Diskussion:Herkunftsbezeichnung

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Und über einen der ältesten Herkunftsstreits, der Verwendung des Wortes Champagner findet sich hier kein Wort. Diese Herkunftsbezeichnung ist aber vielleicht die am besten geschützte der Welt. Auch das Wort Sekt ist geschützt. Bitte, Experten, schreibt und informiert auch dazu.--RUOFF 15:26, 22. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Tja, RUOFF, wie wahr. Aber der Champagner wäre unter geschützte Produkte Frankreichs aufzulisten, nur Frankreich ist bis heute beim Artikel außen vor. Vlt mangelts den Franzosen in den Augen der De-Wikipedianer ja an der nötigen Ess-Kultur ;-) Dafür haben wir aber Polen und die Slowakei etc. dabei. Dass Sekt geschützt ist, kann ich mir nicht vorstellen, aber wenn, dann nicht unter dem Kriterium einer Herkunftsbezeichnung, also dem hiesigen Lemma.--Ciao • Bestoernesto 06:16, 15. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Kölnisch Wasser[Quelltext bearbeiten]

Der Schutz von Original oder Echt Kölnisch Wasser bzw Original Eau de Cologne siehe

und

  • Original Eau de Cologne unter Nr.39978180.3 eingetragene Marke beim DPMA.
  • Echt Kölnisch Wasser unter Nr. 39978178.1 eingetragene Marke beim DPMA


Die Zusammenhänge dieses Thema sind mir noch etwas unklar. Kann es sein, dass in den hier beschriebenen EU-Herkunftsbezeichnungen die nationalen Siegel wie AOC und DOP zusammengeführt werden? Falls ja sollte man das in der Einleitung etwas herausarbeiten und bei den betreffenden alten Siegeln ebenfalls gleich in der Einleitung erwähnen. Gruß, --Suricata 10:47, 15. Nov 2004 (CET)

Habe 1973 bei einem in Westdeutschland eingebürgertem Sachsen gelernt Thüringer und Nürnberger Wurst herzustellen und zu verkaufen (auch Schwarzwälderschinken etc.)Jetzt,nach dreißig Jahren sagen Politker und studierte Richter,das dies alles nicht mehr gelten soll?? Ich glaube kaum das ein Thüringer Metzger seine Thüringer Roastbratwurst als Roastbratwurst Thüringer Art verkaufen wird, zumal er sie auserhalb seines Bundeslandes als Original bezeichnen könnte.Sollte hier ein Fall von Justizdummheit vorliegen? Oder sind es wieder einmal die Industrie- und Supermarktlobbyisten mit dem nötigen Kapital, die jederzeit und in jedem Bundesland eine Firma gründen können und somit den kleinen Handwerker und Familienbetrieb mit solchen Methoden aus dem Rennen jagen? Für mich als Kunden behalte ich mir vor noch zwischen Original und nach Art von... unterscheiden zu können. Brauchen wir denn für jeden Trottel eine Reglementierung (mit den jeweils dazugehörigen Amtsträgern)? Gruß Woschtkarl

Lesbarkeit durch umfangreiche Beispiele[Quelltext bearbeiten]

IMHO leidet die Lesbarkeit des Artikels an den ausführlichen Beispielen, die besser ans Ende gestellt werden sollten. Es könnte auf die entsprechende Regelung im Rahmen des TRIPS (Artikel 22, so viel ich weiss) verwiesen werden. Artikel 23 zu Weinen und Spirituosen. Ausserdem helfen vielleicht folgende Literaturangaben bei der vervollständigung des Artikels:

  • WIPO (2003): Intellectual Property: A Power Tool for Economic Growth. By Kamil Idris (Kapitel 5: Trademarks and Geographical Indications)

[1]

  • Rangnekar, Dwijen (2003): Geographical Indications: A Review of Proposals at the TRIPS Council: Extending Article 23 to Products other than Wines and Spirits, UNCTAD-ICTSD Project on IPRs and Sustainable Developement, Issue Paper No. 4 [2]

Deutsche Produkte[Quelltext bearbeiten]

