Diskussion:Guter Glaube

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Hmmm, warum stand der Artikel in der Wunschliste, wenn keine Seite auf ihn verweist? --Peter Schuster 18:36, 9. Jul 2004 (CEST)

Legaldefinition[Quelltext bearbeiten]

Gibt es in einem deutschen Gesetz (im BGB?) eine Legaldefinition von Gutgläubigkeit? --84.176.41.68 15:37, 22. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ja, eine solche steht in §932 II BGB. --ObersterGenosse (Diskussion) 01:30, 19. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Rechtsterminologische Abgrenzung[Quelltext bearbeiten]

Ein Absatz ist vom Buch übernommen. Es sei denn das verhielt sich andersrum: kann ja alles sein --eugrus (Diskussion) 17:42, 31. Okt. 2014 (CET)[Beantworten]

Ist offensichtlich "andersrum", denn als ich den Absatz seinerzeit geschrieben habe [1], kannte ich dieses E-Book nicht. Noch kenne ich den Autor Ph. Charwath. Der Abschnitt stammt von mir.--Jordi (Diskussion) 08:37, 11. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]