Diskussion:Halsbrücke

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Das eingestellte "Wappen" ist vielleicht ein schönes Bildchen, aber erfüllt nicht im geringsten die heraldischen Anforderungen an ein Wappen. Die Gemeinde zeigt es zwar auf seiner Homepage, doch ich möchte stark bezweifeln, dass dieses Wappen jemals amtlich genehmigt worden ist. Wenn das der Fall sein sollte, führt die Gemeinde es inoffiziell und illegal in Gewohnheitsrecht. Doch dies stellt eine Rechtswidrigkeit dar und man müsste die Gemeinde darauf aufmerksam, dass das so nicht geht. Gruß --Ollemarkeagle 20:36, 31. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]

Das W. wurde offiziell eingeführt und auch im Amtsblatt erläutert und natürlich amtlich genehmigt. Bitte keinesfalls mehr retur!!!Grüße --Weners 22:34, 31. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ollemarkeagle ich weiss ja nicht wie es in Brandeburg zugeht, aber in Sachsen darf auch aus Gewohnheitsrecht ein nicht genehmigtes Siegel nicht geführt werden, oder behauptest du etwas die Gemeinde Halsbrücke fertigt rechtswidrige Urkunden aus? XV HTV 1352 23:00, 31. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]
Erstmal komme ich nicht aus Brandenburg sondern wohne in Sachsen-Anhalt! Zweitens weis ich auch nicht ob die Kommune dieses "Wappen" auch in Ihrem Dienstsiegel führt. Ich halte, genauso wie der Benutzer Rauenstein, das wappenähnliche Logo von Halsbrücke für eine Eigenkreation von Seite der Gemeinde und um diesen Sachverhalt abschließend eindeutig zu klären habe ich telefonisch zum Landkreis Kontakt aufgenommen. Ich bekomme in der nächsten Woche dazu eine Antwort, ob für diese Gemeinde eine Wappengenehmigung vorliegt. Gruß --Ollemarkeagle 11:30, 1. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Diese Satzung wäre dann rechtswidrig ausgefertig und somit ungültig. XV HTV 1352 11:33, 1. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Bitte nicht Wappen und Siegel verwechseln. Will heißen: Wappen können in Siegeln geführt werden, müssen es aber nicht. Man vergleiche diese Siegel mit den aktuellen Wappen. gruss Rauenstein 14:35, 1. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich verweise noch einmal auf § 6 Abs. 2 SächsGemO: „Die Gemeinden führen Dienstsiegel. Gemeinden mit eigenem Wappen führen dieses, die übrigen Gemeinden das Wappen des Freistaates Sachsen mit der Bezeichnung und dem Namen der Gemeinde als Umschrift in ihrem Dienstsiegel.“ Wenn eine Gemeinde nicht das Wappen des Freistaates führt, dann handelt es sich um das Wappen der Gemeinde. XV HTV 1352 16:07, 1. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Gerade gefunden im Amtsblatt des Landkreises Freiberg vom 22.Februar 2006: Niederschöna nach Halsbrücke eingegliedert: ....Bei Eingliederung der Gemeinde Niederschöna in die Gemeinde Halsbrücke behält das Wappen der Gemeinde Halsbrücke seine Gültigkeit. Das Wappen der Gemeinde Niederschöna geht damit automatisch unter. Hier dabei ein Foto des Bürgermeister von Halsbrücke, Jörk Kiehne und Landrat Volker Uhlig ... und u.a. genau das Wappen von Halsbrücke, das hier mehrmals gelöscht wurde, weils kein Wappen wäre. Ollemarkeagel, genau das Wappen wird im Dienstsiegel geführt (Beweise liegen vor). --Weners 22:33, 1. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nach Auskunft des zuständigen Referenten des Sächsisches Staatsarchivs, Hauptstaatsarchiv Dresden, Dr. Leisering, hat Halsbrücke kein genehmigtes Wappen und besaß ein solches auch nie. Die Führung des Wappensymbols (ein Wappen ist das nicht) ist somit rechtswidrig; eine Genehmigung in der vorliegenden Grafik ausgeschlossen, da es völlig unheraldisch ist. Ollemarkeagel hat also Recht, denn es gilt, was die Staatsregierung des Freistaates Sachsen feststellt und nicht, was ein Bürgermeister ohne Genehmigung präsentiert. Ich kenne über hundert kommunale Körperschaften aus den neuen Bundesländern, die ein ungenehmigtes Wappen führten, weil das irgendwann einfach in Gewohnheitsrecht genommen wurde. Nach Anmahnung durch die Kommunalaufsicht, mussten sie es genehmigen lassen, was in den meisten Fällen eine heraldische Anpassung erforderte. Das waren nicht nur kleine Gemeinden, sondern auch große Städte. Bei Halsbrücke liegt ebenfalls keine staatliche Genehmigung vor. Wenn ich Formulierungen lese wie: "...geht damit automatisch unter", dann offenbart ein solches Postulat nicht nur Unkenntnis im juristischen Terminus, sondern auch über die Verwendung von Wappen ehemals selbstständiger Gemeinden, die zu Ortschaften wurden.--Repgow 11:24, 4. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Seit Mai 2012 führt sie nun ein Wappen[1] --08:53, 30. Mai 2012 (CEST). Sichtbar gemacht.--Weners (Diskussion) 14:52, 30. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

  1. http://www.freiepresse.de/LOKALES/MITTELSACHSEN/Halsbruecke-zeigt-neues-Wappen-artikel7998055.php

Das Kanzleilehngut ist laut mehreren Pressemeldungen (BLÖD, Freie Presse) kürzlich für "rund fünf Millionen Euro" an Peter Fitzek verkauft worden; die bisherigen Mitarbeiter wurden prompt entlassen. Da wird wohl eine "Umvolkung" mit Reichsbürgern betrieben. Hier sollten investigative Journalisten mal genauer auf die Hintergründe schauen! --Hodsha (Diskussion) 20:15, 5. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]