Diskussion:Haddsch

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Das ist ein Ding[Quelltext bearbeiten]

die Stationen der Pilgerfahrt kann man jetzt per Zug erreichen! [1] Das ist aber schon nah an der Grenze...des... naja, Ein Unding ist das. --Orientalist 21:45, 12. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Wenn wirklich alle Muslime weltweit einmal im Leben nach Mekka pilgern würden, wären noch ganz andere technische Undinge notwendig, um die Massen zu bewältigen. Ich erspare mir Einzelheiten. -- لƎƏOV ИITЯAM 15:19, 13. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
es ist gut so, wenn Du Dir Dinge, die hier überflüsssig sind, ersparst. Meine Bemerkung sollte auf die Notwendigkeit einer juristischen Rechtfertigung (eine Fatwa...z.B:), die mir gegenwärtig nicht vorliegt, aufmerksam machen. Denn: Sure 22,27 ist klar. Das ist aber zu hoch für Dich. Lass es lieber.--Orientalist 17:15, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
auch so: und kostenlos ist die Zugfahrt auch nicht. Leser kritisieren die hohen Fahrpreise! Aus dieser Nachricht könnten Kenner bestimmt einen "islamkritischen" Artikel machen.Na, dann...--Orientalist 18:17, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Jeder freie volljährige Muslim – ob Mann oder Frau –, der es sich leisten kann, ist verpflichtet, einmal im Leben nach Mekka zu pilgern. Was ist mit frei gemeint? BerlinerSchule 16:41, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

d.h. nicht abhängig von seinem Herrn als Diener muslimischen Glaubens. Selbst die muslimische Ehefrau muß die Genehmigung des Ehemannes haben. Dies ist im Recht allerdings umstritten.--Orientalist 17:17, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Wenn das wirklich so ist, sollte man vielleicht auf den entsprechenden Sklavenhaltungsartikel oder so verlinken; sonst ist "frei" nämlich durchaus unklar. BerlinerSchule 17:24, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Tja, das kann man machen. Denn der geläufige Begriff im isl. Recht ist 'abd muslim = muslimischen Diener / sprich hier: Sklave. Die Reaktionen darauf kann ich nicht mal abschätzen. --Orientalist 17:41, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich finde nur den Artikel Sklaverei im Islam. Wenn es einen näher zutreffenden gibt, bitte mitteilen. Inzwischen setze ich den mal ein, da die Angabe "frei" ohne Erklärung schlicht unverständlich ist. BerlinerSchule 17:51, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Selbst die muslimische Ehefrau muß die Genehmigung des Ehemannes haben., Zitat von Orientalist. Woher hast du diese Annahme??? Erzähl bitte keinen Quatsch hier. ;) LG--MK-CH1 20:06, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

