Diskussion:Hans Henning Atrott

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Hans Henning Atrott“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Eine vielleicht nützliche Ergänzung[Quelltext bearbeiten]

Auf der Diskussionsseite des Philosophen Helmut Kuhn erfährt man sicherlich auch Wissenswertes über Hans Henning Atrott https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Helmut_Kuhn_(Philosoph) 00:27, 31. Okt. 2016 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 88.151.210.3 (Diskussion))

Entfernung der Ergänzung[Quelltext bearbeiten]

Das Leben geht weiter und ich vermute einmal, dass Hans Henning Atrott nicht gestorben ist. Solche Ergänzungen sind gut gemeint und sollten nicht mit Phobien gegen jegliche Veränderung begegnet werden. Oder wird Atrott hier für tot erklärt. Der bisheige Text enthält handfeste Fehler, z.B. sagt Atrott nirgendwo, dass Petrus und Jesus identische Personen seien. Bitte den Nachweis! Man sollte also nicht mit der Sense so wüten. (nicht signierter Beitrag von 83.53.224.22 (Diskussion) )

Danke für den Hinweis. Bitte beachten: nicht der Vater Atrotts ist Gegenstand des Artikels, also haben die Angaben über ihn hier nichts zu suchen. Zukünftige Bucherscheinungen sind in der WP nicht erwünscht ("Glaskugelei"), und Webveröffentlichungen gelten nicht als Werke. Bitte den Text also nicht wieder einfügen, Herr Atrott. --Carol.Christiansen 21:12, 12. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wer solch ein Lexikon macht, sollte auch für Kritik offen sein. Der Artikel behauptet, dass Atrott seine Erkenntnisse über das Christentum nur auf seinen Webseiten veröffentlicht habe. Es ist keineswegs eine "Glaskugel", sondern Wirklichkeit, dass A. dies auch in Büchern getan hat. Z.B. auf http://www.publishamerica.net/product87475.html lese ich, dass hier ein Buch von Hans Atrott mit dem Titel "Jesus' Bluff" zum Preis von 29,95 US$ verkauft wird. Ich selbst habe ein Exemplar davon. Sie sollten mindestens veröffentlichen, dass es Meinungen gibt, dass ein entsprechends Buch von Atrott vorhanden ist. Warum sollte A. nach den Erfahrungen, die er in Deutschland gemacht hat, dort auch noch Bücher veröffentlichen? Sofern man Unrecht haben kann: Atrott behauptet in dem besagten Buch eine Identität von "Paulus" und Jesus (nicht aber von Petrus und Jesus). Jesus habe unter der von ihm erfundenen Legende des Paulus nach seiner Verurteilung zum Tode weitergelebt.

83.38.137.34 00:34, 11. Nov. 2009 (CET) Rocky B. Conzales[Beantworten]

Nach Überprüfung: ich ändere den Artikel entsprechend. --Carol.Christiansen 21:39, 11. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Nur sicherheitshalber: der Verlag ist ein BoD-Unternehmen, das Buch nach unseren Vorgaben somit nicht in eine Literaturliste einzusetzen. Bitte derartige Diskussionen gar nicht erst beginnen. Danke. --Carol.Christiansen 21:45, 11. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Wenn das Buch nicht zitierbar ist, sollte man die Änderung nicht wieder zurücknehmen? Gruß, Lost Boy 06:51, 12. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Halte ich für unklug. Ich hatte in diesem Zusammenhang lediglich den Hinweis aus dem Artikel entfernt, dass die These ausschließlich auf Atrotts Website nachzulesen wäre. Das ist ja offensichtlich nicht mehr der Fall, selbst wenn es sich um ein BoD handelt. Korrekt? --Carol.Christiansen 15:38, 22. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Okay. Aber, BoD ist soch nicht mehr wert als ein selbstgedruckter Prospekt; wie wäre es mit etwas wie ".. den INternetseiten des Autors und einem von diesem selbst finanzierten Buch zu finden." ? Gruß, Lost Boy 06:32, 23. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Tjo, wenn Du meinst... Mach man. Ich halte es, ehrlich gesagt, für zuviele Worte rund um eine Nichtigkeit. Aber mach wie Du meinst. Freundliche Grüße, --Carol.Christiansen 16:41, 25. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Warum neidet Ihr Atrott den Erfolg?[Quelltext bearbeiten]

