Diskussion:Individuelle Gesundheitsleistung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Mit Verlaub - Neutral ist das Ding hier nicht. IGeL Leistungen können sehr wohl Sinn machen. Man denke nur an die reine Vorsorge Mammografie ohne konkreten Verdacht - eine reine IGeL Leistung. Warum ist dies nun eine Maßnahme, mit der der Raiologie der Patientin das Geld aus der Tasche zieht ?? Grüße --diba ✉! 22:12, 11. Mär 2005 (CET)

Nachtrag: Ich habe die IGeL Leistung mal aus allen Sichtweisen dargestellt. Ebenso habe ich sinnlose Weblinks zu passwortgeschütze kommerziellen Seiten entfernt und dafür neutrale Seiten wie die des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung hinzu gefügt. --diba ✉! 23:31, 11. Mär 2005 (CET)

Die Mammographie ist ein denkbar schlechtes Beispiel, da a) das Mammographie-Screening der Kassen im Aufbau ist, also in naher Zukunft Kassenleistung wird, und b) eine Röntgenuntersuchung bei Gesunden (als IGeL) lt. Röntgenverordnung nicht erlaubt ist.

Im Moment ist die Mammografie eine IGeL Leistung, die nach gängiger Medizinermeinung eine sinnvolle Vorsorgeuntersuchung darstellt. Die Kosten werden von den Kassen bis dato ohne Begründung (familiäre Vorbelastung , Tastbefund) nicht übernommen. Vom Screening wie beispielsweise in den Niederlanden sind wir noch weit entfernt. --diba ✉! 18:07, 11. Jun 2005 (CEST)
Eine reisemedizinische Beratung wäre aber wohl ohne Diskussion eine sinnvolle IGeL Leistung, oder nicht? Es lassen sich ohne Zweifel noch weitere Beispiele finden. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass unglaublich viel IGeL-Beschiss an Patienten läuft. --84.135.240.152 15:38, 11. Jun 2006 (CEST)

IGeL nicht im Index von Wikipedia zu finden[Quelltext bearbeiten]

Schon komisch, dass dieser Artikel bei Wikipedia unter IGeL nicht gefunden wird. Im übrigen scheint der Artikel sehr unvollständig zu sein. Noch unvollständiger als der IGeL-Monitor, falls das überhaupt möglich ist. Mein Dank dafür gilt den Pharma-Lobbyisten und der Excludisten dieser Seiten (NICHT). (nicht signierter Beitrag von Derwatz (Diskussion | Beiträge) 09:25, 16. Aug. 2016 (CEST))[Beantworten]

Erst mal wäre 50-100 Beispiele interessant (entsprechend verlinkt), ehe der Abschnitt Kritik kommt. Der Artikel Kommunismus steigt ja auch nicht gleich in die Kritik ein. Auch zur geschichtlichen Entwicklungder igel-Leistung und zur Situation in anderen Ländern könnte noch etwas im Artikel stehen. Auch könnte das Spannungsfeld zwischen den Möglichkeiten der modernen Medizin und dem (nicht alles umfassenden) GKV-Katalog (ausreichend, wirtschaftlich und dem medizinischen Stand entsprechend) etwas besser ausgeleuchtet werden. Beispiele:


--Bin im Garten (Diskussion) 10:38, 19. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Neufassung dringend erforderlich[Quelltext bearbeiten]

Der Wikipedia-Beitrag zu IGeL ist weitgehend unsachlich, desinformierend und tendenziös. Er wird insoweit den Ansprüchen eines Wikipedia-Beitrags hinsichtlich Informationsgehalt, Sachlichkeit und Neutralität in keiner Weise gerecht.

Bereits die Einleitung ist tendenziös im Sinne eines angeblichen Verbraucherschutzes. IGel müssen neutral definiert werden, also ohne den Arzt als Anbieter in den Vordergrund zu stellen. Denn derartige Leistungen werden außerordentlich häufig direkt vom Patienten nachgefragt, ohne dass der Arzt den Patienten darauf anspricht. Einige wenige Beispiele hierfür sind: die sportmedizinische Vorsorge vor der Aufnahme eines Marathon-Trainings, die reisemedizinische Vorsorge vor Tropenreisen, verschiedenste Gesundheitsbescheinigungen für Versicherungen und Behörden, Untersuchungen auf Tauch- oder Flugtauglichkeit oder zur Wiedererlangung des Führerscheins, verschiedenste alternativmedizinische Verfahren, therapeutische Strategien bei Haarausfall oder erektiler Dysfunktion, Verfahren zur operativen Behandlung der Fehlsichtigkeit, die Entfernung von Tätowierungen, die Verödung von Besenreiser-Varizen, kosmetische Behandlungsverfahren bei Narben- oder Faltenproblemen, die Entfernung der Vorhaut ohne medizinische Indikation.