lies ein bisschen klassisches isamisches Recht. asch-Schafi'i, Malik b. Anas...gibts sogar auf Englisch. Lies die Sekundärlit. die Fallstudien dazu. Geh auf Recherche...--Orientalist 20:13, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: ...und nimm bitte für die Zukunft zur Kenntnis: ist erzähle hier, in der WP, keinen Quatsch. Das kann ich mir nicht leisten. Wenn jemand Muslim ist und aus Albanien kommt, bedeutet noch lange nicht, daß er über die Dinge, die enzyklopädisch relevant sind, Bescheid weiß. Also, in diesem Sinne: siehe oben.--Orientalist 20:43, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Meine Frage ist damit noch nicht zur Gänze beantwortet, oder? Einen Artikel "'abd muslim" gibt es offensichtlich nicht, ich habe nur den dann von mir zu "frei" verlinkten gefunden. Wenn es eine zutreffendere Erklärung gibt, immer her damit. Aber "frei" ist sonst nicht klar. BerlinerSchule 22:32, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
"frei" ist geklärt. Art. abd muslim gibt es nicht - in der Tat. Man kann nicht alle jur. Termini des Arabischen hier eintragen. Wenn Du nun "frei" im Art. mit Sklaven (handel) usw. verbindest...das ist Deine Sache. "Frei" ist: geschäfstfähig, rechtsfähig und eben: frei - also kein 'abd. Ich warte schon darauf, daß hier zum Opferfest die musl. user sich melden: "im Islam gibt es keine Sklaven...prophet hat es abgeschafft... usw. Nöö. da habe ich keinen Bock auf so was.--Orientalist 22:44, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich vermag Deiner Argumentation nicht ganz zu folgen. Wenn Du mir sagst, dass "frei" hier bedeutet, dass er kein Sklave ist, und wenn in der WP "frei" in diesem Sinne ausschließlich im Artikel über die Sklaverei im Islam erklärt wird, dann ist es doch unsere Pflicht, eben diesen Artikel zu verlinken, oder? Solange kein Artikel besteht, der "frei" definierte (wobei er aber wiederum auf denjenigen Zustand Bezug nehmen müsste, der das Gegenteil von "frei" darstellt). Dagegen, dass der Prophet die Sklaverei abgeschafft hat, hat sicherlich niemand was. Aber im Artikel steht ja, dass es trotzdem welche gibt. Das Christentum hatte übrigens bis circa Abraham Lincoln ähnliche Theorie-Praxis-Probleme. BerlinerSchule 23:04, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
also: zum letzten mal: es geht um das Wörtchen "frei". Der Gegensatz dazu im isl. Recht entspricht nicht unbedingt dem Begriff "Sklave". Es besteht auch keine Pflicht, zu irgendwas zu verlinken, was nich ausgearbeitet ist. Im Islam ist Sklaverei nicht abgeschafft worden. Die klassischen Rechtsbücher gehen darauf sehr genau ein.. und Sekundärlit. gibts dazu en masse. Und Lincoln lassen wir einfach beiseite. Es ist ein ganz anderes Lied im Chor der Sklaven (frei nach Verdi). Ich werde hier über das korrekte Wörtchen "frei" nicht diskutieren. Wenn das Wort Dich stört, kannst Du es auch streichen. Mir isses echt gleich, denn mir ist seit langer Zeit die Lust verlangen, Aufklärungsarbeit auf Diskuseiten zu führen. Nimm es mir nicht übel, aber so isses halt.--Orientalist 23:18, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Ist ja OK, dass Du es auch nicht weißt. Nur warum haste dann oben geantwortet? BerlinerSchule 23:48, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

was weiß ich nicht..wo steht es? Gut gewesen. Flatrate-Gelaber, oder was? Nöö--Orientalist 23:53, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Wie verhält es sich mit jemand, der unfrei ist, weil er z.B. eine lebenslange Haftstrafe abzusitzen hat? Ist "frei" tatsächlich nur im Sinne von "ist kein Sklave" zu verstehen? --92.117.250.157 18:22, 15. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Das war eben meine ursprüngliche Frage. Was denn "frei" hier bedeute. Ein Benutzer wusste sofort eine Antwort, die sich dann aber im Ungefähr von Befürchtungen und "Gelaber" verlief. Andere Antworten kamen bisher nicht. BerlinerSchule 18:38, 15. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
wer eine lebenslange Haftstrafe absitzt, ist natürlich nicht frei. Diese Frage ist so auch nicht gestellt worden - bis jetzt. Er bleibt in Haft. Denn im Koran steht, daß die Wallfahrt nur derjenige zu erfüllen hat, der dazu "imstande ist".--Orientalist 18:58, 15. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Es braucht keine patriarchalisch-gesinnte Gelehrte, sondern einzig und allein Allahs Wort (Koran). Allah hat MANN und FRAU geboten, dass sie die Haddsch ausführen sollen. Die Frau braucht keine "Genehmigung" vom Mann. Wie soll diese denn überhaupt aussehen? Ein Papier mit Unterschrift des Mannes??? Also bitte. Dieses Gebot ist an alle Muslime gerichtet. Deshalb sind deine "Ansichten" Quatsch, lieber Orientalist. LG--MK-CH1 12:41, 16. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

ich habe Dir empfohlen, Lektüre zu betreiben. Halte hier keinen Reli-Unterricht.--Orientalist 13:42, 16. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Vielleicht meinst du den freiwilligen Haddsch? Das ist wiederum etwas anderes.--MK-CH1 18:40, 16. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
dummes Zeug. Was ist freiwilliger Haddsch? Hast Du was verdorbenes gegessen? Du bekommst Deine Antwort noch. Bis dahin überlege Dir mal die Rolle des "Mahram" - was ist es? Also: geh' erst mal lesen! Und lass die Finger vom "Zabur". Du hast einfach keine Ahnung.--Orientalist 20:01, 16. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