Die Behauptung, dass Atrott sein Buch selbst finanziert habe, entbehrt jeglichen Beweises und die angebotenen Beweise, beweisen genau das Gegenteil von dem, was sie sollen. Offenbar kränkt es sehr, dass A. zwar nicht (mehr) in Deutschland, aber woanders publizieren kann. Obendrein noch zusätzlich dem Gegner Unverbesserlichkeit anzulasten, ist eine Frechheit und Dreistigkeit, die nur Desperados aufbringen, deren Glaube bekanntlich Berge versetzt und die Wahrheit allemal. Vermutlich ist hier ein POD, anstelle BOD-Publisher gemeint. Es geht hier um die Behauptung, dass Atrott sein Buch selbst finanziert hätte. Das ist dreiste wie freche deutsche Lüge! Warum neidet Ihr denn Atrott den Erfolg...? Die Deutschen brauchen offenbar die Niederlage zweier Weltkriege, um einzusehen, dass sie sich irren...! 79.154.121.215 17:44, 12. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich erlaube mir einfach mal die Bemerkung, dass dieser Beitrag einer IP von den Kanarischen Inseln überflüssig ist und bitte darum zu akzeptieren, dass Wikipedia grundsätzlich niemandem irgendeinen Erfolg neidet. Falls die Diskussion hier weitergehen sollte, bitte ich um sachliche Beiträge, ansonsten könnte eine Halbsperrung dieser Seite in Erwägung gezogen werden. --Schlesinger schreib! 18:50, 12. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Völlig sinnlos, das läuft schon seit Jahren so. Sachliche Beiträge sind von diesem Schreiber absolut nicht zu erwarten; die IP ist wohlbekannt. Am Besten wohlwollend ignorieren, sobald der Ton unsachlich wird, was erfahrungsgemäß sehr rasch der Fall ist. Freundlicher Gruß, --Carol.Christiansen 19:15, 16. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Geänderte Website[Quelltext bearbeiten]

Die im Text als Referenz verlinkte Website Atrotts enthält bei einem Review am heutigen Tag nur noch Werbung für das Buch Atrotts, nicht mehr die Thesen, die er aufstellte. Ich habe daher die Referenz auf die Website, die die Thesen belegte, entfernt. Da statt dessen das Buch die angeführten Thesen enthält habe ich diese Referenz ebenso im Artikel belassen wie de Thesen selbst. --CC 10:14, 26. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Unwahre Tatsachenbehauptung[Quelltext bearbeiten]