Ich lese bei Kölsch (Bier), dass K das einzige Regional EU-geschützte Bier in D. ist. Nun finde ich in der Liste eine Masse von Bieren , z.B. Dortmunder, Münchener etc. , die Auch geschützt sein sollen. Ich vermute, da hat eine kleine Gruppe unbedachter Künstler alles regional benannte reingesetzt hat (Wernesgrüner etc.), was im NAMEN eine Herkunftsbezeichnung hat, Kölsch ist aber eine Vielzahl von Marken aus einer definierten und geschützten Region. Das gleiche ist bei den Wässern zu finden. Ich denke, dass da viel gelöscht werden muss. Der Kölschtrinker --G-Michel-Hürth 19:37, 18. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Du täuschst dich, die Liste der deutschen Biere mit geschützter Herkunftsbezeichnung ist korrekt, auch bei den Wässern, die Aussage im Artikel Kölsch ist falsch oder war mal vor langer Zeit zutreffend und wurde nicht aktualisiert. Sie dazu die auch unter Weblinks genannte Seite der EU, auf der alle geschützten Bezeichnungen gelistet sind. Gruß, --Erasmus dh 00:00, 19. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Richtigstellung auch im Kölschartikel und PARDON für den unbedachten Einwurf. Was bleibt ist, dass die Liste sehr schwarz ist, und kein Dortmunder oder Münchener sich berufen fühlt, was zur regionalen Spezialität zu schreiben, von den Wernesgrünern ganz abgesehen. Dazu ist zu bedauern, dass weder bei der Liste noch bei den Links zu den EU-Einträgen ein Datum des Schutzes drin steht. Ich hätte gerne im Artikel Kölsch stehen, dass die Kölner die ersten waren. Aber selbst der Kölner Brauereiverband hält die Tatsache des EU-Schutzes nicht für berichtenswert. --G-Michel-Hürth 09:37, 19. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Keine Ursache, gern geschehen! Zur Wernesgrüner Brauerei hat heute jemand einen Link nachgetragen. Als Münchner Rotweintrinker fühle ich mich leider nicht berufen, mich mit Kölsch oder auch Münchner Bier näher zu befassen, kann nur sagen, dass der Augustiner-Bräu mit Sicherheit das beste Münchner Bier braut, aber das ist wohl POV. Aber auch auf deren Website kein Hinweis auf die Herkunftsbezeichnung und den EU-Schutz des Münchner Biers .. Sonst bin ich mehr vom Käse-Fach und wäre schon froh, wenn irgendwann mal alle PDO- etc.-Käsesorten eigene Artikel hätten. Aber: kommt Zeit, kommt Rat, in diesem Sinne: Prosit! --Erasmus dh 14:50, 19. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Markenname vs Herkunftsbezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Um nochmal das Bierbeispiel aufzugreifen: Es ist meines Erachtens Unfug Markennamen eines einzelnen Herstellers als Herkunftsbezeichnung zu schützen, wie Wernesgrüner Bier. Die sind doch durch das Markenrecht viel besser geschützt. Soll heißen, wenn ich in Heidelberg eine Zementfabrik aufmache oder Drucker herstelle, darf ich die doch auch nicht Heidelberger Zement oder Heidelberger Druckmaschinen nennen. Kann ich denn in Wernesgrün eine zweite Brauerei eröffnen und den Name "Wernesgrüner Bier" einfordern, wenn mein Herstellungsverfahren dem anderen gleicht? --Suricata 08:21, 5. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich bin kein Jurist, aber ich denke du musst zwischen Marke (z.B. Produktname) und Ursprungsbezeichnung unterscheiden. Vermutlich kannst Du in Wernesgrün ein Bier mit dem Produktnamen Suricata und der Herkunftsbezeichnung Wernesgrüner Bier herstellen. --Diwas 12:22, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hmmh, klingt plausibel, nun ist aber Wernesgrüner offenbar auch ein Markenname. Ich vermute mal, dass die Ärger machen, wenn ich ein Bier Suricata - Wernesgrüner Bier auf den Markt bringe. --Suricata 12:25, 18. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich vermute jedoch, dass sie keine rechtliche Handhabe hätten. Sie hätten dann vermutlich Wernesgrüner Bier als Marke schützen lassen müssen und ob das möglich gewesen wäre halte ich für fraglich.--Diwas 13:16, 18. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Schau Dir das betreffende Dokument mal an. Ich habe den Eindruck, dass die ausführenden Institutionen gar nicht genau wissen was sie da tun. Träger der Ursprungsbezeichnung ist kein Verband oder eine Vereinigung, wie im Formblatt angegeben, sondern die Wernesgrüner Brauerei, weitere Erzeuger gibt es nicht. Angaben zur Erfüllung der Voraussetzungen: ... jahrhundertelange Erfahrung der Brauer, die in der Familie weitergegeben wird :-) Der Sinn der Eintragung erschließt sich mir nicht, eventuell verspricht sich die Brauerei durch das Siegel eine Werbewirkung. Ein Effekt ist übrigens, dass sich die Brauerei dadurch selbst verpflichtet ihre Marke nicht anderswo brauen zu lassen, wie es ja heutzutage oft üblich ist. --Suricata 15:33, 18. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Kurios--Diwas 05:37, 19. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Mit Dank an Glurenom: Gründe für die Löschung: Die Antragstellerin ist offenbar derzeit die einzige Nutzerin der geschützten geografischen Angabe. Sie hat an der weiteren Verwendung der Bezeichnung "Wernesgrüner Bier" als geschützte Herkunftsbezeichnung kein Interesse mehr und möchte daher die Kontrollkosten nicht mehr tragen. Andere potentielle Produzenten, die an der Nutzung der geschützten Herkunftsbezeichnung interessiert sein könnten, sind nicht bekannt. Ob die hier mitgelesen haben? --Suricata (Diskussion) 10:26, 20. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Natives Olivenöl extra, PDO[Quelltext bearbeiten]