Wenn schon, obwohl eigentlich nicht notwendig, die Leistungserbringer-Eigenschaft des Arztes in der IGel-Definition thematisiert werden soll, dann kann es angesichts der langen Vorgeschichte und des eigentlichen Zwecks der IGel-Festlegung nicht heißen: "..., die Ärzte ... gegen Selbstzahlung anbieten können.", sondern es muss vielmehr heißen: ", die Ärzte ... nicht auf Chipkarte zu Lasten der Krankenkassen erbringen dürfen." Das ist im Ergebnis vergleichbar, aber eben kassenarztrechtlich korrekt und vor allem nicht tendenziös.

Auch der zweite Satz der Wikipedia-Definition ist in hohem Maße irreführend und zielt am eigentlichen Sachverhalt vorbei. Denn das dort thematisierte Wirtschaftlichkeitsgebot in der gesetzlichen Krankenversicherung betrifft nur einen Randbereich der IGeL-Leistungen. Die übergroße Mehrheit der individuellen Gesundheitsleistungen darf jedoch nicht etwa wegen fehlender Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit nicht von den Krankenkassen übernommen werden, sondern weil bereits der Anlass der Inanspruchnahme des Arztes nicht in die Zuständigkeit der Krankenkassen fällt! Dies gilt auch für die Mehrzahl der oben aufgeführten Beispiele. Denn ob Marathon-Training, Tropenreisen, Attestwünsche, Tauchtauglichkeit, Tätowierungen, männlicher Haarausfall oder Beschneidungswunsch: in allen diesen Fällen liegt bereits der Behandlungsanlass außerhalb der GKV-Zuständigkeit, so dass die Einordnung als IGeL-Leistung völlig unabhängig vom Wirtschaftlichkeitsgebot zu erfolgen hat.

Diese Feststellung ist keineswegs rein akademisch, sondern wirkt der mit der Wikipedia-Definition bewusst oder unbewusst bewirkten Irreführung der Verbraucher entgegen. Denn von Krankenkassen und Verbraucherverbänden wird gegen IGel regelmäßig ins Feld geführt, sie seien bereits deswegen "unsinnig", jedenfalls aber "unnötig", weil die Krankenkassen aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots alle wirtschaftlichen und zweckmäßigen Leistungen abdecken würden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn auch der Behandlungsanlass in die gesetzliche Zuständigkeit der Kassen fällt, was für die große Mehrheit der IGel-Leistungen eben gerade nicht zutrifft. Im Ergebnis führt also gerade die von Krankenkassen und Verbraucherverbänden in der politischen Diskussion praktizierte Vermengung von IGeL und Wirtschaftlichkeitsgebot dazu, dass die Patienten und Verbraucher in massiver Weise desinformiert werden. Eine Wikipedia-Definition sollte sich nicht in den Dienst solcher politischer Kampagnen stellen.

Die offizielle Einführung des IGeL-Begriffs durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Jahr 1998 hat die gesetzlichen Krankenkassen in ihrem Selbstverständnis als "Vollversorger" schwer erschüttert. Dabei hatte die KBV nichts anderes getan, als erstmals diejenigen von Patienten nachgefragten Leistungen zusammen zu stellen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht von den Krankenkassen erstattet werden dürfen und deshalb von Kassenärzten auch nicht auf Chipkarte erbracht werden dürfen. Es folgten geradezu zwangsläufig gezielte Kassen-Angriffe auf dieses sich zunehmend etablierende Teilsegment des Gesundheitsmarkts. Vorrangige Strategie - neben der vorgenannten "Wirtschaftlichkeitsthese" - war hierbei, einzelne strittige Verfahren herauszugreifen und als prototypisch für alle individuellen Gesundheitsleistungen darzustellen. Leider haben die Verbraucherverbände, die weitgehend abhängig von Zuschüssen der Krankenkassen sind, diese undifferenzierten Angriffe mitgetragen und damit die Verunsicherung der Patienten weiter verstärkt.