ich fasse es möglichst kurz und für alle, die hier sich äußerten, zusammen. 1) ein 'abd muslim, ein muslimischer Sklave, oder 'abd mamluk, also ein Diener im Besitz (eines anderen= Herrn) ist per Definition nicht frei. Unter den Voraussetzungen der Teilnahme an der Pilgerfahrt steht auch: die Freiheit der Person. Der Sklave ist weder frei, noch hat er die Mittel,der koranischen Aufforderung nachzukommen. Denn in Sure 3, 97 heißt ja, daß die Menschen zur Wallfahrt verpflichtet sind "soweit sie dazu eine Möglichkeit finden". Diese Möglichkeit definiert die Lehre als "Reittier und Proviant". Diese Möglichkeit hat der Sklave nicht und ohne Erlaubnis kann er seinen Herrn auch nicht verlassen.

2) Die Pilgerfahrt der Frau erfolgt entweder mit ihrem Mann zusammen (er muß für sie finanziell aufkommen), oder mit einem Mahram, also mit einer vertrauenswürdigen Begleitperson, die mit der Frau keine ehelichen Absichten usw. hegen kann oder darf. Der Ehemann ist berechtigt, diese Person abzulehnen und die Pilgerfahrt nicht zu genehmigen. Das kann man überall in der Literatur nachlesen, aber eben: nachlesen. Dumme Sprüche zu kloppen hilft hier niemandem. So: das in Kürze. Und die Lit. dazu kann MK-CH1 aussuchen. Es überrascht, daß er als Muslim diese Dinge nicht weiß. Was ein "freiwilliger Haddsch" sein soll, bleibt sein Geheimnis. Das ist dummes Zeug in Unkenntnis der Dinge. Alles kann man auf mehreren Seiten in der arab. "Enzyklopädie des islamischen Rechts" (Kuwait), zum Teil in der EI, im Handwörterbuch des Islam usw. usw. brav nachlesen. Daß diese Dinge nicht im Art. Haddsch stehen, ist natürlich bedauerlich. --Orientalist 22:00, 16. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Na ja, was ein Mahram ist, steht ja sogar bei Karl May. Übrigens schreibt La Stampa von heute, die Pflicht, eine Begleitperson dabeizuhaben, gelte nur bis zum 45° Lebensjahr, danach könne eine Frau auch alleine einen Hadsch unternehmen - stimmt das?
Zusatzfrage: Wenn die heutige islamische Theologie weiter so einfach "frei" zu sein als Bedingung für die Pflicht zum Hadsch nennt, erkennt sie dann nicht indirekt zumindest die Möglichkeit an, es könne auch unfreie, also versklavte Moslems geben? Wie wird das heute gesehen? BerlinerSchule 23:14, 16. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Verpflichtet?[Quelltext bearbeiten]

