Diskussion:Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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  • == Internationale Kindesentführung ==

Diese Seite wurde von zurückgebliebenen Elternteilen geschrieben, die Ihre entführten Kinder im Ausland suchen. Wir Betroffenen sind in der Auslandsliste organisiert. Jeder Betroffene kann sich an dem Internetforum beteiligen. Auch wenn Wikipedia kein Ratgeber ist, ist das Thema viel zu wichtig, als nicht hier an dieser Stelle wichtige Informationen über dieses Thema weiterzugeben. (nicht signierter Beitrag von Hkü-mexico (Diskussion | Beiträge) 17:29, 18. Apr. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Dann aber auf alle Wikipedia:Richtlinien achten, z.B. Wikipedia:Grundprinzipien und Wikipedia:Neutraler Standpunkt. --WissensDürster 23:32, 18. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]


Heute möchte ich von unserer Initiative Auslandsliste eine kurze Nachricht von unserem Gründer der Initiative eine kurze Nachricht einstellen: "Hallo, ich finde erstmal die Aktivitiät von Jörg S. super…endlich jemand der aktiv mitmacht, auch die Seite ist gelungen, wäre schade wenn Wikipedia dies als reine Beratung definiert…evlt. könnte man die Dringlichkeit des Begehrens deutlich machen, in der Hoffnung, dass die ein Auge zudrücken….oder noch mit weiteren Berichten anhäufen. So dass der eine Beratungsaspekt in den Hintergrund tritt. uli" --Hkü-mexico 19:54, 19. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich möchte mich trotz alle dem bei den Wikipedianern bedanken, für die Unterstützung die Seite hier erfolgreich mitzugestalten. Die Betroffenen der Auslandsliste werden natürlich weiterhin tatkräftig an der Aktualisierung des Artikels mitgestalten. --Hkü-mexico 20:42, 19. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

HKÜ in der Praxis[Quelltext bearbeiten]

Diese Seite darf nicht Eltern mit bestimmten persönlichen Erlebnissen vorbehalten sein. Sollte sie nicht für die Kinder sein, wenn es das HKÜ denn auch wäre? Die hier aufgelisteten Fälle fristen mehr als die Hälfte des diesjährigen 20-jährigen WIKIPEDIA-Jubiläums ihr Dasein. Nichts scheint dazu gekommen zu sein. Anmerkungen vom 2. und 4. Juni 2009 (s.u.) dürften respektiert werden. Analog den Unterschieden zweier Länder, differiert auch die Umsetzung des HKÜ in der Praxis, unabhänig davon, weswegen ein Elternteil mit dem Kind nun wirklich ins Ausland zieht. Es gibt Staaten, die nicht sehr rückführungsfreundlich sind, d.h., kommt ein Elternteil mit seinem Kind in einem solchen Staat an, kann nicht automatisch eine Rückführung angeordnet werden, wenn der HKÜ-Antragsteller dies wünscht. Umgekehrt, muss ein Kind nicht wirklich unangekündigt auf andere Kontinenten gebracht werden, um als vermisst zu gelten. Die fehlende offizielle Zustimmung des anderen Elternteils kann genügen. Begriffe wie "Kindesentführung" suggerieren nicht immer den richtigen Sachverhalt. Das Gesetz ist sehr grobmaschig. Damit wird ermöglicht, dass es keine Role spielt, wie es dem Kind dort, wo es vorher wohnte, ergangen ist oder ob es ihm am Zielort eigentlich sogar besser geht. Der Umzug kann z.Bsp. in einem Wohnungsangebot nur wenige Kilometer jenseits der Landesgrenze begründet sein. Ist der Staat des Zielortes rückführungsfreundlich, dann wird in jedem Fall eine Rückführung angeordnet. Ob das dem Kindeswohl auch automatisch dienlich ist? --Uferschwalbe (Diskussion) 00:56, 5. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]


Internationale Kindschaftskonflikte - Wenn Kinder vom einen Elternteil ins Ausland entführt werden

Dieses Schmuckbild stellt einen Elternteil dar, das ein Kind an der Hand führt. Bildlich gesprochen, kann dieses Bild zum Thema "internationale Kindesentführung" genommen werden, um das widerrechtliche Entziehen eines Kindes durch einen Elternteil darzustellen. Das Bundesamt für Justiz verwendet genau dieses Verkehrszeichen, um bildlich internationale Sorgerechtskonflikte darzustellen: hier online

--jsp 22:55, 2. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Erstens ist das ja offensichtlich ein anderes Bild und nicht das von dir eingebundene Verkehrszeichen, und zweitens ist Wikipedia eine Enzyklopädie, da haben solche Schmuckbilder ohne jeglichen Zusammenhang mit dem Artikelgegenstand wirklich nichts verloren. --Zollernalb 22:57, 2. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]


Wie wäre es mit diesem Bild? Ich denke, dass diese Darstellung auf jeden Fall zum Artikel passt.

