Diskussion:Handelsvertreter

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"Schlecherleistungen" ist wohl ein Typo, aber ich weiß nicht, wovon? Bitte korrigieren oder, falls doch kein Typo, ergänzend erklären. 80.128.229.5 01:47, 11. Sep 2003 (CEST)

  1. Die Betonung der Kaufmannseigenschaft ist aus rechtlicher Sicht schief. § 84 Abs. 1 Satz 1 HGB definiert den Handelsvertreter als selbständigen Gewerbetreibenden. Die Erfüllung der Voraussetzungen des Rechtsbegriffs des Kaufmanns (§ 1 HGB) ist für die Anwendbarkeit der §§ 84 ff. HGB gerade nicht notwendig (§ 84 Abs. 4 HGB). Viele Handelsvertreter sind keine Kaufleute im Rechtssinne (z.B. Versicherungsvertreter).
  2. Im Abschnitt zur Selbständigkeit wird teilweise (wohl) auf Abgrenzungskriterien aus sozialversicherungsrechtlichen Normen abgestellt. Zu beachten ist, dass insbesondere § 7 Abs. 4 SGB IV a.F. inzwischen ersatzlos gestrichen wurde.
Falls keine Einwände bestehen, werde ich diese Punkte demnächst überarbeiten. --Mathias Effenberger 18:57, 2. Dez 2005 (CET)
Vielen Dank, gerne! Bo Kontemplation 01:18, 10. Dez 2005 (CET)

mehr weblinks?[Quelltext bearbeiten]

aus aktuellem anlass (bin noch nicht vom fach) habe ich infos zu dem thema gesucht. ich finde diese seite recht gelungen, gute/schnelle übersicht. unter weblinks würde ich aber etwas "mehr" wünschen, um etwas mehr "tiefe" zu ermöglichen. gibt's dazu nicht auch communities, foren, faq's, know-how seiten?

gerhard

Hallo gerhard,
Danke für das Lob, vieles von dem was hier dazu steht ist von mir. Ich nehme aber auch die Richtlinien der Wikipedia sehr ernst, nach denen wir eine Enzyklopädie schreiben und keinen Ratgeber. Foren werden hier grunsätzlich nicht verlinkt (zu flüchtig und selten neutral) und know-how wird Dir kein HV schenken. Selbst die Kammern bieten sowas nur in Seminarform und gegen Geld. Es gibt allerdings HV-Verbände, denen ich aber selbst auch nicht angehöre. Ich bin Verkaufstrainer und arbeite nicht (mehr) im Vertrieb. Und wie alle Trainer und Berater würde ich vertiefendes Wissen hierzu lieber verkaufen bzw. tauschen, als verschenken. Wenn Du in Deiner Branche nach "Vertrieb" googelst, findest Du sicher irgendwann auch eine FAQ-Seite. Bo Kontemplation 14:32, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

siehe www.business-proof.de

Selbstdarstellung oder weiterführende Info[Quelltext bearbeiten]

Ich würde gerne mal die Meinung der anderen Mitautoren hier zu diesem externen Link auf einen freien Mustervertrag ohne unbillige Benachteiliung des Handelsvertreters wissen und ob es zutrifft, dass ein solcher Verweis wegen angeblicher Selbstdarstellung des Autors entfernt werden sollte. Unter solchen Artikeln stehen fast nur kommerzielle Links und niemand sagt uns, ob die Artikelautoren nicht auch gleichzeitig den Firmen angehören. Hier hatte der Hauptautor seine Urheberschaft auch zu dem externen Link transparent gemacht, damit sich der Leser ein vollständiges Bild machen kann. Ist das nun üble Selbstdarstellung oder hilfreiche Info? Bo Kontemplation 15:42, 5. Aug 2006 (CEST)

Sinn und Nutzen von Musterverträgen werden kontrovers diskutiert. Im verlinkten Mustervertrag würde ich nach hastigem Durchlesen unter anderem die Regelung zu den Inhalten eines Buchauszuges für überflüssig (es kommt für den konkreten Inhalt maßgeblich auf die jeweilige Provisionsregelung an, BGH v. 21.03.2001), die Verjährungsabkürzungsregelung für rechtlich problematisch halten. Nach Selbstdarstellung sieht der Link aber jedenfalls nicht aus. --Mathias Effenberger 12:24, 7. Aug 2006 (CEST)
Danke für Deine Einschätzung als Fachanwalt. Die Regelungen zum Buchauszug wurden inzwischen in dem verlinkten Text relativiert (je nach Provisionsrelevanz stimmt Dein Einwand natürlich) und die Verjährungsregelung komplett entfernt. Damit gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schuldrecht. Den Link habe ich sodann wieder hergestllt. Prima, dass von kompetenter Seite auch die Sicht der angeblichen Selbstsdarstellerei des Verfassers entkräftet werden konnte.
Hier stand etwas über zwei Jahre ein ähnlicher Mustervertrag im Wikipedia-Artikel unter Handelsvertretervertrag, bis der Autor es satt hatte, jede Woche die kindischen Personalisierung der Vorlage hier in der Wikipedia durch zahllose Anwender zu reverten. Seit dem steht der (weiter entwickelte Text) wieder auf der Hompage des Autors. Bo Kontemplation 03:11, 8. Aug 2006 (CEST)

