschult kraft Gesetz vor dem Termin auf die vorherigen Besitzer B-C-D-E-und F über, der neue Eigentümer müsse jetzt diese um Löschung bitten und unter Umständen finanziel in Höhe der Grundschult befriedigen.


Anmerkungen:

1. Wohnungseigentum (s. Einleitung)ist kein grundstücksgleiches Recht.

2. Der Zwangsversteigerungsfall (Diskussion)ist richtig dargestellt, da das sogenannte geringste Gebot aus dem geringsten Bargebot und den bestehenbleibenden Rechten besteht. Dies ergibt letztendlich den Kaufpreis. Wenn das bestehenbleibende Recht dem Eigentümer zusteht (gar nicht so selten), so ist dieser eben (nicht nur unter Umständen) abzulösen. Dies wird dem Ersteigerer im Termin durch den Rechtspfleger bekannt gegeben.

3. Änderungen im Text nehme ich wegen der Wichtighuberei selbsternannter Experten nicht vor.

NB

[Bearbeiten] Verkauf von notleidenen Krediten und (ich vermute mal) Abtretung der Grundschuld durch den Kreditgeber an den Käufer

Hallo,

auf Grund eines TV-Beitrags zum Thema im Titel hätte ich eine Verständnisfrage.

Kurz zur Situation: Der Kauf einer Immobilie wird von einer Bank durch einen Kredit finanziert, der Kreditnehmer gewährt dieser im Gegenzug eine Grundschuld. Der Kreditnehmer zahlt nun brav seine Raten ab. Die Bank verkauft im Kredite im Paket, unter diesen befindet sich auch der Kredit des betroffenen Kreditnehmers. Nun macht der Aufkäufer des Kredits von seinem Zwangsvollstreckungsrecht gebrauch und bringt die Immobilie "unter den Hammer".

Darf der das überhaupt, obwohl der eigentliche Kredit nicht notleidend ist? Was passiert mit dem Erlös? Wird der auf die Kreditsumme angerechnet?

Anderer Fall: Die Forderungen der Bank sind komplett beglichen, das Haus also abbezahlt. Trotzdem bleibt die Grundschuld erhalten (weil es das Bestellen und Löschen ja Geld kostet, das sich man im Fall eines weiteren Kredites beim gleichen Kreditinstitut ja sparen kann, so die Argumentation). Könnte die Bank nun ungeachtet des vollständig zurückgezahlten Darlehns zwangsvollstrecken? Bekäme der Kreditnehmer dann irgendeine Kompensation? Hätte er Ansprüche gegen die Bank?

Besten Dank!

Wikipedia ist keine Anwaltskanzlei, auch keine Online-Rechtsberatung, und auch keine Verbraucherberatung, sondern ein Lexikon. Als Lexikon beschreibt Wikipedia auch wesentliche Institute des geltenden Rechts, und gibt Begrifferklärungn. In Deutschland wäre eine Online-Rechtsberatung durch Wikipedia illegal. Die deutsche Wikipedia müßte dann befürchten, kostenpflichtig abgemahnt und verklagt zu werden. Im Ausland mag das vielleicht anders sein. Habe bitte Verständnis dafür, dass Wikipedia nicht weiter geht, als gesetzlich erlaubt. Danke.

Erstens: Das Monopol auf Rechtsberatung für Rechtsanwälte und Notare ist gefallen. Nun dürfen auch nicht-kommerzielle Organisationen ran. (Manche Leute versuchen das zu vernebeln, um ihre Pfründe zu wahren.)
Zweitens: Beratung ist, wie der Name schon sagt, das Erteilen von Ratschlägen, d. h. von Äußerungen der Form: "tue das und das" oder "ich an deiner Stelle würde..."-
Darum geht es bei der anonymen Anfrage mit keinem Wort. Es wird gefragt nach rechtlichen FAKTEN. Aussagen zu machen über Fakten kann ja wohl nicht verboten sein. (Anderenfalls würde sich jeder, der auf die Frage "Darf man auf der Autobahn zurücksetzen?" Antwort gibt, ja strafbar machen.)
Drittens handelt es sich hier in der Breite und Brutalität der Missbräuche um ein dringendes gesellschaftliches Problem, bei dem viele Existenzen vernichtet werden. Warum sollte hier für eine Enzyklopädie ein Informationsverbot darüber herrschen?
Also, Anonymus 2 (und andere): warum so feige?
Bernward

Mit der Gesetzeslage hat all das wenig zu tun. Aber: Wikipedia will eine Enzyklopädie sein. Rechtsrat gibt es hier nicht. Nach meinem Verständnis dienen auch die Diskussionsseiten hier nicht dazu, Rechtsrat zu erteilen. Hier soll nur die Verbesserung es Artikels diskutiert werden. Ich bitte daher darum, dies hier abzubrechen. --Langsammerker 15:36, 8. Feb. 2008 (CET)

Hast du meine Entgegnung eigentlich überhaupt zur Kenntnis genommen, Langsammerker?
In deiner Antwort deutet allein die Behauptung darauf hin, "das habe mit der Gesetzteslage wenig zu tun". Wieso das so sein soll, bleibt unerfindlich. Ansonsten bringst du in deiner Antwort keinerlei Gegenbegründungen, sondern wiederholst einfach nur dein Verständnis(?) und versuchst, es zur Richtschnur durchzudrücken. Und wieso es nicht mit der Verbesserung des Artikels zu tun haben soll, wenn darin ein aktueller verbreiteter Missbrauch der Gesetzeslage um diesen Begriff dargestellt wird, der für viele Bürger fatal ist, das wissen die Götter.
Bernward

[Bearbeiten] Literatur

In der Literatur sind teilweise Bücher aus den 90er Jahren aufgeführt. Gibt es von diesen Werken neuere Auflagen? Ansonsten sollten wir diese Bücher rausnehmen, denn sie können nicht mehr aktuell sein (vgl. auch WP:LIT). --Langsammerker 11:32, 6. Feb. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Risiken

Im Abschnitt "Risiken" wird in einem Absatz ohne jegliche Quellenangabe behauptet, dass die Darstellung in den Medien falsch gewesen sei. Dem stehen reale Fälle gegenüber und andersartige Aussagen in sämtlichen Medienberichten und Expertenaussagen. Die Aussage ist daher fraglich und benötigt auf jeden Fall eine Quellenangabe. Oder handelt es sich gar um Theoriefindung? -- 80.139.37.181 02:25, 10. Jul. 2008 (CEST)

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Keine der angegebenen Quellen zeigt einen einzigen konkreten Mißbrauch auf. Ohne reale Fälle eines Mißbrauchs ist dies einfach eine Medienkampagne (einer "erfolgreichen", wie man dem "Risikobegrenzungsgesetz" entnehmen kann). Der Absatz ist aber in der Tat nicht neutral und aktuell. Ich ergänze einmal ein wenig.Karsten11 11:42, 11. Jul. 2008 (CEST)

[Bearbeiten] Allgemeinverständliche Erklärung

Kann jemand, der weiss, worum es geht, im ersten Absatz in ein/zwei Sätzen eine allgemeinverständliche Erklärung (für Dummies) geben,, was eine GS eigentlich ist. Ich bin so einer (Dummie, meine ich) und kann auf Anhieb mit dem juristischen Kauderwelsch nicht anfangen. Ist sicher auch notwendig, aber nicht ausschliesslich.

Ich bin deiner Meinung ! Hilfe !!!

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