Die Behauptung, dass Hans Henning Atrott sich nach dem ersten Versuch seiner längerfristigen Verhaftung (wegen angeblicher Steuerhinterziehung) "in die Schweiz abgesetzt" habe, ist unwahr, und zwar bei ein bisschen Überlegung für jedermann überprüfbar falsch. 1.) Die damalige Freilassung Atrott erfogte nur unter einer Bedingung einer Kaution von mehreren Hunderttausenden an DM, für welche die DGHS aufgekommen war. Bei einer hier unterstellten Flucht wäre diese Kaution verfallen. Es kann sich jeder ausmalen, wie die heutige DGHS jammern würde, wenn sie eine solche Schandtat (der Schädigung des Vereins um Hunderttausende an DM) ihrem Gründer nachweisen könnte, zumal sie sich auf dessen vermeintliche oder tatsächliche "Verfehlungen" legitimiert. 2.) Die Freilassung erfolgte obendrein noch unter der Auflage, dass der Verfolgte, a) Deutschland nicht verlässt und b) sich mehrmals in der Woche bei der Behörde in Augsburg meldete. 3.) Der hier gemeinte Aufenthalt in der Schweiz war vor diesen Ereignissen. Aus den nicht eingetretenen Folgen der hier unterstellten Verletzungen der Freilassungsbedingungen Atrotts kann jeder folgern, dass die DGHS hier eine falsche Tatsachenbehauptung tätigt. Somit kann sich niemand in seiner Verantwortung hinter diesem Verein verstecken, zumal auch dieser keine Unfehlbarkeit beansprucht... 4.) Mir ist die Grundlage nicht bekannt, auf welcher einige Mitarbeiter hier Beiträge von anderen Mitarbeitern löschen. Ich bin hier ehrenamtlicher Mitarbeiter von Wikipedia und habe die gleichen Rechte! Das ist kein kollegialer Stil, vor allen Dingen, wenn er ohne Argumente erfolgt. Selbstverständlich bin ich bereit, meine Änderungen zurückzunehmen, wenn sie auf falschen Tatsachenbehauptungen beruhen sollten. Das sollten aber auch andere tun! Bitte, wer hier löscht, sollte zunächst einmal den Verfall der damaligen Kaution von Hans Henning Atrott an das Gericht nachweisen und dann löschen. Erst Information und Verstand und danach, aber nicht davor die Löschung. 5.) Ich stelle hier zur Diskussion, weshalb die Ausführungen Atrotts zum Christentum überhaupt hier Erwähnung finden. A. ist deswegen nicht bekannt geworden und außerdem werden diese hier indirekt verhohnepipelt. Das kann man aus den Dialogen zwischen Carol. Christiansen, Lost Boy, Seewolf etc. folgern. Es handelt es sich hier um kein deutsches Buch und nach gerade Genannten (Carol. Christiansen, Lost Boy, Seewolf) sei das Ganze eine selbst bezahlte Veröffentlichung und ansonsten ohnehin dummes Zeug. Warum also selbstbezahltes dummes Zeug erwähnen? Was interessierten Feizeitaktivitäten des Hans Henning Atrott? Also, weg damit...! Diesbezüglich mache aber keine Veränderung, weil es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Evaluation von Tatsachen handelt.

Schinkelburg (15:56, 22. Mär. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Werter Herr Schinkelburg,
da Sie so nette Behauptungen in den Raum stellen haben Sie sicherlich auch die betreffenden Belege zur Hand. Na, dann bitte ich Sie auch darum:
  1. Wo haben Sie einen Beleg darüber, dass die Kaution von der DGHS gestellt worden war?
  2. Wo haben Sie einen Beleg für die Auflagen der Freilassung?
  3. Wo haben Sie einen Beleg für die Daten der "Schweizreise"?
  4. Wo finden Sie im Artikel oder in den Diskussionen den Hinweis, dass die Kaution verfallen sei, außer in Ihren eigenen Ausführungen?
  5. Wo finden Sie im Artikel oder in den Diskussionen die Bemerkung, Herrn Atrotts Buch sei "dummes Zeug"?
Bitte beantworten Sie alle Fragen mit den entsprechenden Difflinks. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich für die Angaben im Text auch die Nachweise geliefert. Bevor Sie sich weiter ereifern sollten Sie diese Pflicht für Ihre Behauptungen erfüllen.
Für die Bedingungen für Löschungen von Diskussionsbeiträgen lesen Sie im Übrigen bitte WP:DS. Erst Information und Verstand und danach, aber nicht davor die Texterstellung.
Grußlos, --CC 16:41, 22. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Zur Kenntnisnahme: Ich habe Ihre Änderung zurückgenommen. Solange Sie nämlich ohne Belege Behauptungen aufstellen und daraus Schlussfolgerungen ziehen, die ´demzufolge rein spekulativ sind, bleibt der belegte Text im Artikel. Ohne Wenn und Aber. --CC 17:07, 22. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]