Der Mustertext ist auf der persönlichen Homepage des sich als Hauptautors bezeichnenden Mitarbeiters eingestellt. Er steht dort unter Ziffer 12 einer umfangreichen Darstellung / Vorstellung des Bewerbers, der seine Dienste als Manager, Verkaufstrainer o. ä. anbietet. Unmittelbar im Anschluss an den Text findet sich unter Ziffer 13 (ultimamque) der Satz Der ständige Versuch emotionale Intelligenz und kognitive Leistung mit klarem Mut zu immer neuen Anstößen zu führen, gibt Ihnen die Garantie, beim Unterzeichner in starken Händen zu sein und jederzeit lebendige, zielorientierte Gruppenprozesse mit Spaß an der Entwicklung zu kaufen.

Wenn ich den Link daher als selbstdarstellend bezeichnet habe, bezieht sich dies nicht nur auf den konkreten Mustervertrag, den ich nicht inhaltlich geprüft habe, sondern auch auf den in WP verlinkten Kontext. Dieser dient nicht nur, wie erwähnt, der Selbstdarstellung, sondern auch dem Erwerbsstreben des Autors. Derartige Werbung haben wir - mit Recht - in dezentem Umfang auf den Benutzerseiten zugelassen. Im Artikelnamensraum ist dafür hingegen kein Platz. Scaevola 17:42, 17. Aug 2006 (CEST)