"Jeder freie volljährige Muslim – ob Mann oder Frau –, der es sich leisten kann, ist verpflichtet, einmal im Leben nach Mekka zu pilgern." -> Ich würde eher schreiben: Die meisten Muslime sehen es als Pflicht an, einmal im Leben nach Mekka zu pilgern. Häufig wird dabei eingeschränkt, dass diese Pflicht erst nach der Volljährigkeit erfolgen sollte und nur für Personen besteht, die es sich leisten können. --Zulu55 21:55, 16. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Falsch: Siehe oben.--Orientalist 22:01, 16. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Es ging mir um den Begriff der Pflicht. Es wird im Artikel nicht klar woraus sich diese Pflicht ableitet. Leitet sie sich aus dem Koran ab, so ist das eine Auslegung, die aber nicht objektiv besteht. Es kann allenfalls allgemein anerkannte (Lehr)meinung sein. Das düfte im Übrigen für alle religiösen "Pflichen" gelten. --Zulu55 19:16, 17. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Nein. Es sind die fünf rel. Pflichten im Islam. Farḍ. Alle Muslime haben sie zu erfüllen. Einschränung im Koran gibt es nur für die Haddsch - wie oben angedeutet.--Orientalist 20:25, 17. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Nachsatz: Zitat: Leitet sie sich aus dem Koran ab, so ist das eine Auslegung, die aber nicht objektiv besteht. Sach mal: hast Du was getrunken?  :-) --Orientalist 22:30, 17. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich empfehle dir Exegese und speziell Tafsīr (Koranexegese) zu lesen, sowie Wahrheit. --Zulu55 01:25, 18. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
danke. Ausnahmsweise kenne ich mich da gut aus. Sure 3,97 ist da in ihrem Wortlaut und in der Exegese ausschlaggebend. Nimm doch eine beliebige Koranexegese und schlag sie bei dieser Stelle auf. Der Fard-Charakter des Haddsch bleibt bestehen. Islamischer Grundsatz.--Orientalist 16:12, 18. Nov. 2010 (CET) Nachtrag: ich bin doch kein Unmensch. Einfacher ist es, wenn Du den ersten Satz liest in: Handwörterbuch des Islam. S. 152 (Brill, Leiden), oder entsprechend den Art. in der EI (2. Auflage) unter Hajj. Genauso: Lexikon der islamischen Welt. Bd. 3, S. 169 unter "Wallfahrt". Das dürfte ja wohl reichen. Schönen Tach auch.--Orientalist 16:24, 18. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

oben rechts im kasten steht, dass fasten die dritte säule wäre. stimmt nicht, es ist die vierte.[BiH]Merlin--94.220.133.232 16:30, 12. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Da hast du Recht. So steht es auch im Hauptartikel Islam, dort wird es anschliessend belegt. Muss wohl ein Fehler sein mit dieser Box.--MK-CH1 16:44, 12. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Hat sich erledigt.--MK-CH1 21:20, 13. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Eine Pilgerfahrt oder Reise ist ein Femininum ...[Quelltext bearbeiten]

Eine Pilgerfahrt oder Reise ist ein Femininum und somit müsste die Hadsch/Haddsch auch feminin sein ... Weshalb soll das hier anders sein? --ProloSozz 00:33, 17. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Im Arabischen isses aber Masc. Und in der Sek.lit. auch. --Orientalist 08:52, 17. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]


Auch ich habe den Eindruck, dass in muslimischen Texten von d e r Haddsch, Hadsch oder Hadj geschrieben wird. rosinante

Laut Duden wird Haddsch ein männlicher Artikel vorangestellt, warum das so ist, erschließt sich mir nicht. Würde ich in die Gelegenheit kommen 'Haddsch' im Sprachgebrauch zu verwenden, würde ich dem Wort auch einen weiblichen Artikel voranstellen. Es klingt aus meinem Sprachgefühl sinniger und besser, unter anderem auch, weil ich 'Haddsch' als Name für eine Pilgerfahrt verstehe. Jedoch sollte man es vermeiden, hier die kausale Kette zu knüpfen, dass ein arabisches Wort, weil es im Arabischen einen männlichen Artikel hat, im Deutschen auch einen männlichen Artikel haben muss. Um es mal platt auszudrücken: Was interessiert die deutsche Sprache Regeln anderer Sprachen und umgekehrt? Grüße -93.130.75.134 13:09, 24. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]
Deine Argumentation ist gelinde gesagt. "Stuhl" ist der Name für eine Sitzgelegenheit. Dann muss es also auch "die Stuhl" heißen weil es "die Sitzgelegenheit" heißt. --146.60.151.101 18:12, 26. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Kritik an meiner Argumentation geht fehl, da ich nicht dafür plädiert habe dem Haddsch einen weiblichen Artikel voranzustellen, sondern lediglich mein Sprachgefühl erläutert habe und wie ich den Begriff Haddsch verwenden würde, wenn ich ihn denn mal verwenden würde/müsste. -93.130.113.228 20:45, 26. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]
Der Haddsch. Mit dem Sprachgefühl ist das halt immer wieder etwas Erstaunliches, beispielsweise dürften die meisten danebentippen, ob es der Fatwa oder die Fatwa heißt. Man staune: Fatwa ist maskulin. Und schreibe korrekt DER FATWA (ich las allerdings bereits DAS FATWA, im Arabischen gibt es indessen kein sächliches Geschlecht.) --91.61.206.93 20:16, 26. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]
Die deutsche Sprache schert sich nicht um die Grammatik anderer Sprachen. Was hier gemacht wird, ist schlicht die Übernahme fremdsprachlicher Grammatik, und das ist gelinde gesagt, nicht grammatikalisch in der deutschen Sprache. Ihr habt alle keine Ahnung, genauso wie ich, wie Wörter in der deutschen Sprache ihr Genus erhalten und der Duden schon recht nicht. Der Duden ist keine Autorität, die entscheiden könnte, was richtig in der deutschen Sprache ist. Dass man nicht weiß, wie Wörter im Deutschen ihr Genus erhalten, liegt daran, dass dies noch nicht erforscht ist. Deswegen wird als Behelf das Genus fremder Sprachen übernommen, was falsch ist (Beispiel: Das Blog). Es ist "die Haddsch", nicht weil es für "die Pilgerfahrt" steht, sondern weil es eine Abstraktion ist, Abstraktionen sind feminin in der deutschen Sprache. Um zu testen, was das wirkliche grammatische Geschlecht eines Wortes ist, geht einfach mal raus, sprecht ein paar wirkliche Muttersprachler an und fragt sie unbeeinflusst nach den Artikeln von Wörtern. Die Mehrheit der Muttersprachler wird "die Haddsch" angeben.
"beispielsweise dürften die meisten danebentippen" Wenn die meisten Muttersprachler "danebentippen", dann sind die Regeln falsch und nicht Muttersprachler.
-88.76.126.89 19:09, 29. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ein Kreuzzug oder ein Krieg oder... sind alles auch Abstraktionen. --83.174.183.250 19:10, 18. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Anzahl Haddsch des Propheten[Quelltext bearbeiten]