Ich beantworte selbstverständlich Ihre Fragen, Herr/Frau Chjristiansen, aber ich kann das nicht so schnell, da ich auch mit anderen Dingen beschäftigt bin. Ich bitte Sie einstweilen, solange die Diskussion noch nicht beendet ist, keine vollendeten Tatsache zu schaffen, sondern ergebnisoffen zu verbleiben. D. h. ich bitte die Vernichtung meiner wohlgemeinten Korrektur zurückzunehmen und die Antwort abzuwarten. Ich erwarte als ehrenamtlicher Mitarbeiter von Wikipedia Treu' und Glauben sowie Fair Play mit entgegenzubringen und nicht sogleich einen Lügner und Betrüger in mir zu vermuten. Schinkelburg (17:50, 22. Mär. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Erwarten Sie, was Sie möchten, Herr Schinkelburg. Es gilt umgekehrt: die von mir getextete Artikelversion ist belegt, Sie arbeiten mit unbelegten Behauptungen und den daraus abgeleiteten Spekulationen. Solange sich dies nicht grundlegend ändert bleibt die belegte Textversion bestehen. Darüber gibt es auch keine Diskussion. --CC 18:01, 22. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Im Übrigen muss ich Sie dringend auffordern, mir keine weiteren Unterstellungen anzudichten. Wofür ich Sie halte - oder auch nicht - können Sie bestenfalls erspekulieren. Von "Lügner und Betrüger" haben Sie ebensowenig gehört oder indirekt es nahegelegt bekommen wie Sie von "dummen Zeug" gelesen haben. Derartige Unterstellungen diskreditieren Sie, nicht der Umstand, dass Sie sich für einen Artikel einsetzen, der sich an Belege hält. --CC 18:06, 22. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]


Beantwortung

Werte Frau/Herr Christiansen,

es geht darum, dass niemanden der Eindruck überkommt, er störe hier eine heile Welt, wenn er auf einen Fehler, welches eine falsche Tatsachenbehauptung ist, hinweist. Irren ist menschlich! Über die Beweislast kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Zunächst ist jeder, der eine Behauptung aufstellt, in der Bringschuld. Auch darüber, was ein Beweis ist, kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wenn jemand, z. B. einen anderen zitiert, dass 2+2=5 sei, dann ist mit der Anführung der Person, die so etwas behauptet, nicht der entsprechende Beweis geliefert. Mit solchen "Beweisen" "beweist" nach meiner Ansicht die Theologie Luftschlösser. Da zitiert auch einer immer den anderen mit vermeintlicher Beweiserbringung.

1.Wo haben Sie einen Beleg darüber, dass die Kaution von der DGHS gestellt worden war?


In der Biografie steht nichts von einer Kautionsstellung durch die DGHS. Ich sagte nur, dass die DGHS A. bestimmt heute noch dafür tadeln würde, wenn er Hunderttausende so leichtfertig mit einer Flucht in die Schweiz aufs Spiel gesetzt hätte. Die Kaution von August/September 1992 musste natürlich Herr Atrott stellen. Mir ist aber nicht bekannt, dass irgendjemand in der Welt vor Ihnen bestritten hat, dass das Geld von der DGHS kam. Wo gibt es einen Beweis dafür, dass die DGHS dieses bestreitet? Was unstrittig ist, braucht nicht bewiesen zu werden. Behaupten Sie, dass A. das Geld aus eigenem Vermögen gezahlt hat? Wo ist der Beweis für diese Behauptung? Beweis: Protokoll des Präsidíums der DGHS vom September 1992 (Der entsprechende Vertrag wurde von den damaligen Vizepräsidenten von Hoesch und Wichmann unterzeichnet).

2.Wo haben Sie einen Beleg für die Auflagen der Freilassung?