Dieser Argumentation ist im Hinblick auf ausnahmslos sämtliche weiterführenden Links im Artikel-Namensraum der Wikipedia auf gewerbliche Unternehmen, gewerbliche Bildungsanbieter, private Hoch- und Fachhochschulen sowie jeden einzelnen Link auf gewerblich tätige Medien wie Zeitungs- und Buchverlage, nicht ernsthaft zu folgen. Vielleicht sollte man lieber auf den Inhalt der weiterführenden Info und ihren Wert achten und diesen auch bewerten, so wie der Fachanwalt weiter oben, anstatt den Kontext der Info im lezten Satz einer mehrseitigen kostenlosen Info überzubewerben. Ansonsten müssten nicht nur sämtliche Links auf private Hoch- und Fachhochschulen mit kostenlosen Skripten oder Vorlesungsmatereialien in Frage gestellt werden, sondern auch alle Links auf Technologieanbieter und Markenhalter, auf deren Intenetseiten auch eine Erwerbsabsicht im Kontext erkennbar ist. Nicht zuletzt ist die Argumentation auch noch verzerrt, da der Link-Kontext nicht im Artikelnamensraum, sondern im Kontext außerhalb der Wikipedia ausgeführt wird. Im Artikel selbst ist von irgendwelchen Erwerbsabsichten oder Selbstdarstellungen des Autors nichts zu erkennen. Bo Kontemplation 19:03, 17. Aug 2006 (CEST)
1. Ich kenne keinen vergleichbaren Link, also einen solchen, in dem ein als solcher bezeichneter "Hauptautor" eines Artikels seine eigenen themenbezogenen Dienste zum "Kauf" anbietet. Sollte ein solcher gefunden werden, wäre dessen Löschwürdigkeit zu prüfen.
2. Universitäten, andere Bildungseinrichtungen und Verlage sind prima facie nicht vergleichbar; Einzelfälle wären am konkreten Beispiel zu erörtern.
3. Artikelnamensraum im Sinne meines Diskussionsbeitrages ist, was eigentlich keiner Erwähnung bedürfte, die Summe der Texte der einzelnen Artikel.
5. Nach der hier vertretenen Auffassung ist der Link unabhängig von der Qualität des Mustervertrages zu löschen, so dass ich mir eine weitere Erörterung dieses Produkts ersparen kann. Scaevola 19:31, 17. Aug 2006 (CEST)
zu 1) Das liegt vielleicht daran, dass der Autor gleichzeitig das Wissen, von dem er lebt hier unter GNU-FDL stellt und den Text nur deshalb wieder aus dem Artikel entfernt hat, weil er permanent vandaliert wurde. Der Mustervertrag stand nämlich zwei Jahre hier unter Handelsvertretervertrag. Der Hinweis auf Personengleichheit Autor und Mustertextautor dient nur der Klarheit und Wahrheit des Wikipedia-Angebotes. Der Umkehrschluss, dass kostenlose Inhalte auch in einem Kontext der Erwerbsabsicht außerhalb des Artikelnamensraumes als Selbstdarstellerei anzusehen sind, ist hier nun schon mehrfach wiedersprochen worden. Und zwar mit dem Hinweis, besser auf den Inhalt des weiterführenden Links einzugehen (wie bei VW, BMW oder privarter FH), als den Link-Einsteller zu beurteilen. Sonst könnte der Link ja umgehend von einem anderen Autor mit Hinweis auf die Quelle wieder hergestellt werden, ohne dass daran dann plötzlich etwas auszusetzen sei. Zitat:"Achim Raschka 12:48, 18. Apr 2005 (CEST): "Die Begründung, ein Autor dürfe nicht auf eigene Quellen verweisen (kommerziell oder nicht spielt da imho erstmal keine Rolle) kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Würde es etwa einen Unterschied machen, wenn ich die entsprechenden Links auf Bos Texte legen würde?" Das hier vorliegende Argumentum ad hominem ist somit abzulehen.
zu 2) Als Dozent für spezielle Betriebswirtschaftslehre ist die fachliche Vergleichbarkeit des Autors gegenüber anderen Kollegen wohl gegeben, zumal der Mustervertrag von einem Nicht-Juristen erstellt wurde und dennoch juristische Akzeptanz erhält. Solche praxiserprobten Texte sind extrem selten und i.d.R. sehr teuer.
zu 3) In der Summe des lokalen Texts hier in der Wikipeida wird gar keine Erwerbsabsicht des Autors erkennbar. Der Begriff der Hauptautorenschaft ist ein GNU-FLD-Begriff und nicht verwerflich. Einzig als Fußnote unter dem gesamten externen Manuskripit ist ein einziger Satz auf das Angebot, den Autor einzustellen lesbar.
zu 5) Es gab schon ein mal einen Vermittlungsausschuss zu dem Thema, in dem explizit vom Vermittler genau das Gegenteil vorgeschlagen wurde: Einzelfallprüfung der Links anhand der Qualität der Inhalte.
Zudem ist es ziemlich verlogen, Linkeinträge von BMW-IP´s oder FH-Dozenten unter Psyeudonym mit viel eindeutigerer erkennbaren Erwerbsabsichten im Kontext der weiterführenden Liks anders zu stellen, als wahre und klare Autorenschaften von Mitarbeitern, die mit ihrem Namen für ihre Einträge gerade stehen. Wir streiten hier zudem über die Bewerbungshomepage eines offensichtlich arbeitslosen Bwl-Dozenten, der hier sein Wissen und auf seiner Homepage eine Reihe von Manusktipten und einen Mustervertrag verschenkt und nicht über Links auf Konzerne oder Verlage. Bo Kontemplation 20:56, 17. Aug 2006 (CEST)
Zitat Vermittler:"Auf den Punkt gebracht: Mit Vorwürfen wie Selbstdarsteller und Kommerzialist kommen wir hier nicht weiter. Mit gedankenlosem Setzen oder Löschen von Links aber auch nicht. Links zu Bos Seiten sind im Sinne der Prüf- und Nachvollziehbarkeit für den Leser ein Vorteil, aber sie sollten a) als Links zu Seiten des WP-Text-Autors selbst gekennzeichnet sein, b) nur wirklich auf das Artikel-Thema bezogen sein (also nicht “alles, was man dazu auch noch sagen könnte”), c) in moderater Zahl eingebracht werden (keinesfalls mehr, als Links zu anderen “Anbietern”) und d) durch Links zu anderen Theorien, Personen etc. sozusagen "relativiert" werden. Gruß --Henriette 16:45, 17. Mai 2005 (CEST)"[Beantworten]
In diesem Sinne bitte ich endlich darum, hier wieder inhaltliche Ergänzungen oder Verbesserungen zu diskutiern, andere kostenlose Musterverträge für Vermittlungsvertreter oder Vermittlungsagenturen (juristische Personen als HV) zu beschaffen oder andere, inhaltlich relevante Erweiterungen und textliche Fragen zu diskutieren. Das wird ja sonst eine reine Moraldebatte hier. Bo Kontemplation 21:22, 17. Aug 2006 (CEST)

siehe Aufsatz zum Thema Handelsvertreter unter www.business-proof.de Link sonstiges

Arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit[Quelltext bearbeiten]

Die näheren Erläuterungen zur "Scheinselbständigkeit" bzw. zum "arbeitnehmerähnlichen Selbständigen", insbesondere der Hinweis auf die Neuregelungen durch die damalige Bundesregierung, gehören m. E. nicht in den Artikel Handelsvertreter. Sie blähen diesen Teil über Gebühr auf, oder? --Mathias Effenberger 16:42, 2. Feb. 2007 (CET) (verschoben von --Mathias Effenberger 09:42, 5. Feb. 2007 (CET))[Beantworten]

Das ist ein wesentlicher Aspekt in der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung dieser Tätigkeitsform und eine böse Falle, in die Handelsvertreter immer wieder stolpern. Daher sollte dazu auf jeden Fall etwas vermerkt sein! Das Thema ist auch aktuell in der Januarausgabe des Wirtschaftsmagazins "brand eins" ausführlich aufgegriffen worden.

