Diskussion:Impfausweis

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COVID-19 Impfpass unkenntlich machen[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, seht bitte zu, dass Impfpasseinträge unkenntlich gemacht bleiben: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.corona-impfung-darum-sollte-man-keine-bilder-vom-impfpass-posten.3f54545d-b2d1-4387-8a2f-27208f2468c7.html

Das hat auch nichts mit Illustrationsmehrwert zu tun. (nicht signierter Beitrag von Alias203 (Diskussion | Beiträge) 23:06, 25. Apr. 2021 (CEST))[Beantworten]

Wurde doch schon: c:File:Impfpass mit COVID 19 Impfungen.jpg Das Originalbild mit Daten wurde gelöscht. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 23:13, 25. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

weißes Impfbuch[Quelltext bearbeiten]

Ich besitze kein Internationales Impfbuch, sondern habe vom Gesundheitsamt (NRW) ein "weißes" Impfbuch erhalten. Nach Auskunft meines Hausarztes wird es international aber nicht anerkannt. Ist das in DE die Ausnahme oder Regel, mit anderen Worten: Ist es sinnvoll diese Art Impfbuch zu ergänzen? --91.2.65.15 (16:22, 21. Nov. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]

Ergänzung des weißen Impfbuchs im Artikel finde ich auch sinnvoll. Habe aber nicht genug passende Quellen gefunden. --P6G47TG (Diskussion) 19:00, 13. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Impfausweis nicht beim Gesundheitsamt erhältlich[Quelltext bearbeiten]

Meine heutige Nachfrage beim für mich zuständigen Gesundheitsamt hat ergeben, dass keine Impfausweise ausgestellt werden. Die Information im aktuellen Wiki-Eintrag ist demnach nicht korrekt. (nicht signierter Beitrag von 193.174.36.235 (Diskussion) 09:57, 25. Jul 2012 (CEST))

Wer bezahlt die Ausweise dann? (beim Grüne Kreuz kann man sie gegen gebühr beziehen - allerdings richtet sich das Angebot wohl nicht an den einzelnen Bürger, da die kleinste Menge 50 Stück ist). Ich kann mir auch nicht denken, dass die Ärzte das bezahlen. die Kassen haben keine Abrechnungsposition dafür ... also wer bezahlt Druck und Vertrieb letztlich?--77.22.154.137 12:30, 12. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

In Deutschland seit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) die gesetzlichen Krankenkassen, sagt der Artikel Kassen übernehmen ab 2016 Kosten für Impfausweise. In: aerzteblatt.de. 24. Juli 2015, abgerufen am 24. Juli 2018.. --77.182.200.230 16:42, 24. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Internationaler Impfausweis ... (von 1979 bis 2001 nach § 16 Bundesseuchengesetz)...[Quelltext bearbeiten]

Mein Impfbuch ist von 1972 und schon dort wird auf § 16 Bundes-Seuchengesetz hingewiesen. Von 1979 bis... ist also nicht korrekt.

Internationaler Impfpass und deutscher Impfpass[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist sehr mau und es ist viel zu wenig über die Geschichte des Impfpass hier zu lesen. Beim Thema Impfpass wird heutzutage immer der gelbe Internationale Pass gezeigt. Der Großteil der Bevölkerung hat aber bis 2000 einen nach unten faltbaren weißen Pass bekommen. Beim Bund als Wehrpflichtiger bekam man auch einen weißen mit einem überklebten Deckblatt. Erkennbar war dieser auch, dass dort "Impfbuch der Bw stand.". Ich bekam so einen, weil meiner zu voll war. Als ich 1999 bei den Sanis der Bundeswehr war, galt der gelbe Pass nur für das Ausland. Heute sieht man den eben nur noch, aber es wird heir wenig von Übergang, Einführung oder Pflichten gesprochen im Artikel. --Marseille77 (Diskussion) 07:28, 3. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