Der Beweis liegt im Begriff der Kaution. Hier handelt es sich nicht um eine Strafzahlung, sondern um eine Sicherheitsleistung. Das ist sogar die Kautionzahlung bei einem Mietverhältnis. Die Kaution im Strafverfahren soll gewährleisten, dass der Betreffende, wenn er auf freiem Fuß ist, sich nicht dem direkten Zugriff der Justiz entziehen kann. Das ist bei einem Absetzen ins Ausland der Fall. Damit wäre die Kaution fällig geworden. Da sie nicht fällig geworden ist, ist der Beweis erbracht, dass die Behauptung, A. habe sich nach seiner Freilassung gegen Kaution von 200.000 DM in die Schweiz begeben,eine unwahre Tatsachenbehauptung ist. Dies hätte erhebliche Konsequenzen gehabt und den Prozeß ganz anders beeinflusst.


3.Wo haben Sie einen Beleg für die Daten der "Schweizreise"?

Es kann niemand beweisen, was es nicht gibt oder gegeben hat.Ich sage ja nicht, dass die betreffende Person in der Schweiz war, sonderen, dass sie nicht dort war. Derjenige, der eine solche Behauptung aufstellt muss sie beweisen. Woher hat die DGHS Belege für eine Schweizreise?

4.Wo finden Sie im Artikel oder in den Diskussionen den Hinweis, dass die Kaution verfallen sei, außer in Ihren eigenen Ausführungen?


Hier liegt ein völliges Missverständnis vor. Siehe Punkt 2: Eben, weil A. sich nicht in die Schweiz abgesetzt hat, ist die Kaution nicht verfallen. Wenn die hier übernommene unwahre Tatsachenbehauptung einer Flucht in die Schweiz korrekt wäre, dann wäre sie verfallen. Da sie nicht verfallen ist, kann sich A. nicht die Schweiz "abgesetzt" haben.


5.Wo finden Sie im Artikel oder in den Diskussionen die Bemerkung, Herrn Atrotts Buch sei "dummes Zeug"?

Über das auch tatsachenwidrige Insistieren auf einen "Selbstverlag", obwohl in allen Büchern so viel, wie ich weiß, PublishAmerica als Verleger ausgewiesen ist, kann man so seine Schlußfolgerungen ziehen... Es handelt sich hier um eine sehr, sehr eigenwillig Interpratation von print on demand. Auch Letzteres trifft nicht zu, da lt Angaben im Internet viele Buchhandlungen weltweit behaupten Expemplare "in stock" zu haben. Ansonsten halte ich ich die Sache für unwichtig, weil es hier um keine ehrabschneidende (Tatsachen-)Behauptung geht. Das ist ein amerikanisches Buch und hat mit Deutschland gar nichts zu tun.

Zusammengefasst: DER BEGRIFF DER FREILASSUNG AUF KAUTION, WELCHE AUCH IN DER BIOGRAFIE ERWÄHNT WIRD, SCHLIESST EIN "ABSETZEN" ATROTTS IN DIE SCHWEIZ WIE IN JEDES ANDERE LAND AUS! Es handelt sich um einen ähnlichen Blödsinn, wie z. B. die Behauptung der DGHS, dass das Verfahren nur gegen Atrott und niemals gegen den Verein geführt worden sei. Der Begriff Strafverfahren schließt nach deutschem Recht juristische Personen aus, d.h. Strafverfahren kann es gar nicht gegen Organisationen geben. Da gibt es allenfalls ein Verbot dieser Organisation, aber nie ein Strafverfahren. Wie kann man sich rühmen, dass es kein Strafverfahren gegen eine Organisation gegeben hat, wenn ein solches gar nicht möglich ist? imm Schinkelburg (19:27, 22. Mär. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Ich fasse zusammen: Sie haben keine Belege, nur Spekulationen.
Das schließt eine Änderung des Textes in Ihrem Sinne vollständig aus.
Die Diskussion ist hiermit beendet. --CC 19:34, 22. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]


