Diskussion:Hausgeld (Wohnungseigentum)

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Wir das Hausgeld bei vermieteten Wohnungen i.d.R. dann auf den Miter übetrtrageb? Sprich bezahlt der Mieter dann über die nebenkostenabrechnung das Hausgeld? (nicht signierter Beitrag von 93.209.215.235 (Diskussion | Beiträge) 11:09, 9. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Das liest sich wie eine Frage aus einem Forum, aber da ich eh die Seite gerade bearbeitet haben hier eine kurze Antwort: Das Hausgeld ist selbst nicht umlagefähig, aber im Hausgeld sind die Betriebskosten enthalten und diese können auf den Mieter umgelegt werden. --nil POST 19:50, 9. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Monatlich oder jährlich?[Quelltext bearbeiten]

Beziehen sich Angaben über das Hausgeld üblicherweise auf das Jahr oder auf einen Monat? 91.9.213.60 22:00, 23. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Üblicherweise wird das Hausgeld monatlich überwiesen oder im Falle des Fremdvermietens durch den Verwalter von der Nettomiete, die sonst an den Eigentümer ginge, einbehalten. -- marilyn.hanson 11:19, 10. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Bewirtschaftungskosten[Quelltext bearbeiten]

Beinhaltet das Hausgeld die Bewirtschaftungskosten? --92.225.72.86 11:31, 27. Okt. 2013 (CET)[Beantworten]

Nein. Das Hausgeld ergibt sich aus einer Vorausschau auf wahrscheinliche zukünftige Kosten (Blick in die Zukunft), die Bewirtschaftungskosten ergeben sich aber aus tatsächlich angefallenen Positionen und können nur nachträglich festgestellt werden (Blick in die Vergangenheit). Was als Bestandteil des Hausgeldes anzusehen ist, ergibt sich aus dem Beschluss der Wohnungseigentümer über den Wirtschaftsplan. Instandhaltungs- oder Verwaltungskosten werden da in aller Regel eine Rolle spielen, die zu den Bewirtschaftungskosten zählenden Positionen Abschreibung und Mietausfallwagnis jedoch haben in einem Wirtschaftsplan von vornherein nichts zu suchen. Unter besonderen Umständen (reichlich vorhandene freie Geldmittel der Gemeinschaft) kann das Hausgeld auch mal auf Null festgesetzt werden, die Bewirtschaftungskosten können dagegen niemals auf Null kommen. --Immofried (Diskussion) 18:55, 10. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Definition Eurowert[Quelltext bearbeiten]

Hallo VanGore,

deine Ergänzungen zum Hausgeld haben den Artikel nun wirklich nicht verbessert. Weder die Definition noch die anderen Aussagen treffen zu. Du hst ganz offensichtlich deine Erfahrungen (oder dein Wissen dazu) verallgemeinert. Einen Wert in Euro zu nennen, selbst mit der angehängten Relativierung, ist aus meiner Sicht unangebracht. Gruß, --Immofried (Diskussion) 18:38, 23. Feb. 2014 (CET)verschoben vno Benutzer_Diskussion:VanGore#Erg.C3.A4nzungen_Hausgeld[Beantworten]

Hi Immofried,
gern können wir die Definitionen in der Einleitung verbessern, allerdings stand da vorher nur das es an den Verwalter bezahlt werden muss, und nicht warum und wofür. So hätte das auch als Verwaltergebühr interpretiert werden können. Bezügl des Eurobetrgs zitiere ich die Studie von "wohnen im eigentum" von 2006. greetz vanGore 19:14, 23. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Hallo VanGore,
es freut mich, dass du diskusionsbereit bist, allerdings bin ich kein Diskussionspartner mehr. Ich habe mich aus der Artikelarbeit (was anderes habe ich sowieso nicht gemacht) zurückgezogen, weil es mich jammert, wie hier auf Wikipedia durch kleinliche Auseinandersetzungen, Rechthaberei und das verdeckte Geltendmachen von Machtansprüchen geistiges Potential in großem Maße verschleudert wird. Ich bin auch zu dem Schluss gekommen, dass sich daran nichts ändern wird. Weil mir selbst jede Bereitschaft fehlt, mich in das Kampfgetümmel zu werfen, habe ich aufgehört zu schreiben. Mit der Einstellung meiner Artikelarbeit habe ich die Legitimation verloren, Beiträge anderer zu verändern. In Einzelfällen editiere ich noch, aber nur, wenn eine krasse Unrichtigkeit zu korrigieren ist, was hier nicht der Fall war. Vielleicht verstehst du jetzt, warum ich meine Kritik nur auf deiner Diskussionsseite geäußert habe. Zu der Möglichkeit der Fehlinterpretation des Hausgeldes als Verwaltergebühr kann man ja statt Zahlung an den Verwalter auch Zahlung an die Wohnungseigentümergemeinschaft schreiben, dann ist das deutlicher. Gruß, --Immofried (Diskussion) 00:49, 24. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Hi Immofried,
sollen wir schreiben: über monatlichen Vorschüsse an die Wohnungseigentümergemeinschaft [...] umgelegt werden? greetz vanGore 09:19, 25. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Höhe Hausgeld[Quelltext bearbeiten]