"Der Prophet Mohammed [...] ging mehrmals auf die Haddsch."

Das ist nicht korrekt. Es wird eindeutig überliefert, dass Muhammad in seinem Leben 3 Umras ('kleine' Pilgerfahrten) und nur eine Haddsch vollzog! (im letzten Jahr seines Lebens) (nicht signierter Beitrag von 79.233.63.120 (Diskussion) 19:58, 29. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

Der Satz müsste nach der maskulinen Sprachregelung, die mir vollkommen gegen mein Sprachgefühl geht, "Der Prophet Mohammed [...] ging mehrmals auf den Haddsch" sein. Genauso müsste bei 79.233.63.120 "und nur einen Haddsch vollzog" stehen. --Arebenti (Diskussion) 20:36, 10. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Ich fände es besser, wenn der Titel "Hadsch" anstatt "Haddsch" lauten würde. "Hadsch" ist nämlich meiner Meinung nach gebräuchlicher.--Whood (Diskussion) 18:48, 13. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Stimmt. Siehe auch Diskussion:Haddsch#Lemma. --Hydro (Diskussion) 11:46, 2. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Vorlage:As of, the Saudi government asked "elderly and chronically ill Muslims to avoid the hajj this year" and have restricted the numbers of people allowed into the country due to Middle East respiratory syndrome coronavirus.[1] Please translate into German and add to article. Thank you. Geraldshields11 (Diskussion) 04:08, 9. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

  1. MERS virus claims three more lives in Saudi Arabia. AFP, abgerufen am 8. September 2013.

Hadsch-Quoten von nur 0.1 % der muslimischen Bevoelkerung addieren ?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, m.E. sollte man auch erwaehnen, dass nur 0.1 % der nicht-saudischen Muslime ueberhaupt ein Visa bekommen koennen ?

"According to a working formula, offered by Saudis and accepted with a resolution at the 1988 meeting of the Organization of Islamic Cooperation (OIC), every Muslim country gets a quota of 1,000 pilgrims per million inhabitants, or 0.1 percent of its population."

http://muslimvillage.com/2013/06/26/40844/muslims-upset-by-more-limits-on-hajj/

http://www.todayszaman.com/diplomacy_saudis-use-hajj-quotas-as-political-leverage_321864.html

http://defence.pk/threads/hajj-2014-quota-of-major-muslim-countries-pakistan-indonesia-iraq-turkey-iran-morocco-tunisia-etc.298326/ (nicht signierter Beitrag von 2407:C800:41F0:A:0:0:9:8453 (Diskussion | Beiträge) 14:14, 15. Dez. 2014 (CET))[Beantworten]