Herr Schinkelburg,
wieder einmal vergeude ich Zeit mit ihren Ausführungen. Bevor das Theater mit ihnen wieder in eine neue Runde geht analysiere ich ihre "Beantwortung" und zeige ihnen, warum sie mit wenigen Worten vom Tisch zu fegen ist.
Sie lesen mal wieder nicht, was geschrieben wurde. Niemand außer ihnen spricht davon, dass irgend ein Faktum bewiesen werden müsse. Wir sind eine Enzyklopädie, kein Gerichtshof. Wir berichten über veröffentlichte und relevante Sichten und Erkenntnisse Dritter und stellen sie dar; wir enthalten uns eigener Schlussfolgerungen. Dementsprechend erfragte ich von ihnen Belege, nicht irgendwelche Beweisführungen. Ich habe ihnen die entsprechende Definition oben als Link präsentiert. Wir brauchen also auch keine Diskussionen über irgendwelche privaten Meinungen zum Thema zu führen, wir haben dafür bereits allgemeingültige Regeln, die wir auf ALLE Artikel der Wikipedia anwenden. So auch hier.
Recht nett ist übrigens ihre rhetorische Drehung, in der sie versuchen, die Beweislast für ihre Behauptung über den Steller einer Kaution umzudrehen. Üben sie noch ein wenig, vielleicht fällt es dann weniger auf.
Ganz nebenbei sei auch noch erwähnt, das es für den Artikel völlig unerheblich ist, wer die Kaution aufgebracht hat. Deswegen ist dies nicht erwähnt.
Damit ist der größte Teil ihrer weiteren Ausführungen bereits Makulatur. Insbesondere ihre Spekulationen, die auf den vermuteten Reaktionen auf diese Kautionshinterlegung fußen.
In Punkt 1 führen sie übrigens einen Vertrag an, der die Kautionsherkunft nachweisen soll. Bitte lesen sie die Regelseiten zu den Belegen noch einmal. Wo ist eine öffentlich zugängliche Version dieses Vertrages hinterlegt? (Sparen sie sich die Antwort, es ist sowieso unerheblich; siehe oben. Ich versuche lediglich zu verdeutlichen, welche Form von Beiträgen von ihnen erwartet werden.)
Punkt 2 ist sehr nett. Sie spekulieren sogar über Prozessverläufe. Völlig unwesentlich. Darf ich auch mal spekulieren? Die Verlängerung einer Untersuchungshaft über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus ist zulässig, wenn Fluchtgefahr besteht; diesen Teil des Gesetzes ignorieren sie gerne. Dass ihre Untersuchungshaft länger als sechs Monate dauerte betonen sie selbst ständig; dies wird auch durch diverse Zeitungsartikel gestützt. Woraus folgert, dass Fluchtgefahr bestand. Was die Angabe, sie hätten der Schweiz einen unerlaubten Besuch abgestattet, stützt.
Diese Folgerung ist genauso eine Spekulation wie ihre Auslassungen zu Prozessabläufen und Reaktionen der DGHS. Genau deswegen finden sie sie auch nicht im Artikel, egal, wie logisch sie zu dem belegten, auch von ihnen selbst unbestrittenen Anteil der Abläufen passt.
Punkt 3 gefällt mir ebenfalls sehr gut. Ich zitiere aus ihrem ersten Eintrag vom 22.3., 15:22 Uhr: Der hier gemeinte Aufenthalt in der Schweiz war vor diesen Ereignissen. Ich frage also nach, wo der Beleg für die Daten zu finden ist und erhalte zur Antwort: Ich sage ja nicht, dass die betreffende Person in der Schweiz war, sonderen, dass sie nicht dort war. Das muss ich nicht mehr kommentieren.