Man kann natürlich darüber streiten, ob die Entfernung einer Tätowierung eine medizinsch sinnvolle Leistung ist. Es ist aber unseriös, aufgrund solcher Patientenanliegen generell von "unnötigen Leistungen" zu sprechen und diesen Stempel dann auf alle IGel-Leistungen anzuwenden. Damit wird das durchaus begründete Anliegen des Patienten geradezu verhöhnt und einer undemokratischen und paternalistischen Medizin das Wort geredet, ganz nach dem Motto: "Ich (als Abgeordneter, Kassenfunktionär oder "Verbraucherschützer") entscheide, was für Dich (Patient) sinnvoll ist oder nicht!" Dabei sind gerade solche Anliegen wie die Entfernung einer Tätowierung oder die Behandlung des Haarausfalls elementarer Ausdruck des Artikels 2 Abs. 1 unseres Grundgesetzes: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit." Man ist angesichts des Wikipedia-Artikels zu den IGeL geneigt, für den Autor dieses Beitrags hinzuzufügen: "Dies gilt auch für den Bereich der Gesundheit!"

Der Zusatz zur Psychotherapie ist vollkommen "off topic". Er sollte sofort eliminiert werden.

--Merian1756 (Diskussion) 00:54, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Behauptung ohne Beleg[Quelltext bearbeiten]

Ohne einen schriftlichen Vertrag zwischen Arzt und Patienten hat der Arzt keinen Anspruch auf Bezahlung.[3]

O. g. Aussage der Einleitung kann ich in der angegebenen Referenz nicht belegt finden. Auch scheint es mir sachlich unhaltbar. Für einen Behandlungsvertrag besteht grundsätzlich keine Formvorschrift. Welche Rechtsquelle sollte dies hier begründen?--193.159.111.45 11:47, 25. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Grundsätzlich ist das so. Aber in § 18 Absatz 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte steht, dass es für solche Selbstzahlungen eine Formvorschrift gibt, bzw. dass die schriftliche Zustimmung vorliegen muss. ich habe den Link zum BMVÄ auch mal im Artikel selbst eingebaut --Flekki (Diskussion) 10:56, 16. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

"Die in Fachkreisen sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung...". Da haben sich die Ärzte und Arzneimittelhersteller einen netten Euphemismus für Privatleistung und Privatrezept ausgedacht. Dann noch die nette Assoziation mit dem Igel, eine Meisterleistung, die mit einem Wikipediaartikel prämiert wurde. --Kapitän Turnstange ¯\_(ツ)_/¯ 10:00, 14. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Wieso wird eigentlich nicht die Tabelle angepasst und stattdessen ein Bild mit Textinformationen eingefügt? Schlechter Stil, eigentlich sollte die Grafik verwendet werden, um die Tabelle auf den aktuellen Stand zu bringen! --H7Mid am Nämbercher redn! 20:34, 2. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Hallo H7, wie schon besprochen ging es nicht um schlechten Stil. Ich hatte extra nicht die Tabelle geändert, sondern eine Zusatzinformation eingefügt, gerade weil mir ein sensibles Vorgehen angebracht schien und mehrere Quellen gewünscht sind. Deshalb habe ich die Tabelle mit den AOK/WIdO-Zahlen stehen gelassen und nicht überschrieben. Die Info-Grafik des IGeL-Monitor ergänzt und stützt diese mit aktuellen Zahlen. Wie du angeregt hast, könnte man hier einen geschichtlichen Abschnitt einfügen und Daten aus den früheren Jahren ergänzen. Diese gibt es aus den Umfragen des wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Hier sind z.B. die Zahlen für 2013. Die Erhebungen gehen bis ins Jahr 2001 zurück. Viele Grüße, --IGeL-Monitor 2 (Diskussion) 11:17, 6. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Bereits seit dem Spätmittelalter belegt?[Quelltext bearbeiten]

"Belege zeigen, dass einige Doktoren immer wieder die Patienten und deren Familien für Spezialbehandlungen und/oder falsche Heilmittel einen zusätzlichen Betrag zahlen ließen."

Aus: Pestdoktor

Könnte man eventuell noch im Artikel erwähnen? (nicht signierter Beitrag von 188.97.45.253 (Diskussion) 01:41, 30. Jun. 2020 (CEST))[Beantworten]

Wenn du das hinkriegst, ohne dass hier ein Neutralitäts- bzw. POV-Problem entsteht, dann ja. Das ist aber schwierig, denn hier geht es ja nicht um das übergeordnete Thema untauglicher Heilmethoden, sondern explizit um die Definition von IGeL, die nach bundesdeutschem Recht wohl noch keine 20 Jahre existiert. Der geschichtliche Vergleich taugt hier also nur sehr eingeschränkt. Hier geht es eher um die gesetzliche Regulierung. Dafür gibt es freilich eine lange Vorgeschichte. Über diesen Weg kann man das vielleicht einbringen, sonst wohl eher nicht. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 10:02, 30. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]