"Der Großteil der Bevölkerung hat aber bis 2000" Ist das so? Ich bin Jahrgang 1971 und ich habe als Impfpass den hier abgebildeten gelben WHO-Ausweis. Eins drüber schreibt einer, dass er ihn im Jahr 1972 bekam. Einen "nach unten faltbaren weißen Pass" kenne ich nicht. Gab es vielleicht Unterschiede in den Bundesländern? --188.104.195.61 17:43, 26. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]
Das stimmt. Ich habe meine erste Impfung als Neuerdenbürger ebenfalls Anno 1971 in den gelben WHO-Impfausweis eingetragen bekommen. Des weiteren habe ich 1994 zusätzlich einen weißes Impfblatt von der Bundeswehr bekommen. Wozu die Extra-Wurst nötig war, ist mir nicht klar. Die beiden Dokumente werde ich demnächst 'mal digitalisieren und auf Commons hochladen. --Mateus2019 (Diskussion) 16:23, 8. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ich bin Jahrgang 1981 und habe auch den weißen, nach unten faltbaren Impfpass bekommen. Selbst als in dem kein Platz mehr war, habe ich ebenfalls wieder einen weißen, nach unten faltbaren bekommen. Wann das genau war, kann ich jetzt nicht sagen, weil ich den gerade nicht dabei habe. Bisher hat noch kein Arzt etwas daran ändern wollen oder war auch nur überrascht gewesen, dass ich so einen habe. (nicht signierter Beitrag von 94.199.135.41 (Diskussion) 10:40, 10. Mai 2021 (CEST))[Beantworten]
Ich als Jahrgang 1997 habe auch noch das faltbare weiße Impfbuch erhalten, der erste Eintrag in meinem gelben Impfpass stammt aus 2013 (im weißen Impfbuch wurden aber auch danach noch weiter Eintragungen vorgenommen). Meine Mutter hat aber schon seit Anfang der 1970er den gelben Impfpass, in dem wurden damals primär die Reiseimpfungen eingetragen. --Cyberhopser (Diskussion) 23:10, 30. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ich bin Jahrgang 1974 und habe bei Geburt in NRW ein aufklappbares weißes, zu einem Viertel grün-gelbes Impfbuch erhalten, etwa halb so groß wie das aufklappbare Weiße "Impfbuch BW", das ich dann beim Wehrdienst 1993 zusätzlich erhielt. Impfungen sind auch im Babypass eingetragen, der im Kleingedruckten "Babypass und Impfbuch" genannt wird, aber ein rein privatwirtschaftliches Produkt ist. Der Begriff war wohl nicht geschützt. Ich weiß, dass es regionale Unterschiede gab, aber ich habe tatsächlich nichts darüber gefunden. Da fehlt zweifellos eine Menge im Artikel. Im Gegensatz zur Aussage im Artikel definiert §22 den Impfausweis nicht. Zumindest das muss korrigiert werden. Falschinformationen zu dem Thema sind gefährlich, daher schaue ich mal, ob ich einen passenden Baustein finde. Wenn jemand schneller ist oder mehr weiß, bin ich aber auch nicht verärgert. Gruß --Namensknappheit (Diskussion) 04:19, 26. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Einführung 1969[Quelltext bearbeiten]

Der gelbe Impfpass wurde 1969 angeblich zum Nachweis der Geblbfieberimpfung von der Weltgesundheitsorganisation WHO (World Helath Organization) eingeführt, siehe https://www.who.int/ihr/ports_airports/icvp/en/ : “… the international certificate of vaccination or revaccination against yellow fever contained in appendix 2 of the IHR (1969).” und eben in diesen 1969-er Vorschriften (IHR 1969) https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/96616/9241580070.pdf?sequence=1 Annex VI Seite 64 mit Gestaltungsvorlage – Fritz Jörn (Diskussion) 16:47, 11. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Gefälschte Impfpässe[Quelltext bearbeiten]

Ist der Handel mit gefälschten Impfpässen auch ein Thema für diesen Artikel? --Longinus Müller (Diskussion) 16:53, 2. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Impfausweis der DDR[Quelltext bearbeiten]

Leider fehlt hier komplett der Hinweis auf die Impfausweise "Sozialversicherungs- und Impfausweis", die in der DDR genutzt wurden, und noch heute gültig sind (siehe z.B. https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Gilt-Corona-Impfnachweis-in-altem-DDR-Impfpass-article22554219.html)

--2003:D7:B749:B100:2D49:328:CAED:A84F 16:18, 29. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Digitaler Impfnachweis[Quelltext bearbeiten]

Ich habe hier eine Frage zum Digitalen Impfnachweis hinterlassen. Auf der Diskussionsseite kommen wohl aber wenige vorbei. Deshalb an dieser Stelle die Bitte, meine dortige Frage zu beantworten. --Abubiju (Diskussion) 12:08, 12. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Offizieller Name[Quelltext bearbeiten]