Punkt 4 erledigt sich nach dem Obigen von selbst. Er wirft allerdings sofort die Frage nach dem Beleg darüber auf, der darlegt, dass die Kaution nicht verfallen ist. Ganz am Rande: der Artikel behauptet weder das Eine noch das Andere. Ich verweise noch einmal auf das Stichwort "Lesen, was geschrieben wurde" vom Anfang dieser Erläuterung.
Punkt 5 ist ebensowenig sinnvoll. Wie sie selbst den Verlag und die Veröffentlichungsform einschätzen ist völlig ohne Belang, so wie auch die Zielländer der Verkäufe; sie beweisen nicht den bestrittenen Punkt. Auch hier werden die allgemeingültigen Definitionen angewandt, und die können sie in den einschlägigen Regelseiten nachlesen.
Bleibt noch ihre "Zusammenfassung". Tja, und die ist tatsächlich ein Schmankerl für sich. Sie sagen dort, dass die Kaution nicht verfallen ist, weil es ihnen verboten war, sie verfallen zu lassen. Hmmm…. Kennen sie Gegenbeispiele, also verfallende Kautionen, weil eine Person etwas Verbotenes tat, obwohl sie dafür eine Sicherheitsleistung hinterlegt hatte? Also, ich schon.
Gerade mit Bezug auf diesen logischen Kurzschluss empfehle ich ihnen, mal wieder ihren Palmström aus dem Bücherregal zu kramen. Die Geschichte mit dem Verkehrsunfall. Wie heißt es da am Ende? "Also kommt er zum Ergebnis: nur ein Traum war das Erlebnis! Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf."
Ich denke, dass dies eine gute Charakterisierung ihrer "Argumentation" darstellt. Und damit wollen wir diesen Abschnitt denn auch beschließen.
--CC 06:48, 24. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Nun fällt mir doch noch etwas ein. Herr Atrott, warum behauptes sie eigenrlich immer, wir würden behaupten, ihr "Jesus Bluff" wäre von ihnen finanziert worden? Nein, das behaupten wir nicht. Lesen sie einfach einmal, was im Artikel steht: "Atrott veröffentlichte seine Theorien zunächst im Internet, später im Selbstverlag". Sehen sie in diesem Satz, dem einzigen im Artikel, der sich auf ihr Buch bezieht, irgend eine Behauptung zu den Finanzen? Ich nicht.
Was ist denn ein Selbstverlag? Ich habe ihnen das Lemma eben verlinkt; lesen sie einfach einmal den zugehörigen Artikel und seine Definition: ein Selbstverlag zeichnet sich dadurch aus, dass man entweder die Finanzierung trägt oder (und darauf kommt es an!) einen wesentlichen Anteil der Verlagsarbeit übernimmt. Ein selbst verlegtes Buch ist nicht automatisch ein selbst finanziertes Buch! Und nun schaun wir doch mal auf die Selbstbeschreibung des Verlages, "How to get published": da steht doch ganz klar, dass die Autoren ihre Bücher nicht finanzieren. Statt dessen übernehmen sie wesentliche Teile der Verlagsarbeit. Der hausinterne Review-Prozess dauert in der Regel weniger als 24 Stunden. Alles klar? Das fertige Produkt wird dann als BoD vertrieben, verursacht also nur dann Druckkosten, wenn es abgerufen wird. Das minimiert dem Verlag die Kosten und gibt zugleich einer großen Zahl von Autoren die Möglichkeit, gedruckte Bücher zu verkaufen. Noch einmal: Selbstverlag ist nicht das Selbe wie Selbstfinanziert. Lesen sie in Zukunft bitte, was im Text steht, nicht was sie hinein interpretieren. Das erspart uns Allen viel unnötigen Ärger. --CC 16:52, 24. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