Verschiedentlich wird "Natives Olivenöl extra, PDO" angeboten. Wofür steht "PDO"? Wenn PDO (als Angabe auf deutschen Verbraucherprodukten) für die englischsprachige Bezeichung "Product of designated Origin" steht: Bedeutet "in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren hergestellt", dass dieses Verfahren irgendwo nachlesbar dokumentiert sein muss, dass es einer Qualitätssicherung mit Fehlerdokumentation unterliegen muss, dass es sachlichen Qualitätsvorgaben entsprechen muss, die irgendwo nachlesbar sein müssen? --84.142.151.246 10:26, 26. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Siehe Weblink 1 - darüber kommst zu der Liste mit der Dokumentation der Anforderungen und Details.85.178.90.173 11:05, 26. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Garantiert traditionelle Spezialitäten g.t.S.[Quelltext bearbeiten]

Ich würde gerne etwas zu g.t.S. schreiben, bin mir aber gerade unsicher, ob ich es in dem Artikel Herkunftsbezeichnung einfügen soll, oder einen neuen Artikel anlege. Von der offiziellen Stelle http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/1_EU-Marktregelungen/_Texte/GeschuetzteBezeichnungen.html heißt es explizit:
"Das Gütezeichen "g.t.S." bezieht sich nicht auf einen geografischen Ursprung, sondern hebt die traditionelle Zusammensetzung des Produkts oder ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren hervor. Der Produktionsprozess ist an kein Gebiet gebunden, entscheidend ist allein, dass dem traditionellen Rezept oder Herstellungsverfahren gefolgt wird."