Heißt der gelbe Impfpass offiziell wirklich "Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch"? Auf meinem, der ansonsten genauso aussieht wie in der Abbildung im Artikel, steht vorne "Internationale Bescheinigungen über Impfungen oder Prophylaxemaßnahmen" drauf, was auch deutlich logischer klingt. Oder hat sich das mit der Änderung der Rechtsgrundlage (bei dem in der Abbildung steht ja § 16 Bundes-Seuchengesetz, auf meinem schon § 22 Infektionsschutzgesetz) geändert? --Cyberhopser (Diskussion) 23:13, 30. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Bei meinem vom 28. Mai 2021 steht Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch, englische Version, französische Version, gemäß § 22 Infektionsschutzgesetz. Also wie im Beispielbild, nur die Rechtsgrundlage ist anders. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 23:22, 30. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Interessant. Meiner mit dem abweichenden Namen müsste aus 2013 sein, zumindest wurde damals die erste Impfung in diesen eingetragen. --Cyberhopser (Diskussion) 15:12, 5. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Irreführung[Quelltext bearbeiten]

Laut Informationen der Barmer gibt es in Deutschland keinen amtlichen Impfausweis. Lediglich die Form der einzelnen Einträge sei von §22 Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben. Laut Robert Koch Institut ist die Übertragung von Einträgen in ein neues Dokument nicht zulässig. Das passt zu den Widersprüchen im Artikel. Hier wird eine Falschinformation vermittelt. Das bedarf dringend einer Änderung von jemandem, der sich mit Medizin und Recht auskennt. Erfolgt dies nicht, lösche ich den fraglichen Abschnitt. Grüße --Namensknappheit (Diskussion) 06:09, 26. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Es gibt auch keine amtlichen Impfausweise. Der Impfpass ist in dieser Form weltweit fast einzigartig. In fast allen Ländern werden deine Impfungen nirgends erfasst, du musst sie dir selber merken oder aufschreiben. Manche Gesundheitsbehörden bieten auch eine App an. Für Kinder haben viele staatliche Gesundheitsbehörden dann ein eigenes Dokument. Aber es gibt keine Ärzte, die irgendwo was für dich eintragen. Die Ausnahme sind dann Reiseimpfungen. Für die bekommst du dann den gelben Impfausweis, der dann aber nur zweiseitig ist, quasi ein zusammengeklappter Zettel. In Deutschland dachte man sich dann, das kann man doch auch für jede Impfung verwenden, nicht nur für Reisen. Aber der WHO-Impfpass kommt ja nicht von einer Behörde, sondern das Format ist von der WHO vorgegeben und ausgegeben wird er in Deutschland vom Grünen Kreuz. Der eigentliche Zweck des Impfpasses durch die WHO waren stets reisen in Länder zu ermöglichen, die eine Impfbestätigung wollen. In Deutschland hat man das dann aber noch erweitert. --Christian140 (Diskussion) 09:01, 26. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Danke, das klärt schon mal einiges. Jetzt brauchen wir noch Belege. Es hat übrigens den Anschein, dass die Ausweise von den Kreisen herausgegeben werden. Grüße --Namensknappheit (Diskussion) 19:29, 26. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

§ 22 IfSG wird „der Impfausweis“ schon genannt und die näher definierte „Impfdokumentation“ sehe ich dort als Oberbegriff zu Impfausweis und „Impfbescheinigung“. Habe aber auch keinen Gesetzes-Kommentar zum Infektionsschutzgesetz zur Hand.--Pistazienfresser (Diskussion) 19:41, 26. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

19. Jahrhundert fehlt[Quelltext bearbeiten]

Da gäbe es vieles zu ergänzen, hier ein paar historische Dokumente.--ChickSR (Diskussion) 08:25, 3. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Umseitig steht: "Ab Jahresende 2022 soll für die Stammgemeinschaften des EPD ein neuer elektronischer Impfausweis als Teil des elektronischen Patientendossiers bereitstehen". Wurde das umgesetzt? Ich bin zwar Schweizer, habe aber nichts mitbekommen (mein Impfausweis ist jedenfalls immer noch auf Papier). Gestumblindi 22:38, 24. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ein Ping an R2Dine, da die Ergänzung von dir war. Gestumblindi 22:39, 24. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]
Guten Morgen in die Schweiz, da es die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für ein elektronisches Patientendossier noch nicht gibt, gibt es auch noch kein elektronisches Impfdossier (siehe Ergänzung im Artikel). R2Dine (Diskussion) 08:24, 25. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]
Danke! Gestumblindi 11:47, 25. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]