Diskussion:Höchstrechnungszins

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Es ist in der Tat so, dass der Begriff "Garantiezins" nichts mit dem "Höchstrechnungszins" zu tun hat. Erster entstammt dem Steuerrecht/§20 EStG, Zweiter, dem Aufsichtsrecht/VAG iVm DeckRV. Hier sollte das lemma Höchstrechnungszins lauten. --Stephan Klage 07:24, 6. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ergänzung: Der "Garantiezins" gehört angesiedelt beim sog. "rechnungsmäßigen Zins". Dieser Artikel existiert bereits.--Stephan Klage 07:45, 6. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Reicht eine Pressemitteilung als Nachweis? Ansonsten bitte G nachtragen. --Death & transfiguration (Diskussion) 16:15, 11. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]