Datei:Int. Kindesentf..JPG

--jsp 20:32, 4. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

jsp, Wikipedia ist nicht irgendeine Homepage einer Initiative, sondern eine Enzyklopädie. Was soll das Bild an enzyklopädischem Nutzen bringen? Solch ein Bild hat hier keine Funktion und ist verzichtbar, glaube mir. --Zollernalb 00:24, 5. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Keine Linksammlung[Quelltext bearbeiten]

Schade, wenn hier wichtige Links von Leuten entfernt werden, die vom Thema internationale Kindesentführung keine Ahnung haben. Daher ist fraglich, ob die Seite so auf Wikipedia von mir weiter gepflegt werden soll oder ob nicht anderweitig der Inhalt übertragen wird. --jsp 22:23, 8. Jun. 2009 (CEST) Die Weblinks habe ich nun auf das wesentlichste reduziert und stellen die wichtigsten dar. --jsp 18:39, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bitte WP:WEB lesen, das Haager Abkommen hat einen eigenen Artikel und die Linksammlung zu NGOs gehört auch nicht rein. --ahz 18:45, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo AHZ, ich habe nun nochmals gekürzt und hoffe, dass wir uns auf die jetzige Version einigen können. Diese Weblinks beinhalten wichtige Informationen für Betroffene. Ich denke, dass die Seite auch nur diejenigen lesen werden, die betroffen sind und sich wirklich im Detail über dieses Thema informieren möchten. Zu den einzelnen Links kann ich bei Wunsch gerne auf der Diskussionsseite im Detail eingehen. Das Haager Abkommen umfasst natürlich mehre Übereinkommen. Hier wird auch nur auf die Kinderentführungsseite vom HCCH verwiesen. --jsp 22:13, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Kindesentführung[Quelltext bearbeiten]

Unsere Tochter ist Deutsche. War bis vor einem Jahr mit einen USA-Staatsbürger verheiratet. Gemeinsam haben sie das Sorgerecht für die 5-jahrige Tochter bekommen. Die Ehe wurde aufgrund von seinen Brutalitaten gegenüber unserer Tochter geschieden, und er wurde wegen dies auch zu einem halben Jahr auf Bewahrung verurteilt. Jedes Jahr im Sommer haben uns die beiden Madchen besucht. Auch dieses Jahr war es geplant und die Flugkarten sind auch schon bezahlt. Nun hat er ihr, um ihr das Leben schwer zu machen, die Ausreise mit der Tochter für den Urlaub verweigert. Kann er ihr Leben auf diese Weise so übel konrollieren und bestimmen, was, wo und mit wem sie lebt,Sie möchte die USA auf keinem Fall verlassen, hat sie dort alles was sie braucht, Haus, Freunde, Arbeit und den Uniabschluss kurz bevorstehend. Warum kann ein kranker und krimineller Mensch ihr das Leben zur Hölle machen.Er benutzt die Hysterie über Kindesentführung, um unsere Tochter zu erpressen. Ist das Rechtsverdrehung oder Wahnsinn ,dass wir unser Enkel und Tochter noch weniger zu sehen bekommen und unsere Tochter weiter auf sich allein gestellt ist bei der Überwindung ihrer Angste gegenüber ihrem mann?? (nicht signierter Beitrag von 94.27.142.222 (Diskussion | Beiträge) 02:28, 7. Jul 2009 (CEST))

Vielen Dank für die Rückmeldung auf diesen Artikel. Hierbei möchte ich auf folgende Passage im Artikel verweisen: "Die Initiative Auslandsliste - binationale Sorgerechtsprobleme bietet den Betroffenen ein Forum, um sich gegenseitig auszutauschen". Hier der Link: Initiative Auslandsliste -binationale Sorgerechtsprobleme --91.46.226.178 20:27, 17. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Spekulative Aussage, mit dem Strafrecht nicht vereinbar.[Quelltext bearbeiten]


Internationale Kindesentführung bildet den Grundstein für weitere kriminelle Handlungen. Wer bereit ist, sein eigenes Kind zu entführen, bei dem ist die Hemmschwelle für weitere kriminelle Handlungen nicht mehr groß, um bei der Flucht vor den Behörden nicht entlarvt zu werden. Nicht zuletzt werden die entführten Kinder mit einer Lebenslüge groß erzogen, womöglich mit einer anderen Identität und dass der andere Elternteil nicht mehr existiere.


