Diskussion:Hochkamp (Hamburg)

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Ausnahme(n) von der Hochkampklausel[Quelltext bearbeiten]

Moin. Als jahrzehntelang intensiv mit dem Baurecht in Altona (Stadt, später Bezirk) Beschäftigter frage mich angesichts des Eintrags einer IP, ob (und wo) es tatsächlich Kaufverträge in dem Gebiet gibt, bei denen diese Grunddienstbarkeit nicht eingetragen wurde. Ist im genannten Fall sicher, dass das Grundstück tatsächlich innerhalb des Plangebietes liegt? Gruß von --Wwwurm Mien Klönschnack 13:04, 27. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Einzelnachweis[Quelltext bearbeiten]

Der aufgeführte Einzelnachweis ist inzwischen nicht mehr einsehbar, sondern nur mit einem Abonnement zu lesen. Sollte man einen solchen daher entfernen? -- 84.143.141.65 21:38, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo. Nein, gemäß WP:Q sind auch kostenpflichtige Quellen gestattet. Tipp: Gib den genauen Titel mit Copy und Paste bei Google ein, dann kannst Du den Artikel auch so lesen. ;) --Rmw 22:45, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Danke für den Tipp! Ich bin auch der Meinung, dass diese Quellen/Einzelnachweise drin bleiben sollten, auch wenn das Hamburger Abendblatt ärgerlicherweise an seinen alten Artikeln Geld verdienen will. Zunächst sind die kostenpflichtigen Artikel in der Tat zulässig, zum zweiten dienen sie nach wie vor der Überprüfbarkeit von Angaben im Eventual-oder Diskussionsfall. Gruß -- pincerno 23:53, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Schöne Sache, oder? Manchmal darf man Google doch dankbar sein. ;)--Rmw 00:00, 28. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]