Hi Immofried,
hi Este,

die "€ 2,60 pro m²" sind aus 2006 und natürlich nicht mehr aktuell oder auch "längst veraltet". Mir geht es auch gar nicht um einen konkreten Eurobetrag, sondern nur darum wie das Hausgeld in Relation zu anderen Kosten oder Ertägen einer Wohnung steht. Das Hausgeld liegt nach meiner persönlichen Erfahrung im Bereich von 20 % der Miete, was ein relevater gewichtiger Anteil ist, welche oft ausgeblendet wird. Eine Prozentangabe aber ist von der noch strukturell unterschiedlichcren Miete abhängig, daher meine Lösung den Betrag aus dem Hausgeld-Spiegel zu nennen.

Das "meine 2,60" nicht genau zeigen dass es sich um einen 8 Jahre alten Wert handelt muss man besser herausstreichen (ich hatte das nur in der Quelle). Könnten wir schreiben "Es lag in Deutschland 2006 bei durchschnittlich € 2,60 pro m²" oder auch ungenauer "Es liegt in Deutschland durchschnittlich zwischen 10 und 30%"? Oder hat jemand aktuellere Werte? greetz vanGore 09:39, 25. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Hallo VanGore,
nach wie vor bin ich der Meinung, dass Zahlenangaben solcher Art in jedem Lexikon-Artikel problematisch sind, jedenfalls aber nichts in den einleitenden Sätzen eines Artikels zu suchen haben; dorthin gehören Definition und erster Überblick. Ich stoße mich auch an der definitorisch falschen Verknüpfung des Hausgeldes mit den Betriebsausgaben (hier in der Disk etwas weiter oben, unter "Bewirtschaftungskosten" habe ich meine Sicht dazu schon einmal dargestellt). Nachfolgend ein Vergleich, der sicherlich stark hinkt, aber ich hoffe, du verstehst trotzdem, worauf ich hinaus will. Fiktiver Einleitungssatz zum Artikel "Arbeitsentgelt": "Arbeitsentgelt werden umgangssprachlich die Lebenshaltungskosten eines Arbeitnehmers genannt. Sie umfassen Miete, Lebensmittel und Ausgaben für Bekleidung, Nahverkehr usw. und sind vom Arbeitgeber regelmäßig zu zahlen. Sie betragen durschnittlich EUR 14,80 pro Stunde, können aber je nach dem konkreten Arbeitsverhältnis auch stark davon abweichen." Gruß, --Immofried (Diskussion) 16:46, 25. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Hi Immofried,
auf Arbeitsentgelt steht ganz oben dran gleich die Tabelle Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst, mit € Werten, sogar von 2005. So eine Tabelle wäre mir natürlich lieber;) Aber vorerst würde ich auch nur auf den Hausgeld-Spiegel verweisen wollen. Gibt es für die Betriebskosten (Immobilien) einen konkreteren Begriff, das können wir gern nutzen? greetz vanGore 19:50, 25. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Hi alleseits,

was haltet ihr von der Formulierung "Es lag in Deutschland 2006 bei durchschnittlich € 2,60 pro m²" so würde, ähnliche wie in Arbeitsentgelt der Betrag zwar gennant, aber entgegen meiner ursprünlchen Version das Alter der Quelle berücksichtigt? greetz vanGore 13:31, 1. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]


Hi allerseits,

ich hab den Betrag mit Bezug auf das Datum wieder eingestellt, um dem Leser ein Gefühl für das Verhältnis in Bezug zur evtl. Miete zu geben. Das kann man natürlich auch anders formulieren. greetz vanGore 20:11, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Die eingetragene Literatur ist weder über Autor noch über ISBN auffindbar.
Ich habe sie erst mal herausgenommen. Suchen wir halt neue Literaturquellen. Gruß --Klaus Münster (Diskussion) 12:29, 30. Mär. 2014 (CEST)[Beantworten]

Eigenartig, die entfernte ISBN funktioniert doch...?
  • Wohnen im Eigentum e.V. (Hrsg.): Die Prüfung der Jahresabrechnung.Ein praxisorientierter Leitfaden für Verwaltungsbeiräte, Bonn 2012, ISBN 978-3-98-15045-1-4.
Die =Literatur= wurde jedoch nicht im Artikel verarbeitet, nur kommentarlos eingefügt. --Atlasowa (Diskussion) 18:52, 5. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]