"Sterbehilfe"?[Quelltext bearbeiten]

Ich störe mich ein bisschen an dem Begriff "Sterbehilfe" und "gesetzeskonform" - genau genommen hat das OLG das hier entschieden: "Tötung auf Verlangen, beziehungsweise Beihilfe zur Selbsttötung eines unheilbar kranken, schwerst leidenden Patienten durch den behandelnden Arzt und andere Personen

Leitsatz 1. Ein freiverantwortlich handelnder Suizident kann - ebenso wie jeder andere freiverantwortliche Patient - den ihn behandelnden Arzt von der aus dem Arzt-Patienten-Verhältnis abgeleiteten Lebensschutzverantwortung entbinden mit der Folge, daß seine Garantenstellung und damit eine Strafbarkeit nach StGB §§ 211ff, 13 entfällt.

2. Von der allgemeinen Nothilfepflicht des StGB § 323c kann der Suizident den Arzt jedoch nur dann befreien, wenn er, klar erkennbar, so hoffnungslos leidet, daß seine Verfügung über das eigene Leben in entsprechender Anwendung der Grundsätze des rechtfertigenden Notstands (StGB § 34) ausnahmsweise als gerechtfertigt anzusehen ist." Quelle: Juris (leider nicht öffentlich zugänglich). Streitbares Urteil, aber es geht im Kern eher darum, dass die Garantenpflicht bzw. Hilfeleistungspflicht (aus § 323c StGB) des Arztes begrenzt wird, wenn jemand freiverantwortlich Suizid begeht. Beste Grüße --Hanny Banny (Diskussion) 12:40, 20. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Einem Eintrag bei WikiLeaks vom 19. Juni 2009 zufolge lagen zu jenem Zeitpunkt Gelder in Form einer Stiftung für Atrott auf den Cayman Islands bereit; offenbar hat es am 1. Dezember 2009 auch eine Durchsuchung der Steuerfahndung Düsseldorf bei Atrotts Sohn, augenscheinlich in diesem Zusammenhang, gegeben. Presseberichte zu diesem Eintrag gibt es offenbar nicht; allerdings waren diese Daten im Zusammenhang mit dem (bekannten und WP-relevanten) Skandal um die Bank Julius Bär bekannt gemacht geworden. Ich bin nicht sicher, ob dies in den Artikel gehört, weil eben das personenbezogene Presseecho fehlt. Außerdem waren in den 2008 aufgetauchten Daten offenbar auch Datensätze enthalten, die fälschliche Vorwürfe enthielten: [1]. Inwieweit Atrott in der einen oder anderen Form betroffen ist habe ich bisher nicht recherchiert. Gibt es Meinungen darüber, ob sich die Recherche lohnt? Freundlicher Gruß, --Unscheinbar (Diskussion) 23:08, 9. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Atrott am 22. Februar 2018 in Teneriffa gestorben?[Quelltext bearbeiten]

Zu diesem Thema wurde von Stefan Bellini ein Kurier-Artikel geschrieben, den ich hier verlinke, damit er für die Diskussion dazu genutzt werden kann: Schenkt Wikipedia das ewige Leben? --Neitram  13:46, 4. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Möglich ist es, aber es fehlen öffentlich zugängliche Quellen. Focus online z.B. führt in seinem "Kalenderblatt" zum 12. Januar 2019 Atrotts 75ten Geburtstag auf. --CC 05:34, 4. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
In der DGHS-Zeitschrift "Humanes Leben - Humanes Sterben", Nr. 4/2020, Seite 5 (Download: https://www.dghs.de/fileadmin/content/06_aktuelles/03_magazin/00_pdfs/HLS_2020-4_gesamt.pdf ), heißt es: "Am 7.11.1980 gründet Hans HenningAtrott (1944-2018) mit einigen Mitstreitern in Nürnberg die 'Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben'." Das mutmaßliche Todesjahr wird hier also vermerkt. --2003:EE:7F19:E22B:799D:3D56:10BF:EBA4 23:59, 17. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]
Ich denke, die DGHS-Zeitschrift als Quelle dürfte ausreichen, bei ihm 2018 als Todesjahr einzutragen. Gerüchte über seinen Tod gab es seinerzeit ja schon. Die DGHS dürfte aber engeren Kontakt zu den Hinterbliebenen haben, so dass ich keine Zweifel an der Richtigkeit habe.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 18:33, 19. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]
Danke, dass du diese Quelle für das Todesjahr gefunden hast! Ich habe es eingetragen. --Neitram  17:46, 22. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]