(Nachhaltigkeit) (nicht signierter Beitrag von Nachhaltigkeit (Diskussion | Beiträge) )

Hallo, Deine Beiträge signieren kannst Du übrigens mit vier Tilden (~~~~), die werden beim Speichern automatisch in Deinen anklickbaren Benutzernamen samt aktuellem Datum und Uhrzeit umgewandelt.
Zum Inhaltlichen: eine der grundlegenden Richtlinien in der Wikipedia ist die Neutralität (siehe WP:NPOV). Das bedeutet zum Beispiel: eine Formulierung wie "Die Begriffe "arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit" und "Scheinselbständigkeit" sind 1999 von der damals rot/grünen Bundesregierung gesetzlich definiert worden, um mehr Unternehmer in die gesezlichen Sozialversicherungen zu zwingen und die Beitragseinnahmen der Sozialkassen auf diesem Weg zu erhöhen." sind hier deplatziert. Hier legst Du Deine Bewertung und Einschätzung dar, statt einfach nur die bloßen Fakten - ohne Vermutungen über Motive - darzustellen.
"Diese Vorgehensweise ist auf massive Kritik gestoßen und ihre Wirkung nur als kurzfristig bezeichnet worden, [...]" - Das passt, wenn überhaupt, nur mit Quelle in den Artikel. Also: wer hat das kritisiert? "Massiv" ist eine ziemlich nichtssagende Bewertung. Wieviel ist "massiv"? --Tsui 19:28, 2. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Es war ja etwas vermerkt zu dem Thema, nämlich die Voraussetzungen, unter denen eine Rentenversicherungspflicht eintreten kann. Wie man diese Versicherungspflicht nun bewertet, gehört m. E. nicht in die Wikipedia. --Mathias Effenberger 09:42, 5. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Handelsvertreter-Blog.de[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte euch gerne auf das Handelsvertreter-Blog aufmerksam machen, wo manche der hier auf der Diskussionsseite angesprochene Themen aus erster Hand, nämlich von praktizierenden Anwälten, dargestellt werden. --Markus Kompa 01:08, 18. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Der Handelsvetreter kann auch für mehrere Unternehmen tätig sein. Aber für eines dauerhaft. --

(Bundes)Verband der Handelsvertreter?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, Ich bin gerade auf der Suche, es soll angeblich einen Verband oder eine Vereinigung der Handelsvertreter, mit Sitz in Berlin geben, ich kann aber über Suchmaschinen und auch hier nichts darüber finden. Danke im Voraus für Antworten. Klaus T. 85.179.35.249 22:30, 12. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb --Mathias Effenberger 13:20, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Da es immer wieder vorkommt, daß auch Handelsvertreter als "freie Mitarbeiter" bezeichnet werden und in manchen Branchen auch beide Varianten möglich und üblich sind, wäre es interessant ein paar Worte zu den Unterschieden zu sagen. Leider bin ich selbst gerade erst dabei, das zu recherchieren, kann also noch nicht viel beitragen. --Trofobi 00:13, 13. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

IHK-Abschluss?[Quelltext bearbeiten]

Da mir von einem Finanzvertrieb vor vielen Jahren mal eine Ausbildung zum Wirtschaftsberater und freien Handelsvertreter mit IHK-Abschluss angeboten wurde, möchte ich mal fragen, ob es einen solchen IHK-Abschluss überhaupt gibt.--80.141.226.211 17:00, 16. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Was mit juristischen Personen (Unternehmen) als Handelsvertreter[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel geht es ausschließlich um natürliche Personen die (als freiberufliche Tätigkeit) als Handelsvertreter arbeiten, geht das auch als Unternehmen und wie nennt man das dann?
Als Szenario stelle ich mir vor das ein (ausländischer) Hersteller von Gütern ein inländisches Unternehmen damit beauftragt (oder sogar extra eines gründet, mit deutschen Staatsbürgern in wichtigen Positionen) seine Güter auf dem Gebiet "Deutschland" (exklusiv) zu vertreiben/vermarkten (eventuell in einer bereits bestehenden Fillialkette) aber unter dem Namen des Herstellers. Dazu kann ich keine Regelung finden, stelle mir aber vor dass das durchaus bereits existiert oder zumindest existieren könnte.
Grüße und viellen Dank für erhellende Antworten, Erik --2003:ED:F7FF:452C:D15B:CB6F:AE0C:CB2B 16:58, 13. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]