Aber z.B. bei den Ungarischen g.U./g.g.A. Produkten ist g.t.S. gelistet. Was meint Ihr? Glurenom (Diskussion) 15:56, 22. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Herkunft muss nicht Geographisch sein, kann meiner Meinung nach auch Traditionell sein. Das heißt auch, dass es (wohl) nur in einer Region so hingekriegt wird. Wenn du noch mehr gts findest, dann nur mal rein in den Artikel mit eigener Zwischenüberschrift. Es gibt so was ja auch in D , z.B. Deutscher Kaviar aus Seehechtrogen, glaub ich, nur wird der nicht als besonderes Traditionelles Produkt eingetragen. Es ist ja schon doll, dass da bei der Ungar. gts einer einen #-link gesetzt hat, der ins Leere läuft.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 18:01, 22. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Keine Ahnung was das hier soll. Du verlinkst doch selbst die Seite des Ministeriums, demnach gtS keine Herkunftsbezeichnung ist. Demnach hat sie auch hier im Artikel nichts verloren, sondern gehört in einen eignem Artikel als Rechtsgegenstand beschrieben. Von hier wird lediglich über ein "Siehe auch" darauf hingewiesen.Oliver S.Y. (Diskussion) 18:51, 22. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Hallo Glurenom! Wenn Du in die Versionsgeschichte schaust, kannst Du sehen, daß die g. T. S. bis vor kurzem schon ausführlich im Artikel erwähnt wurde, bis sie am 29. März a. cr. ohne Angabe von Gründen rausgeworfen wurde. In der Tat scheint es mir schwer zu rechtfertigen, im Artikel „Herkunftsbezeichnung“ ein Gütesiegel aufzuführen, das explizit keine Herkunft bezeichnen soll – auch wenn es doof ist, daß die drei eng zusammen gehörenden EU-Siegel dadurch auf mehrere Artikel verteilt werden. Die erwähnten ungarischen Produkte sind wohl eine „Altlast“, die bei der Überarbeitung im März übersehen wurde. --sko (Diskussion) 22:33, 22. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Danke für Euer Feedback. Ich werd mir dann mal g.t.S. als separaten Artikel vornehmen und einen Verweis auf Herkunftsbezeichnung machen. Vielleicht auch über einen Abschnitt "Abgrenzung" Glurenom (Diskussion) 15:24, 23. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel ist nun separat da. Ich hab aber gesehen, dass z.B. die englische Seite Herkunftsbezeichnungen und traditionelle Spezialitäten zu einem Artikel zusammengefasst hat. Ganz einfach indem der Artikelname soetwas wie "Herkunftsbezeichung und traditionelle Spezialitäten" ist (en:Geographical_indications_and_traditional_specialities_in_the_European_Union). Ich stimme im Prinzip sko zu, dass die drei eng zusammengehören (selbe Gesetzgebung, selbe Kontrollinstanzen, selber Aktionsbereich). Sollten wir den Artikelnamen erweitern? Glurenom (Diskussion) 16:46, 23. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Das ist aber nicht das englische Gegenstück zu diesem Artikel (das ist nämlich en:Geographical indication), sondern ein eigener Artikel über die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (und ihre Vorgänger). Die hat kein Gegenstück auf de. Die EU-Verordnung ist ein recht spezielles Ding, es gibt sie erst seit 1992, gilt nur in der EU und nur für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Herkunftsangaben mit und ohne Schutz gibt es auch andere. --sko (Diskussion) 20:19, 23. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]
erledigtErledigt --Glurenom (Diskussion) 10:35, 2. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Badischer Wein und Württemberger Wein[Quelltext bearbeiten]