Die Schreibweise Hadsch ist laut Leipziger Wortschatzlexikon deutlich häufiger, auch der Duden empfiehlt diese Variante. Nach den WP:NK/A sollen allgemein etablierten Schreibweisen der korrekten Transkription vorgezogen werden. Man könnte also über eine Verschiebung auf Hadsch nachdenken. Gibt's dazu Meinungen? --feloscho [schreib' mir was]; 16:47, 13. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich wäre mit einer Verschiebung einverstanden, EInwände gab es bisher keine. --95.91.237.161 10:11, 1. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Eine Verschiebung wäre unbedingt sinnvoll, aber da müsste Hadsch aus dem Weg geräumt werden. --Hydro (Diskussion) 11:46, 2. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Arafat oder Arafa?[Quelltext bearbeiten]

Was sind die Unterschiede? Das sollte erklärt werden. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 15:31, 23. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

'Arafa zu 'Arafât = Einzahl zu Mehrzahl, die Endung -ât (langer Vokal a) ist der normale arabische Femininum Plural. Engl. Wiki Day of Arafah: "At dawn of this day, Muslim pilgrims will make their way from Mina to a nearby hillside and plain called Mount Arafat and the Plain of `Arafah." --91.61.206.93 20:11, 26. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

bitte Kranunglück hinzufügen[Quelltext bearbeiten]

vgl. dazu den Text zu "al-Masdschid al-Harām"

Am 11. September 2015, eine halbe Stunde vor dem Abendgebet und etwa zehn Tage vor Beginn des Haddsch, stürzte bei heftigem Regen und Sturmböen mit bis zu 83 km/h ein großer Raupenkran mit Knickausleger rücklings auf die Moschee und durchschlug mit den Abspannungs-Auslegern ein Hallendach im dritten Stock. Die Mastspitze knickte in den Hof dahinter. Dabei wurden mindestens 107 Menschen getötet und 238 verletzt.[2][3][4]

[Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Al-Masdschid_al-Har%C4%81m#Geschichte ] (nicht signierter Beitrag von 134.3.208.171 (Diskussion) 14:36, 14. Sep. 2015 (CEST))[Beantworten]

Wallfahrtskapazität[Quelltext bearbeiten]

Eine nicht unwesentliche Frage: Wieviel Personen könnten denn rein technisch (Flaschenhals Kaaba-Umrundung?!) pro Jahr die Hadsch absolvieren und würde das für alle vermögenden Muslime einmal in ihrer Lebenszeit reichen? --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 17:14, 13. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Haddsch-Verlauf[Quelltext bearbeiten]

Hier wird an einer einfachen Grafik gearbeitet: Wikipedia:Grafikwerkstatt#Haddschverlauf. Wer sich dort fachlich einbringen möchte ist willkommen. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 18:21, 13. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Anforderungen[Quelltext bearbeiten]

Essen, Trinkwasser und Unterkünfte für zwei Millionen Pilger sind selbstverständliche Anforderungen. Was ist mit den Ausscheidungen Urin und Kot? Gibt es darüber verlässliche Angaben? Danke.--2003:E6:7BC0:2CAE:5151:52F4:F301:CA46 13:10, 31. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Anzahl der militanten Angreifer auf die große Moschee 1979[Quelltext bearbeiten]

Laut http://www.zeit.de/1979/51/wankt-der-thron-der-saudis betrug die Anzahl der Angreifer, wie auch im Eintrag Besetzung der Großen Moschee 1979 geschrieben, 500.--Rykai (Diskussion) 15:09, 1. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Schlachten von Soundso?[Quelltext bearbeiten]

" ich habe mich zur Teilnahme an den Schlachten von Soundso und Soundso gemeldet"

Steht das wirklich so geschrieben? Kommt mir ein wenig schludrig vor. Gaschir (Diskussion) 14:24, 29. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Die letzte Haddsch aller Zeiten …[Quelltext bearbeiten]

… soll laut dieser Quelle um das Jahr 2100 stattfinden. --84.191.36.120 16:20, 25. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]