Diese Aussage ist rein spekulativ und in ihren Grundsätzen so nicht nachweisbar, wie auch in der allgemein anerkannten juristischen Literatur nicht dokumentiert. Daher ist es außerordentlich fraglich, weshalb solche nicht rechtstaatlich bewiesene Aussagen in ihrer Ausführung unter die Kategorie "Strafrecht" aufgeführt werden. Der strafrechtliche Relevanz liegt daher vielmehr in der "falschen Verdächtigung" ( §164 StgB) des Autors als im Bereich des §235 StgB. (nicht signierter Beitrag von 77.23.206.21 (Diskussion) 03:21, 30. Mai 2010 (CEST)) [Beantworten]

Überarbeitungsbedarf[Quelltext bearbeiten]

Hallo!

Der Artikel muß dringend überarbeitet werden. Der Artikel ist in weiten Teilen ein how to und widerspricht damit WP:WWNI. Weiterhin fehlen belastbare Quellen, manche Einzelnachweise sind nicht mehr auffindbar (404-Error), die verlinkten Youtubevideos laufen, nett formuliert, kontrahär mit dem deutschen Urheberrecht. Der Artikel ist parteiisch, in dem er durchweg von Kindesentführung statt Kindesentzug spricht und außerdem deutschlandlastig. Die Schilderung der Fälle dürfte teilweise mit dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Kinder unvereinbar sein. Einige Absätze basieren offenbar auf WP:OR. Grüße Marcus 17:11, 26. Okt.--jsp 19:55, 18. Nov. 2010 (CET) 2010 (CEST)[Beantworten]

Wesentliche Inhalte habe ich auf Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung übertragen. Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist noch in meiner Bearbeitung. Wer den Text überarbeiten will und sich mit dem Thema auskennt, der soll es tun. --jsp 17:39, 6. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Weiterleitung[Quelltext bearbeiten]

Ich bin hierfür, dass die Weiterleitung wieder hineinkommt: Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung , da keiner den Artikel Internationale Kindesentführung weiterpflegt. Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist am aktuellsten und wird von mir weitergepflegt. Das Thema Internationale Kindesentführung habe ich initiert und anschließend mit Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung begonnen. Meiner Meinung nach gehört hier eine Weiterleeitung. --jsp 18:34, 17. Dez. 2010 (CET) Seit November keine Bearbeitung. Also entweder weiterleiten oder löschen. --jsp 20:10, 6. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Nachdem das Thema internationale Kindesentführung von mir alleine immer bearbeitet wurde, habe ich nun dieses Thema unter den Gesichtspunkten des HKÜs gesetzt und alle Aspekte beleuchtet. --jsp 22:52, 6. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Linksammlung + Wikipedia Richtlinien[Quelltext bearbeiten]

Was bei dieser Linksammlung doch sehr verwundert ist die Tatsache dass eine der größten und umfangreichsten Webseiten zum Thema nicht gelistet ist. Da es sich hierbei um eine nicht kommerzielle Seite handelt ist mir das nicht ganz klar. www.kindesentzug24.com. Stattdessen werden Links zu Webseiten mit veralteten Hinweisen aufgeführt und Webseiten welche dem Wiki-Editor hier zuzurechnen sind. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Dies entspricht nicht den allgemeinen Wikipedia-Richtlinien und Grundprinzipien wie auch nicht dem Wikipedia Neutraler Standpunkt und sollte im Interesse aller welche sich leider ernsthaft mit dem Thema befassen müssen angepasst werden. (nicht signierter Beitrag von 77.23.205.128 (Diskussion) 02:37, 11. Mai 2011 (CEST)) [Beantworten]

HKÜ - ESÜ - KSÜ[Quelltext bearbeiten]

Bitte um Ergänzung im Artikel:

ESÜ – Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen Inkrafttreten: 4-II-1969 http://www.hcch.net/index_de.php?act=conventions.text&cid=39

KSÜ – Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern Inkrafttreten: 1-I-2002 http://www.hcch.net/index_de.php?act=conventions.text&cid=70

Klick darin auf Status, welche und ab wann die Vertragsstaaten dem beigetreten sind. Die ESÜ geht in der KSÜ auf und endet mit dem Datum der Unterzeichnung der KSÜ, vgl. auch: http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_htm/vertragsstaaten_ksue.htm

Die Ausführungen zu HKÜ, ESÜ und KSÜ, in einem österreichischen Urteil, zeigt die Komplexität und damit die Notwendigkeit, das hier zusammenhängend mit darzustellen. http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20110718_OGH0002_0060OB00103_11G0000_000

Hier steht KSÜ zwar drauf, die Weblinks führen aber zur ESÜ. Insgesamt ist der ganze Artikel veraltet, kann so nicht länger Bestand haben und ein Link darauf verbietet sich. http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Minderj%C3%A4hrigenschutzabkommen --simsalabim006 (nicht signierter Beitrag von 209.73.137.123 (Diskussion) 18:19, 8. Apr. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 02:27, 15. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]