Diskussion:Hauptmann von Köpenick

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Militärische Ehrenbezeugung[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, das geschlossene Gruppen von Soldaten jeden Trauerzug militärisch Grüßen. Heutzutage kommen Trauerzüge über öffentliche Straßen ja kaum noch vor, aber früher war das sicher üblich. --Eingangskontrolle (Diskussion) 14:42, 26. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Sehe nichts Verwertbares in dieser Anmerkung, was das Herausholen aus dem Archiv rechtfertigen könnte.--Jordi (Diskussion) 00:12, 22. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]
Hallo Eingangskontrolle, was veranlaßt Dich zu dieser Feststellung. Ich das nicht alles völlig klar im Artikel dargestellt. Was sollte hier noch fehlen? Viele GRüße! GS63 (Diskussion) 00:33, 22. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]

Begnadigung durch Kaiser Wilhelm II. oder durch den preußischen König?[Quelltext bearbeiten]

Der König von Preußen war zwar deutscher Kaiser, aber begnadigt wird Wilhelm den "Hauptmann von Köpenick" wohl eben doch als König von Preußen, der in dieser Funktion bloß eben auch Kaiser des vielfach eher staatenverbündlerischen denn bundesstaatlichen Deutschen Reichs war, aber seine preußischen Rechte im Feld der Justizverwaltung wohl kaum als Kaiser, sondern als König ausübte. Rechtshistorische Präzision wäre hier nicht verkehrt. Wir sagen ja auch nicht, der Bundesratspräsident habe einen Strafgefangenen begnadigt, wenn der jeweilige Ministerpräsident während seiner Tätigkeit als Organmitglied des Bundes (Bundesratspräsident) als Staatsoberhaupt seines Bundeslandes (Ministerpräsident) das landesrechtliche Gnadenrecht ausübt.--2A02:908:F82:DCE0:D8B8:691C:894C:CE43 06:01, 16. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

In der gängigen Berichterstattung wird praktisch überall gesagt, Voigt sein "vom Kaiser" begnadigt worden (RBB, BZ u.v.a.).
Dass der Kaiser nach der Reichsverfassung das Begnadigungsrecht besaß, bestätigt Tim Ostermann: Die verfassungsrechtliche Stellung des Deutschen Kaisers nach der Reichsverfassung von 1871. Peter Lang, FFM 2009, S. 85 in der Google-Buchsuche.
Den Text des Begnadigungsedikts schaue ich gern nach, sobald ich wieder im Lande bin und die Bücher zur Hand habe. Wahrscheinlich nennt sich der Fürst dort "Kaiser und König" oder so, aber mal abwarten.--Jordi (Diskussion) 07:05, 16. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Hier wie versprochen die Originalfundstelle (der Gnadenerlass ist dokumentiert bei Heidelmeyer, S. 155).
Die Überschrift dort lautet Kaiserlicher Gnadenerlass vom 15. August 1908. Ob es sich dabei um einen Originalbezeichnung handelt oder eine redaktionelle Überschrift des Herausgebers, ist nicht ganz eindeutig. Für die Frage ist das aber auch egal, da damit zumindest belegt ist, dass die Begnadigung in der Forschung als kaiserlicher Akt angesprochen wird. Aus dem Rest des Textes ergibt sich hinsichtlich der obigen Frage nichts weiterhin Belangvolles, außer vielleicht die Tatsache, dass der Erlass von Wilhelm R. (Rex) gezeichnet und der Empfänger und Gegenzeichner der preußische Justizminister Max Beseler war und das Dokument in der Akte Voigts beim Königlichen Polizei-Präsidium abgelegt wurde.--Jordi (Diskussion) 22:40, 17. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]