Es bestehen zwar Produktspezifikationen zu Badischem Wein und Württemberger Wein im Internet, aber weder das nationale DPMA noch die EU DOOR-Liste führt die beiden Produkte auf. Daher besteht noch kein Schutz und es wäre falsch diese Produkte in der Liste aufzuführen. Der Autor hat auch keine Quelle dazu genannt, die etwas gegenteiliges bezeichnen könnte. --Glurenom (Diskussion) 13:45, 13. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Wer suchet, der findet. Habe zwar nichts in den komplizierten Seiten der EU gefunden, aber "Das Ministerium hat es bereits im Februar bekannt gegeben". Aber immer erst löschen, statt die zugegebener Maßen Wikianfängerfehler (ohne Beleg) auszubügeln !!--G-Michel-Hürth (Diskussion) 18:07, 13. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Es stimmt wirklich. Das BLE teilte mir gerade mit, dass die DOOR-Datenbank für alle Produktgruppen AUßER Wein gilt. Für Wein gibt es eine separate Datenbank, die sich E-Bacchus nennt. Obgleich es scheint, dass der Begriff "Baden" geschützt wurde im Bereich Wein und nicht der Begriff "Badischer Wein"(Bacchuseintrag: Baden Württemberg). Das schreit nach einer Ergänzung des Artikels... (^_^) --Glurenom (Diskussion) 10:19, 14. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Beim Wein muss man genauer hinsehen. Es gibt 13 Weinbaugebiete für Qualitätswein in Deutschland, siehe Weinbaugebiet#Weinbau in Deutschland. Die sind auch alle geschützt. Daher sollte man bei Wein einen erläuternden Satz schreiben und statt einer Aufzählung auf Weinbaugebiet oder Weinbau in Deutschland#Qualitätswein oder Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete verweisen. Wie man sieht gibt es schon Redundanz, die man nicht unbedingt erhöhen sollte. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:30, 14. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Grad mach i 's maul zu! Ich kann das nun aus dem Stegreif nicht umformulieren, aber nun ist es vollständig aus dem Zusammenhang gerissen. Wie ich gerade schrieb sind die 13 Anbaugebiete für Qualitätswein und höher schon immer geschützt und standen nie zur Diskussion. Bei dieser Meldung geht es um Landwein und Tafelwein. Ich informier mal das Portal:Wein, damit sie diesen Absatz hier glätten. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:09, 14. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Ich glaube jetzt wurde es richtig "verschlimmbessert"! Es geht doch in diesem Artikel darum, darzustellen, welche Produkte das g.U.-Siegel und welche das g.g.A-Siegel der EU tragen können. Natürlich gab es die besagten Qualitätsweingebiete und Landweingebiete auch schon früher und natürlich waren diese Bezeichnungen innerhalb der Weingesetzgebung auch schon lange geschützt. Neu ist aber dass die 13 Qualitätsweingebiete nun alle das g.U.-Siegel für geschützte Ursprungsbezeichnungen und die 26 Landweingebiete das g.g.A.-Siegel für geschützte gegrafische Angaben tragen dürfen. Und damit stehen diese Weine eben in einer Reihe mit den anderen g.U. - und g.g.A.-Produkten aus Deutschland. Diese Kennzeichnung könnte insbesondere beim Export hilfreich sein, also mit Blick auf Konsumenten im Ausland, welche die Anbaugebiete in Deutschland weniger gut kennen, die aber den einheitlichen und an Bekanntheit gewinnenden EU-Siegeln hinsichtlich Qualität und Herkunft vertrauen. Die Verweise auf den Artikel mit den Weinbaugebieten können m.E. bleiben, aber die Unterscheidung in g.U. und g.g.A.-Weine muss hier rein, Redundanz hin oder her.--SdSBW (Diskussion) 16:13, 18. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Ich habs noch weiter verschlimmbessert. Unter Weinbau in Deutschland#Anbaugebiete ist es am besten aufgehoben und da sind es andere und nicht 26. Wäre schön wenn Du das konsolidierst. Ich habe bereits einen überarbeiten-Baustein gesetzt. Wenn es geglättet ist, kann ich aus der Liste auch eine Vorlage machen, die kann man dann wiederum hier integrieren. Dann ist sichergestellt, dass nur eine Liste existiert. Ich bin gerne behilflich. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:12, 18. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Schau am besten mal unter Portal Diskussion:Wein#aktualisierung Vorlage:Navigationsleiste Weinbaugebiete in Deutschland vorbei. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:02, 19. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Die polnischen und slowakischen Produkte wie Bryndza Podhalańska bedürfen einer Übersetzung oder Erläuterung. Wenn es eine Herkunftsangabe ist müsste ja auch eine geographische Region geben. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 22:16, 14. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Berliner Weisse[Quelltext bearbeiten]

Berliner Weiße ist, so wie es auch in der genannten [3] von Dtuk lediglich ins Markenregister eingetragen. Das bedeutet nicht, dass auch ein Herkunftsschutz besteht. Während das deutsche Markengesetz in Zusammenhang mit dem DPMA die Herkunftsbezeichnungen schützt, ist nicht jeder Eintrag im DPMA auch im Herkunftsschutz. Siehe auch Herkunftsbezeichnung. Coca Cola [4] hat ja auch nichts in der Herkunftsbezeichnung zu suchen. Ein triftiger Hinweis darauf, dass Berliner Weisse im Schutzverfahren ist (angemeldet oder bereits veröffentlich), ist bsp. ein Eintrag in der DOOR-Datenbank (Link in Artikel). --Glurenom (Diskussion) 10:04, 3. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

registrierte Bezeichung[Quelltext bearbeiten]

In Pfirsich#Plattpfirsich ist vom „Weingartenpfirsich“ in Österreich als einer registrierte Bezeichnung die Rede = ist das so etwas wie eine Herkunftsbezeichnung? Wäre das nicht einen Links (ggf. WL auf einen anderen Wiki-Artikel) zur Erläuterung wert? --kai.pedia (Disk.) 14:25, 8. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Großschreibung[Quelltext bearbeiten]

Aus der großgeschriebenen Erwähnung von Gailtaler Speck im dortigen Artikel leite ich ab, dass g.g.A.s im Deutschen durchwegs groß zu schreiben sind.

Ist das korrekt? Sollte dann im Artikel erwähnt werden.

Hier tritt "steirische Käferbohne" allerdings im Titel kleingeschrieben auf: EU schützt „steirische Käferbohne“ orf.at, 24. August 2016.

--Helium4 (Diskussion) 12:30, 5. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Steirischer Hopfen[Quelltext bearbeiten]

Steirischer Hopfen ist als ggA für (ein Gebiet in?) Slowenien geschützt, die ehemalige Untersteiermark der Ö-U-Monarchie.

