Diskussion:HomePlug

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Merkwürdgerweise sind die Nachteile letztlich keine echten Nachteile, Generell stört jede Abstrahlung im Kurzwellenbereich den Empfang hier ist akllerdings der Nachweis für einen Kurzwellenhörer nahezu unmöglich da das Gesamte Haus abstrahlt und man keine Kreuzpeilung machen kann, insofern ist die Beweislast beim Empfänger eine Anmaßng.

Ich bin der Meinúng dass der Artikel tendenziös, ist und einer neutralen Bearbeitung bedarf!

(nicht signierter Beitrag von Hieronyous (Diskussion | Beiträge) 22:08, 19. Nov. 2007)

Fälschlicherweise wurde für Homeplug AV eine Bandbreite von 200 Mbit/s angegeben. Es handelt sich jedoch um die Datenübertragungsrate und nicht um die Bandbreite.

(nicht signierter Beitrag von 80.218.42.20 (Diskussion) 13:02, 1. Feb. 2009)

Einleitung fehlerhaft?![Quelltext bearbeiten]

Hallo. Ich halte den Begriff Hausnetz oder die Formulierung jedes Zimmer mit Steckdose für ziemlich fraglich. Besteht das Datennetz denn nicht nur in einem geschlossenen Stromkreis? Also viele Häuser haben doch getrennte Stromkreise - siehe Stromkasten, wo man auch die Sicherungen findet. 2 sicherungstechnisch getrennte Stromkreise wären doch so nicht zu verbinden oder? Grüße --WissensDürster 19:45, 18. Apr. 2009 (CEST)'[Beantworten]

Das war früher so. Heute ist das Signal in der Regel so stark, dass es im Sicherungskasten durch sogenanntes "Übersprechen" zum Übergang zwischen den verschiedenen Phasen kommt (allerdings wird die Signalstärke natürlich weiter gedämpft, was die Reichweite reduziert). Das ist zugleich Fluch und Segen. Fluch, weil dadurch andere Parteien (z.B. andere Wohnungen im gleichen Haus) auch Netzwerksignale auf dem Stromnetz haben (daher immer mit einem eigenen Passwort verschlüsseln!). Segen, weil teuer zu installierende Phasenkoppler evtl. entfallen können.--Sam Moreland 09:59, 17. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

BNetzA kosten?[Quelltext bearbeiten]

"Diese Einrichtung kann im Wohnbereich Funkstörungen verursachen; in diesem Fall kann vom Betreiber verlangt werden, angemessene Maßnahmen durchzuführen."

Darf ich dazu frage. Kann es passieren das man eine "hübsche" Gebühr zahlen muss? Die Teile sind doch zugelassen. Aber kann es trotzdem passieren, dass man dann belangt wird, weil sie Ausrücken mussten? (nicht signierter Beitrag von 87.169.174.186 (Diskussion | Beiträge) 11:11, 20. Apr. 2009 (CEST)) [Beantworten]


Die Geräte sind zwar geprüft, aber halt unter Norm-Prüfbedingungen. Diese müssen nicht zwangsläufig mit der Realität übereinstimmen. So ist ja die eigentliche Übertragungsstrecke (Stromleitungsnetz im Haus), die später beim Anwender vorliegt, nicht definiert und kann somit bei den Tests ggf. nicht hinreichend berücksichtigt sein, da natülich kein Hersteller unter worst-case-Annahmen prüfen möchte (und die Hersteller natürlich immer an der Erstellung der Prüfnormen mitarbeiten). Daher ist der Hersteller fein raus (Geprüft nach Norm) und der Kunde / Anwender ist im Fall einer Störbeeinflussung anderer Funkdienste bzw. Geräte derjenige, der als Betreiber der Anlage verantworlich ist (siehe EMVG). Ob die Mitarbeiter der BNetzA für ihre Arbeit eine Gebühr erheben kann ich nicht sagen. Aber bei unzulässig hoher Störaussendung werden sie mit Sicherheit eine Nachbesserungsmaßnahme fordern. Sollte diese nicht erfolgreich sein, so sollte dies in schwerwiegenden Fällen zur Außerbetriebsetzung der Anlage führen, was bedeutet, dass der Anwender zumindest den Kaufpreis der PLC-Modems in den Sand gesetzt hat. Daher schadet es nicht, vor dem Kauf von PLC-Modems zunächste mal über die konventionellen Wege (Kabel / WLAN) nachzudenken.
MFG Dirk (nicht signierter Beitrag von 79.239.79.247 (Diskussion) 13:03, 26. Jun. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Ich hab ein paar Punkte aus den englischen Infos übernommen, die die neueren Entwicklungen betreffen, falls ich das falsch erfasst habe, bitte prüfen und korrigieren. GuidoD 06:03, 7. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]


Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 15:07, 2. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]