Diskussion:Innenstadtring (Berlin)

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Status/Bezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Handelt es sich beim Innenstadtring um eine offizielle Bezeichnung? Genießt dieser Straßenzug einen besonderen verkehrsrechtlichen Status? --88.77.188.191 21:04, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Beides ja , siehe Einzelnachweis 2. Andre de (Diskussion) 17:10, 17. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Antwort dem Fragesteller wirklich weiterhalf. Der "Innenstadtring" wird durch die Verwaltung so genannt, aber eine echte Bezeichnung – wie eine B- oder gar eine A-Straße – hat er nicht. Es gilt eine gewisse Verkehrspriorisierung (Ampelschaltung) und -führung (Wegweisung) und die Straßen haben in der Regel 4 oder mehr Fahrspuren (Kapazität), aber es gibt keinerlei Sonderstatus bei den Verkehrsregeln im Vergleich zu anderen Straßen – noch nicht mal 60 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung o. A..
Mich wundert aber auch, dass hier der westliche Teilring nicht dargestellt ist. Vielleicht wurde dieser im Sinne dieser Verkehrsleitkonzeption ja "aufgegeben"? Ursprünglich handelte es sich beim "Innenstadtring" aber um zwei zusammenhängende Ringe in der Art einer "liegende 8", wobei der Tiergartentunnel den Mittelsteg darstellte. Dieser bildet hier nun nur noch die westliche Vertikale des östlichen Achterkringels. Wer weiss denn, was aus dem "Westkringel" wurde?
Gruß! GS63 (Diskussion) 23:57, 20. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]