Steirische (Steiermark, Österreich) Vertreter beeinspruchten, Produzenten dürfen hier angebauten Hopfen nun "Hopfen aus der Steiermark" bezeichnen.

EU verbietet Steirern „steirischen Hopfen“ orf.at, 5. Mai 2017.

--Helium4 (Diskussion) 12:26, 5. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Warten wir doch mal ab, beim Kürbiskernöl gabs doch vor 5 Jahren auch Prozesse. Es ist "Štajerski hmelj" als slowenische ggA geschützt worden. Und die Veröffentlichung erfolgte bereits am 1.6.2016. Das Problem ist doch schlicht, daß hier eine regionale Erzeugerkaste eine Sonderstellung beansprucht, die es auf europäischer Ebene nicht durchgesetzt hat. Nennt man Windhundverfahren. Es haben sich bislang nur 3 Regionen aus Deutschland Hopfen ggA schützen lassen. Und auch die Steiermark ist mit Kürbiskernöl, Kren und Käferbohne (gU) vertreten. Warum also die Aufregung hinterm Berg?Oliver S.Y. (Diskussion) 13:31, 5. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

[5] eigentlich alle Googlehits mit der künstlichen Aufregung verbunden, nicht mit dem Produkt.Oliver S.Y. (Diskussion) 13:32, 5. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Obazda falsch einsortiert[Quelltext bearbeiten]

Die Käsezubereitung Obazda/Obatzter ist eine geschützte geographische Angabe (g.g.A.) und NICHT wie einsortiert eine geographische Ursprungsbezeichung (g.U.) Nachweis: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOL_2015_161_R_0002&from=EN--(nicht signierter Beitrag von JohannesMoeller (Diskussion | Beiträge) 15:27, 1. Feb. 2018 (CET))[Beantworten]

Laut Quelle heißt es eindeutig: „Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben“. Der Kas ist also in beiden Registern eingetragen. --BMK (Diskussion) 17:13, 1. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]
Falsch. Daraus dass es nur ein einziges "Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben" gibt, darf nicht geschlossen werden, dass alle Einträge sowohl geschützte Ursprungsbezeichnungen als auch geschützte geografische Angaben sind. Dann wäre ja die ganze Unterscheidung zwischen den beiden Kategorien nutzlos. Dass "Obazda" eine geschützte geographische Angabe ist, ergibt sich aus der Zeichenfolge "(g.g.A.)" hinter "Obazda" in der zitierten Quelle.--(nicht signierter Beitrag von JohannesMoeller (Diskussion | Beiträge) 19:18, 17. Okt. 2018 (CEST))[Beantworten]
Logo-Beispiel für Agrar-Erzeugnisse aus äußerster Randlage der EU

Beim Lemma Herkunftsbezeichnung fehlen IMHO noch drei Abschnitte:

  1. DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 665/2014 DER KOMMISSION vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bedingungen für die Verwendung der fakultativen Qualitätsangabe „Bergerzeugnis. Alles was zu einem klar regulierten Anteil aus/von den Bergen kommt (z.B. Alpenmilch, Bergbauern-Milch, Almkäse, Hüttenkäse, Bergkäse, Almbutter etc.pp.) ist mit dem Oberbegriff "Bergerzeugnis" engl. "Mountain product" geschützt. und hier handelt es sich IMHO auch um eine Art Herkunftsbezeichnung.
  2. Um das Bewusstsein für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus Regionen in äußerster Randlage der EU aufgrund der Abgelegenheit und Insellage, einschließlich schwieriger geografischer und meteorologischer Bedingungen zu schärfen, wurde für diese Regionen ein eigenes Logo entwickelt. (französische Überseedepartements - Guadeloupe, Französisch-Guayana, Réunion und Martinique- sowie die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln)
  3. Auch außereuropäische Produktnamen können als geografische Angaben registriert werden, wenn ihr Herkunftsland ein bilaterales oder regionales Abkommen mit der EU hat, das den gegenseitigen Schutz solcher Namen umfasst. So sind die Namen verschiedener Produkte (Wein, Lebensmittel, aromatisierte Weine und Spirituosen), die in mehreren Ländern außerhalb der EU, wie z.b. Kolumbien oder Südafrika, hergestellt werden, geschützt. (GIs from non-European countries protected in the EU, PDF 2,3 MB, engl.)

--Ciao • Bestoernesto 04:07, 15. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Fehlanzeige Nr. 2 oder Seitenverschiebung?[Quelltext bearbeiten]

Nachdem ich mich mittlerer Weile mit dem Lemma "Herkunftsbezeichnung" ausgiebig auseinander gesetzt habe, stelle ich ein weiteres Manko fest. Was hier auch auffällig fehlt, ist das ganze "Made in Country"-Gedöns. Artikel und Abschnitte wie Made in Germany, Austria#Made in Austria und Swiss Made bezeichnen diese Lemmata hier ebenfalls konsequenter Weise als "Herkunftsbezeichnungen" mit Interwiki-Links hier her.

Davon abgesehen ist das bisherige Lemma sehr allgemein und beschreibt aber inhaltlich lediglich den Teilbereich Geschützte Herkunftsbezeichnungen. Folglich wäre es eine Option die aktuelle Seite auf dieses exakt beschreibende Lemma zu verschieben und unter "Herkunftsbezeichnung" lediglich in zwei/drei Sätzen darauf hin zu weisen

Eine andere Idee ist, die "Made in Country"-Geschichte hier ebenfalls unter dem aktuell neutralen Lemma zu integrieren. Inwieweit die "Made in Country"-Siegelung auch als offizielles Gütesiegel anzusehen ist und womöglich die Kennzeichnung rechtlich verpflichtend ist, konnte ich bis dato nicht eruieren. Die 3 o.a. "Made in DACH"-Artikel sind WP-typisch veraltet, was das Rechtliche angeht, auf dem Stand von etwa 2013. Bei "Made in Germany" steht z.B. zu lesen: "Am 17. Oktober 2013 hat sich der Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament dafür ausgesprochen, Hersteller und Importeure von Produkten zur Angabe des Herkunftslandes zu verpflichten.", was daraus geworden ist, konnte ich auf der X-tausende Seiten umfassenden EU-Website leider nicht herausfinden.

Bei der Gelegenheit möchte ich vorschlagen, die ausufernden Produkt-Auflistungen so oder so aus dem Artikel heraus zu nehmen und evtl als Gesamtpaket in einen eigene Artikel zu verfrachten oder bei Staaten mit besonders langen Listen diese nochmals zu extrahieren wie dies z.B. bei Liste der französischen AOP-Käse schon gemacht wurde.--Ciao • Bestoernesto 19:11, 15. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ja, der Artikel ist sehr ausgeufert. Wenn man die Produktlisten auslagert und den Bereich Siehe auch nach Made in ... verschiebt, könnte man wieder etwas Struktur reinbringen. Den zweiten Teil setze ich direkt um. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:36, 26. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Statt g.U. doch eher GUB?[Quelltext bearbeiten]

Die Abkürzung, die die Europäische Union in ihrer deutschen Auflage offiziell für die Geschützte Ursprungsbezeichnung benutzt ist GUB. Trotzdem wird im Artikel stattdessen durchgehend (bis auf eine Stelle) g.U. benutzt. Ein Link (eur-lex) an den von dort aus verwiesen wird, erwähnt g.U. kein einziges Mal. Belegen kann man die offizielle Benutzung von GUB direkt über das EU Amtsblatt, z.B. hier. Ich weiß, dass in Deutschland g.U. ebenso in Gebrauch ist (in der Schweiz jedoch GUB), aber sollte man von zwei Kürzeln nicht den offiziell abgesegneten anwenden? Ich hätte gerne alle g.U.'s schon auf GUB geändert, hatte aber so ein Bauchgefühl, dass ich nicht auf volle Zustimmung treffen würde und dachte, ich melde mich erst hier und warte auf euer Feedback. PS. Ich habe GUB soeben auf der Begriffsklärungsseite des Akronyms ergänzt. --MedMan (Diskussion) 01:51, 3. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Kann ich nicht nachvollziehen. Im Anhang der Durchführungsverordnung 668/2014 wird g.U. und g.g.A. häufig genannt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.179.01.0036.01.DEU Und an jeder Stelle des BMEL auch: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/agrarmaerkte/geschuetzte-bezeichnungen.html Glurenom (Diskussion) 21:58, 10. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Weiß jemand ob diese Schutzbezeichnungen nach dem Brexit weiterhin gelten?--Giftzwerg 88 (Diskussion) 01:06, 9. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]